Passt die Anhängerkupplung vom Omega B auf den Meriva A?

Opel Meriva A

Hallo, mein Meriva A soll eine AHK bekommen. Um Geld zu sparen, würde ich gerne (mit Hilfe) die vollkommen überflüssige AHK von meinem Omega B abschrauben, um sie dann an den Meriva anzubringen. Natürlich wird dazu noch ein fahrzeugspezifischer E-satz von Jaeger erworben und verbaut. Aber passt ein Haken am Omega B überhaupt an den Meriva A? Danke im Voraus für Infos.

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Die Frage ist ja wohl ein Scherz??

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Nope...bei mir nicht...'verdeckt' Teile der mittleren zwei Buchstaben...dennoch keine Beanstandung...weder durch HU-Prüfer, noch durch Polizösen 😉

jo Siggi, die verdeckt etwas das Nummernschild (das A im Kennz.), aber wird nicht Beanstandet.
Hatte beim TÜV letztens da auch nach Gefragt, der meinte nur, ist OK so, man sieht noch alles deutlich, daher keine Bedenken seitens dem TÜV.

Habe damit auch noch nie Theater gehabt bei Kontrollen oder so.

Trag und Zuglast sind zwar bei dem was ich manchmal schon hinter hatte etwas wenig, aber reicht für den normfall eigl. völlig aus.
1350 KG darf ich damit ziehen

So...um das Ganze etwas auf zu klären...vllt...

War am Freitag zur HU.

Ergebnis:
Ein einziger erheblicher Mangelllsonst keinerlei Beanstandungen!
Und zwar...na...keiner...?
Die starre Anhängerkupplung, die teilweise das Kennzeichen verdeckt!
Hatte allerdings einen älteren Prüfer, der laut Aussage seines jüngeren Kollegen (Gespräch mit ihm nach der HU) bald in Rente geht und deshalb jetzt wohl nochmal richtig 'loslegt' und gaaaaanz genau hinsieht.
Wäre er fünf Minuten eher mit dem Fahrzeug fertig gewesen und hätte die HU vorgenommen, dann hätte er nicht sooooo genau hingesehen und die Plakette erteilt.
Laut seiner Aussage führen sehr viele Merivas mit starrer Kupplung rum...da käme es auf einen...noch dazu in so gutem Zustand auch nicht mehr an.
Aber das sei wohl Teil des Problemes seines älteren Kollegen, denn der Verein für den sie arbeiten soll irgendwann mal eine hohe Strafe bezahlt haben müssen...eben wegen nicht zugelassener AHKn die nicht bemängelt worden waren.

Fazit also:
Onkel baut jetzt 'ne Abnehmbare dran und fertig ist die Laube!
Also nicht erlaubt...aber offensichtlich nicht von jedem Prüfer als erheblicher Mangel angegeben und/oder berücksichtigt.

Braucht noch jemand 'ne starre Hängerkupplung für'n Meriva A...für günstig!? 😉 😁 😁 😁

leider brauche ich keine.
Was dein TÜV Onkel da für ein Problem mit hat entzieht sich mir zwar, aber ok, wenn er meint.
AHK ist nicht TÜV relevant solange von WST eingebaut bzw. Fachmännisch eingebaut, da 1. ABE vorliegt und 2. nicht mehr abgenommen wird seitens des TÜV.

Nur wenn die AHK von einem anderen FHz stammt, dann wäre eine einzel Abnahme erforderlich.
Aber deine ist doch für den Moppel A mit ABE oder nicht.
Wäre ich gegen angegangen wenn er mir dafür die Plakette verweigert 😉

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Es geht ja auch nicht um die 'Zulassung' als Solches für das betreffende Fahrzeug...in anderen Ländern ist die wohl in der Form auch zulässig.
Daß da nichts eingetragen werden muß, das weiß ich...nur verhindert halt die Montage dieser Kupplung das Erteilen der HU-Plakette.

