Pendlerpauschale - Ab dem 1. Kilometer?

Seit dem 1. Januar 2007 können Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.

Das heißt:

  • 0,00 € von 0 bis 20 Entfernungskilometer
  • 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer über 20 km

Die Jahre davor galt die Entfernungspauschale, oder im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt, bereits ab dem ersten Kilometer. Seit der Kürzung der Pauschale ab 2007 wird diese nun heiß diskutiert, nicht nur von den Pendlern, sondern auch z.B. auch beim Bundesverfassungsgericht, da laut Auffassung des Bundesfinanzhofs die Kürzung der Pauschale gegen die Verfassung verstößt.

Nun flammt das Thema der Pendlerpauschale erneut auf und zwar im Wahlkampf. Grund genug um Euch zu fragen, was Ihr davon haltet.

Beste Antwort im Thema

so weit ich weiß, sind die Kosten (Werbungskosten), die man hat, um seiner Arbeit nachzugehen, grundsätzlich steuerlich absetzbar! Somit muß JEDER (also Hin- und Rückfahrt) km absetzbar sein, mit den TATSÄCHLICHEN Kosten.
Alles andere ist steuerliche Ungerechtigkeit. Aber nichts neues in Deutschland...
Die Menschen sollen doch flexibel sein und auch weiter entfernte Tätigkeiten aufnehmen? Also müssen Sie wenigstens die Kosten dafür absetzen können! Viele Geringverdiener können sich mittlerweile den Weg zur Arbeit nicht mehr leisten und bleiben zu Hause - auf Kosten aller! Absurd und verkehrte Welt. Aber nichts neues in Deutschland...

Gruß
BB

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Natürlich bin ich für Pendlerpauschale - ab dem 1. Kilometer, nun ich habe kein glauben mehr, Wenn es um die Pensionen für Abgeordneter ginge, wäre es nach 1 Woche schon durchgesetzt.

Weg mit der Pendlerpauschale, denn die bringt fast nichts (ja, das ist so, bitte weiterlesen).

Stattdessen gibt es hier eine viel bessere Lösung, welche in Teilen auch Gegenstand einer Klage vor dem Bundesfinanzhof ist, welche vermutlich auch an das Bundesverfassungsgericht durchgereicht werden muss, da es unseren Finanzminister kaum interessieren dürfte was der Bundesfinanzhof entscheidet, wenn dies für sein Ministerium negativ ausfällt.

Es geht bei der o.g. Klage eines Richters darum, dass er den gleichen Steuerfreibetrag begehrt, wie ihn unsere Bundestagsabgeordneten erhalten. Dieser Steuerfreibetrag beträgt bei uns Nichtabgeordneten nur 920 EUR pro Jahr und 45.384 EUR jährlich bei unseren Bundestagsabgeordneten, was fast dem fünfzigfachen Steuerfreibetrag entspricht.

Denn die o.g. Abgeodneten bekommen neben ihren Diäten von 7339 Euro im Monat zusätzlich eine monatliche Aufwandspauschale von 3782 Euro. Diese Pauschale ist steuerfrei und dient dazu, die dienstlichen Kosten der Abgeordneten abzudecken, also zum Beispiel Ausgaben für Fahrten, Telefon, Büromaterial, Bewirtungen und die Zweitwohnung in Berlin. Der Kläger stört sich an zwei Punkten: Zum einen fließt die steuerfreie Pauschale auch dann, wenn derartige Kosten gar nicht anfallen - wenn also der Abgeordnete zum Beispiel in Berlin seinen Wahlkreis hat und keine Zweitwohnung benötigt. Zum anderen erhalten die Politiker das Geld, ohne einen Nachweis für die Ausgaben erbringen zu müssen.

Dabei ist der Kläger sogar noch sehr bescheiden, denn er möchte weder diese Aufwandsentschädigung der Abgeordneten haben noch die denen kostenlos zur Verfügung gestellte Bahncard im Wert für 5.900 EUR im Jahr, welche er sich von seinen Bezügen als Richter selbst gekauft hat.

