Parkverbotschild durch Baustelle verdeckt.
Hallo zusammen,
Letzte Woche habe ich eine Verwarnung bekommen wegen Parkens im Haltverbot (schwarze C-Klasse). Wir waren zu dritt im Auto und haben alle das Schild nicht gesehen, weil es hinter einer Baustelle aufgestellt war. Es zeigte also direkt in die Baustelle rein (Bild). Bitte bedenkt, dass das Bild in Stehhöhe aufgenommen wurde. Wenn man im Fahrzeug sitzt muss man also durch den Bauzaun durchschauen. Meiner Meinung nach muss das Schild am Rand der Baustelle, also quasi direkt hintern meinem Auto aufgestellt sein. Dort stand auch mal ein weiteres Halteverbotschild, welches aber an dem Tag zur Seite gelegt war (Bild 2).
Auf meinen Einspruch meinte die Stadt, dass das Schild sehrwohl sichtbar gewesen sei und schickt wieder ein Beweisbild in Stehhöhe.
Ein weiterer Einspruch würde ein Bußgeldverfahren auslösen und ich möchte vorher abschätzen, wie sinnvoll das ist. Es sind zwar nur 15€, ja. Aber mir geht es hier um das Prinzip. Vorallem, weil die Autos gegenüber ebenfalls im Halteverbot standen, mit großen, perfekt sichtbaren Schildern gekennzeichnet, aber kein Knöllchen bekommen haben.
Für mich ist das Schild nichtig wenn ein Bauzaun die Sicht verdeckt, auch wenn der durchsichtig ist. Ich habe es hinter dem Bauzaun wirklich nicht gesehen und fühle mich etwas verarscht.
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.
82 Antworten
Ich betrachte die Sache so, da das Haltverbot-Schild sich hinter dem Bauzaun befindet egal ob sichtbar oder nicht befindet sich das Schild nicht mehr im Verkehrsraum und müsste durch ein weiteres, welches sich "vor" dem Bauzaun befindet wiederholt werden.
Da das andere Haltverbot-Schild ,welches sich laut Aussagen vom TE vor der Baustelle befindet, aber zur Seite gelegt ist, hat es somit ebenfalls keine Gültigkeit.
Selbst wenn es nur 15 Euro sind... Ich würde nicht bezahlen !
Schau noch mal Bild 2 an. Das Haltverbotsschild befindet sich nicht innerhalb des Bauzauns.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 16. August 2018 um 15:30:40 Uhr:
Schau noch mal Bild 2 an. Das Haltverbotsschild befindet sich nicht innerhalb des Bauzauns.
Hallo Florian.
Hatte ich nicht recht mit meinem aller ersten Beitrag? Verstehe eine Diskussion wegen 15Euro definitiv nicht.
Gruß
Zitat:
@Florian333 schrieb am 16. August 2018 um 15:30:40 Uhr:
Schau noch mal Bild 2 an. Das Haltverbotsschild befindet sich nicht innerhalb des Bauzauns.
Aus meiner Sicht betrachtet, steht es "hinter" dem Bauzaun.
Ändert aber nichts an der Tatsache, ob das Schild nun "innerhalb" oder sich sogar "dahinter" befindet.
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miese Gegend, da würde ich keinen Tiger parken! 😉
Also:
Nein ich bin nicht ortskundig. Ich war dort nur ein mal und werde da wohl auch nie wieder sein. Das liegende Schild ist ebenfalls ein Haltverbotschild und ich gehe davon aus, dass es vorne an der Ecke stand, da der Bauzaun dort ja geöffnet ist. Wahrscheinlich hat man da auch das Schild verlegt.
Wie gesagt, das Bild ist in Stehhöhe aufgenommen. Ich habe leider keines in Sitzhöhe, dann ist es nämlich hinter dem Bauzaun und nicht über dem Bauzaun
Bild 2 ist quasi entgegengesetzt zu Bild 1 aufgenommen. Das müsste man eigentlich erkennen.
@geisslein: richtig, das Schild ist hinter der Baustelle, zeigt aber voll in die Baustelle rein wären die Bauzäune nicht durchsichtig hätte man keine Chance es zu sehen.
So wie du sehe ich es nämlich auch.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. August 2018 um 15:39:54 Uhr:
Hallo Florian.
Hatte ich nicht recht mit meinem aller ersten Beitrag?
Doch, ich habe ja nichts Gegenteiliges geschrieben. Ich würde hier auch bezahlen.
