Peel P50 Zulassung
Vorab ich wohne noch nicht in Deutschland und kenne mich dort noch nicht mit Zulassungen aus. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum bin.
Ich überlege mir ein Peel P50 zuzulegen und frage mich wie ich ihn zulassen kann.
Für die die nicht wissen was ein Peel ist, hier ist ein Kurzfilm von Top Gear.
https://youtu.be/dJfSS0ZXYdo
Es ist das kleinste Auto der Welt und wurde original in den 60er gebaut.
Heute gibt es Nachbauten davon. Es gibt 4 mögliche Motoren: 50ccm Benzin 50Km/h, 125ccm 90Km/h und das Gleiche im Elektro.
Man kann ihn entweder Fertig gebaut bekommen oder als Kit Car.
Was wären die Optionen? Am liebsten hätte ich den 125er als Kit Car.
Könnte der als Quad/Trike durchgehen? Oder müsste ich auf den 50ccm zurückgreifen und ihn als Leicht PKW zulassen? Die dürfen aber meines Wissens nur 45Km/h laufen, werden die max. 5Km/h mehr ein riesen Problem?
Als Auto zulassen wird wahrscheinlich schwierig.
Gibt es evt. eine Klausel für Kit Cars?
Ich wäre über jeden Tipp dankbar.
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28 Antworten
Kauf dir doch einfach irgendein 45Km/h Microcar hier in Deutschland.
Ich hatte mich gestern geäußert und liege wohl genau wie meine Mitschreiber mit meiner Einschätzung etwas daneben, denn es ist viel einfacher.
Bin erst drauf gekommen, weil ich mich an jemand aus dem weiteren Bekanntenkreis erinnere. Er fährt ein 45km/h Auto. Sieht von außen wie ein normales Kleinauto aus; ist aber umgebaut und gedrosselt. Er brauchte weder Zulassung, zahlt keine Steuern und braucht nicht zur HU, sondern hat lediglich ein Versicherungskennzeichen. Also braucht so'n Peel gar keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen (jedenfall in der 45km/h-Version) und das sollte ja machbar sein.
Zitat:
@FTCK schrieb am 14. März 2021 um 22:33:50 Uhr:
Also braucht so'n Peel gar keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen (jedenfall in der 45km/h-Version) und das sollte ja machbar sein.
Eine Zulassung nicht, aber eine Betriebserlaubnis.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 14. März 2021 um 23:24:17 Uhr:
Eine Zulassung nicht, aber eine Betriebserlaubnis.
Genau, und dafür muss es (für eine Typgenehmigung) die Vorschriften der EU-Verordnung 2013/168/EU erfüllen.
Es steht doch weiterhin im Raum, dass eine solche Typgenehmigung für die 45 km/h Version existiert?
Für die schnelleren Exemplare scheint es ja nur eine GB-Genehmigung zu geben...
Hallo zusammen,
ich habe eines der ersten Kits vom Hersteller p50 cars. Leider waren andere Dinge wichtige und ich habe es erst seit letzten Jahr fertig.
Leider gibt es aus England keine wirkliche Hilfe was die Zulassung angeht. Es gibt wohl in England über einzelabnahmen zugelassen Fahrzeuge, aber ich konnte hier noch Nichteinhaltung eine Briefkopf besorgen.
Sollte jemand Vorschläge für die Zulassung haben würde ich mich sehr freuen. Ich denke die p50 replica wären eknw Bereicherung für unser Straßenbild
LG
Weil das derzeit mein Stromlieferant ist, komme ich zufällig an diese Info, weil der P50 auch als E-Mobil geliefert wird. Vielleicht wissen die ja wo das Vehikel mal mit einem Versicherungskennzeichen aufgetaucht ist.
Danke dir. Hatte ich auch schon gesehen. Allerdings sind die Bilder beim Hersteller in England vor Ort. In Deutschland gibt es soweit ich weiß noch keine die legal auf den Straßen untwergs ist.
Zitat:
@P50MO schrieb am 17. März 2021 um 21:10:05 Uhr:
Sollte jemand Vorschläge für die Zulassung haben würde ich mich sehr freuen. Ich denke die p50 replica wären eknw Bereicherung für unser Straßenbild![]()
LG
Fahrzeug, die nicht mal das (manchmal noch) zulässige Innerorts-Tempo von 50 km/h erreichen können, sind keine Bereicherung, sondern eine Belästigung. Das gilt für einspurige Roller, aber GANZ SICHER für alle mehrspurigen Vehikel dieser Art.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 19. März 2021 um 12:25:53 Uhr:
Fahrzeug, die nicht mal das (manchmal noch) zulässige Innerorts-Tempo von 50 km/h erreichen können, sind keine Bereicherung, sondern eine Belästigung. Das gilt für einspurige Roller, aber GANZ SICHER für alle mehrspurigen Vehikel dieser Art.
