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Petition zur Nachrüstung Abgasreinigung läuft

Themenstarteram 25. März 2018 um 16:04

Beim Bundestag laufen 2 Petitionen zur Nachrüstung. Das Quorum beträgt 50000 Stimmen.

Sollten alle Dieselfahrzeuge so weit Nachgerüstet werden, dass sie die Abgasvorschriften einhalten, dann könnten Fahrverbote überflüssig werden.

https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_76937.nc.html

https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_77024.nc.html

Die Petitionen haben sich zwischen Einreichen und Veröffentlichung überschnitten.

Beste Antwort im Thema

Wirds nicht. Es fehlen AFAIK bestenfalls 10-20%, was bei größer 60% Anteil der Dieselmotoren am innerstädtischen NOx bei lediglich Halbierung dieser Real-Emissionen sicherlich reichen wird.

Die EU Grenzwerte als absolute Obergrenze zu betrachten kannste vergessen. In der EU 715/2007 wird gefordert, dass die Grenzwerte im NEFZ-Fahrzyklus einzuhalten sind UND bei normalem Gebrauch "wirkungsvoll verringert" werden.

Ich zitiere:

Zitat:

Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden.

Von "wirkungsvoll begrenzt" und "Thermofenstern zwischen 18 und 24 Grad" als "normale Nutzungsbedingung" kann bei real 500-700 mg/km bzw. mit etwa 5 Kilo Diesel je 100km (ca 15 g/kg Brennstoff) keine Rede sein. Für mehr als 30 g/kg NOx muss man sich bereits negativ gesehen anstrengen.

IMHO sind neben der VW Gruppe auch andere Hersteller wie BMW, Opel Mercedes sowie ganz besonders FIAT mit dem "Timer" in der Pflicht, die vorhandenen Abschalteinrichtungen auf das emissionstechnische Optimum zu bringen. Und nicht "aber dann kann der Diesel keine Kurzstrecke mehr, mein AGR rußt bei Benutzung tatsächlich zu...." und für die motorischen Konsequenzen geradestehen.

Denn in der EU 715/2007 heißt es auch

Zitat:

Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen.

Also sind IMHO die Hersteller in der Pflicht unter 160.000 km Laufleistung für eine funktionsfähige Abgasreinigung gerade zu stehen, ohne wenn und aber. Weil im Handbuch/Service-Heft sicher nicht steht "alle 60.000 km ist das AGR zu tauschen".

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und wenn die Grenzwerte trotz Einhaltung der abgasvorschriften überschritten werden?

Wirds nicht. Es fehlen AFAIK bestenfalls 10-20%, was bei größer 60% Anteil der Dieselmotoren am innerstädtischen NOx bei lediglich Halbierung dieser Real-Emissionen sicherlich reichen wird.

Die EU Grenzwerte als absolute Obergrenze zu betrachten kannste vergessen. In der EU 715/2007 wird gefordert, dass die Grenzwerte im NEFZ-Fahrzyklus einzuhalten sind UND bei normalem Gebrauch "wirkungsvoll verringert" werden.

Ich zitiere:

Zitat:

Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden.

Von "wirkungsvoll begrenzt" und "Thermofenstern zwischen 18 und 24 Grad" als "normale Nutzungsbedingung" kann bei real 500-700 mg/km bzw. mit etwa 5 Kilo Diesel je 100km (ca 15 g/kg Brennstoff) keine Rede sein. Für mehr als 30 g/kg NOx muss man sich bereits negativ gesehen anstrengen.

IMHO sind neben der VW Gruppe auch andere Hersteller wie BMW, Opel Mercedes sowie ganz besonders FIAT mit dem "Timer" in der Pflicht, die vorhandenen Abschalteinrichtungen auf das emissionstechnische Optimum zu bringen. Und nicht "aber dann kann der Diesel keine Kurzstrecke mehr, mein AGR rußt bei Benutzung tatsächlich zu...." und für die motorischen Konsequenzen geradestehen.

Denn in der EU 715/2007 heißt es auch

Zitat:

Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen.

Also sind IMHO die Hersteller in der Pflicht unter 160.000 km Laufleistung für eine funktionsfähige Abgasreinigung gerade zu stehen, ohne wenn und aber. Weil im Handbuch/Service-Heft sicher nicht steht "alle 60.000 km ist das AGR zu tauschen".

na dann hab ich nix gesagt. ;)

Wobei ich mir sicher bin, dass der VDA nicht ganz meiner Ansicht ist was die "Interpretation" der EU Regularien angeht und das von Lobby "versaute" Verkehrsministerium / KBA ebenfalls nicht.

Eine flächendeckende Software-Nachrüstung hat immerhin nahezu aufschiebende Wirkung auf Fahrverbote. Würden wie diskutiert zwei verschieden blaue Plaketten zügig eingeführt (Software "nachentstickt" sowie SCR System), könnten Umweltzonen von grün zu blau umdeklariert werden. Was eine Stadt in den Luftreinhalteplan schreiben kann UND dann die nächsten 2-3 Jahre umsetzen/prüfen darf. Erst danach kämen generelle Fahrverbote für Diesel überhaupt auf den Tisch. Was bei Euro-6D / SCR Systemen sicherlich unverhältnismäßig ist, zudem werden wieder etliche "Altfahrzeuge" in den Schrott/Export gehen und durch neuere ersetzt. Somit wird da nix mehr passieren....

Zitat:

@slv rider schrieb am 25. März 2018 um 19:40:57 Uhr:

und wenn die Grenzwerte trotz Einhaltung der abgasvorschriften überschritten werden?

Diese Frage stelle ich mir auch schon seit längerer Zeit. Aber was nicht sein darf, gibt es auch nicht. Notfalls werden die Messergebnisse "bereinigt". Irgendwie wird es schon passen:D

Alternativ würde ich die halbe VW-Konzernspitze einknasten. Nützt zwar auch nix, würde aber mein Gerechtigkeitsbewußtsein nachhaltig positiv beeinflussen.

Hatte jemals irgendeine Petition erfolg ?

keine ahnung, dient nur der volksberuhigung.

GaryK: Unser neuer Verkehrsminister will doch keine blaue Plakette. Warum wohl???

Zumindest muss(?) sich der Bundestag ab einer gewissen Anzahl an Unterschriften damit beschäftigen und das führt dazu, dass die Parteien relativ klar Stellung beziehen müssen (auch sich wegducken zählt dazu) und der Wähler weiß, woran er ist.

Weil unsere Verkehrsminister seit kaum 20 Jahren staatlich bezahlte Mietmäuler der Automobilindustrie sind. Die letzten drei waren zum Abheften.

Software-Nachrüstungen kosten auch Geld. Weil diese Software erst mal entwickelt/getestet und freigegeben werden muss. Was schlicht Zeit und damit "Stunden/Kapazität" kostet.

Stimme zu 100% mit dir überein.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 26. März 2018 um 13:44:14 Uhr:

Zumindest muss(?) sich der Bundestag ab einer gewissen Anzahl an Unterschriften damit beschäftigen und das führt dazu, dass die Parteien relativ klar Stellung beziehen müssen (auch sich wegducken zählt dazu) und der Wähler weiß, woran er ist.

.

...Falls ich wählen würde, wüsste ich das auch ohne Petition.

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