PDA Navi Radarwarner

Hallo,

es gibt ja die Möglichkeit, in einen PDA als Navi, eine Software aufzuspielen, die mich vor festen Radarfallen warnt...

DIe Frage, ist es erlaubt oder nicht?

Dass eien Radarwarner nicht erlaubt ist... dürfte bekannt sein, nur wie sieht die Software Lösung bei einem PDA Vavi hier aus...

34 Antworten

Zitat:

.......
Wenn es verboten wäre, würde es keiner in Deutschland anbieten, da die sich ja dann auch Strafbar machen würden.
.....

Diese Aussage ist falsch, kaufen kannst du fast alles, nur benutzen darst du nicht alles.

Wie schon geschrieben, siehe Stvo §23

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter


Hi,

sollte sich jeder auf das PDA installieren. Ob dies verboten ist oder nicht ist Nebensache. Es ist eine sehr sinnvolle Sache besonders bei längeren Fahrten in unbekanntes Gebiet.

Es dient vielmehr darühr den Fahrer hinzuweisen das er zu schnell ist....Da bei dieser Software, wenn man sie konsquent nutzt, man zum einen vor Neppfallen als auch vor sinnvollen Radarfallen gewarnt wird auch wenn diese z. Zt. dort nicht stehen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben. Denn wenn man zu schnell ist, bekommt man dies ebenfalls gesagt. Man hällt sich bewusster an Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Bullshit

Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, gibt es sinnvolle und unsinnige Radafallen aka Neppfallen ? Aha, die STVO gilt also nur da, wo DU es für sinnvoll hältst, und sonst nicht ? Oder, um dem nächsten Argument vor zu greifen, nur an Unfallschwerpunkten?

Und ich Idiot dachte zur Einhaltung der Geschwindigkeitvorgaben gebe es den Geschwindigkeitsanzeiter aka Tacho . Und dann habe ich geglaubt, diejenigen, die so einen Warner benutzen, wollen sich nur vor Strafverfolgung drücken, dabei sind das extrem verantwortungsvolle Autofahrer - so wie die, die zum Ausgleich für die zuvor überhöhte Geschwindigkeit vor der Radarkamera auf mindestens 20 km/h unter dem zulässigen Wert abbremsen.

Wer sich an die richtige Geschwindigkeit gewöhnt hat, hält sie auch ohne Tacho ein, wer gewohnheitsmässig zu schnell fährt, hat natürlich ohne Warner seine Probleme.

Seid doch einfach ehrlich, die STVO geht Euch am Arsch vorbei, aber ihr wollt vermeiden, dabei ertappt zu werden.
Grüsse

Christoph

🙄

Zitat:

Original geschrieben von Toyomoto


Wenn es verboten wäre, würde es keiner in Deutschland anbieten, da die sich ja dann auch Strafbar machen würden.

so?

diese aussage wirst du ja sicherlich auch anhand von handfesten beispielen belegen können.....andernfalls solltest du dir den ratschlag zu herzen nehmen, sich ERST über etwas zu informieren, und zweimal nachzudenken, bevor man irgendeinen bullshit schreibt.....

btt: wenn du dir ja da so sicher bist, wieso sind dann z.b. neonröhren auf denen der aufdruck "im geltungsbereich der stvo nicht zugelassen" ist, zuhauf im handel erhältlich....von den ganzen anderen lichtspielereien, kuhfängern, spoilern etc. mal ganz abgesehen....

Zitat:

Original geschrieben von chmae


Seid doch einfach ehrlich, die STVO geht Euch am Arsch vorbei, aber ihr wollt vermeiden, dabei ertappt zu werden.

bingo!

wird man ertappt, gehts ja ans geld....

Hi,
 
 
dann mal blöd gefragt. Ich hatte mir ein Navigon gekauft, auf dem eine entsprechende Software für "POI" installiert war.
Verpackung aufreißen, weil man ist ja ein Mann und will spielen, das Teil inbetrieb nehmen, in den Einstellungen spielen(ein Mann braucht keine Bedinungsanleitung) und schwuppst, die Software läßt sich nicht intstallieren für Deutschland. Nach dem 5. Versuch klappte es auf einmal😕
 
Warum bekomme ich die Meldung, dass es diese Option nicht erlaubt ist und dann läßt sie sich dann doch irgendwann "freischalten".
 
 
 
Grüße
 
globalwalker

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Zitat:

Original geschrieben von Toyomoto


Diese Teile sind nicht verboten!!!

Das wäre mir neu.

Quellenangabe?

Er meint es evtl. wörtlich und Du wohl die Nutzung zum betr. Zweck, was theoretisch dann seitens der Polizei belegt werden müsste, was aber der Gesetzgeber grosszügig mit "Betriebsbereit mitführen" und anderen Formulierungen überging.