Mit anderen Worten:

Wenn der Kläger recht bekommt, dann bleiben Einkünfte bis zu 45.384 EUR im Jahr steuerfrei und nur, was darüber hinaus verdient wird, muss versteuert werden. Natürlich wäre auch nichts dagegen einzuwenden, wenn uns unsere Arbeitgeber zukünftig neben unserem Gehalt zusätzlich eine solche steuerfreie Aufwandspauschale i.H.v. von 45.384 EUR im Jahr auf unser Konto überweisen würden.

Ich meine, damit könnte man Leben. Auch ohne Pendlerpauschale.

Gruß

Quelle zu den Infos bezüglich der o.g. Klage:

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/279/303274/text/

ausser ein wenig medienaufmerksamkeit wird da aber nix bei rumkommen...

warum soll der Weg zur Arbeit Steuern sparen.
Ich bin ungern bereit, anderen Leuten den Arbeitsweg zu bezahlen, nur weil sie vielleicht eine Arbeit ankenommen haben welche weiter weg liegt und deshalb mehr verdienen, den Weg dahin aber von anderen bezahlen lassen.
Ich könnte selbst wenn ich ab dem ersten KM Pendlerpauschale bekommen würde nichts absetzen weil ich nicht über den Freibetrag kommen würde.
Ausserdem sind die Leute welche aufs Dorf ziehen und somit die hohen Moetpreise umgehen klar im Vorteil. Erst weniger Miete Zahlen, sich aber dann den weiteren Aebeitsweg von anderen bezahlen lassen.

warum soll der Weg zur Arbeit Steuern sparen?
Ich bin ungern bereit, anderen Leuten den Arbeitsweg zu bezahlen, nur weil sie vielleicht eine Arbeit angenommen haben welche weiter weg liegt und deshalb mehr verdienen, den Weg dahin aber von Anderen bezahlen lassen.
Ich könnte selbst wenn ich ab dem ersten KM Pendlerpauschale bekommen würde nichts absetzen weil ich nicht über den Freibetrag kommen würde.
Ausserdem sind die Leute welche aufs Dorf ziehen und somit die hohen Mietpreise umgehen klar im Vorteil. Erst weniger Miete zahlen, sich aber dann den weiteren Aebeitsweg von Anderen bezahlen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von kaba999


warum soll der Weg zur Arbeit Steuern sparen?
Ich bin ungern bereit, anderen Leuten den Arbeitsweg zu bezahlen, nur weil sie vielleicht eine Arbeit angenommen haben welche weiter weg liegt und deshalb mehr verdienen, den Weg dahin aber von Anderen bezahlen lassen.
Ich könnte selbst wenn ich ab dem ersten KM Pendlerpauschale bekommen würde nichts absetzen weil ich nicht über den Freibetrag kommen würde.
Ausserdem sind die Leute welche aufs Dorf ziehen und somit die hohen Mietpreise umgehen klar im Vorteil. Erst weniger Miete zahlen, sich aber dann den weiteren Aebeitsweg von Anderen bezahlen lassen.

Hallo

Hast du den die Beiträge hier schon mal durchgelesen? Glaube wohl nicht den dann wüßtest du das du den Pendlern nix finanzierst sondern die Pendler für die Steuereinahmen des Staates sorgen. Nur ein kleiner Teil geht zurück!
Der andere Teil wird für andere Zwecke verwendet.
Aber bei soviel christlichkeit in unserem Staate braucht man sich nicht zu wundern, wehe ein Nachbar hat irgendwas besser als ich.
Um auf deinem Niveau zu bleiben, ich sehe nicht ein wieso der Staat öffentliche Verkehrsmittel bezuschußt, auch nicht das es Sozialwohnungen für Minderbemittelte gibt. In Städten gibt es Museum, Hallenbäder und andere öffentliche Einrichtung welche die Stadtmenschen zu Fuß erreichen können und alles von meiner Einkommensteuer finanziert!