Du solltest solche Aussagen recht deutlich als deine Meinung Kennzeichnen.
Es gibt einen haufen Leute die froh sind durch diese Fahrzeugklasse motorisiert am Strassenverkehr teilnehmen zu können.
Sicherlich ist auch deine Teilname am Strassenverkehr für den einen oder anderen mal eine Belästigung.
Das Geheimniss ist wohl sich zu bemühen dies so gering wie möglich zu halten das liegt aber nicht an der Fahrzeugklasse.
Moorteufelchen
Ich dachte da auch eher an die Optik
Und bei dem Komfort zu Preis Verhältnis kommt es sicherlich zu nicht zu allzu vielen Behinderungen
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 19. März 2021 um 12:25:53 Uhr:
Zitat:
@P50MO schrieb am 17. März 2021 um 21:10:05 Uhr:
Sollte jemand Vorschläge für die Zulassung haben würde ich mich sehr freuen. Ich denke die p50 replica wären eknw Bereicherung für unser Straßenbild![]()
LG
Fahrzeug, die nicht mal das (manchmal noch) zulässige Innerorts-Tempo von 50 km/h erreichen können, sind keine Bereicherung, sondern eine Belästigung. Das gilt für einspurige Roller, aber GANZ SICHER für alle mehrspurigen Vehikel dieser Art.
Schön dass du sowas absolut nicht zu entscheiden hast und deine Meinung absolut nichts an irgendwas ändern wird, witzig ist, ob du das jetzt gepostet hättest oder nicht, spielt am Ende des Tages gar keinen Unterschied.
Lustig, dass @SpyderRyder so moralinsauer darauf hingewiesen wird, dass er ja nur seine Meinung geäußert habe. Was denn wohl sonst? Er ist ja wohl nicht der Papst (und selbst der ist nur "ex cathedra" unfehlbar). Aber selbst wenn der Peel P50 des TE jemals auf deutschen Straßen unterwegs sein sollte wird er wohl nicht für Tagesreisen über Land eingesetzt, sondern eher im Stadtverkehr. Da ist Tempo 50 wohl keine Behinderung oder "Belästigung".
Grüße vom Ostelch
@Christopher335is
Nachdem klar ist, dass du bei der 45km/h-Version weder die Zulassungsstelle noch den TÜV zur HU benötigst, sondern nur die Haftpflichtversicherung, solltest du einfach mit deinem Anliegen eine deutsche Versicherung kontaktieren und ihr den Fall schildern. Die werden Dir dann schon die Bedingungen für das Versicherungskennzeichen oder Ausschlussgründe nennen. Ich glaube nämlich nicht wirklich, dass wir Dir hier im Forum entscheidend weiterhelfen können. Gerne kannst Du unser aller Neugierde mit dem Ergebnis dann erfreuen.
Es gibt auch in Deutschland Händler für Mini-Autos und da hast du gar kein Problem mit der Versicherung. Die sind auch sicherheitstechnisch eher Richtung Auto und kein Micro-Auto wie der Peel und preislich in einer ähnlichen Kategorie. Allerdings nicht so leicht wie der Peel und es würde der Spass beim Zusammenbau des Kits fehlen.
Zitat:
@FTCK schrieb am 20. März 2021 um 16:35:02 Uhr:
Nachdem klar ist, dass du bei der 45km/h-Version weder die Zulassungsstelle noch den TÜV zur HU benötigst, sondern nur die Haftpflichtversicherung,
Inzwischen ist auch schon klar, dass es mit der Versicherung eben nicht getan ist. Er braucht zwingend eine Betriebserlaubnis (§19 StVZO). Entweder eine Allgemeine BE für den Typ (§20 StVZO) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (§21 StVZO), falls keine Typgenehmigung existiert. Danach sieht es hier aus. Ohne Betriebserlaubnis wird es auch keine Versicherung geben. Betriebserlaubnis (in der StVZO geregelt) und Zulassung (in der FZV geregelt) sind zwei Paar Schuh.
Grüße vom Ostelch