PKW als LKW anmelden aber als PKW nutzen verboten?
Hallo, ich will mir ein Chevrolet Suburban kaufen dieser kann günstiger als LKW zugelassen werden, jedoch muss dann die Ladefläche größer sein als die Sitzfläche.
Das Auto welches ich mir kaufen will ist momentan als LKW zugelassen, also könnte ich es kaufen es als LKW über mich laufen lassen und somit weniger Steuern und Versicherung zahlen.
Frage:
Was passiert wenn ich den beim Straßenverkehrsamt und bei der Versicherung als LKW eintragen lasse jedoch dann die schnell Installierbaren weiteren Sitze wieder montiere?
Verboten seitens des Verkersamtes und/oder der Versicherg?
Beste Antwort im Thema
Die LKW Zulassung beinhaltet für gewöhnlich eine eingetragene Menge an Sitzen.
Somit dürfte deine Fahrt bei zusätzlichen Sitzen schon bei der ersten Polizei-Kontrolle zu ende sein und teuer werden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, Erloschene Betriebserlaubniss durch nicht eingetragene Veränderungen am Fahrzeug, die besagte Steuerhinterziehung usw.
Ob es das Wert ist wage ich mal zu bezweifeln.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von remllab
hast du das verlinkte Urteil gelesen? Dort ging es um das Format der montierten Reifen. Hier wird nach der Nutzung eines (absichtlich fälschlich) als LKW gemeldeten PKW (der als solcher genutzt werden soll) gefragt. Dies stellt durch seinen Vorsatz mMn den Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar.
Ich habe es gelesen, Du scheinbar nicht.
Wir reden hier nicht über Steuerhinterziehung, sondern über das Erlöschen der BE.
Entgegen der bisherigen Regelung reicht allein die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, nicht mehr aus, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen zu lassen (vgl. Hentschel, NJW 1994, 696, 698). Die amtliche Begründung (vgl. BR-Dr. 629/93, S. 17) führt hierzu aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Erlosch die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 a. F. ferner dann, wenn Fahrzeugteile verändert wurden, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte, so ist hierzu nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO n. F. jetzt erforderlich, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht seit dem Inkrafttreten der 16. Änderungs VO nicht mehr aus (vgl. Hentschel a. a. O., S. 697). Für die Praxis ergibt sich daraus, daß nicht mehr schematisch - etwa an Hand des ohnehin die Gerichte nicht bindenden Beispielekatalogs des Bundesministers für Verkehr (vgl. Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 19 StVZO Rn. 12; VerkBl. 1994, 159 ff.) oder anderer Übersichtstabellen - ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Veränderung von Fahrzeugteilen festgestellt werden kann, soweit § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in Frage kommt, weil nämlich jeweils für den konkreten Fall ermittelt werden muß, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (vgl. Hentschel NJW 1995, 627). Diese Feststellung wird häufig nur mit Hilfe eines technischen Sachverständigen getroffen werden können (vgl. Hentschel a. a. O.).
Zitat:
Original geschrieben von Koon86
wie krank.. da misst irgentwer den innenraum und drückt dabei das Gaßpedal....Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ist die länge der lade-/nutzfläche groesser als die entfernung vom durchgetretenen gaspedel bis zum ende des fahrgastraums/ ende der kabine.
(so lese ich es)
nutzfläche also ueber 50%
Deutschland, Deutschland....
kauf halt n auto mit wankelmotor. das is auch n lkw. 4 sitze und einen laderaum so gross wie eine grosse frauen handtasche 😉
@Tempomat-Driver: Ich gehe nicht davon aus, dass die BE des FZ des TEs auf Grund
veränderter/zusätzlicher/unzulässiger Teile entzogen wird, sondern auf Grund einer unzulässigen Änderung der Fahrzeugart.
Es spielt keine Rolle, ob die Sitze an sich BE-relevant wären. Sie sind es definitiv dann, wenn durch die Zulassung die Anzahl der Sitzplätze limitiert wurde. Ein Einbau zusätzlicher Sitze (bzw. der Rückbau in den Zustad der PKW-Zulassung) führen zu einer Änderung der Fahrzeugart (LKW -> PKW) und somit zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs.
Zitat:
[...] Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, [...]
das war meinem ersten Post auch so zu entnehmen. Erkläre mir bitte, warum das deiner Meinung nach nicht so sein sollte, wenn es so in der aktuellen Fassung des Gesetzes geschrieben steht.
Zitat:
nun ist zu beachten, dass der TE vorhat, nach der Erteilung der Zulassung als LKW wieder zusätzliche Sitze zu montieren. Dies verstößt eindeutig gegen die Auflagen, die der Erteilung der LKW-Zulassung (und somit der Bestimmung der Fahrzeugart) zugrunde liegen. Die Fahrzeugart wird durch dieses Vorgehen verändert, also erlischt die Betriebserlaubnis.