Bei soviel Vorurteilen welche bei dir zu lesen sind schliesen ich auf sehr viel Sachverstand.
Kluge Menschen werden nun hoffentlich beim lesen wissen was ich ernst meine und was nur dir gilt.

Lob muss man sich erarbeiten, Neid bekommt man von alleine.

Zitat:

Original geschrieben von kaba999


warum soll der Weg zur Arbeit Steuern sparen?
Ich bin ungern bereit, anderen Leuten den Arbeitsweg zu bezahlen, nur weil sie vielleicht eine Arbeit angenommen haben welche weiter weg liegt und deshalb mehr verdienen, den Weg dahin aber von Anderen bezahlen lassen.
Ich könnte selbst wenn ich ab dem ersten KM Pendlerpauschale bekommen würde nichts absetzen weil ich nicht über den Freibetrag kommen würde.
Ausserdem sind die Leute welche aufs Dorf ziehen und somit die hohen Mietpreise umgehen klar im Vorteil. Erst weniger Miete zahlen, sich aber dann den weiteren Arbeitsweg von Anderen bezahlen lassen.

Und weshalb sollen Pendler ~75% Mineral-/Öko-/Mehrwertsteuer auf Sprit und Reparaturen für den Weg zur Arbeit zahlen, nur um das Geld für die Allgemeinheit mit zu finanzieren/verdienen? Mit der Pendlerpauschale sind sowieso bei weitem nicht alle Kosten abgedeckt.

Nicht-Pendler zahlen in keinster weise Pendlern irgend etwas, diese bekommen nur ungerechtfertigt gezahlte Steuern erstattet, aber am Stammtisch ist Dir für solch Sprüche Applaus gewiss.

Zweimal in die Rentenkasse einzahlen durch EK+Mineralölsteuer? Letztere, die ja mittlerweile zu großen Teilen ebenso in die Rententöpfe fließt.

Zitat:

Original geschrieben von Lime


Übrigens auch immer daran denken: Die Politiker stammen aus unseren Reihen, sie sind uns nicht von anderen Rassen aufgezwungen worden, sie sind wie wir!

Sicher? 😎

Und wenn ich diesen Schwachsinn höre, man sollte die Pendlerpauschale ganz abschaffen und dafür die Mineralölsteuer senken, damit Arbeitslose und Hartzer auch was davon haben... Der Pendler steht morgens auf um zur Arbeit zu fahren um Geld zu verdienen, von dem ihm der Staat wieder einen Batzen als Steuern abknöpft. Der Arbeitslose steht vielleicht um 10 Uhr Vormittags auf und fährt zum Baggersee. Wo ist da die Gerechtigkeit? Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche bekommt er vom Arbeitsamt bezahlt, und nicht zu knapp.

Ich persönlich bin für die Pauschale. Und zwar vom 1. Kilometer an.
Die Form der Argumentation, dass weite Anfahrtwege nicht mit meinen Steuern subventioniert werden sollen,
ist unsinnig. Genausogut könnte ich argumentieren, da meine Gesundheit zum Glück sehr gut ist, ich sei nicht bereit mit meinen Krankenkassenbeiträgen (welche sich ja auch ständig erhöhen ) diejenigen zu subventionieren, welche sich regelmäßig ihren "AOK - Urlaubsschein" holen. Ich gestehe, dass ich hierzu tatsächlich nicht bereit
bin, es aber dennoch tun muß.
Das Argument, in ländlichen Gebieten gäbe es ja einen Mietvorteil, ist ebenso unsinnig, da dieser Vorteil durch
diverse Nachteile (Arztversorgung, fehlende Post, fehlende Bank, Kindergartenplätze, Einkaufsmöglichkeiten, Schulangebot u.v.m. ) mehr als kompensiert ist. Ganz davon abgesehen, ist es in der Regel so, dass Arbeit-
nehmer, welche in ländlichen Gebieten aufgewachsen sind, einen Arbeitsplatz in Ballungszentren gewählt haben,
da das Angebot in ländlichen Gebieten nicht vorhanden war, bzw. ist.
Ich vertrete die Meinung, man solle auf die Pendlerpauschale verzichten, wenn gleichzeitig die Mineralölsteuer
drastisch gesenkt wird. Die Folge daraus wäre, dass sämtliche Lebenshaltungskosten gesenkt werden könnten,
da Transportkosten, Heizkosten und viele Herstellungskosten in hohem Maße von der Mineralölsteuer abhängig
sind. Wir haben in Europa die höchsten Steuersätze auf diese Energieform.
Das unsere Volksvertretung eine Vereinigung von "Selbstbedienern" ist, wurde mehrfach angesprochen. Nun, dann laßt uns bei den Wahlen doch etwas dagegen tun und diesen "Selbsbedienungsladen" gegen die Wand laufen. Ich befürchte nur, dass das, wie schon so oft, nicht klappen wird. Egal wer gewählt wird, es gilt immer der Spruch "Die Sau, die am Trog steht, frißt das meiste und macht auch den meisten Sche....." .
mfg
DS

