1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. PDA Navi Radarwarner

PDA Navi Radarwarner

Hallo,

es gibt ja die Möglichkeit, in einen PDA als Navi, eine Software aufzuspielen, die mich vor festen Radarfallen warnt...

DIe Frage, ist es erlaubt oder nicht?

Dass eien Radarwarner nicht erlaubt ist... dürfte bekannt sein, nur wie sieht die Software Lösung bei einem PDA Vavi hier aus...

34 Antworten

Seit neuestem wohl verboten!

Aber kontrolliert eh keiner und 1.000.000 Menschen haben so Software...(was kein Freibrief sein soll)

Diese Daten gibt es für PNA's auch.
 
Ich bin bis jetzt einmal seit ich ein Navi habe kontrolliert worden, die Polizei hat sich für das Teil nicht interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von Epex121


DIe Frage, ist es erlaubt oder nicht?

die frage auf die es ankommt ist, wie die messstelle gekennzeichnet wird....

wenn dort in blinkenden großbuchstaben steht "ACHTUNG RADAR" ists definitiv verboten.....

steht dort z.b. ein verweis "sehenwürdigkeit" oder auch "poi" (point of interest), also ist die eigentlich "gefahrenstelle" nicht als blitzerposition gekennzeichnet, ists wiederrum auslegungssache.. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Epex121


Halllo,
 
die Frage bezieht sich darauf, dass ein Arbeitskollege mein, dass es verboten ist. Ich bin der Meinung es sei erlaubt.

 Also was nicht ausdrücklich verboten ist ist wohl erlaubt, falls dein Arbeitskollege der Meinung ist es sei verboten soll er doch auch sagen: wo steht das???

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


wo steht das???

in der stvo

Zitat:

StVO §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

bei nem "richtigen" radarwarner klar geregelt, bei nem pda, auslegungssache, da es hier, wie von mir weiter oben schon geschrieben, auf die kennzeichnung ankommt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


die frage auf die es ankommt ist, wie die messstelle gekennzeichnet wird....
wenn dort in blinkenden großbuchstaben steht "ACHTUNG RADAR" ists definitiv verboten.....
 
 

 Also Tomtom kennzeichnet diese Stellen sehr deutlich. Der rappelt dann richtig doll. 😁

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Also Tomtom kennzeichnet diese Stellen sehr deutlich. Der rappelt dann richtig doll. 😁

dann darf die polizei das ding einkassieren....

das darf die sogar auch dann, wenn du die entsprechende software nicht benutzt, sondern sie nur auf dem gerät aufgespielt ist.....

Nicht erlaubt (der Warner von Radarfalle), stand auch mal irgendwo auf einer Seite, die das angeboten haben ...

Diese Teile sind nicht verboten!!!

Da es weder das Messgerät stören noch aufspüren kann.

Das Navi/PDA arbeiten ähnlich wie ein Radio, wenn keiner den Blitzer meldet passiert auch im Navi/PDA nichts.
Soll mein Radio jetzt auch verboten werden? Dort werden auch dauernd die Blitzer angesagt.

Man kann sich schließlich auch ne SMS schicken lassen wenn ein Blitzer irgendwo auf der Strecke steht.

Wenn es verboten wäre, würde es keiner in Deutschland anbieten, da die sich ja dann auch Strafbar machen würden.

MFG

Hi,

sollte sich jeder auf das PDA installieren. Ob dies verboten ist oder nicht ist Nebensache. Es ist eine sehr sinnvolle Sache besonders bei längeren Fahrten in unbekanntes Gebiet.

Es dient vielmehr darühr den Fahrer hinzuweisen das er zu schnell ist. Da bei dieser Software, wenn man sie konsquent nutzt, man zum einen vor Neppfallen als auch vor sinnvollen Radarfallen gewarnt wird auch wenn diese z. Zt. dort nicht stehen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben. Denn wenn man zu schnell ist, bekommt man dies ebenfalls gesagt. Man hällt sich bewusster an Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Es wird hierbei auch vor keiner Radarfalle gewarnt, sondern nur darauf hingewiesen wo eine fest montiert ist und wo irgendwann einmal eine gestanden hat. Und nicht ob irgendwo wirklich gerade geblitzt wird.

Ob diese Overlays für den POI Warner in Deutschland verboten sind kann ich nicht sagen, die Schweizer mögen sie allerdings nicht. Wenn man auch wie die Schweizer fast ausschließlich Blitzer zum abzocken installiert (wer Luzern kennt weiß was ich meine-), der möchte sich diese Einnahmen auch nicht verderben.

grüßle

peter

http://www.motor-talk.de/.../...nssysteme-sichergestellt-t1382262.html

hätte die suche genug gefunden.
m.w. wurde das Gesetz so geändert bzw dessen text, das es heist Positionsabhängige automatische Warngeräte.
Und das ist nunmal so ein POI in verbindung mit GPS.

Ein paar navigationsprogramme melden sogar beim aktiviren eines solchen Overlays, das es in manchen ländern verboten ist.

btw:
Wegen geschwindigkeit alleine:
1. Haben etliche Naviprogs eine Anzeige drin, was erlaubt ist (zum zeitpunkt der erstellung des Kartenmaterials, und dort noch mit fehlern).
2. ist es immer noch der Fahrer selbst, der bestimmt wie schnell er fährt.

Klar, in fremden gebieten ist es eine feine geschichte als "reminder" für die geschwindigkeit.

Nur für Notorische übertreter (schnell fahren heist nicht zwingend rasen, bin da selbst jemand, der hin und wieder mal 20-30 dürber ist) sind die stationären, die i.d.r. verzeichnet sind, eh nur ein tropfen auf den heissen stein.
Auf gewissen strecken ist mir z.b. schon passiert auf 20km kein einziger radarkasten (deshalb auch dort sehr viel übertretungen und schwere unfälle), aber alle 5km eine Mobile messung.
Somit erübrigt sich das ganze.
Der grosse vorteil ist, das dort die geschwindigkeiten aktueller sind als im Kartenmaterial.

Es haben auch ein paar programme drin, das es eine Warnmeldung ausgibt, wenn man über der erlaubten geschwindigkeit ist (mit eben der Kartenaktualität im Hintergrund)

Zitat:

Original geschrieben von Toyomoto


Diese Teile sind nicht verboten!!!

Doch.

Die Software (POI Warner oder wie auch immer ) ist dann verboten wenn sie Aktiv warnt. Hast du dagegen ein Overlay installiert was die Stellen nur als Symbol anzeigt darfst du es benutzen. Im anderen Fall kann das Navi bei einer Kontrolle eingezogen werden.

Nicht wundern, ist halt Deutsche Rechtsprechung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen