Parkverbot ungültig? (Siehe Grafik)

Guten Tag,

ich habe heute Nacht parken müssen und sah ein Halte und Parkverbotsschild mit einer Zusatzinfo (auf einem Blatt Papier in durchsichtiger Folie), welches im Dunkeln nicht sichtbar ist. Im Zuge für kurzfristige Bauarbeiten (Glasfaser) wurde es angebracht.

Auf dem Blatt Papier war folgendes zu lesen:
ab 21.04.2023
7 - 18 h

Nun ist die Frage, ob dies der STVO entspricht, alleine aufgrund folgender Merkmale:
#1 Zeitraum ist auf einem Blatt Papier notiert
#2 Die Bezeichnung (ab Datum X, unabhängig davon, ob die Info auf einem Papier oder reflektierendes Schild zu lesen ist)

Nun war es so, dass ich aufgrund der Unsicherheit nicht dort parkte und zum Glück einen Parkplatz fand. Der Parkplatzmangel ist ohnehin schon sehr hoch. Heute sah ich die ersten Knöllchen an den betroffenen Fahrzeugen.

Mich würde interessieren, wie solch ein Fall zu bewerten ist. Ist dies aufgrund der dilettantischen Art und Weise nicht verboten?

Vielen Dank.

Grafik mit Info
33 Antworten

Dann ist doch gut und sehr löblich. Ich denke nicht, dass das viele VT so machen würden.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. April 2023 um 11:49:08 Uhr:


Dann ist doch gut und sehr löblich. Ich denke nicht, dass das viele VT so machen würden.

Dann sollen sie auch nicht meckern, wenn sie geblitzt werden...

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. April 2023 um 11:49:08 Uhr:


Dann ist doch gut und sehr löblich. Ich denke nicht, dass das viele VT so machen würden.

Doch alle, die nüchtern denken.

Auch die Diskussion um das eindeutige Halteverbotsschild ist unnötig.

Selbst wenn ein komischer Vogel es angesch......hätte und so nicht mehr im einwandfreiem Zustand wäre.

Zitat:

@Rockville schrieb am 22. April 2023 um 23:27:04 Uhr:


Warum meinst du das? Sicherlich wird ein Teil des Lichts immer zurückgeworfen, aber der Begriff "retroreflektierend" aus der VwV-StVO hat schon eine andere Bedeutung.

Ähm ja, asm{nop};

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