In manchen Fällen ist die sog. Pendlerpauschale (besser Entfernungspauschale) durch nichts zu rechtfertigen, da hierbei vom Steuerpflichtigen selbst der Grundstein zu solchen Werbungskosten gelegt wird (z.B. dann, wenn er sich freiwillig örtlich von der Arbeitsstätte per Umzug entfernt).

Ein paar Fakten dazu, wie die 50 km weite Flucht aus der Stadt aufs Land in einem konkreten Fallbeispiel jährlich mit 9.849 EUR belohnt wird. Das ist nur ein Fall von vielen vergleichbaren in meinem persönlichen Umfeld).

Besonders dann, wenn man die Mieten unserer teuersten Städte zum Vergleich heranzieht, dann lohnt sich ein Umzug ins schöne weitere Umfeld oftmals. Ein Bekannter von mir hat in München für seine Wohnung monatlich 1.500 EUR bezahlt (sein Arbeitsweg lag innerhalb des Stadtgebietes bei 10 km).

Dann ist er 50 km von seinem Arbeitsplatz in Richtung Süden umgezogen. Die dortige Wohnung ist seiner bisherigen vergleichbar, wobei die Miete hier nur 800 EUR pro Monat beträgt.

Er spart also an Mietkosten 8.400 EUR im Jahr. Die Umzugskosten fallen dagegen nur einmalig an. Nun zur Entfernungspauschale. Dieser Bekannte und seine Ehefrau, welche er in seinem Pkw zur Arbeit nach München zu ihrer Arbeitsstätte und zurück mitnimmt, können beide die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Aktuell gilt hier Folgendes (Entfernungspauschale ab dem 21. km):

2 x 30 km (2 Personen) = 60 km x 0,30 EUR x 230 Tage = 4.140 EUR. Diesen Betrag kann das gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Ehepaar steuerlich geltend machen. Bei einem Einkommensteuersatz von effektiv 35% wird die Mieteinsparung von 8.400 EUR im Jahr durch die Entfernungspauschale mit einer zusätzlichen Steuererstattung i.H.v. 1.449 EUR belohnt (Summe = 9.849 EUR).

Der zusätzliche Zeitaufwand für die weiteren Fahrten liegt im vorliegenden bei täglich etwa 45 Minuten. Dafür ist das sportliche Freizeitangebot am neuen Wohnort sehr vielseitig und attraktiv. Auch im Hinblick auf die z.T. geringeren Kosten in diesem Zusammenhang (z.B. durch kürzere Fahrstrecken zu den betreffenden Sportstätten).

Ebenfalls wäre bei geplanter Immobilienanschaffung und deren Finanzierung in vergleichbaren Fällen der Blick ins weitere städtische Umfeld lohnenswert. Aus diesem Grunde sind auch die meisten meiner Bekanten und Kollegen vom (groß-)städtischen Arbeitsplatz weg in Richtung Einzugsgebiet „ausgewandert“. Und von denjenigen, welche bereits schon vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Stadt in deren Umfeld gewohnt haben, ist keiner in die Stadt umgezogen.

