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Performance Abgasanlage und Ansaugung?

Kia ProCeed (CD)
Themenstarteram 19. April 2024 um 12:08

Gut Tag. Ich habe einen ProCeed GT (bj 24) und habe die Performance Abgasanlage verbaut und wollte fragen, wenn ich die Ansaugung einbaue? Wird das vom TÜV genehmigt? Oder ist er dann zu laut?

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20 Antworten

Zitat:

@Lenin schrieb am 20. April 2024 um 16:56:31 Uhr:

Wenn du einen HU - Mann findest....... ich kenne die Probleme bei uns im Chopperforum...es giebt wenige Ings. die sich damit befassen wollen. Aber Versuch macht kluch.......viel Erfolg.

Ich habe bei RS Automobile in Völklingen nachgefragt. Die machen öfters speziellere Abnahmen für Motorsport und andere spezielle Fahrzeuge.

Für mich stellt sich immer wieder die Frage, wofür?

Zitat:

@Thutmosina schrieb am 21. April 2024 um 07:09:08 Uhr:

Für mich stellt sich immer wieder die Frage, wofür?

Weil ers will.

 

Stell dir die Frage nicht immer wieder- dann wirds einfacher für dich;-)

Viel Gerede hier und keine Ahnung.

Es kommt eine Ansaugung von Pipercross für die Fahrzeuge ist Punkt 1.

Punkt 2.. Offene Ansaugungen z.B vom I20N kann man in Verbindung mit Abgasanlagen eintragen! Das ganze erfordert dann aber eben eine ,,teure " ca 700 Euro Fahrgeräuschmessung samt DB Erhöhung wie von Pipercross vorgeschrieben im Gutachten, und eben einer generellen Einzelabnahme.

Eine Leistungsmessung wie hier erzählt wird, benötigt es NICHT!

Punkt 3, man kann auch Leistung in Verbindung mit allem Möglichen eintragen.. bis 40 Prozent mehr Leistung geht das ohne Dauerfestigkeitsgutachten. Also ca 284 PS müssten das sein grob im Kopf überschlagen. Beachten muss man dann eben neben dem Hochgeschwindigkeitstest und Fahrverhaltenstest auch die Notwendigkeit einer größeren Bremsanlage, sowie einer Fahr und Standgeräuschmessung und Leistungsmessung eines anerkannten Prüfstandbetreibers sowie am Ende ein offizielles Abgasgutachten nach WLTP bei der CD Baureihe.

Die Kosten der Abnahmen und Gutachten beim letzten Punkt liegen grob bei 3500 Euro würde ich jetzt adhock sagen, aber das bringe ich in Erfahrung noch.

Mein Schwager ist Kfz-Sachverständiger, vereidigt etc. (DEKRA) und wenn ich dem etwas vorlege, dann schaut er sich die Papiere an und arbeitet sie brav Punkt für Punkt ab.

Wie hier schon korrekterweise geschrieben, helfen dir Gefälligkeitsgutachten nicht, da der "Zeitpunkt der Kontrolle" maßgeblich ist.

Trägt dir also Prüfer "Paul" etwas ein, du fährst vom Hof, wirst wieder geprüft, kann das alles hinfällig werden.

Dies führt in der Praxis, bei mir, dazu, dass ich eher zu Originalzubehör neige.

Die bei mir verbaute "BASTUCK-Anlage" hat schon zu mehreren Gesprächen mit Nachbarn geführt, ist aber "ab Werk" und auch wenn hier eine Nachprüfung natürlich für Probleme sorgen könnte, so wäre ich erstmal "fein raus".

Ansonsten kann ich immer nur dazu raten, vorher das Gespräch zu suchen.

Zitat:

@DerGT schrieb am 1. Mai 2024 um 23:14:26 Uhr:

Viel Gerede hier und keine Ahnung.

Es kommt eine Ansaugung von Pipercross für die Fahrzeuge ist Punkt 1.

Punkt 2.. Offene Ansaugungen z.B vom I20N kann man in Verbindung mit Abgasanlagen eintragen! Das ganze erfordert dann aber eben eine ,,teure " ca 700 Euro Fahrgeräuschmessung samt DB Erhöhung wie von Pipercross vorgeschrieben im Gutachten, und eben einer generellen Einzelabnahme.

Eine Leistungsmessung wie hier erzählt wird, benötigt es NICHT!

Punkt 3, man kann auch Leistung in Verbindung mit allem Möglichen eintragen.. bis 40 Prozent mehr Leistung geht das ohne Dauerfestigkeitsgutachten. Also ca 284 PS müssten das sein grob im Kopf überschlagen. Beachten muss man dann eben neben dem Hochgeschwindigkeitstest und Fahrverhaltenstest auch die Notwendigkeit einer größeren Bremsanlage, sowie einer Fahr und Standgeräuschmessung und Leistungsmessung eines anerkannten Prüfstandbetreibers sowie am Ende ein offizielles Abgasgutachten nach WLTP bei der CD Baureihe.

Die Kosten der Abnahmen und Gutachten beim letzten Punkt liegen grob bei 3500 Euro würde ich jetzt adhock sagen, aber das bringe ich in Erfahrung noch.

In meinem Fall ging es um eine Eintragung von Ansaugung, Downpipe und Ladeluftkühler. Kann natürlich gut sein, dass die Leistungsmessung nicht notwendig ist, wenn der Ladeluftkühler rausfällt. In dem Fall habe ich was falsches erzählt. Die Eintragung einer offenen Ansaugung ist, wie du schon sagtest trotzdem möglich

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