Partikelfilter BX bis XM
Hallo Forum.
gibt es denn hier unter den Citroen fahrern interessenten an einem Partikelfiltersystem?
Von Plakette Rot auf Grün .
Ich habe konkrete, und vor allem neue Informationen für BX und XM.
Bin kein verkäufer sondern sonder auch betroffener , fahre selbst einen XM 2,1 td mit ( noch ) Roter Plakette.
Meldet euch bei Interesse.
Grüße aus der Frankfurter Zone
Beste Antwort im Thema
Von roter Plakette auf grüne Plakette geht nur, wenn das Fahrzeug die Schlüsselnummer hat und bestimmte Aufladen erfüllt :
Zitat:
Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im Allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg
Selbst wenn es einen Partikelfilter für diese Modelle geben würde, würde dies nur zur gelben Plakette führen.
18 Antworten
http://matrix-partikelfilter.de/.../index.php?...
Zitat:
Original geschrieben von S-XT
http://matrix-partikelfilter.de/.../index.php?...
Da steht lediglich ein netter Werbetext, der aber keine entscheidenden Informationen enthält. Man könnte auch sagen, dass es recht schwammig formuliert ist. Es wird behauptet, dass man (alle) Euro 2 Diesel in die Schadstoffgruppe 4 bringen kann, aber interessanterweise sagt man uns nicht wie. Es wird auf den ADAC verwiesen.
Also schauen wir doch mal nach, was der ADAC schreibt (siehe Anhang). Eine Umrüstung von Euro 2 auf die Schadstoffgruppe 4 ist also nur bei Fahrzeugen mit der Schlüsselnummer 27, der Klartextangabe ''96/69/EG I'', einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500kg möglich, wenn die Auflagen der Anlage ''XXVI StVZO'' erfüllt werden.
Selbst wenn sich die anderen Auflagen erfüllen lassen, die besagten Fahrzeugen werden das zulässige Gesamtgewicht von mehr als 2.500kg nicht erreichen.
Aber das habe ich ja alles vor einiger Zeit schon mal geschrieben.
...also nicht eine einzige FIN ...war irgendwie klar!