In meinem Fall waren es dagegen, der Arbeitsstelle folgend, immer Umzüge von Stadt zu Stadt, da meine Ehefrau ein ausgesprochener „Stadtmensch“ ist, welcher an anderen Orten nicht nur Arbeit gesucht, sondern auch gefunden hat. Wenn es nur nach mir ginge, dann würden auch wir ins wunderschöne Umfeld „auswandern“. So helfen nur gelegentliche Ausflüge dorthin weiter (in diesem Fall natürlich ohne staatliche Unterstützung).

Diejenigen, welche berufsbedingt teurere Stadtwohnungen bewohnen, können ihre Mehrausgaben dafür bekanntlich (leider) nicht steuerlich geltend machen und jammern darüber auch nicht. Meine obige Schilderung mit konkreten Fakten dient nur der Klarstellung, dass nicht immer alle Forderungen an den Staat gerechtfertigt sind.

Gruß

Jaja is alles schön mit der sogenannten Landflucht. Mich triffts hart, ich wohne in der Stadt und muss 45km raus aufs Land zur Arbeit. Also teure Miete & Fahrtkosten.... Warum wohne ich in der Stadt? Weil meine bessere Hälfte hier auch wohnt & arbeitet.

Sagt jetzt nicht gut zieh raus & trenn dich von der Freundin, obwohl das ja wohl nach eurer Meinung der besste Weg wäre. Jeder wohnt wo er arbeitet, belastet keinen mit Fahrtkosten & btw. muss als Single dann eh noch mehr Steuern zahlen (im Falle des Verheiratet seins).

Aber über dieses solltet ihr mal nachdenken: Meck.- Pomm. hätte dann nur noch 10% der heutigen Einwohner (die eh schon nicht viel sind) weil ja alle an den Arbeitsort ziehen müssen/wollen, um Euch gerecht zu werden. Also quasi menschenleer & somit ein super Naturschutzgebiet oder was auch immer.

Aber auch egal....

Die Pendlerpauschale wurde ja gekürzt, da man der Auffassung war, daß die arbeitnehmende Bevölkerung keinen rechtlichen anspruch auf diese Steuerbefreiung hätte und damit eine Steuereinsparung im großen Stil erziehtl werden konnte. Politisch wurde das als eine einsparung des Haushaltes verkauft mit dem Hinweis: Wir machen bis 2010 einen Schuldenfreien Haushalt.
Dabei haben die Herrschaften und Dämlichkeiten am grünen Tisch aber übersehen, daß damit die Kaufkraft erheblich zurückging. Verlsut der kaufkraft bedeutet auch bedingt erhöhe Infaltion. Mittlerweile, auch die die höhe Teuerungsrate beim den Unterhaltskosten des KFZ`s musse die Europäische Bank den Leitzins erhöhen, um die Infaltion zu bremsen.
Auf gut Deutsch, der Schuss ging mal wieder in die Hose, leidtragende sind die armen Schweine, die sowieso grade mal über die Runden kommen. Politisch gewollt ist ja bis zu 2 Stunden einfache Arbeitsanfahrtszeit ist zumutbar.
Es wurde aber nicht gefragt, wie man sich das leisten soll.
Ich für meinen Teil habe einfach einen 2ten Job angenommen, um mir die Arbeit noch leisten zu können. :-(((
Spass beiseite. Diejenigen die nur unken und den Politikern recht geben, sind entweder "reich" oder müssen nicht mehr zur Arbeit und sparen somit auch Geld, da Sie ja keine Fahrtkosten mehr haben.