Der Punkt ist, daß der Kugelkopf einen Teil des Kennzeichens verdeckt...
Sobald irgendwas fest am Fahrzeug verbaut wird und Teil(e) des Kennzeichens verdeckt, verhindert genau das, daß das Fahrzeug die HU besteht.
Ist wohl mal wieder 'was ausschließlich Deutsches'...vmtl. damit sich Beamte, die das Kennzeichen eines Vorherfahrenden lesen wollen, nicht die Augen verbiegen...oder Gott behüte...leicht zu einer Seite fahren müssen, damit sie in die Lage versetzt werden, auch die beiden Buchstaben richtig zu erkennen... 😉 😁
Keine Ahnung was der Quatsch soll...verdeckte der Kopf ja lediglich je vllt. ein Drittel der mittleren beiden Buchstaben...

Und dagegen angehen?
Wozu...was soll das bringen außer Streß und Geld für nichts aus zu geben.
So ist eben die Vorschrift...feddich...
Da kann ich so viel dagegen angehen wie ich will...wird aber nichts an den Tatsachen ändern.
Für das Geld das mich das 'dagegen angehen' sicherlich gekostet hätte, hab ich lieber 'ne andere Kupplung gekauft...sooo teuer sind die ja nun auch nicht.
Jetzt ist 'ne Abnehmbare dran und fertig ist die Laube 😉
Ist von den Montageteilen und Halterungen her exakt die gleiche Kupplung.
Einziger Unterschied ist zum Einen ein 'A' (vmtl. für 'Abnehmbar'😉 hinter der Typnummer und ein anderer Abstand zwischen den zwei Montage platten, in die die Aufnahme für den Kugelkopf eingeschraubt wird.
Identischer Hersteller...identische Anhängelast...identische Stützlast...alles identisch.
Von daher war der Umbau keine große Sache...'ne knappe Stunde für alles.

Und wie ich ja auch schon schrieb:
Der andere Prüfer hätte seiner Aussage nach beide Augen zugedrückt und die Plakette erteilt...kommt also wohl doch (auch) immer darauf an, wie der jeweilige Prüfer gerade drauf ist.

Wollte auch lediglich kurz Rückmeldung geben, daß (egal was es ist!) fest montierte Teile die (auch teilweise) das Kennzeichen verdecken, grundsätzlich (in Deutschland!) nicht zugelassen sind.

hmmm ok, mein Prüfer (GTÜ) hatte damit keine Probleme, auch der beim TÜV Nord nicht.

Kannst damit recht haben, das es von der Person (willkürlich) abhängig ist.
Ich hätte zwar auch lieber eine abnehmbare gehabt, aber so gehts ja auch.
Und jetzt kann mir nach 2x TÜV auch keiner mehr die Plakette verweigern.

Wegen gegen angehen, da hab ich ja ne Rechtsschutz, da kostet mich das jetzt ein müdes lächeln.

Hab ich auch nur, weil mir letztens erst ein Bengel vors Auto gelaufen ist, ohne auf den Verkehr zu achten, und ich mir einen Anwalt nehmen musste, den ich selbst zahlen durfte, weil ich da noch keine Rechtsschutz hatte.
Verfahren wurde eingestellt und die Kohle klage ich grade zurück...waren ja nur mal eben 700€ Anwaltskosten.
Meine Versicherung wollten die ja auch noch abziehen, aber konnte ich Verhindern, sonst hätte ich jetzt SF1 und 60%. (3.2019 hatte ich noch SF13 und 30%)
Hatte in diesem Jahr schon ein Schaden, weil ich meinen Nachbarn beim Einparken leicht tuschiert hatte und das meiner VRs. gemeldet hatte.
Hätte ich nicht gemusst, weil es keiner Gesehen hat, aber sowas mache ich nicht...bin ich zu Ehrlich für.

Ganz ehrlich, ohne Rechtsschutz sollte niemand mehr sein Auto lenken...geht so schnell

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