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Pferdeanhänger : Nebel und Rücklicht Pflicht?

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 12:32

Ich besitze einen Pferdeanhänger, Baujahr 2000.

Da ein Rücklichtglas kaputt ist, und das ganze eh nur noch schwach leuchtet will ich komplett neue Rücklichter verbauen, und gleich neu verkabeln.

Die orginal Rückleuchten haben Rückfahr - und Nebelleuchten integriert. Sind diese Pflicht,

und kann ich neue Rücklichter ohne Rückfahr- und Nebellicht Funktion verbauen?

Nebel Rücklicht schalte ich eh nie ein........

Welche qualitativ guten Rücklichter sind epmfehlenswert?

Beste Antwort im Thema

Nebelschlussleuchte ist erst seit 1991 Pflicht, davor gilt Bestandschutz.

Aber was dran ist, muss auch funktionieren. Wenn du also eine NSL verbaut hast, muss die auch in Ordnung sein.

Ob du sie benutzt oder nicht, ist dafür völlig egal. Am BMW werden ja auch die Blinker geprüft.

Viele Grüße

Frank

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Nebelschlußleuchte ist Pflicht, Rückfahrscheinwerfer vermutlich nicht.

Rücklicht = Rückfahrscheinwerfer??

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 12:39

Zitat:

@Chino2211 schrieb am 28. Juli 2019 um 14:36:22 Uhr:

Rücklicht = Rückfahrscheinwerfer??

ja

War meinerseits falsch formuliert, meinen Text habe Ich korrigert. ;)

Danke!

 

Die Rückfahrleuchte ist am Anhänger ebenso vorgeschrieben wie an den ziehenden Fahrzeugen. Da die zusätzlichen Lastenanhänger in der Regel die Beleuchtungseinrichtungen der Kraftfahrzeuge verdecken, müssen am Heck der Hänger die Beleuchtungseinrichtungen zumeist gespiegelt sein. Das bedeutet: Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten und Rückfahrscheinwerfer müssen am Anhänger vorhanden und an die Bordelektronik der Zugmaschine gekoppelt sein.

Steht hier

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 12:56

Ich frage deswegen auch, weil ich noch einen 750kg Anhänger besitze, der kein Rückfahrscheinwerfer hat....

wenn kaufe dir sofort einen Lampensatz, mit allen drum und dran, ca ab 30€ Mit Magneten , Einfach dran klemmen und fertig ,nach oben keine Grenzen .

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mfg fritz

Nebelschlussleuchte ist erst seit 1991 Pflicht, davor gilt Bestandschutz.

Aber was dran ist, muss auch funktionieren. Wenn du also eine NSL verbaut hast, muss die auch in Ordnung sein.

Ob du sie benutzt oder nicht, ist dafür völlig egal. Am BMW werden ja auch die Blinker geprüft.

Viele Grüße

Frank

@C4-Veteran

Schau mal hier:

https://rover.ebay.com/.../0?...

Zitat:

@Chino2211 schrieb am 28. Juli 2019 um 14:43:14 Uhr:

Die Rückfahrleuchte ist am Anhänger ebenso vorgeschrieben wie an den ziehenden Fahrzeugen. Da die zusätzlichen Lastenanhänger in der Regel die Beleuchtungseinrichtungen der Kraftfahrzeuge verdecken, müssen am Heck der Hänger die Beleuchtungseinrichtungen zumeist gespiegelt sein. Das bedeutet: Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten und Rückfahrscheinwerfer müssen am Anhänger vorhanden und an die Bordelektronik der Zugmaschine gekoppelt sein.

Steht hier

Du verwechselst Lastenanhänger mit Lastenträger.

Ein Lastenträger ist z.B. Ein Fahrradträger auf der Anhängerkupplung.

Dieser muß einen Rückfahrscheinwerfer haben.

Ein Anhänger nicht. Ist auch mit einen 7poligen Stecker nicht möglich.

Bei einen Lastenträger muß die Nebelschlußleuchte am Auto auch abschaltbar sein. Darf also nicht gleichzeitig mit der am Lastenträger leuchten.

Bei einen Anhänger ist das nicht vorgeschrieben aber bei Wohnanhänger durchaus sinnvoll.

was ist mit einen 7 pol stecker nicht möglich ?? Geht nicht gibt es nicht. Auf der Dauerleitung + Nebel ,

und der rest ergibt sich.

Den Post verstehe ich nicht.

Zitat:

@C4-Veteran schrieb am 28. Juli 2019 um 14:56:48 Uhr:

Ich frage deswegen auch, weil ich noch einen 750kg Anhänger besitze, der kein Rückfahrscheinwerfer hat....

Das ist ein Fahrzeug der Klasse O1, der braucht auch keinen Rückfahrscheinwerfer.

Zitat:

@Chino2211 schrieb am 28. Juli 2019 um 14:43:14 Uhr:

Die Rückfahrleuchte ist am Anhänger ebenso vorgeschrieben wie an den ziehenden Fahrzeugen.

Das steht wo?

Zitat:

Da die zusätzlichen Lastenanhänger in der Regel die Beleuchtungseinrichtungen der Kraftfahrzeuge verdecken, müssen am Heck der Hänger die Beleuchtungseinrichtungen zumeist gespiegelt sein.

nein, für Anhänger gibt es eigene Beleuchtungsvorschriften

Zitat:

Steht hier

Untaugliche Sekundärquelle, inhaltlich ungenau (vorsichtig formuliert). Wie üblich bei solchen Seiten.

Der dort genannte §52a StVZO regelt zwar:

Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.

Demnach sind (national) Rückfahrscheinwerfer an Anhängern nie vorgeschrieben, sondern lediglich zulässig.

Aber das ist nur die halbe Wahrheit, weil seit geraumer Zeit für viele Fahrzeuge nicht mehr die Vorschriften der StVZO, sondern der ECE-R48 relevant sind. Diese sind etwas umfangreicher (ich mag es um diese Uhrzeit nicht mehr nachlesen, aus dem Gedächtnis: Vorgeschrieben sind ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer für Anhänger über 3,5t zGM, bei mehr als 6 Metern Länge zwei)

Der hier ursprünglich diskutierte Anhänger ist aber älter, für den sollten noch die nationalen Regelungen gelten.

Ich denke du mußt wieder leuchten mit rückfahrscheinwerfer und nebelschlusslicht verbauen, das müßte auch so in der typengenehmigung hinterlegt sein. Ich habe mit meinen hänger Glück. Da in meinen zulassungsjahr 1981 das noch nicht Pflicht war das ein Anhängsel nsl und rückfahrscheinwerfer haben muß, habe ich bestandsschutz, grüße

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