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Parkverbotsschild anbringen ohne Vermieter zu fragen

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Und zwar gehts um folgendes. Mein Vermieter und ich wohnen im selben Haus🙄

Ich habe einen Stellplatz und seitlich eine kleine Garage. Jetzt besteht das Problem das der Besuch meines Vermieters (75), der eine kleine Möbelrestaurationwerkstatt im Haus hat, sich zwar hinter das Auto meines Vermieters stellt, aber dadurch meine Garage "blockiert".

Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, und die Personen die dort parken auch (sind immer die selben und nur zum Bier saufen da), dass meine Einfahrt frei bleiben soll - es funktioniert aber nicht.

Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen ohne Zustimmung des Vermieters. Ich bezahl ja schliesslich Miete dafür und kann erwarten, dass meine Aus - und Einfahrt frei ist/bleibt.
http://www.wolkdirekt.com/.../...sschilder-fuer-ein-und-ausfahrten.jpg

Hab hier mal ne kleine Skizze vom Hof zur besseren Vorstellung.

Beste Antwort im Thema

Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.

Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.

Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:

- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.

Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.

Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.

Uli

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Vielleicht einfach mal das Garagentor offen lassen, damit die Saufkumpane sehen, dass dort ein Auto steht. Oder den Stellplatz für das Auto vom Vermieter einfach mit dem vom Frauchen tauschen, denn das scheinen die ja nicht zu blockieren.

Nebenbei bemerkt: "Das Auto meiner Frau" klingt irgendwie besser als "Meine Frau ihr Auto".

So rein rechtlich darfst Du dir alles mögliche an Schildern und Plakaten an die gemietete Garage pappen, Du musst sie halt spätestens dann wieder entfernen, wenn der Vermieter dir die Garage wegen Eigenbedarf wieder abverlangt. Der pfeift wahrscheinlich auf die 35 Euro Mindereinnahmen.

Also ich finde das auch scheiße von dem und würde mich tierisch über sein Verhalten ärgern - keine Frage. Allerdings wage ich zu befürchten, dass das Schild nicht viel bringt. Der erzählt denen wahrscheinlich, dass der Mieter sich schon rührt, wenn er raus will und sie ja dann immer noch weg fahren können.

Blöde Situation.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Hoffentlich bist Du durch diese Belästigungen nicht so eingestellt, dass Du jegliches Parken - also auch wenn Du die Garage nicht Verlassen oder Hineinfahren willst - direkt bemängelst nach dem Motto: Das ist meine Garage und diese hat JEDERZEIT frei zu sein. Ich denke, im Rahmen guter Nachbarschaft sollte man sich da arrangieren. Vieleicht parkst Du hin und wieder ja auch hinter dem Fahrzeug Deines Vermieters?

Ganz und gar nicht.

Da er ja Möbel restauriert müssen die ja auch irgendwie in die Werkstatt kommen. Gegen ein kurzes Be- und Entladen spricht ja auch dann nix dagegen. Und mit Beladen mein ich jetzt nicht ein Bierchen reinkippen🙂

Für mich eine absolute Fehlplanung. Wie kann man Kundenparkplätze einrichten und die Fahrzeuge dann vor vermieteten Garagen parken lassen? Auch Be und Entladen geht nicht, da du ja gerade in diesem Moment kommen oder fahren könntest.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Für mich eine absolute Fehlplanung. Wie kann man Kundenparkplätze einrichten und die Fahrzeuge dann vor vermieteten Garagen parken lassen? Auch Be und Entladen geht nicht, da du ja gerade in diesem Moment kommen oder fahren könntest.

Naja, die Werkstatt ist ja eigentlich nix offizielles. Im Prinzip könnte ich den auch wegen Schwarzarbeit oder so anzeigen, aber ich will denen ja nix böses.

Irgendwie ne Scheißsituation

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Was ist mit dem Stellplatz deiner Frau?
Ist der auch im Mietvertrag vereinbart oder nur geduldet?
Wenn er nicht gemietet ist, kann der Vermieter jederzeit verlangen, daß er für seine Besucher freizuhalten ist.
Ansonsten wäre der Tausch der Plätze doch ein guter Vorschlag.
Die Vorschläge von H4F kannst du nur befolgen, wenn du schon eine neue Wohnung in Aussicht hast.
Abschlepper arbeiten nur auf eigene Rechnung, wenn sie durch eigenen Stellplatz Zusatzeinnahmen haben.
Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39



Die Vorschläge von H4F kannst du nur befolgen, wenn du schon eine neue Wohnung in Aussicht hast.

