Pendlerpauschale Berechnung?
Halllo
hab mal grundlegende Frage zur Entfernungspauschale...ich hab einen täglichen Fahrtweg zur Arbeit von 86km und 86km zurück..
gibts denn irgendwie Formeln, wo ich mir ausrechnen kann wieviel ich zurückkriegen würde, fürs komplette Jahr?
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von b6turbo
das wird schwer ich hab den job ja erst seit oktober 2011
Für 2012 wirst du auch Quittungen aus 2012 brauchen, und nicht aus 2011.
Deine Idee die Fahrtkosten geltend zu machen, und stattdessen vor Ort zu übernachten wäre Steuerbetrug. Da dies ein Straftatbestand ist (und die Strafen unangenehm), rate ich davon ab.
Kannst du mal machen, aber nicht strukturell.
Zitat:
Original geschrieben von enJOyIT
Bei dieser Höhe des Freibetrags, wird dich das Finanzamt sicherlich dazu auffordern entsprechende Tankquittungen vorzulegen.
Der Thread ist drei jahre alt!
Inzwischen ist die Geltendmachung der Pauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der Thread ist drei jahre alt!Inzwischen ist die Geltendmachung der Pauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
B6turbo hat der Faden heute wiederbelebt.
Und da "beim Kumpel schlafen" jetzt nicht direkt ein "Verkehrsmittel" ist (naja, wissen wir was die machen....😛), ist sein Plan nicht besonders empfehlenswert.
Verstehe deine Aussage nicht? Wenn er 10000 Euro absetzen möchte, dann wird das Finanzamt Belege für diese Aufwendungen anfordern. Und das sind in der Regel bei eigenem PKW: Tankquittungen, Werkstattberichte oder TÜV-Berichte... etc. Oder was wolltest du sagen?
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Zitat:
Original geschrieben von enJOyIT
Verstehe deine Aussage nicht? Wenn er 10000 Euro absetzen möchte, dann wird das Finanzamt Belege für diese Aufwendungen anfordern. Und das sind in der Regel bei eigenem PKW: Tankquittungen, Werkstattberichte oder TÜV-Berichte... etc. Oder was wolltest du sagen?
Pendlerpauschale kann bis 4500 € geltend gemacht werden, egal ob Fahrt mit Pkw, öffentliches Verkehrsmitte, Moped oder zu Fuss.
Höherer Betrag nur, wenn PKw benutzt wird.
Vorlage von Tankquittungen sind keine Voraussetzung für die Anerkennung dieser Werbungskosten. Es ist aber nützlich, diese aufzuheben für den Fall, dass beim Finanzamt Zweifel aufkommen, ob man wirklich jeden Tag gefahren ist. Z.B. wenn einer sagt, er fahre jeden Tag 150 Entfernungskilometer (also 300 km am Tag) wie hier gepostet.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Pendlerpauschale kann bis 4500 € geltend gemacht werden, egal ob Fahrt mit Pkw, öffentliches Verkehrsmitte, Moped oder zu Fuss.Zitat:
Original geschrieben von enJOyIT
Verstehe deine Aussage nicht? Wenn er 10000 Euro absetzen möchte, dann wird das Finanzamt Belege für diese Aufwendungen anfordern. Und das sind in der Regel bei eigenem PKW: Tankquittungen, Werkstattberichte oder TÜV-Berichte... etc. Oder was wolltest du sagen?
Höherer Betrag nur, wenn PKw benutzt wird.
Vorlage von Tankquittungen sind keine Voraussetzung für die Anerkennung dieser Werbungskosten. Es ist aber nützlich, diese aufzuheben für den Fall, dass beim Finanzamt Zweifel aufkommen, ob man wirklich jeden Tag gefahren ist. Z.B. wenn einer sagt, er fahre jeden Tag 150 Entfernungskilometer (also 300 km am Tag) wie hier gepostet.O.