Edit: Doch eher nicht😉 habe es eben gelesen, aber es macht schon durchaus Sinn zu hinterfragen ob eine quasi Landkarte mit Blitzern wirklich folgerichtig verboten werden kann, denn immerhin wird die nicht irgendwie erfasst, sondern ein anderer sagt mir "hier war mal eine", eigentlich nichts anderes als Meldungen im Radio.

globalwalker , wieso es sich nach paar Versuchen freischalten lässt?

Ja, sie sichern sich formell ab, aber sie überlassen es dann doch Dir zu entscheiden ob Du das nutzen willst, so wollen es die meisten Kunden auch haben.

Oder willst Du im Voraus die "Hände gefesselt bekommen", oder lieber die Wahl was Du so machst?

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


...eigentlich nichts anderes als Meldungen im Radio.

Nur mit dem Unterschied, daß die Meldung vor Ort in Echtzeit zur Verfügung gestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Zitat:

Original geschrieben von Toyomoto


Diese Teile sind nicht verboten!!!
Doch.

Dann kannst du ja jeden den du anhälst als Polizist, das Gerät abnehmen, da fast jedes neues Navi diese Software installiert hat, da nach §23 Abs. 1b (STVO) es nicht mal erlaubt ist so ein Gerät mit sich zu führen. (Handschuhfach oder so)

Das deaktivieren der Software bringt mir in dem Fall auch nichts. Könnte es ja jederzeit benutzen, also soll ich mein Navi gleich zu Hause lassen oder was? Deinstallieren kann ich es nicht.

Dieses Gerät ist nicht in der Lage Blitzer zu orten/stören und ist damit kein technisches Gerät zum anzeigen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

Zitat:

Original geschrieben von chmae



Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter


Hi,

sollte sich jeder auf das PDA installieren. Ob dies verboten ist oder nicht ist Nebensache. Es ist eine sehr sinnvolle Sache besonders bei längeren Fahrten in unbekanntes Gebiet.

Es dient vielmehr darühr den Fahrer hinzuweisen das er zu schnell ist....Da bei dieser Software, wenn man sie konsquent nutzt, man zum einen vor Neppfallen als auch vor sinnvollen Radarfallen gewarnt wird auch wenn diese z. Zt. dort nicht stehen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben. Denn wenn man zu schnell ist, bekommt man dies ebenfalls gesagt. Man hällt sich bewusster an Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Bullshit Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, gibt es sinnvolle und unsinnige Radafallen aka Neppfallen ? Aha, die STVO gilt also nur da, wo DU es für sinnvoll hältst, und sonst nicht ? Oder, um dem nächsten Argument vor zu greifen, nur an Unfallschwerpunkten?

Und ich Idiot dachte zur Einhaltung der Geschwindigkeitvorgaben gebe es den Geschwindigkeitsanzeiter aka Tacho . Und dann habe ich geglaubt, diejenigen, die so einen Warner benutzen, wollen sich nur vor Strafverfolgung drücken, dabei sind das extrem verantwortungsvolle Autofahrer - so wie die, die zum Ausgleich für die zuvor überhöhte Geschwindigkeit vor der Radarkamera auf mindestens 20 km/h unter dem zulässigen Wert abbremsen.

Wer sich an die richtige Geschwindigkeit gewöhnt hat, hält sie auch ohne Tacho ein, wer gewohnheitsmässig zu schnell fährt, hat natürlich ohne Warner seine Probleme.

Seid doch einfach ehrlich, die STVO geht Euch am Arsch vorbei, aber ihr wollt vermeiden, dabei ertappt zu werden.
Grüsse

Christoph

Hi,

ehe man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern das man einen hat und wissen wie dieses System funktioniert. -was bei dir anscheinend nicht der Fall ist! Ein POI Warner hilft einem Raser absolut nicht beim Rasen - er hindert ihn daran!. Ebenfalls unterstützt er jemanden der NICHT rasen will a) vorm unabsichtlichen zu schnell fahren und b) vor Wegelagerei

Du bist der Meinung das was der Staat macht und die Verordnungen die er macht und wie seine Beamten diese ausführen sind absolut und bedürfen keiner Hinterfragung oder Kritik. Natürlich müssen Regeln eingehalten werden und nicht jeder darf seine eigenen machen und danach handeln. Aber eines ist so falsch wie das andere.

Man kann auch nicht auf der einen Seite Bullshit schreiben und auf der anderen einräumen den Beitrag evtl. nicht richtig zu interpretieren - was du auf jedenfall mit deinen Ausagen bestätigst.

