Parkverbotsschild anbringen ohne Vermieter zu fragen

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Und zwar gehts um folgendes. Mein Vermieter und ich wohnen im selben Haus🙄

Ich habe einen Stellplatz und seitlich eine kleine Garage. Jetzt besteht das Problem das der Besuch meines Vermieters (75), der eine kleine Möbelrestaurationwerkstatt im Haus hat, sich zwar hinter das Auto meines Vermieters stellt, aber dadurch meine Garage "blockiert".

Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, und die Personen die dort parken auch (sind immer die selben und nur zum Bier saufen da), dass meine Einfahrt frei bleiben soll - es funktioniert aber nicht.

Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen ohne Zustimmung des Vermieters. Ich bezahl ja schliesslich Miete dafür und kann erwarten, dass meine Aus - und Einfahrt frei ist/bleibt.
http://www.wolkdirekt.com/.../...sschilder-fuer-ein-und-ausfahrten.jpg

Hab hier mal ne kleine Skizze vom Hof zur besseren Vorstellung.

Beste Antwort im Thema

Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.

Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.

Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:

- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.

Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.

Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.

Uli

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


...und bei der Prüfung legen die Gerichte im Falle eines Rechtsstreits sehr enge Maßstäbe an.

Zum Beispiel sowas:

Zitat:

Der Vermieter ist chronisch lauter Schnarcher; seine Ehefrau braucht eine räumliche Trennung, um nachts wieder schlafen zu können (LG Koblenz AZ 14 S 216/98).

Die Maßstäbe sind ja sowas von eng 😁

Mfg Zille

Also ein Schild wird da wohl nichts bringen. Es hätte so gesehen auf einem privaten Grundstück keine rechtliche Bedeutung. Da kannst Dir auch eins ausm Baumarkt kaufen. Wenn die aber schon deine Ansprache mißachten wird die ein Schild auch nicht interessieren.

Dir wird nur der Weg über den Vermieter bleiben. In welcher Form bzw. in welchen Eskalationsstufen auch immer und mit welchen Konsequenzen für dich dann auch immer. Wobei ich jetzt nicht gleich davon ausgehen würde dass er dir den Vertrag kündigt. Ob er Dir z.B. einfach nur die Garage kündigen kann ? Kommt drauf an. Vielfach verlangen ja Städte vom Eigentümer einen Stellplatznachweis für eine Wohneinheit. Kündigt er dir die Garage hat er diesen für die Wohneinheit nicht und müsste sich, wenn möglich mit ner "Ablöse" bei der Stadt davon freikaufen. Je nach Betrag wird er da dann aber wohl auch lieber mit seien "Saufkumpanen" ein ernstes Wörtchen reden.

Der Stellplatznachweis fällt nicht schwer, da ja auch die Frau des TE ein Fahrzeug auf dem Grundstück abstellt. Es wäre also für den Vermieter kein Problem, entweder die Garage oder den Stellplatz zu kündigen.

Dann ist es eben so, man kann sich nicht jeden Mist gefallen lassen, nur weil man "Angst" hat.

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Wer redet den hier von Angst?

Ich hatte Angst extra in " " gesetzt😉

Die meisten schreiben hier doch, wenn man sich wehrt, dann muss man mit einer Kündigung rechnen. Ja aber deswegen alles gefallen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ja aber deswegen alles gefallen lassen?

ja aber sicher! 😰

ist dir nicht bewusst, das man rücksicht auf den vermieter und seine saufkumpane nehmen muss? 😕

stell dir mal vor, infolgedessen, das der te sich bei seinem vermieter beschwert - erleidet dieser aufgrund seines alters einen herzinfarkt...wohlmöglich könnte man den te dann noch vor gericht zerren! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ja aber deswegen alles gefallen lassen?
ja aber sicher! 😰
ist dir nicht bewusst, das man rücksicht auf den vermieter und seine saufkumpane nehmen muss? 😕

Ach stimmt, die ominöse Rücksicht, hatte ich schon wieder vergessen 😮

Man sollte nur bedenken, dass der ganze Mieterschutzkrempel nicht für Stellplätze und Garagen gilt.
Jede Seite kann jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzl. Kündigungsfrist ohne Begründung kündigen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ist dir nicht bewusst, das man rücksicht auf den vermieter und seine saufkumpane nehmen muss? 😕

Diese Rücksicht endet aber spätestens an dem Punkt, an dem der Verdacht der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im alkoholisierten Zustand aufkommt.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Der Stellplatznachweis fällt nicht schwer, da ja auch die Frau des TE ein Fahrzeug auf dem Grundstück abstellt. Es wäre also für den Vermieter kein Problem, entweder die Garage oder den Stellplatz zu kündigen.

Kommt halt auf die Stadt und die entsprechenden Verordnungen an. bei älteren steht, wenn überhaupt ein Stellplatz drin. Bei neueren Baugebieten etc. schon meist mind. 1,5 oder 2.

Ich denke er wird nicht drumrumkommen sich mit dem Vermieter, in welcher Form und mit welchen möglichen Konsequenzen auch immer zu einigen.

Da der TE ja schreibt dass ein eher gutes verhältnis besteht sollte dies auch kein Problem sein. Soll er sich doch einfach mal, wenn mal wieder so ne "Party" stattfindet, selbst auf ein Bier einladen und das Problem ansprechen :-)

Trunkenheit am Steuer würd ich sofor und unverzüglich melden, sofern der begründete Verdacht besteht das so etwas da stattfindet, da gibts überhaupt keine Diskussion.

Zu dem anderen Punkt würde ich zuallerst zum Vermieter gehen, und ihm sagen das aufgrund von wiederholten einparken seiner Garage du den Vorschlag hättest den Parkplatz deiner Frau und seinen zu tauschen weil es dann egal wäre wenn jemand dahinter parkt, sage die bestimmt, aber freundlich und mit Nachdruck.

