Parkverbot ungültig? (Siehe Grafik)

Guten Tag,

ich habe heute Nacht parken müssen und sah ein Halte und Parkverbotsschild mit einer Zusatzinfo (auf einem Blatt Papier in durchsichtiger Folie), welches im Dunkeln nicht sichtbar ist. Im Zuge für kurzfristige Bauarbeiten (Glasfaser) wurde es angebracht.

Auf dem Blatt Papier war folgendes zu lesen:
ab 21.04.2023
7 - 18 h

Nun ist die Frage, ob dies der STVO entspricht, alleine aufgrund folgender Merkmale:
#1 Zeitraum ist auf einem Blatt Papier notiert
#2 Die Bezeichnung (ab Datum X, unabhängig davon, ob die Info auf einem Papier oder reflektierendes Schild zu lesen ist)

Nun war es so, dass ich aufgrund der Unsicherheit nicht dort parkte und zum Glück einen Parkplatz fand. Der Parkplatzmangel ist ohnehin schon sehr hoch. Heute sah ich die ersten Knöllchen an den betroffenen Fahrzeugen.

Mich würde interessieren, wie solch ein Fall zu bewerten ist. Ist dies aufgrund der dilettantischen Art und Weise nicht verboten?

Vielen Dank.

Grafik mit Info
33 Antworten

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 22. April 2023 um 21:48:56 Uhr:


@Rockville. Bitte nicht das OLG Hamm. Das verzapft diesbezüglich genug Mist.

Es bringt ja aber auch nichts, das VG Bremen zu zitieren, weil das mal eine Meinung vertreten hat, die zur eigenen Argumentation passen könnte. Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wäre ja auch gar kein VG zuständig.

Letztendlich hatte der TE ja auch Schwierigkeiten, die Beschilderung mit einem Startdatum ohne gleichzeitige Nennung eines Enddatums zu akzeptieren. Zumindest das ist doch eindeutig zulässig.

Bei der vorsätzlichen Missachtung von Verkehrszeichen auf Grund verletzter Formvorschriften, wird man vor Gericht vermutlich immer verlieren. Das kommt in der Regel nicht gut an.

Tja…

Wir haben hin und wieder auch den Bedarf die Straße vor dem Grundstück vor unserer Firma vom eingeschränkten zum absoluten Halteverbot zu verwandeln. ZB wenn große Maschinen kommen und es sonst zu Problemen mit den Lieferfahrzeugen oder den Kranwagen kommt.

Wir stellen den Antrag, und dann wird der genehmigt. Von Datum, bis Datum.
Wir stellen dann entsprechend des genehmigten Planes die Beschilderung auf.

Dass wir einen Zettel darunter kleben, ist rein freiwillig. Weil wir nachts eben nicht arbeiten.
Der Zettel hat keine rechtliche Bindung zum Halteverbotsschild.

Sollte da ein Fahrzeug stehen, während wir da arbeiten wollen, dann wird es abgeschleppt.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 22. April 2023 um 22:52:45 Uhr:


Dass wir einen Zettel darunter kleben, ist rein freiwillig. Weil wir nachts eben nicht arbeiten.
Der Zettel hat keine rechtliche Bindung zum Halteverbotsschild.

Du meinst jetzt aber nur die Uhrzeit und nicht das Datum, oder? Ein Datum muss angegeben werden, weil das schon zur Einhaltung der 72-Stunden-Frist nötig ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Luftlinie schrieb am 22. April 2023 um 16:01:56 Uhr:


[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Achso ...
Weil es bei dir genau so ist, muss es also richtig sein, ja?
Interessanter Gedanke, aber leider der falsche Weg.

Meine Vermutung ist, dass ein Zusatzschild mindestens reflektieren muss und die Datumsangabe "ab" nicht korrekt ist, sondern diesen Zeitraum zumindest, sichtbar eingrenzen.

Das Schild ist reflektierend und erkennbar (wenn du das übersiehst parkst du da halt gegebenenfalls nicht obwohl du es dürftest).

Ja, so ein Schild muß auch reflektierend sein, aber daß dadurch die gesamte Kombination ungültig wird sehe ich nicht.

Mal off-topic: Ist halt einfacher/billiger einen Zettel zu drucken und jeder weiß was gemeint ist. Wenn dann jeder mal fünfe gerade sein lassen würde, wäre alles viel einfacher. Viel wichtiger ist doch, daß klar ist was gemeint ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. April 2023 um 23:22:38 Uhr:


Das Schild ist reflektierend

Warum meinst du das? Sicherlich wird ein Teil des Lichts immer zurückgeworfen, aber der Begriff "retroreflektierend" aus der VwV-StVO hat schon eine andere Bedeutung.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. April 2023 um 23:22:38 Uhr:


Ja, so ein Schild muß auch reflektierend sein

Nein.