Ich würde dir empfehlen mal vom Ruhrgebiet über die Schweíz nach Italien zu fahren und einen solchen POI Warner installiert zu haben. Du glaubst vielleicht das dies Blödsinn ist da du dich an die Vorschriften hälst (wie ich übrigens auch - wer noch nie gesündigt hat werfe den ersten Stein). Aber spätestens wenn du als Ortsunkundiger nach 10km Tempo 70 aus dem Stadtgebiet von Luzern kommend einige Zeit auf einer freien Autobahn gefahren bist und schon glaubst die Zuckelei hat ein Ende und anfängst auf 100 zu beschleunigen - kommt schwupp noch einmal ein 70er Schild mit einem stationären Blitzer - natürlich wird kurz danach die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Spätestens dann wirst du froh sein keine 90 gefahren zu sein und von jemanden hier als verantwortungslsoen Raser titulieren lassen zu müssen.

Ich habe in 25 Jahren Fahrpraxis insgesamt keine 80 Euro für 3 Tickets für Geschwindigkeitsübertretungen bezahlen müssen - auch ohne POI Warner - und davon war eins regelrechte Abzocke - oder wie würdest du es beurteilen wenn du direkt am 30er Zone Endeschild mit einer geringen (20 Euro) Überschreitung geblitzt wirst und 500m vorher an einer Schule es keinen interssiert wie schnell du vorbeifährst! Man erwischt lieber 100 kleine Sünder wie einen großen (wie im richtigen Leben)-aber das ist ein anderes Thema

grüßle

peter

Steht alles nicht im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe. Wer sich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, braucht keinen Radar-Warner oder PDA mit POI, sondern nur ein wenig Disziplin, ein Tempomat hilft allerdings auch. Ich habe übrigens in meinen 1 Mio Km exakt 20 DM für eine Überschreitung von 6 km /h im Stadtgebiet bezahlt - und das durchaus zurecht, ich war zu schnell.

Dass manche Radarkontrolle "einnahmeoptimiert" ist, will ich ja gar nicht bestreiten, aber auch da gilt die STVO, auch wenn manche das nicht wahr haben wollen. Die 30 km/h vor der Schule dienen dem Schutz der Schüler, aber die gelten eben nicht nur an der Schule, sondern bis zur Aufhebung des Streckenverbots. Und dessen Standort hat in der Regel auch einen Grund (Schulweg) .

Denkt auch mal jemand an die Folgen zu schneller Fahrweise ? 63 km/h ergeben den etwa doppelten Bremsweg zu 50 km/h - unter Berücksichtigung der Reaktionszeit einen mehr als doppelt so langen Anhalteweg. So, und jetzt stellt Euch doch mal vor, wie Ihr nach einem Unfall, bei dem Ihr ein Schulkind angefahren habt, dem Richter erklärt, dass Ihr zu schnell gefahren seid, weil an der Strasse gemäss Eurer Navi kein Radargerät steht und Ihr Euch deshalb das Recht genommen habt, ein wenig zu schnell zu fahren.

Wird jeder Richter sofort verstehen, klar.

Btw, ich bin durchaus dafür, kritisch zu hinterfragen, was die Administration in diesem Land so treibt. Das ist aber eine politische Frage und gehört in den politischen Raum. Es rechtfertigt aber nicht, ohne weiteres Regeln zu ignorieren und andere zu gefährden. Das Argument ist doch nur vorgeschoben.

Gruss

Christoph

Zitat:

Original geschrieben von chmae


Btw, ich bin durchaus dafür, kritisch zu hinterfragen, was die Administration in diesem Land so treibt. Das ist aber eine politische Frage und gehört in den politischen Raum. Es rechtfertigt aber nicht, ohne weiteres Regeln zu ignorieren und andere zu gefährden. Das Argument ist doch nur vorgeschoben.

Das sehe ich genauso. Gesetze haben schließlich auch in Deutschland i.d.R. keinen Empfehlungs-Charakter...

wie wird das wohl bei der Sony Playstation protable Mit navi ablaufen? nehmen die dann die konsole mit oder die maus oder die umd?

Fazit (mal wieder): Es gibt ein paar dutzend Auslegung der aktuellen Rechtslage und sofern es dazu keine Urteile höherer Instanzen gibt, kann man herzhaft darüber streiten. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Toyomoto



Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Doch.

Dann kannst du ja jeden den du anhälst als Polizist, das Gerät abnehmen, da fast jedes neues Navi diese Software installiert hat, da nach §23 Abs. 1b (STVO) es nicht mal erlaubt ist so ein Gerät mit sich zu führen. (Handschuhfach oder so)

Absolut richtig.

THEORETISCH!!!

Praktisch sieht man es erstens nicht und hat zweitens nicht die Rechtsgrundlage, jedes Navi zu überprüfen. Ebensowenig das Handschuhfach.

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