HALT STOPPPP, jetzt REDE ICH!!!
Nein, er hat nicht vor.
Es steht ja nicht einmal fest ob ich mir den kaufen werde.
Es war nur eine Frage, was wenn....
Zudem würde ich gerne wissen was ihr mit "erlischt" meint?
Also das mit die LKW zulassung entzogen wird und ich auf PKW gestuft werde?
Ich will hier selbst natürlich keine Straftat begehen und auch niemanden dazu verleiten, aber wie sieht das bei einer Polizei durchsuchung aus?
Da das Auto recht auffällig ist kann ich verstehen dass sie sicherich genauer gucken aber bis jetzt wurde ich nur einmal von der Polizei angehalten(Durchgezogene Linie überfahren) und da wollten die nur mein Fahrzeugbrief/Perso.
Hätte mich auf gewundert wenn die Polizisten irgentwas über Autos wüsste, aber was passiert im Regelfall, wodurch erkennen die das mein Auto als LKW zugelassen ist und wissen Polizisten wirklich wie ein Auto zu sein hat?
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Mit Doca Terranos oä. hat man das Problem, der zu kurzen Ladefläche, um sie als 5 Sitzer LKW zu zulassen.
Ich weiss nun nicht, wie lang die Gesamtinnenlänge des gewünschen Fahzeugs ist, wieviel als Ladefläche übrig bleibt.
Um die 50% Marke zu knacken, hilft oft eine Stufe am Heck, die den Heckabschluß nach hinten verschiebt..
Zitat:
Original geschrieben von Koon86
HALT STOPPPP, jetzt REDE ICH!!!Zitat:
nun ist zu beachten, dass der TE vorhat, nach der Erteilung der Zulassung als LKW wieder zusätzliche Sitze zu montieren. Dies verstößt eindeutig gegen die Auflagen, die der Erteilung der LKW-Zulassung (und somit der Bestimmung der Fahrzeugart) zugrunde liegen. Die Fahrzeugart wird durch dieses Vorgehen verändert, also erlischt die Betriebserlaubnis.
Nein, er hat nicht vor.
Es steht ja nicht einmal fest ob ich mir den kaufen werde.
Es war nur eine Frage, was wenn....Zudem würde ich gerne wissen was ihr mit "erlischt" meint?
Also das mit die LKW zulassung entzogen wird und ich auf PKW gestuft werde?Ich will hier selbst natürlich keine Straftat begehen und auch niemanden dazu verleiten, aber wie sieht das bei einer Polizei durchsuchung aus?
Da das Auto recht auffällig ist kann ich verstehen dass sie sicherich genauer gucken aber bis jetzt wurde ich nur einmal von der Polizei angehalten(Durchgezogene Linie überfahren) und da wollten die nur mein Fahrzeugbrief/Perso.
Hätte mich auf gewundert wenn die Polizisten irgentwas über Autos wüsste, aber was passiert im Regelfall, wodurch erkennen die das mein Auto als LKW zugelassen ist und wissen Polizisten wirklich wie ein Auto zu sein hat?
Also gut,
Im Fahrzeugschein sind alle Fahrzeug relevanten Daten eingetragen.
Anzahl der Sitzplätze, Ladevolumen, Zulässiges Gesammtgewicht usw.
Hast du also sagen wir mal 3 Sitzplätze eingetragen und es steigen 5 Personen aus.......
Dafür braucht ein Polizist keinen Taschenrechner.
Es gibt übrigens auch LKW´s mit mehr als 3 Sitzen.
Was es genau braucht um als LKW zugelassen zu werden weiß ich nicht, aber dafür gibt es Bestimmungen vom TÜV.
Also meine Sorge ist eine andere als nur 3Sitzplätze.
Wenn einer von euch mal den Suburban mal ausgooglet der wird sehen das es ein 7Stizer ist,
2vorne,3 in der zweiten Reihe, 2 in der dritten Reihe.
Die gesammtlänge des Fahrzeuges beträgt 5,57m und wenn man normalerweise die Rücksitze aus der drittenreihe demontiert dann soll es auch ein LKW sein, dann sieht man aber auch dass die "Ladefläche über 50Prozent ist
evtl koennte man da auch auf erfahrungen aus dem US-Cars Bereich zurueckgreifen.
Thema splitten? ich werde mal einen Mod dazu anregen/befragen.
Wenn die verleibende Länge, hinter der 2. Reihe, mehr als die Hälfte ausmacht, die letzen Seitenscheiben verblechen und ab zum TÜV, um ihn zum LKW umzuschlüsseln.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Wenn die verleibende Länge, hinter der 2. Reihe, mehr als die Hälfte ausmacht, die letzen Seitenscheiben verblechen und ab zum TÜV, um ihn zum LKW umzuschlüsseln.
also nur nochmal um sicher zu gehen, es geht nicht um die Gesamtlänge des Fahrzeuges sondern die 50% beziehen sich auf die Gesamtlänge des Innenraums richtig?
Die ersten drei Bilder sind von dem Wagen welchen ich mir holen wollen würde.. mit einer 7.4l Maschine HARRR, HARR, HARR😁
das vierte Bild soll nur zeigen wie es mit 3Reihen an sitzen aussieht
Zitat:
Original geschrieben von Koon86
also nur nochmal um sicher zu gehen, es geht nicht um die Gesamtlänge des Fahrzeuges sondern die 50% beziehen sich auf die Gesamtlänge des Innenraums richtig?
richtig
Was für eine Euro-Einstufung hat der Chevy? Ab Euro 2/D3 kostet das Auto 500 Euro Steuer im Jahr, als LKW mit 3,5t kostet er 210 Euro.
Du sparst also theoretisch die Hälfte Steuern.
aber
Wahrscheinlich legst du mehr als das Gesparte an Versicherungsmehrkosten wieder drauf. Und du hast die Einschränkung mit den Sitzen und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Zitat:
Original geschrieben von querys
richtigZitat:
Original geschrieben von Koon86
also nur nochmal um sicher zu gehen, es geht nicht um die Gesamtlänge des Fahrzeuges sondern die 50% beziehen sich auf die Gesamtlänge des Innenraums richtig?Was für eine Euro-Einstufung hat der Chevy? Ab Euro 2/D3 kostet das Auto 500 Euro Steuer im Jahr, als LKW mit 3,5t kostet er 210 Euro.
Du sparst also theoretisch die Hälfte Steuern.aber
Wahrscheinlich legst du mehr als das Gesparte an Versicherungsmehrkosten wieder drauf. Und du hast die Einschränkung mit den Sitzen und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Falsch...🙂😁
Ich habe bei meiner versicherung angerufen und da bin ich dank Mama bei 60% Vollkasko und Haft nur 45% eingestuft.
Wenn dieser als PKW zugelassen wird dann zahle ich halbjährlich(Teilkasko) 600+ Euro als LKW 500+Euro.
Der einzige vorteil als PKW wäre für mich bei meiner Versicherung dass ich drei prozentfreie Unfälle produzieren könnte ohne hochgestuft zu werden.
Anhänger habe ich noch nie bis einmal bei der Arbeit bewegen müssen, zudem ist bei so einem großen Auto ein Anhäger nicht nötig.
Neue Frage:
Nicht in der Probezeit
Ich kaufe dieses Auto habe nur die 4Sitze plus Fahrersitzt und da einige Kollegen jetzt nicht Bus fahren wollen nehme ich sie in der "Ladefläche" mit,4 auf den Sitzen und 4 in der Ladefläche, natrülich nicht angeschnallt, wie auch.
Polizeikontrolle... was passiert?
Würde man mit einem..."Oh, wo kommen die den her" weiter kommen?
Spass... was passiert in so einem Fall?
4 müssen aussteigen, Owi Anzeige wegen Verstoßes gegen §21 StVO, gegen Halter und Fahrer folgen. Je Person auf der Ladefläche 50Euro, in der Summe bis zu 3 Punkte für den Fahrer.
Hi,
das gezeigte Fahrzeug wird in 90% aller Fälle nicht als LKW durch gehen. Zumindest das Finanzamt wird sagen das ist ein PKW und entsprechende Steuer kassieren.
Selbst wenn der Vorbesitzer glück hat und die Kiste bei ihm als LKW läuft,spätestens wenn du ihn bei dir anmeldest wird es problem geben.
Für eine legale LKW umrüstung müssen die Scheiben nicht nur mit Folie geschwärzt werden sonder durch blecht ersetzt werden. Auch die Sitz und Gurthalterungen müssen entfernt oder zerstört werden (zugeschweißt)
Von daher ist es eigentlich gar keine frage mehr,entweder das Fahrzeug ist oder wird entsprechend Umgerüstet oder es wird ein PKW egal was im schein steht.
Gruß Tobias
Es muß lediglich, falls die verbleibende Ladefläche lang genug ist, die Durchsicht durch die hintersten Seitenscheiben verhindert werden. Egal, ob verblecht, oder ob die Scheiben in Wagenfarbe lackiert werden.
Das Finanzamt kann lediglich, wie bei der VW T3 oder kurzen Transit Doka Ärger machen, wenn man, wegen der zu kurzen Ladefläche, die Sitze in der 2. Reihe verfügbar macht.