Pendlerpauschale Berechnung?

Halllo
hab mal grundlegende Frage zur Entfernungspauschale...ich hab einen täglichen Fahrtweg zur Arbeit von 86km und 86km zurück..
gibts denn irgendwie Formeln, wo ich mir ausrechnen kann wieviel ich zurückkriegen würde, fürs komplette Jahr?

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo


Hin oder her vielleicht sehe ich das wirklich etwas egoistisch.

Aber wenn ich die ganze Woche am Arbeitsort in einer WG wohne und Miete zahle, am Wochenende dann in meiner DG Wohnung @home. Wie sieht dann normalerweise die steuerliche Lösung aus?

Wenn das FA den Zweitwohnsitz nicht anerkennt bin ich als kleiner Bürger der angeschissene, darf mich darüber ärgern. Eurer Meinung ist das dann aber persönliches Pech und ich geh meiner Wege.
Ganz toll, da macht man Abi, Ausbildung Studium... um niemanden auf der Tasche zu liegen aber dennoch haben es die Hartzer die gar nix machen da besser.

Auf den ersten Blick mag das alles für dich sehr ungerecht scheinen, aber dem ist nicht so! Niemand zwingt dich zu Hause bei denen Eltern zu wohnen. Du hast alles selber in der Hand! Ich bin selber nach der Schule berufsbedingt umgezogen. Habe fast 3 Jahre jedes Wochenende gependelt, irgendwann war es mir zu bunt und ich habs gelassen. Du musst eben sehen was dir wichtiger ist: Freunde (findet man auch in seiner neuen Heimat) oder ein gutes Auskommen und somit irgendwann eine eigene Familie? Zusammen ist das in deiner aktuellen Konstellation fast unmöglich. Wann willst du denn deine Freunde in der Heimat treffen? Nur am Wochenende? Auf lange Sicht gliederst du dich, auch wenns ungewollt ist, aus diesem Kreis heraus. Oder wenn eine Frau ins Spiel kommt. Wie soll das funktionieren? Lernst du sie an der Arbeitsstelle kennen, wird sie sicherlich keine Lust haben jedes Wochenende mit dir in die Heimat zu fahren oder alleine zu bleiben. Lernst du sie in der Heimat kennen, dann wird es als Wochenendbeziehung auch ziemlich schwer werden. Finanziell und sozial bleibt nur eine Lösung: Ganz (zur Arbeitsstelle ziehen) oder garnicht (Arbeitsstelle in der Heimat suchen).

Aber das ist meine Sicht der Dinge...

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo


Hin oder her vielleicht sehe ich das wirklich etwas egoistisch.

Aber wenn ich die ganze Woche am Arbeitsort in einer WG wohne und Miete zahle, am Wochenende dann in meiner DG Wohnung @home. Wie sieht dann normalerweise die steuerliche Lösung aus?

Wenn das FA den Zweitwohnsitz nicht anerkennt bin ich als kleiner Bürger der angeschissene, darf mich darüber ärgern. Eurer Meinung ist das dann aber persönliches Pech und ich geh meiner Wege.
Ganz toll, da macht man Abi, Ausbildung Studium... um niemanden auf der Tasche zu liegen aber dennoch haben es die Hartzer die gar nix machen da besser.

Warum so pessimistisch?

Die steuerliche Seite ist doch gar nicht schlecht.

Wenn ein Arbeitnehmer berufsbedingt (gilt auch bei Heirat, ist aber ein Spezialfall) eine Arbeit in einer anderen Stadt als in der er wohnt, aufnimmt, kann er Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machen( ESTG § 9, 5.).

Voraussetzung ist, dass sein Lebensmittelpunkt weiterhin der jetzige Wohnort ist und er am neuen Arbeitsort wohnt. Ob er dort im Hotel wohnt, sich ein Apartment kauft oder eine Wohnung mietet, ist egal. Die Art Unterkunft hat nur Einfluss darauf, welche Summe er geltend machen kann ( Nachweis erforderlich).
Zusätzlich kann er wöchentlich Familienheimfahrten geltend machen.

Es ist aus steuerlicher Sicht nicht erforderlich, am neuen Arbeitsort einen 2. Wohnsitz anzumelden; denn melderechtliche Dinge spielen steuelich keine Rolle.

Eine andere Frage ist, ob sich das lohnt.
Da kann man nur allgemein feststellen:
Je höher die Grenzsteuerbelastung, desto mehr Steuern gibt es zurück.

O.

Ich zitiere mal Wikipedia bzgl. Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung:

"Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist es nötig, dass der Steuerpflichtige tatsächlich zwei Wohnungen hat. Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt unterhalten, d. h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Die Wohnung muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein. Ein eigener Hausstand liegt nicht vor bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen"

Wenn es nur ein Zimmer im Dachboden und keine eigene Küche oder Bad vorhanden ist, gibts hier schon die nächsten Schwierigkeiten.

Nichtsdestotrotz ergeben sich weitaus größere Probleme in Hinblick auf das soziale Umfeld des Fragestellers. Meine Meinung dazu hab ich bereits geschrieben.

Hierzu auch die Aussage vom FG Saarland: "Je länger die doppelte Haushaltsführung dauert, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt an den Ort des Arbeitsplatzes verlagert und den Ursprungshaushalt nur noch zu Besuchszwecken vorhält."

Auszug aus http://www.capital.de/.../100031811.html

Wenn du also vorhast deinen Job länger zu machen, dann stell dich drauf ein, dass du genügend "Beweise" für deinen Lebensmittelpunkt sammelst.

Zitat:

Original geschrieben von enJOyIT



Wenn du also vorhast deinen Job länger zu machen, dann stell dich drauf ein, dass du genügend "Beweise" für deinen Lebensmittelpunkt sammelst.

Hier geht es doch zunächst nur um das Jahr 2012 und da gilt: 

Die Kosten der Doppelten Haushaltsführung können als Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 2012 eingetragen werden, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen (Eigener Hausstand am jetzigen Wohnort, Unterkunfftskosten am Arbeitsort).

O.

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Jetzt wird es ja doch noch ganz gemütlich hier, dafür erstmal vielen Dank!

Nun mein Job ist auf 1,5 Jahre befristet. Von daher würde der Lebensmittelpunkt schon zu Hause bleiben. In einer Beziehung bin ich seit 7 Jahren und die läufttttt. Ich habe ja schon angeführt das die Zweitwohnsitzsituation in meinem Freundeskreis unter ähnlichen Umständen nicht anerkannt wurde.

Danke auch für die Ausführung zum Thema Melden des Zweitwohnsitzes. Ich habe es bisher einfach gar nicht geschafft zu den Öffnungszeiten beim Einwohnermeldeamt zu sein. Ich sehe es nicht ein für so etwas Urlaub zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo



Ich habe ja schon angeführt das die Zweitwohnsitzsituation in meinem Freundeskreis unter ähnlichen Umständen nicht anerkannt wurde.

Im Steuerecht sind oft Kleinigkeiten von ausschlaggebender Bedeutung.

Insofern kann aus ähnlichen Umständen nicht auf die eigene Situation geschlossen werden.

O.

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo


Ganz toll, da macht man Abi, Ausbildung Studium... um niemanden auf der Tasche zu liegen aber dennoch haben es die Hartzer die gar nix machen da besser.

Noch ein kleiner Denkanstoss, und dann soll es mit der Kritik auch gut sein:

Abi und Studium an Privatschulen? Oder haben Andere deine Ausbildung etwa dadurch bezahlt, dass sie arbeiten gegangen sind? 😉

Schönen Abend noch.

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