Zitat:

@Rockville schrieb am 22. April 2023 um 23:11:06 Uhr:



Du meinst jetzt aber nur die Uhrzeit und nicht das Datum, oder? Ein Datum muss angegeben werden, weil das schon zur Einhaltung der 72-Stunden-Frist nötig ist.

Ja genau.

Rechtlich hat das natürlich keine Relevanz. So nen Schrieb könnte ja jeder da hinhängen.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 22. April 2023 um 22:52:45 Uhr:


Dass wir einen Zettel darunter kleben, ist rein freiwillig. Weil wir nachts eben nicht arbeiten.
Der Zettel hat keine rechtliche Bindung zum Halteverbotsschild.

Wenn ihr das Haltverbot „nachts“ nicht benötigt, darf es streng genommen auch nicht in dieser Zeit angeordnet werden. Aus diesem Grund gibt es ja das entsprechende Zusatzzeichen zur Ankündigung.

Dort wo nur ein Datum drunter steht, würde das Haltverbot ab 0:00 Uhr gelten - obwohl die Arbeiten z.B. erst 7:00 Uhr beginnen. Das ist so aber nicht zulässig.

Bezüglich der 72-Stunden-Frist gilt festzuhalten, dass die Rechtsprechung inzwischen eine „volle-drei-Tage“ Frist etabliert hat, da man eine „stundenscharfe“ Abgrenzung für unzulässig hält. Ein Haltverbot, das z.B. am Montag 7:00 Uhr beginnen soll, ist daher schon am Donnerstag der Vorwoche aufzustellen (mit dem entsprechenden Zusatzzeichen zur Ankündigung darunter).

Eine kostenrechtliche Inanspruchnahme des Fahrzeugverantwortlichen ist erst am vierten Tage nach der Aufstellung des Haltverbotszeichens möglich (BVerwG 3 C 25.16).

Mich kot... Verkehrsteilnehmer an, die das Haar in der Suppe suchen und trotzdem an solchen Stellen parken, obwohl jedem normal denkenden Menschen klar sein müsste, warum hier Halteverbot eingerichtet wurde und wie es gemeint ist.

Solchen Leuten wünsche ich, dass sie ihren Umzug dann einmal um den Block schleppen müssen, weil die Linienstärke des Randes des Zusatzschilds 0,5 mm zu gering ist und sich jemand in das deswegen ungültige temporäre Halteverbot gestellt hat.

Nehmen wir mal an, du wirst geblitzt und das Tempo-30-Schild ist selbstgemalt oder auf DIN A4 ausgedruckt (aber trotzdem sehr gut sichtbar und verständlich). Geht das für dich dann auch in Ordnung?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. April 2023 um 11:29:02 Uhr:


Nehmen wir mal an, du wirst geblitzt und das Tempo-30-Schild ist selbstgemalt oder auf DIN A4 ausgedruckt (aber trotzdem sehr gut sichtbar und verständlich). Geht das für dich dann auch in Ordnung?

Der Vergleich hinkt dermaßen, dass er schon auf der Nase liegt.

Aber vielleicht findet sich ja mal jemand Deines Schlages, der in der formal ungünstigen Feuerwehr -Anfahrtzone parkt und der RD muss Dich mit Rückenprellungen 200 m mit der Fahrtrage über Kopfsteinpflaster schieben...

Wie hanselig muss man sein, um irgendwelche eindeutigen, aber formal ungültigen Schilder vorsätzlich nicht zu beachten? Da muss man ja schon ein armes Würstchen sein, das sonst nichts zu melden hat. Genau solche Leute machen eine Gesellschaft kaputt.

Das beantwortet meine Frage nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. April 2023 um 11:09:57 Uhr:


Mich kot... Verkehrsteilnehmer an, die das Haar in der Suppe suchen und trotzdem an solchen Stellen parken ...

Nur fürs Protokoll: Der TE hat dort nicht geparkt.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 23. April 2023 um 11:36:45 Uhr:


Das beantwortet meine Frage nicht.

Sinnlose Strohmann-Fragen braucht man auch nicht zu beantworten.

Um es mal vergleichbar zu machen: wenn das 30-Schild eindeutig erkennbar wäre, so wie das Halteverbot beim TE, das Zusatzschild aber nicht, würde ich im Zweifel 30 fahren. Ganz einfach.

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. April 2023 um 11:43:14 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. April 2023 um 11:09:57 Uhr:


Mich kot... Verkehrsteilnehmer an, die das Haar in der Suppe suchen und trotzdem an solchen Stellen parken ...

Nur fürs Protokoll: Der TE hat dort nicht geparkt.

Auf den war das auch nicht bezogen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen