Parkunfall mit schwieriger Abwicklung kurz vor Leasingende
Hallo zusammen,
letzte Woche hatte ich einen Parkplatzunfall. Mir ist jemand beim Rückwärts ausparken in die Fahrerseite meines Audi (Privatleasing) gefahren, während ich die Fahrbahn zwischen den Parkplätzen befuhr. Schuldfrage meines Erachtens aufgrund gängiger Rechtsprechung absolut unstreitig. Es handelt sich um leichte Kratzer an Fahrertür, Kotflügel und Frontschürze, die auch erst am nächsten Tag bei Tageslicht zu erkennen waren. Am Montag habe ich einen Termin bei der Audi-Werkstatt, wo der Schaden angeschaut und beziffert wird.
Leider sieht der Unfallgegner seine Alleinschuld absolut nicht ein. Er will nun seiner KFZ-Haftpflicht untersagen, den Schaden zu regulieren und es aufgrund vorhandener Rechtsschutzversicherung auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Fun Fact: gleichzeitig hat er mir aber angeboten, die Kratzer auf seine Kosten privat bei seinem Lackiererkumpel richten zu lassen.
Mein Problem ist nun, dass das Fahrzeug in drei Wochen zurück zu Audi geht und ich die Sache gerne bis dahin erledigt hätte, sonst bekomm ja ich die Rechnung für den Schaden (zzgl. Wertminderung wahrscheinlich).
Hat jemand von euch Erfahrungen mit Unfällen kurz vor Leasingende? Wie seht ihr die Chancen, dass aufgrund der recht eindeutigen Schuldfrage:
- die gegnerische Versicherung einfach den Schaden reguliert, wenn ich ihn melde, ohne groß mit dem Halter rumzutun
- die gegnerische Rechtsschutzversicherung aufgrund Aussichtslosigkeit hier gar nicht einspringen wird
- ein seriöser Rechtsanwalt den Unfallgegner von der Sinnlosigkeit eines Rechtsstreits überzeugen wird
Darüber hinaus: soll ich den Schaden überhaupt noch reparieren und die Reparaturrechnung abwickeln lassen oder das in die Rückgabeabrechnung einfließen lassen? Das Nachfolgefahrzeug hab ich nämlich schon, so dass ich den Audi schon früher zurückgeben könnte (was mir eigentlich lieber wäre).
Danke schonmal für Eure Hilfe!!
27 Antworten
Diese Schilder haben vor Gericht keinen Bestand. Aber da der Unfallgegner seine besondere Sorgfaltspflicht verletzt hat, wird es wohl auf 100% für ihn hinauslaufen. Was nicht heißt, dass er es nicht dennoch versucht.
Zitat:
@tetekupe schrieb am 22. October 2023 um 07:16:53 Uhr:
An vielen Parkplätzen stehen Schilder „Hier gilt die StVO“. War das dort auch so?
Da die StVO nur im öffentlichen Verkehr gilt, hat so ein Schild auf einen Privatgrundstück/Parkplatz keine rechtliche Gültigkeit. Wenn du auf deiner Auffahrt einfach ein Verkehrsschild hinstellst wird das dadurch auch nicht legal bindend
Zitat:
Da die StVO nur im öffentlichen Verkehr gilt, hat so ein Schild auf einen Privatgrundstück/Parkplatz keine rechtliche Gültigkeit.
Widerspruch, bitte.
Es gibt genug Urteile, die einen Parkplatz vom Supermarkt o.ä. dem öffentlichen Verkehrsraum zuordnen. Das ergibt ja dann immer die Probleme, wenn Fahrschüler mit Mama oder Papa dorten am Sonntag ihre Runden drehen. Nicht mehr öffentlich zugänglich ist es nur, wenn er abschließbar oder tatsächlich durch die Umstände nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich ist, siehe unten.
Zitat:
Wenn du auf deiner Auffahrt einfach ein Verkehrsschild hinstellst wird das dadurch auch nicht legal bindend
Das stimmt, aber nur, weil die Auffahrt legal nur vom Eigentümer oder Mieter befahren werden darf. Alles andere wäre eine Besitzstandsstörung.
Wenn du hinter der Garage einen Hofladen aufmachst, ist die Auffahrt öffentlicher Verkehrsraum.
Aber das ist hier doch völlig egal. Der TE sagt aus, dass er Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, weil er einen Parkplatz gesucht hat oder aufgrund der Umstände (Leute mit Einkaufswägen auf der "Fahrbahn" etc.) gar nicht schneller konnte. Der Unfallverursacher ist rückwärts gefahren. Damit gibt es dann keinerlei weitere Frage bzgl. Schuld. Auch das Schadensbild (dem TE seitlich rein) spricht ja für eine mangelnde Vorsicht beim Rückwärtsfahren.
