Parkunfall mit schwieriger Abwicklung kurz vor Leasingende

Hallo zusammen,

letzte Woche hatte ich einen Parkplatzunfall. Mir ist jemand beim Rückwärts ausparken in die Fahrerseite meines Audi (Privatleasing) gefahren, während ich die Fahrbahn zwischen den Parkplätzen befuhr. Schuldfrage meines Erachtens aufgrund gängiger Rechtsprechung absolut unstreitig. Es handelt sich um leichte Kratzer an Fahrertür, Kotflügel und Frontschürze, die auch erst am nächsten Tag bei Tageslicht zu erkennen waren. Am Montag habe ich einen Termin bei der Audi-Werkstatt, wo der Schaden angeschaut und beziffert wird.

Leider sieht der Unfallgegner seine Alleinschuld absolut nicht ein. Er will nun seiner KFZ-Haftpflicht untersagen, den Schaden zu regulieren und es aufgrund vorhandener Rechtsschutzversicherung auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Fun Fact: gleichzeitig hat er mir aber angeboten, die Kratzer auf seine Kosten privat bei seinem Lackiererkumpel richten zu lassen.

Mein Problem ist nun, dass das Fahrzeug in drei Wochen zurück zu Audi geht und ich die Sache gerne bis dahin erledigt hätte, sonst bekomm ja ich die Rechnung für den Schaden (zzgl. Wertminderung wahrscheinlich).

Hat jemand von euch Erfahrungen mit Unfällen kurz vor Leasingende? Wie seht ihr die Chancen, dass aufgrund der recht eindeutigen Schuldfrage:
- die gegnerische Versicherung einfach den Schaden reguliert, wenn ich ihn melde, ohne groß mit dem Halter rumzutun
- die gegnerische Rechtsschutzversicherung aufgrund Aussichtslosigkeit hier gar nicht einspringen wird
- ein seriöser Rechtsanwalt den Unfallgegner von der Sinnlosigkeit eines Rechtsstreits überzeugen wird

Darüber hinaus: soll ich den Schaden überhaupt noch reparieren und die Reparaturrechnung abwickeln lassen oder das in die Rückgabeabrechnung einfließen lassen? Das Nachfolgefahrzeug hab ich nämlich schon, so dass ich den Audi schon früher zurückgeben könnte (was mir eigentlich lieber wäre).

Danke schonmal für Eure Hilfe!!

27 Antworten

wird ein Gutachter nicht anhand der dellen feststellen können wer Schuld hatte und wem zuerst reinfuhr? Oder hab ich zu viel versicherungsdetektive geguckt

Aber klar, das ist jetzt kurz vorm leasingende natürlich sehr ärgerlich.

hattest du die Polizei gerufen und das protokollieren lassen? Oder ohne Polizei das ganze?

Also ich persönlich hätte es kurz vor leasingende, weil das kann sich echt ziehen, den Schaden selber über die vk regeln lassen. Was doppelt bitter klingt.

Jetzt die Frage, hast du die Polizei gerufen oder nicht?
Falls ja, wieso soll dir was in Rechnung gestellt werden, wenn du gar keine Schuld hattest? Bin mal gespannt wie das ausgeht. qm Ende hilft wohl nur ein Rechtsanwalt und seine Meinung dazu.

Nur meine persönliche Meinung

Lästiges Thema so kurz vor Leasing-Ende. Ich drück auf jeden Fall die Daumen, dass das problemlos abläuft.
Zu deinen Fragen:
- aus meiner Sicht am ehesten möglich. Kommt etwas auf die Geschichte an, die der Gegner denen erzählt. Wenn der denen erklärt, dass du mit 150km/h über den Parkplatz geschossen bist (okay, das hätten wir in den Nachrichten gehört) und er damit nicht rechnen musste, gehen die wahrscheinlich darauf ein.
- aus meiner Sicht nicht so wahrscheinlich wie 1. aber auch da kommt es auf die Story von ihm an.
- aus meiner Sicht ausgeschlossen und trägt auch nicht zu deinem Zeithorizont bei

Rein von der Abwicklung wirst du mutmaßlich in Vorleistung treten müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das in 3 Wochen durch ist, schätze ich nicht besonders hoch ein. Wenn du eh bei Audi bist, würde ich mit denen klären, wie die das in dem Fall machen. Fiktiv auf Gutachten abrechnen kostet dich im Zweifel die MwSt. Wenn du es lässt muss Audi bei der Leasing-Rückgabe klar Stellung zu genau dem Schaden nehmen und sagen, was die daraus entstehenden Kosten sind. Die Versicherung braucht halt irgendeine Grundlage für die Abrechnung.

Zitat:

Also ich persönlich hätte es kurz vor leasingende, weil das kann sich echt ziehen, den Schaden selber über die vk regeln lassen. Was doppelt bitter klingt.

Ist in der Tat keine doofe Alternative. Den Kasko-Schaden kannst du in der Regel 6 Monate zurück kaufen. Solltest du mal mit deiner Versicherung klären. Dann wärst du zumindest bei der Rückgabe safe und müsstest nicht selbst in Vorleistung treten.

Unfälle auf Supermarktparkplätzen enden sehr oft mit einer Teilung der Schuld, da davon ausgegangen wird, dass alle hier Beteiligten besondere Vorsicht walten lassen müssen. Stelle dich also auf ein längeres Verfahren ein, wenn du es drauf ankommen lässt.

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Danke für Eure Antworten!
- Dellen gibt es nicht, nur oberflächliche Lackschäden. Schaden bewegt sich nach meiner Laienmeinung zwischen 500 (alles mit Smart Repair zu beheben) und 5.000 € (Neulackierung Fahrertür, Kotflügel, Frontschürze)
- Den Unfall habe ich am nächsten Tag bei der Polizei aufnehmen lassen, nachdem ich die Kratzer gesehen habe
- Die Werkstatt ist nicht der Audihändler, bei dem ich geleast habe.

Wenn ich über meine Vollkasko abwickle und es kommt wirklich zum Rechtsstreit, habe ich die Befürchtung, dass mir das als Schuldeingeständnis ausgelegt werden könnte.

Ich glaube ich muss erstmal bis Montag abwarten was in der Werkstatt rauskommt, bevor ich den nächsten Schritt entscheide. Wenn der Schaden voraussichtlich höher als 1.500 € wird, muss eh ein Gutachter kommen laut Leasingvertrag.

@Scimitar83: war übrigens ein echt cooles Schiff 😉

Am Besten einfach mal mit deiner Werkstatt sprechen, die können dir einen KV für die Reparatur machen und vermutlich auch sagen, wie viel der Minderwert bei Rückgabe stattdessen wäre. Manchmal ist es auch so, dass man nach dem finalen Gutachten noch entscheiden kann, ob man es reparieren möchte.

Um Vorleistung wirst du aber nicht drum herum kommen, insofern würde ich hierfür wohl eher einen Anwalt aufsuchen, der dafür sorgt, dass das alles ordentlich festgehalten ist. Ansonsten wirst du dich vermutlich später persönlich mit der Versicherung des Gegners rumschlagen müssen.

Persönlich würde ich wahrscheinlich, insofern ich die Kontaktdaten des Gegners habe, den KV nehmen, ihm als Zahlungsaufforderung zuschicken mit dem Hinweis, dass er dir das selbst zahlen kann, seine Versicherung oder du es eben alternativ auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.
Die Aussage er verbiete der Versicherung die Regulierung kommt mir komisch vor, evtl. hat der Gegner auch einfach keine (gute) Versicherung oder möchte seinen Rabatt nicht gefährden o.Ä..

Selbst nichts unternehmen!

Anwalt für Verkehrsrecht suchen, der MUSS vom Schädiger bezahlt werden. Der Anwalt soll sich um alles weitere kümmern.

Leasingauto, Verursacher bestreitet Schuld, Rückgabe ist bald - das sind ja schon drei Gründe für einen Anwalt.

Du kannst nur draufzahlen, wenn du auf einen Anwalt verzichtest.

Wie ein Vorredner vorgeschlagen hat, solltest Du parallel den Minderwert ermitteln lassen, wenn der Wagen unrepariert zum Leasinggeber zurückgeht. Bei Parkplatzunfällen musst Du mit einer Teilschuld rechnen. Dann fällt ggf. noch die Wertminderung (i.d.R. 10%) an.
Die Sache ist so komplex, dass Du ohne einen Anwalt da nicht weiterkommen wirst. Hinzukommt, dass Dir die Zeit wegrennt.

Danke nochmal für Eure Tipps.
Ich werde am Montag den Schaden ermitteln lassen und dann damit und mit nem ausführlichen Unfallbericht samt Skizze zu einem Rechtsanwalt gehen.

Rechtsschutzversicherung habe ich selbst keine. Auch bin ich zwar kein Volljurist, aber dennoch einigermaßen rechtskundig.
Aufgrund meiner Eigenrecherche rechne ich mir gute Chancen auf eine Alleinschuld meines rückwärts ausparkenden Unfallgegners aus (Stichwort Anscheinsbeweis/"fließender" Verkehr).
Zum Anwalt geht der eh nicht, da seine Rechtsschutz da nicht leisten wird. Die werden argumentieren, dass die Abwehr des Schadensersatzanspruches Sache der KFZ-Haftpflicht ist. Also wird es drauf ankommen wie die den Schaden regulieren. Mit 50/50 werde ich mich hier sicher nicht zufrieden geben.

Kommt halt jetzt drauf an wie ehrlich der Unfallgegner ist. Auf Aussagen direkt nach dem Unfall darf man nix geben, nach ein paar Tagen, wenn er Zeit genug hatte, sich eine Geschichte zurechtzulegen, sieht die Sache oftmals anders aus... Hast du eigentlich Zeugen?

Zeugen gab es sicherlich viele. Parkplatz war ja recht voll. Aber halt ohne Kontaktdaten. Er war alleine unterwegs, ich mit meinen zwei Kindern (3 und 2 Jahre, die werden da nicht so hilfreich sein)
Das interessante ist ja, dass er bislang gar keinen Schaden geltend macht, obwohl er sicherlich auch Lackschäden an der Stoßstange hat.

Zitat:

Ich werde am Montag den Schaden ermitteln lassen und dann damit und mit nem ausführlichen Unfallbericht samt Skizze zu einem Rechtsanwalt gehen.

Nein, auch das Ermitteln des Schadens durch einen eigenen Gutachter (und nur durch den!!) ist Angelegenheit des Anwalts.

Zitat:

@KobayashiMaru schrieb am 21. October 2023 um 13:03:43 Uhr:


Danke nochmal für Eure Tipps.
Ich werde am Montag den Schaden ermitteln lassen und dann damit und mit nem ausführlichen Unfallbericht samt Skizze zu einem Rechtsanwalt gehen.

Rechtsschutzversicherung habe ich selbst keine. Auch bin ich zwar kein Volljurist, aber dennoch einigermaßen rechtskundig.
Aufgrund meiner Eigenrecherche rechne ich mir gute Chancen auf eine Alleinschuld meines rückwärts ausparkenden Unfallgegners aus (Stichwort Anscheinsbeweis/"fließender" Verkehr).
Zum Anwalt geht der eh nicht, da seine Rechtsschutz da nicht leisten wird. Die werden argumentieren, dass die Abwehr des Schadensersatzanspruches Sache der KFZ-Haftpflicht ist. Also wird es drauf ankommen wie die den Schaden regulieren. Mit 50/50 werde ich mich hier sicher nicht zufrieden geben.

Ich glaube schon, dass seine Rechtschutzversicherung leisten wird. Auf Parkplätzen gilt in der Regel Schrittgeschwindigkeit, keine Vorfahrtsregeln und für alle Teilnehmer eine besondere Sorgfaltspflicht.

An vielen Parkplätzen stehen Schilder „Hier gilt die StVO“. War das dort auch so?

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