Das sind ja wirklich tolle Tipps, die ihr da habt ... Eine ähnliche Situation hatte ich mal bei einer Bekannten. Die Garage wurde ihr großzügig überlassen und ich durfte mein Auto darin abstellen.
Im Sommer kam dann eine ältere Nachbarin auf die Idee ihre Wäsche quer über die gemeinsame Einfahrt zu spannen und somit auch vor der Garage. Da ICH ja nicht der Mieter sondern nur der Nutzer war, konnte ich nicht viel machen und wollte meiner Bekannten auch keine Schwierigkeiten bereiten, der Vermieter und Tochter wohnten schließlich auch im Haus.
Kurz, ich habe die Wäscheleine einfach abgemacht und den Weg dadurch frei gemacht.
Da die Einfahrt schon mal zu geparkt wurde, habe ich nach Absprache mit dem Vermieter, ein Schild angebracht EINFAHRT TAG- UND NACHT FREIHALTEN!

Rechtlich gesehen hat so ein Schild null Wirkung und abschleppen lassen ist ein heikles Thema. Denn, im Zweifel muss der Abschlepper nämlich die Kosten zahlen!!! Erst mal muß man denjenigen ausfindig machen, es zumindest versuchen, der die Garage blockiert. Ist das nicht möglich MUSS Man sich u.U. ein Taxi nehmen und versuchen die Kosten dafür vom Verursacher wieder zu bekommen. Man muß allerdings nachweisen, dass die Fahrt mit der Taxe notwendig war, weil man ansonsten mit seinem eigenen Auto den Termin wahrgenommen hätte. WICHTIG: Die Kosten dürfen das Notwendige Mass nicht überschreiten. Ich darf z.B. nicht eine Taxe benutzen um einzukaufen!
Kann ich mein Fahrzeug NICHT in der Garage abstellen, weil jemand davor parkt, muß ich das Fahrzeug notfalls woanders parken!!!
Sollte es mehrfach zum blockieren kommen, kann ich den Verursacher auffordern das in Zukunft zu unterlassen, ansonsten anzeigen bzw. auf Unterlassung klagen!
Der Vermieter hat mit der ganzen Sache nix zu tun und ich kann nur davor warnen mich deshalb mit dem Vermieter anzulegen. Wäre ich Vermieter würde ich die Kündigung ausstellen!!!

Fazit: Erst mal versuchen sich mit dem Verursacher gütlich zu einigen. Sollte das nix bringen ... Rechtsanwalt aufsuchen (Rechtsschutzversicherungen sind in diesem Falle IMMER hilfreich!). Mir scheint das ein ziemlich hartnäckiger Zeitgenosse zu sein. In dem Falle helfen eben nur härtere Massnahmen! Aber lass den Vermieter aussen vor, der hat damit NIX zu tun, auch wenn es sein Besuch ist! Ach übrigens, in der StVO steht, dass man keine Einfahrt und somit auch keine Garage zuparken darf! Sowas lernt man normalerweise auch bei der Führerscheinprüfung!

DAS sagt übrigens die Stadt Köln dazu: Garage zugeparkt?

Sie wollen mit Ihrem Wagen aus der oder in die Garage fahren und können es nicht, weil ein fremdes Fahrzeug die Ausfahrt / Einfahrt blockiert.

Was können Sie tun und wie geht es weiter?

Das Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Grundstück
Hier gilt Ihr "Hausrecht", das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen zunächst auf eigene Rechnung entfernen lassen können und danach den Halter dafür in Regress nehmen.

Das Fahrzeug steht auf öffentlichem Straßenland
In diesem Fall können Sie sich an die folgende Stelle wenden:

Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Einsatzleitstelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / *****

Von dort wird in jedem einzelnen Fall geprüft und entschieden, ob ein Abschleppen in Betracht kommt.

Weiterführende. teils ausführliche Gerichtsurteile, findest du HIER KLICK

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Rechtlich gesehen hat so ein Schild null Wirkung und abschleppen lassen ist ein heikles Thema. Denn, im Zweifel muss der Abschlepper nämlich die Kosten zahlen!!!

Deswegen nimmt man ein Abschleppunternehmen, welches die Kosten übernimmt und selber eintreibt.

Zitat:

Ist das nicht möglich MUSS Man sich u.U. ein Taxi nehmen und versuchen die Kosten dafür vom Verursacher wieder zu bekommen.

In hartnäckigen Fällen würde ich sogar aus Spaß von HH nach H fahren, um dem Falschparker eine reinzuwürgen.

Zitat:

Kann ich mein Fahrzeug NICHT in der Garage abstellen, weil jemand davor parkt, muß ich das Fahrzeug notfalls woanders parken!!!

Ich würde mein Fahrzeug eher vor den Blockierer stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Deswegen nimmt man ein Abschleppunternehmen, welches die Kosten übernimmt und selber eintreibt.

Ist es am Ende nicht billiger wenn du das Unternehmen sofort bezahlst, statt erst noch Manhgebühren und Inakssogebühren zu zahlen. Das Unternehmen treibt dann nämlich bei dir ein.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


In hartnäckigen Fällen würde ich sogar aus Spaß von HH nach H fahren, um dem Falschparker eine reinzuwürgen.

Kannst du aus Spaß tun. Musst den Spaß dann aber auch bezahlen. Das wird dann das Taxiunternehmen bei dir eintreiben. Und da die Arge das nicht bezahlt, wird es wieder auf Mahngebühren und Inkassogebühren hinauslaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich würde mein Fahrzeug eher vor den Blockierer stellen.

Und dann? Was hast du dabei gewonnen?

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