Es ist auch möglich, dass der TE zu schnell fuhr oder den Ausparker nicht sehen wollte. Oder?
Und so würde ein Richter ohne Zeugen eine Teilung des Schadens vornehmen. Höherstufung bei Haftpflicht und Vollkasko.
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Der Schaden beim TE (Tür, Kotflügel, Schürze) deutet daraufhin, dass sich das Fahrzeug des TE in Bewegung befand. Wenn die Frage gestellt wird, warum man bei Schrittgeschwindigkeit nicht rechtzeitig bremsen bzw. ausweichen konnte, wird schwierig. Für mich ist eine Teilung der Schuld nicht ausgeschlossen.
Lieber TE,
frag einfach deinen Anwalt, was der meint. Ich glaube, dass es dir nichts bringt, hier weiter zu lesen.
Lieber Hernefan, lieber TaifunMch,
wer Behauptungen aufstellt, muss sie auch belegen können. Also her mit den Urteilen vergleichbarer Fälle. Freue mich schon.
https://www.scheerer-maly.de/.../
Wir hatten auch einen persönlichen Fall, der vor Gericht war. Urteil 50:50
Wie Du schon geschrieben hast, bringt nur ein Anwalt ein wenig Klarheit. Mit meinem Beitrag wollte ich nur aufzeigen, dass auf dem 2. Blick die Sache oft anders aussieht!
Zitat:
@Hernefan schrieb am 23. Oktober 2023 um 15:23:19 Uhr:
https://www.scheerer-maly.de/.../Wir hatten auch einen persönlichen Fall, der vor Gericht war. Urteil 50:50
Wie Du schon geschrieben hast, bringt nur ein Anwalt ein wenig Klarheit. Mit meinem Beitrag wollte ich nur aufzeigen, dass auf dem 2. Blick die Sache oft anders aussieht!
Ich war heute beim RA. Er versucht natürlich 100% rauszuholen, sieht es leider genau so, dass es auf eine 50/50 Teilung rauslaufen wird.
Fände ich irgendwie schade und zumindest fragwürdig. Ich wüsste nicht was ich hätte tun können um den Crash zu verhindern, soll aber rechtlich zur Hälfte schuld sein. Als "schuld" würde ich das sicher nicht bezeichnen, eher "zur falschen Zeit am falschen Ort".
Und ich frage mich, ob ich ohne Rechtsanwalt nicht zum selben Ergebnis kommen würde. Kann ihm natürlich egal sein, der bekommt sein Geld sowieso 😁
Du darfst die Betriebsgefahr nicht unterschätzen, welche dir beim Betrieb eines KFZ seitens der Gerichte auferlegt wird. Da kann dir bspw. ein Kind quasi absichtlich ins Auto rennen und du bekommst dennoch 100%.
Zitat:
@Hernefan schrieb am 23. Oktober 2023 um 12:13:12 Uhr:
Der Schaden beim TE (Tür, Kotflügel, Schürze) deutet daraufhin, dass sich das Fahrzeug des TE in Bewegung befand.
Wie beurteilst du diese beiden Schäden? Wer war in Bewegung? 😉
Zitat:
@KobayashiMaru schrieb am 23. Oktober 2023 um 18:38:35 Uhr:
...
Ich war heute beim RA. Er versucht natürlich 100% rauszuholen, sieht es leider genau so, dass es auf eine 50/50 Teilung rauslaufen wird.
...
Hallo KobayashiMaru
Mein Sohn hatte einen Auffahrunfall, d.h. ihm ist jemand hinten drauf gefahren. Die Polizei hatte den Unfallgegner verwarnt und die Fahrerin hatte die Schuld in Gegenwart der Polizisten zugegeben und die Verwarnung bezahlt... Das Fahrzeug war auf den Vater zugelassen und dieser hatte eine Rechtschutzversicherung... Also ging dieser doch eindeutige Fall vor Gericht... Unser Anwalt schrieb und nach fast einem Jahr, dass es wohl auf einen 50%-Teilschuld hinauslaufen wird. Hinzu kam, dass beide Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichertt waren... Ich habe im Internet recherchiert und einen ähnlich gelagerten Fall mit eideutiger Schuldzuweisung gefunden und das entsprechende Aktenzeichen unserem Anwalt mitgeteilt... Daraufhin wurde dem Unfallgegner zu 100 % Schuld zugesprochen...
Merke: Vor Gericht ist alles möglich... Also suche und finde einen ähnlich gelagerten Fall... vielleicht hilft das dann...
Ich wünsche dir viel Erfolg, denn Recht muss Recht bleiben...
JustMy2Cents
der Michael Mark
Der Unfallgegner ist sehr langsam gewesen, wenn er überhaupt noch rollte. Und das war nicht zu verhindern?