Pferdehänger mit Audi A4 ziehen
Hallo,
darf ich mit einem Audi a4 diesel 110kw bj2017 zugkombination 3795kg einennPferdehänger mit pferd ziehen
22 Antworten
Laut Papiere
Aber beim Führerschein machen war mir das egal.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 5. August 2022 um 15:20:16 Uhr:
ist zwar hier nicht das Thema ... aber nein, mit normaler Zulassung. Mein Stahlpferd ist zwar ne Enduro, aber trotzdem kein Ackergerät 😁😁😁
Grüne Kennzeichen gibt es nicht nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, sondern die grünen Kennzeichen stehen allgemein für Fahrzeuge die von der Kfz-Steuer befreit sind. In der regel geht aber die Steuerbefreiung mit einer Zweckbindung einher.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 9 Besondere Kennzeichen
2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ausgenommen hiervon sind
Fahrzeuge von Behörden,
Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
(weggefallen)
Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a.
Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird. Die Zuteilung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken.
Man sollte schon die richtige Stelle zitieren:
FZV § 3
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden
Das gilt also für alle Arten von Sportgeräten: Sportboote, Segelflugzeuge, Rennmotorräder, und Turnierpferde oder sogar Schlittenhunden. Für Hunde als Haustiere aber nicht, weil das ja keine Sportgeräte sind. Für Straßenmotorräder also auch nicht. Hach Gesetztesdeutsch ist schon was Tolles.
Ähnliche Themen
Zitat:
@buckdanny99 schrieb am 11. August 2022 um 08:54:11 Uhr:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 5. August 2022 um 15:20:16 Uhr:
ist zwar hier nicht das Thema ... aber nein, mit normaler Zulassung. Mein Stahlpferd ist zwar ne Enduro, aber trotzdem kein Ackergerät 😁😁😁Grüne Kennzeichen gibt es nicht nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, sondern die grünen Kennzeichen stehen allgemein für Fahrzeuge die von der Kfz-Steuer befreit sind. In der regel geht aber die Steuerbefreiung mit einer Zweckbindung einher.
Man, Leute, gerade bei Anhängern ist die KFZ Steuer so niedrig, das es sich doch nicht lohnt wegen der paar Euro Stress zu haben.
Schwarzes Kennzeichen und gut ist es! Erspart eine Menge ärger.
MfG Günter
...interessant ist die Steuerbefreiung bei Anhängern, die vom Aufbau her so speziell sind, dass man sie aber wirklich für nix anderes gebrauchen kann... ich sag mal so z.B. einen Segelflugzeuganhänger oder nen Bootsanhänger.
PS: Es gab auch einmal Zeiten, da haben solche Anhänger gar keine Zulassung benötigt... da kam z.B. an unsere Bootsanhänger ein Folgekennzeichen (= ne Kopie vom Kennzeichen des Zugfahrzeugs, wie man das heute bei diesen Fahrradträgern am Heck hat) und fertig. Das hies keine Steuer und auch -das kostenintensivere- keine HU.
Zitat:
@Magouman schrieb am 13. August 2022 um 14:00:27 Uhr:
...interessant ist die Steuerbefreiung bei Anhängern, die vom Aufbau her so speziell sind, dass man sie aber wirklich für nix anderes gebrauchen kann... ich sag mal so z.B. einen Segelflugzeuganhänger oder nen Bootsanhänger.
O.K. Mit den Anhängern kann man ja eigentlich auch nichts anders Transportieren, da die einfach zu Speziell ausgeführt sind. Da macht das mit der Steuerbefreiung Sinn.
Aber Pferdeanhänger mit Grüner Nummer und man Transportiert damit Heu oder Bretter für den Stall oder ein paar Säcke Zement, dann könnte das Probleme geben.
Wobei in manchen Gegenden, brauchen man die Anhänger für Segelflugzeuge auch um Gartenschläuche zu transportieren ..!! 😁
MfG Günter
Am einfachsten wäre es, der TE würde mal ein Bild vom den Fahrzeugscheinen einstellen und noch sagen, was er für eine Fahrerlaubnisklasse hat.