Ich verstehe immernoch nicht dein Problem? Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. Nur, du kannst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Finanzamt bei solchen Tagesstrecken Nachweise haben möchte. Ohne Quittungen oder unglaubwürdige Zählerstände am Auto steht der Fragesteller schneller vor dem Richter als ihm lieb sein mag. Bei Steuerbetrug hast du in Deutschland schnell verkackt...
Zitat:
Original geschrieben von enJOyIT
...
Bei Steuerbetrug hast du in Deutschland schnell verkackt...
... und das ist gut so. 😁
Zitat:
Original geschrieben von enJOyIT
Ich verstehe immernoch nicht dein Problem?Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Pendlerpauschale kann bis 4500 € geltend gemacht werden, egal ob Fahrt mit Pkw, öffentliches Verkehrsmitte, Moped oder zu Fuss.
Höherer Betrag nur, wenn PKw benutzt wird.
Vorlage von Tankquittungen sind keine Voraussetzung für die Anerkennung dieser Werbungskosten. Es ist aber nützlich, diese aufzuheben für den Fall, dass beim Finanzamt Zweifel aufkommen, ob man wirklich jeden Tag gefahren ist. Z.B. wenn einer sagt, er fahre jeden Tag 150 Entfernungskilometer (also 300 km am Tag) wie hier gepostet.O.
Ich habe kein Problem damit, was Du in Deiner Steuererklärung angeben wirst.
Ich habe nur die steuerliche Behandlung von Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeit aufgezeigt.
O.
gut dann änder ich den plan:
ich würde angeben, dass ich nur montag und freitag fahre.
problem ist: ich wohne bei meinen eltern im ausgebauten dachgeschoss und habe mich in der nähe der arbeitsstätte in einer wg einquartiert.
nicht gerade optimale bedingungen für die anerkennung des zweitwohnsitzes!!
Normalerweise müsste ich meinen Erstwohnsitz an den Arbeitsort wechseln, hab dann aber nur noch 12km Arbeitsweg
Irgendwie klingt mir das hier alles sehr nach versuchtem Betrug.
Das sowas hier dann noch unterstützt wird, versteh ich mal garnicht. Aber sich selbtauf Kosten der Allgemeinheit bereichern scheint ja schwer in Mode zu sein.
Einfach nur asozial.
Zitat:
Original geschrieben von b6turbo
gut dann änder ich den plan:
ich würde angeben, dass ich nur montag und freitag fahre.
problem ist: ich wohne bei meinen eltern im ausgebauten dachgeschoss und habe mich in der nähe der arbeitsstätte in einer wg einquartiert.nicht gerade optimale bedingungen für die anerkennung des zweitwohnsitzes!!
Normalerweise müsste ich meinen Erstwohnsitz an den Arbeitsort wechseln, hab dann aber nur noch 12km Arbeitsweg
Es gibt bei so einer Konstellation durchaus die Möglichkeit die WG als Zweitwohnsitz einzutragen. Wenn(!) dein Lebensmittelpunkt bei deinen Eltern ist. Das ist dann gegeben, wenn du dort z.B. in Vereinen aktiv(!) bist oder Freundin etc. pp...
Dann kannst du diese Fahrten als Wochenendheimfahrten absetzen. Je nach Ort des Zweitwohnsitzes können aber auch Zweitwohnsitzsteuern fällig werden!
Zitat:
Irgendwie klingt mir das hier alles sehr nach versuchtem Betrug.
Das sowas hier dann noch unterstützt wird, versteh ich mal garnicht. Aber sich selbtauf Kosten der Allgemeinheit bereichern scheint ja schwer in Mode zu sein.
Einfach nur asozial.