Man wird sehen, ob die Gericht wenigsten soviel Anstand besitzen, um ein Urteil zu fällen, das im Sinne des Gesetzgebers der damaligen Zeit war. Grundgedanke der Pendlerpauschale war das Grundgesetz und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Hierin hieß es: "Der Bürder muss die Möglichkeit besitzen die Ausgaben, die Ihm durch seine Arbeit entstehen, angemessen entschädigt bekommen. Da der Bruttoarbeitslohn bereits der Besteuerung durch das Einkommensteuergestz unterliegt und anderweitige Kosten der Arbeitsunterhaltung ebenfalls der Steuer unterzogen werden, ist ein Ausgleich zur Erhaltung der Arbeitsleistung zu gewähren. Dieser soll für alle Bürger gleich sein. Eine Entschädigung über einen Pauschalpreis der in Abhängigkeit zur Entfernung der Arbeitsstätte liegt ist hierfür am sinnvollsten geeignet."

Soweit zur damaligen -einführung der Pendlerpauschale. Was unsere heutigen Politer daraus gemacht haben sehen wir ja.
Letztlich bleibt leider nur das Schlagwort: Der Autofahrer ober er nun fahren muss oder nicht, ist und bleibt die Melkkuh der Nation. -> Er kann sich doch nicht wehren lol.
Gruß Horst

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


In manchen Fällen ist die sog. Pendlerpauschale (besser Entfernungspauschale) durch nichts zu rechtfertigen, da hierbei vom Steuerpflichtigen selbst der Grundstein zu solchen Werbungskosten gelegt wird (z.B. dann, wenn er sich freiwillig örtlich von der Arbeitsstätte per Umzug entfernt).

Ein paar Fakten dazu, wie die 50 km weite Flucht aus der Stadt aufs Land in einem konkreten Fallbeispiel jährlich mit 9.849 EUR belohnt wird. Das ist nur ein Fall von vielen vergleichbaren in meinem persönlichen Umfeld).

Besonders dann, wenn man die Mieten unserer teuersten Städte zum Vergleich heranzieht, dann lohnt sich ein Umzug ins schöne weitere Umfeld oftmals. Ein Bekannter von mir hat in München für seine Wohnung monatlich 1.500 EUR bezahlt (sein Arbeitsweg lag innerhalb des Stadtgebietes bei 10 km).

Dann ist er 50 km von seinem Arbeitsplatz in Richtung Süden umgezogen. Die dortige Wohnung ist seiner bisherigen vergleichbar, wobei die Miete hier nur 800 EUR pro Monat beträgt.

Er spart also an Mietkosten 8.400 EUR im Jahr. Die Umzugskosten fallen dagegen nur einmalig an. Nun zur Entfernungspauschale. Dieser Bekannte und seine Ehefrau, welche er in seinem Pkw zur Arbeit nach München zu ihrer Arbeitsstätte und zurück mitnimmt, können beide die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Aktuell gilt hier Folgendes (Entfernungspauschale ab dem 21. km):

2 x 30 km (2 Personen) = 60 km x 0,30 EUR x 230 Tage = 4.140 EUR. Diesen Betrag kann das gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Ehepaar steuerlich geltend machen. Bei einem Einkommensteuersatz von effektiv 35% wird die Mieteinsparung von 8.400 EUR im Jahr durch die Entfernungspauschale mit einer zusätzlichen Steuererstattung i.H.v. 1.449 EUR belohnt (Summe = 9.849 EUR).

Der zusätzliche Zeitaufwand für die weiteren Fahrten liegt im vorliegenden bei täglich etwa 45 Minuten. Dafür ist das sportliche Freizeitangebot am neuen Wohnort sehr vielseitig und attraktiv. Auch im Hinblick auf die z.T. geringeren Kosten in diesem Zusammenhang (z.B. durch kürzere Fahrstrecken zu den betreffenden Sportstätten).

Ebenfalls wäre bei geplanter Immobilienanschaffung und deren Finanzierung in vergleichbaren Fällen der Blick ins weitere städtische Umfeld lohnenswert. Aus diesem Grunde sind auch die meisten meiner Bekanten und Kollegen vom (groß-)städtischen Arbeitsplatz weg in Richtung Einzugsgebiet „ausgewandert“. Und von denjenigen, welche bereits schon vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Stadt in deren Umfeld gewohnt haben, ist keiner in die Stadt umgezogen.

