Parkverbotsschild anbringen ohne Vermieter zu fragen

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum.

Und zwar gehts um folgendes. Mein Vermieter und ich wohnen im selben Haus🙄

Ich habe einen Stellplatz und seitlich eine kleine Garage. Jetzt besteht das Problem das der Besuch meines Vermieters (75), der eine kleine Möbelrestaurationwerkstatt im Haus hat, sich zwar hinter das Auto meines Vermieters stellt, aber dadurch meine Garage "blockiert".

Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, und die Personen die dort parken auch (sind immer die selben und nur zum Bier saufen da), dass meine Einfahrt frei bleiben soll - es funktioniert aber nicht.

Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen ohne Zustimmung des Vermieters. Ich bezahl ja schliesslich Miete dafür und kann erwarten, dass meine Aus - und Einfahrt frei ist/bleibt.
http://www.wolkdirekt.com/.../...sschilder-fuer-ein-und-ausfahrten.jpg

Hab hier mal ne kleine Skizze vom Hof zur besseren Vorstellung.

Beste Antwort im Thema

Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.

Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.

Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:

- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.

Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.

Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.

Uli

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Deswegen nimmt man ein Abschleppunternehmen, welches die Kosten übernimmt und selber eintreibt.
Ist es am Ende nicht billiger wenn du das Unternehmen sofort bezahlst, statt erst noch Manhgebühren und Inakssogebühren zu zahlen. Das Unternehmen treibt dann nämlich bei dir ein.

Anscheind hast du noch nie ein Abschleppunternehmen beauftragt, denn sonst wüsstest du, dass da keine Kosten auf dich zukommen. 🙄

Zitat:

Kannst du aus Spaß tun. Musst den Spaß dann aber auch bezahlen. Das wird dann das Taxiunternehmen bei dir eintreiben.

Ich würde es vor Gericht einklagen, ganz einfach. Wer mich nötigt, muss mit den Konsequenzen leben.

Zitat:

Und dann? Was hast du dabei gewonnen?

Einiges. Entweder der Blockierer kommt nicht weg oder er muss bei mir klingeln/mit mir reden. Dann bin ich auf die Antwort gespannt und er kann sich nicht schnell aus dem Staub machen. Komm mir jetzt aber nicht mit Nötigung und Polizei, denn die rücken auf Privatgrund nicht aus 🙄 Und behaupte nicht das Gegenteil, denn ich habe es schon öfter erlebt.

Wo ist denn mein Beitrag hin???

Edit:

😕 erst nach diesem hier sichtbar😕😕

Auf deine Beiträge zu antworten ist so sinnvoll, wie zu versuchen einen Chinesen vom kopieren abzuhalten ... Pardon!
Wenn du wieder nüchtern bist, lies dir deinen Unsinn noch mal genau durch und die Antwort kommt von alleine ...

Was du da treiben würdest wäre reine Selbstjustiz im klassischen Sinne ... Na dann viel vergnügen ... 😎

Zur Klärung der Kostenfrage empfehle ich das Lesen des folgenden Threads zu einem aktuellen BGH-Urteil, welches die Rechte der Beauftragenden von Abschleppaktionen erheblich stärkt:

http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was du da treiben würdest wäre reine Selbstjustiz im klassischen Sinne ... Na dann viel vergnügen ... 😎

Ja und?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


welches die Rechte der Beauftragenden von Abschleppaktionen erheblich stärkt:

Nicht korrekt. Es stärkt die Rechte des Grundstückseigentümers. Als Mieter ist der TE ab mitnichten Eigentümer der Einfahrt. Wenn man es genau nimmt, darf er den Wagen noch nicht mal abshleppen lassen. Er kann vom Vermieter fordern die Nutzbarkeit der Garage sicherzustellen. Aber das Recht Fahrzeuge von fremden Grundstücken abschleppen zu lassen, hat er nicht.

Wo kommen wir denn da hin. Da steht dann eine beim Aldi nahe der Tür und ich ruf nen Schlepper und lass den wegschleppen weil das mein Lieblingsparkplatz ist.

MfG Zille

Die Løsung 😉

www.youtube.com/watch?v=SrmuvgFTC5E&feature=related

Coole Sache 😁

Aber wie sich der Vollpfosten da gleich vors Auto stellt und sich in da einmischen muss 🙄

kann man nicht nur während der Mietzeit stellen ohne dem Vermieter zu sagen? Das Schild nimmt man weg wenn man auszieht.

Zitat:

Original geschrieben von UlrichBaum


kann man nicht nur während der Mietzeit stellen ohne dem Vermieter zu sagen? Das Schild nimmt man weg wenn man auszieht.

Wen interessiert das noch nach knapp einem Jahr.

Guck mal aufs Datum.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von UlrichBaum


kann man nicht nur während der Mietzeit stellen ohne dem Vermieter zu sagen? Das Schild nimmt man weg wenn man auszieht.
Wen interessiert das noch nach knapp einem Jahr.
Guck mal aufs Datum.

Mich als TE juckts sowieso nicht mehr. Hab mittlerweile nen Häusle gekauft mit Doppelgarage. 😛

Wow...
Posts von H4Fahrer...
Mir ist gar nicht aufgefallen wie sehr ich ihn nicht vermisst habe.

Zitat:

...knallhart einparken..

§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) definiert das als Nötigung und die kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Das ausgraben von Leichentreads ist noch straffrei. 😉
Willkommen bei MT.

Hi!

Ich finde das immer wieder lustig.

Wer bei mir unberechtigt auf dem Hof parkt und mich blockiert, findet sein Auto umgehend auf der Straße wieder. Mit dem Bulldog vom Nachbarn zieht man zur Not auch einen Sprinter weg... ;-)

Die Polizei wird die Kiste dann schon einsammeln.

ZK

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