Bla Bla Bla
das ganze spielt sich ja erst in 2012 ab und die Steuererklärung 2011 hab ich noch gar nicht abgegeben. Ich lass mich doch nicht als asozial bewzeichnen. Ich wüsste nur nicht warum ich meinn schwer verdientges Geld dem Staat in die Schuhe schieben sollte, damit er für die Allgemeinheit ausgibt. Tut mir leid wenn das arrogant ist. Aber ich gehe für mich arbeiten nicht für die Allgfemeinheit.
So:
Ich habe natürlich nicht vor Steuerbetrug zu begehen, lediglich will ich alle gesetzeskonformen
Möglichkeiten ausschöpfen.
Beim Zweitwohnsitz sehen ich daher ein Problem, da ich bei mehreren Freunden sehe wie genau das nicht funktioniert. Es gibt einen Zweitwohnsitz und es gibt einen Erstwohnsitz bei den Eltern. An diesem wird natürlich Miete gezahlt. Dennoch wird er nicht anerkannt, obwohl das gesamtes soziale Leben an eben diesem Erstwohnsitz stattfindet.
Zitat:
Bla Bla Bladas ganze spielt sich ja erst in 2012 ab und die Steuererklärung 2011 hab ich noch gar nicht abgegeben. Ich lass mich doch nicht als asozial bewzeichnen. Ich wüsste nur nicht warum ich meinn schwer verdientges Geld dem Staat in die Schuhe schieben sollte, damit er für die Allgemeinheit ausgibt. Tut mir leid wenn das arrogant ist. Aber ich gehe für mich arbeiten nicht für die Allgfemeinheit.
Du zahlst Steuern entsprechend deinem Einkommen, so wie jeder andere auch. Was du damit in deiner Freizeit anstellst liegt an dir. Wieso sollte also die Allgemeinheit dein Privatvergnügen (fiktive Heimfahrten etc.) finanzieren? Und wenn das Finanzamt die Wochenendheimfahrten nicht anerkennt, dann musst du dir einen Anwalt besorgen und vor Gericht klären lassen. Eines darfst du aber glauben, viel kommt bei der Rückerstattung sowieso nicht rum. Ob es sich dann also lohnt soetwas zu tun musst du wissen.
Andere Möglichkeit: Zieh in die Nähe deines Arbeitgebers oder such dir einen Job in der Nähe deiner Eltern. Wir sind zwar ein Sozialstaat, aber du kannst doch nicht erwarten das jeder deine "Probleme" finanziert.
Zitat:
Original geschrieben von b6turbo
Aber ich gehe für mich arbeiten nicht für die Allgfemeinheit.
Ach ist das so?
Aber die Allgemeinheit darf schön für dich arbeiten, der wie denkt du dir das so?
Oder glaubst du ernsthaft, dass du mit deinen KV-Beiträgen deinen nächsten Arztbesuch selber finanziert hast? Oder das deine Versicherungsbeiträge reichen, eventuelle Schäden zu begleichen? Oder das die paar Cent Beitrag zur AL-Versicherung reichen dich durchzufüttern, wenn du mal ohne Arbeit dastehst? Oder die Strassen auf denen du "fiktiv" fährst? Meinst du mit deiner KFZ-Steuer könnte auch nur 1m Strasse gebaut werden?
Nehmen,nehmen bloss nicht geben. Ganz klar asoziales verhalten wie es im Buche steht.
MfG Zille
Hin oder her vielleicht sehe ich das wirklich etwas egoistisch.
Aber wenn ich die ganze Woche am Arbeitsort in einer WG wohne und Miete zahle, am Wochenende dann in meiner DG Wohnung @home. Wie sieht dann normalerweise die steuerliche Lösung aus?
Wenn das FA den Zweitwohnsitz nicht anerkennt bin ich als kleiner Bürger der angeschissene, darf mich darüber ärgern. Eurer Meinung ist das dann aber persönliches Pech und ich geh meiner Wege.
Ganz toll, da macht man Abi, Ausbildung Studium... um niemanden auf der Tasche zu liegen aber dennoch haben es die Hartzer die gar nix machen da besser.