In meinem Fall waren es dagegen, der Arbeitsstelle folgend, immer Umzüge von Stadt zu Stadt, da meine Ehefrau ein ausgesprochener „Stadtmensch“ ist, welcher an anderen Orten nicht nur Arbeit gesucht, sondern auch gefunden hat. Wenn es nur nach mir ginge, dann würden auch wir ins wunderschöne Umfeld „auswandern“. So helfen nur gelegentliche Ausflüge dorthin weiter (in diesem Fall natürlich ohne staatliche Unterstützung).

Diejenigen, welche berufsbedingt teurere Stadtwohnungen bewohnen, können ihre Mehrausgaben dafür bekanntlich (leider) nicht steuerlich geltend machen und jammern darüber auch nicht. Meine obige Schilderung mit konkreten Fakten dient nur der Klarstellung, dass nicht immer alle Forderungen an den Staat gerechtfertigt sind.

Gruß

Hallo

jedem seine Ansicht und Meinung, zum Glück sind fast 80 % für die alte Pendlerpauschale.

Betreffend deinen Erfahrungen, bei mir war es umgekehrt. Ich zog von Stuttgart aufs Land, ins Allgäu. Der arbeit wegen. Mieten vergleichen ist unmöglich, denn das selbe Objekt gibt es eben nur einmal.
Meine Miete STIEG auf dem Land von 480 DM auf 720 DM. Vergleichbar auf Größe bezogen, die Aussattung war eben besser.

Prinzipiel gebe ich dir Recht, aber es ist nicht für alle Fälle anwendbar. Wer soll das den überprüfen?
Der Verwaltungsaufwand würde wiedereinmal steigen. Wer entscheidet ob es freiwillig ist? Die Stasi wieder einführen?
Es ändert sich im Berufsleben vieles sehr schnell. Ein aufgebautes soziales Umfeld verlassen nur um ein paar Kilometer weniger zur Arbeit zu haben ist nicht gut.
Es würde auch zur Gettobildung kommen, siehe die Trabantenstädte an. Also lass doch endlich jeden da wohnen wo er will, finanztechnisch ist es für den Rest nicht relevant.

Beispiele aufführen bringt gar nix, jeder Mensch ist ein Individium. Es gibt genügend Gegenbeispiele.
Wie jemand fast 10.000 Euronen an 50 km fahrtweg rausholen will ist mir ein Rätsel. Grob gesehen bekommt man höchstens 20 % der absetzungsfähigen Kosten erstattet. Würde bedeuten, deine Beispielfamilie hatte 100.000 bis 200.000 Euro Fahrtkosten.
Es geht um Fahrtkosten und nicht Mietkosten ! Andere Frage wäre dann; Wieso ziehst du nicht auch aufs Land um wenn man da Reich werden kann?

Nun dazu das beide steuern absetzen.
ist doch normal, auch wenn sie nicht verheiratet wären dürften beide Steuern einzahlen und auch absetzen.
Der Betrag verdoppelt sich eben wie die Ausgaben auch.
Rechne doch mal damit das ein ganzer Wohnblock umzieht, wooow.

Zum zeitaufwand für Freizeitaktivitäten.
Aufgrund Geldmangels bin ich schon lange nicht mehr zum Skifahren gefahren auch wenn es vor der Nase hatte.
Ob du von München aus ins Skigebiet fährst oder vom Umland aus tut da keinen großen Unterschied mehr. Der Skipass ist das teure.
In Städten sind sogar meist die besseren Sportstätten. Unterhaching hat keinen Olympiapark.

Zu deiner Frau: deine ist ein Stadtmensch, meine ein landmensch, ist eben so bei 80 Millionen Bundesbürgern.

Diejenigen welche berufsbedingt eine Stadtwohnungen besitzen müssen, sollen eben einen Zweitwohnsitze anmelden, da kommt man auf noch mehr Steuerersparnisse, und man kommt auf noch mehr Diskusionsstoff aber es geht hier ja um die
Pendlerpauschale !