Dann mach doch einen besseren Vorschlag. Reden bringt nichts, also wie weiter? Es sich immer gefallen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Was ist mit dem Stellplatz deiner Frau?
Ist der auch im Mietvertrag vereinbart oder nur geduldet?
Wenn er nicht gemietet ist, kann der Vermieter jederzeit verlangen, daß er für seine Besucher freizuhalten ist.
Ansonsten wäre der Tausch der Plätze doch ein guter Vorschlag.

Ja, auch der Stellplatz meiner Frau ist im Mietvertrag mit aufgeführt und ebenso schon im Mietpreis der Wohnung enthalten.

Ein Tausch der Stellplätze bringt nichts, da ich beim rausfahren aus der Garage quasi hinter das Auto meiner Frau fahren muss um dann aus dem Hof raus zu fahren. Sprich, wenn dann hinter meinem Vermieter einer parken würde, komme ich genauso wenig aus der Garage.

Hab die Skizze von Seite 1 nochmal überarbeitet.

Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.

Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.

Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:

- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.

Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.

Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.

Uli

Manche Leute lernen es aber nicht anders. Wenn er TE schon mit dem Vermieter gesprochen hat und es sich nichts ändert, dann muss man zu härteren Mitteln greifen. Ich hätte keine Lust, jeden Tag den Wagen extra vor der Garage zu parken, um dann in zwei Stunden die Kiste wieder in die Garage zu bewegen, nur damit sich dort niemand hinstellt. Gut für den Motor ist sowas auch nicht und warum sein Eigentum für andere beschädigen?

Entweder knallhart einparken und sich bis zum nächsten Tag nicht mehr blicken lassen oder eben der Gang über die Polizei/den Abschleppdienst.

Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee man hätte das Recht vor der Garage zu Parken ???

Vermietet wurde lediglich die Garage.

Wer, wann wo auf dem Gelände parkt ist immer noch Angelegenheit des Vermieters/Eigentümers.

Der Vermieter muss nur Sorge däfür tragen das die Garage bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

Eine fristgerechte Kündigung durch den Vermieter kann übrigens immer ausgesprochen werden, Eigenbedarf ist nur bei Wohnraum entscheidend.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Eine fristgerechte Kündigung durch den Vermieter kann übrigens immer ausgesprochen werden, Eigenbedarf ist nur bei Wohnraum entscheidend.

Ein klares Nein - eine Kündigung der Garage ist nur möglich wenn es für die Garage einen separaten Mietvertrag gibt. Ist die Garage, wie im vorliegenden Fall Bestandteil des Mietvertrages für den Wohnraum kann nur eine komplett Kündigung (Wohnung & Garage) erfolgen, im Rahmen der gesezlichen Bestimmungen/Fristen.

Oder man macht eine Änderungskündigung. Das geht auch.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Oder man macht eine Änderungskündigung. Das geht auch.

Nein. das ist eine Besonderheit bei Arbeitsverträgen.

Aber da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, steht es den Parteien frei den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu ändern. Verzichtet der TE darauf, steht er halt nach Ende der Kündigungsfrist auf der Strasse wenn der Vermieter auf Eigenbedarf pocht.

Mfg Zille

Den Eigenbedarf muß der Vermieter aber nachweisen und bei der Prüfung legen die Gerichte im Falle eines Rechtsstreits sehr enge Maßstäbe an.

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.

.......... 
Uli

Deine Vorschlæge sind absolut nicht besser und Pflegen keines Fall ein gutes Nachbarschaftsverhæltnis. Wenn der Vermieter einen Kundenparkplatz auf dem Grundstueck hat, dann kann der Mieter diesen nicht belegen oder einfach sperren. Da er mit dem Vermieter schon gesprochen hat, dieser aber nicht reagiert, bleibt nur

- Rechtstreit

- oder wenn es immer die selben Trunkenbolte sind die Polizei

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