Bauzaun ist aber durchsichtig. Der Betrachtungswinkel verändert sich auch bei der Anfahrt, so dass die "Nichtsichtbarkeit" noch schwieriger beweisbar werden dürfte. Wegen lausiger 15 Ocken wäre mir das ganze Theater viel zu viel Gedöns, löhnen, bei sich denken "Doo.e Sä..e" und keinen weiteren Gedanken daran verschwenden. Rechne mal die Zeit in Stundenlohn um, die Du dransetzen würdest, diese Forderung abzuwehren - da verdient ein albanischer Ziegenhirte ein Vielfaches. Der Sachbearbeiter im Amt bekommt sein Geld so oder so, dem ist das sowas von schnurz....die Gerichtskosten der Gemeinde im Fall ihrer Niederlage vor Gericht ist ihr ebenso egal, da das Geld ja von den einzelnen Bürgern in´s Stadtsäckel gezahlt wurde und der Sachbearbeiter, der Amtsvorsteher oder der Bürgermeister in keinster Weise einen persönlichen Nachteil im Fall der Niederlage hätten. Egal, wie es ausginge - DU verlierst in jedem Fall.
Da der Bauzaun durchsichtig ist, hättest du das Schild sehr wohl sehen können - auch aus einer niedrigeren Perspektive und wie schon geschrieben wurde, hat man im Zweifel die Parkregeln vor Ort zu überprüfen (bspw. Parkdauer), wenn man sie sich beim Vorbeifahren nicht merken konnte. Außerdem gilt an Baustellen besondere Sorgfaltspflicht und man kann zugrunde legen, dass sich immer etwas an der Verkehrssituation ändert, wenn eine Baustelle da ist. Das alles zusammengenommen macht es wenig lukrativ in irgendeiner Weise zu widersprechen.
Da hilft auch das Argument "aber die anderen" nicht. Ich habe auch ein Knöllchen für einen offensichtlichen Fehler bei der Eingabe des Kennzeichens bezahlt. Anders lässt es sich zumindest nicht erklären, denn ich habe an dem genannten Ort und Zeit definitiv nicht geparkt (andere Ortschaft), aber da ein Foto hierfür nicht notwendig ist, ist der Gegenbeweis müßig und der Aufwand zu hoch. Scheiße, ja, aber so ist es nun mal.
Ja gut, dass die anderen damit nichts zu tun haben ist natürlich logisch. Macht es eben nur fürn mich noch ärgerlicher.
Ist das Schild auf Bild 1 neben der Leitbake das ausschlaggebende Schild? Wenn ja es weist aber keine Richtungspfeile auf und entfaltet somit keine Wirkung. Es würde nur unmittelbar davor gelten, sofern ein klarer Parkplatz zugeordnet werden kann.
Der Zustand der Arbeitsstelle ist dazu eine Katastrophe. Leitbake auf dem Gehweg (unzulässig), dafür keine Leitbaken auf der Straße, Einsatz von Bauzaun als Absperrmaterial auf öffentlichen Verkehrsflächen (unzulässig ohne Absperrschranken). Da sollte die zuständige Verkehrsbehörde mal kontrollieren kommen.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 16. August 2018 um 16:55:07 Uhr:
Wenn ja es weist aber keine Richtungspfeile auf und entfaltet somit keine Wirkung. Es würde nur unmittelbar davor gelten, sofern ein klarer Parkplatz zugeordnet werden kann.
Ohne Pfeil gilt das Haltverbot ab Aufstellungsort (und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite).
Und aus welcher Vorschrift ist das so ersichtlich?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 16. August 2018 um 17:09:56 Uhr:
Ohne Pfeil gilt das Haltverbot ab Aufstellungsort (und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite).
Versehen mit Richtungspfeilen gebe Ich Dir da Recht... ohne Richtungspfeile nur direkt vor dem Schild.
Oder glaubst Du allen ernstes, daß Ich einen 200 Meter langen Straßenzug ablaufe, um zu schauen, ob da nicht "irgendwo" mutterseelenallein ein Haltverbot-Schild steht
Es ist zwar nicht 1 zu 1 zum derzeitigen Fall anwendbar aber die Logik ist die gleiche:
Weist ein Pfeil im Schild zur Fahrbahn hin, wird der Anfang gekennzeichnet, durch einen Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende (vergl StVO zu Zeichen 283 und 286). Demzufolge sind Pfeile oder Schriftzüge auf Zusatzzeichen unwirksam. Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des Haltverbotsereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)