Welcher Deutscher jammert nicht? Diejenigen welche in Miete wohnen egal ob auf Stadt oder Land sind alle in den letzten Jahren über den Tisch gezogen worden.
Ungerechtfertigte Forderungen an den Staat wird es sogar bei Einhaltung geltender Gesetze geben, da gehört der Hebel angesetzt ! Nicht bei Hartz 4 sondern bei Supvensionsbetrug und Fördergelder.Was bekam BMW für sein Hydrogenfahrzeug welches totaler Blödsinn ist ? Ein Prestigeprojekt mehr nicht.

Das es viel größeren Handlungsbedarf gibt schriebst du ja auch schon in einem anderen Beitrag den ich Dir voll zustimmen muß.

Zum Schluß noch,
da es hier ja meist um Neid geht, mal wieder etwas zynisches:
Ich finde die Haustarifverträge der Großunternehmen wie VW und BMW welche hat auch ungerecht. Sollten auch der Allgemeinheit angepasst werden.

P.S.:
Zur Zeit wohne ich in Darmstadt und arbeite zum 2.ten mal in Frankfurt, nur um nicht noch tiefer abzusinken.
3 Umzüge der arbeit wegen in den letzten 5 jahren und es passt Pendlermässig wieder nicht.
Grund jedesmal ist nicht unqualifiziertheit sondern Insolvenzen.
Hätte auch nach Österreich oder Holland ziehen können, was ich heute bereue nicht getan zu haben.

Die Pendlerpauschale ist eine Subvention, die abgeschafft gehört. Warum soll Jemand,, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt 0,30 Cent je km steuerfrei bekommen, wenn er gar keine Kosten hat?
Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass die tatsächlichen Aufwendungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes steuerfrei zu sein haben. Das gilt z.B. für jeden Freiberufler - nur nicht für Arbeitnehmer. Deshalb muss es erlaubt werden, die tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bei Nachweis (!) steuerfrei zu belassen. Das sind neben Benzinkosten für den Weg zur Abeit auch anteilige Abschreibungen, Versicherungs- und Reparaturkosten. Aus Vereinfachungsgründen ist eine Werbungskostenpauschale denkbar, die sich aber an den tatsächlichen Kosten orientieren muss. Das sollte aber nur wahlweise angeboten werden.

Zitat:

Original geschrieben von rp_66


Die Pendlerpauschale ist eine Subvention, die abgeschafft gehört. Warum soll Jemand,, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt 0,30 Cent je km steuerfrei bekommen, wenn er gar keine Kosten hat?
Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass die tatsächlichen Aufwendungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes steuerfrei zu sein haben. Das gilt z.B. für jeden Freiberufler - nur nicht für Arbeitnehmer. Deshalb muss es erlaubt werden, die tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bei Nachweis (!) steuerfrei zu belassen. Das sind neben Benzinkosten für den Weg zur Abeit auch anteilige Abschreibungen, Versicherungs- und Reparaturkosten. Aus Vereinfachungsgründen ist eine Werbungskostenpauschale denkbar, die sich aber an den tatsächlichen Kosten orientieren muss. Das sollte aber nur wahlweise angeboten werden.

Mein Reden! Hatte weit vorher schon mal geschrieben, das der ganze Ärger damals mit der Rot/Grünen Regierung angefangen hat. Jene war es, die beschlossen hat das jeder den gleichen Satz von 0.30€ pro Kilometer bei der Steuer angeben kann.

Tja dann is der neuen Regierung aufgefallen wieviel man den Leuten in den Ar... bläst & das dieses für den Staat eine in der Höhe nicht mehr tragbare (mit deinen Worten) Subvention ist. Mich persönlich würde interessieren wieviel diese Aktion den Staat wirklich mehr gekostet hat?

Also zurück zur Uralt-Regelung: zu Fuß/Fahrrad 7 Cent, Motorrad 15 Cent, Auto 30 Cent & ÖNV die Fahrkarte.

Nur so wird nen Schuh draus!

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