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Parkstrafzettel mit falschem Kennzeichen, passiert in Österreich

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 12:19

Hallo Gemeinde

Habe einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen. Auf dem Kennzeichen wurde die Stadt richtig geschrieben, jedoch von der Buchstabenkombination stimmt der 1. Buchstabe nicht. Zahlen sind richtig. Fahrzeugmarke steht auch drin. Können die mich dann strafen, bzw ausfindig machen? Und das ganze ist in Österreich passiert mit deutschem Kennzeichen.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dez. 2017 um 18:23:38 Uhr:

@Johnny202 schrieb am 22. Dezember 2017 um 16:08:03 Uhr:

@Taucher300

 

Dir sollte aber klar sein das wenn du nicht bezahlst die Parkstrafe die du erhalten hast außer Kraft tritt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird was viel mehr kosten wird. Dazu machen die Immer Fotos das man da gestanden hat. Dazu hilf auch die Ausrede nichts, dass es das falsche Kennzeichen war, Marke und Typ bzw Farbe passt ja.

 

Du kannst dann wie gesagt sagen du bist nicht gefahren und alles abstreiten solltest aber die nächsten Jahre nicht mehr nach Österreich einreisen bzw dich erwischen lassen da in Deutschland zwar nicht vollstreckt wird der Bescheid aber dennoch wirksam ist und du dann vor Ort eine Beträchtliche Summe zahlen musst bzw in Ersatzhaft musst wenn du das nicht kannst.

 

Er kann nur sein Bußgeld bezahlen, wenn Er auch einen Bußgeldbescheid bekommt.

Noch also ist keiner bei Ihm eingetrudelt.

In Österreich ist das anders. Der Zettel hinter der Scheibe ist eine Organstrafverfügung, das ist ein Angebot des Beamten das verfahren wegen Falschparken gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Wer es bezahlt ist egal. Dagegen kann man auch kein Rechtsmittel einlegen sondern nur abwarten. Wartet man ab tritt die Organstrafverfügung Außerkraft und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet gegen das man zwar Berufung erheben kann aber nicht viel bringen wird weil es bei uns die Halterhaftung gibt. Eine Organstrafverfügung ist wesentlich "günstiger" als das Verwaltungsstrafverfahren.

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Nur eine Anmerkung zum Thema Beweisfotos: sie können, müssen aber nicht von den Ordnungshütern gemacht werden (ein Schelm, wer Böses dabei denkt...). Deswegen habe ich meine offensichtlich falsch zugeteilten Strafe wohl oder übel auch gezahlt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2017 um 22:40:18 Uhr:

Sofern tatsächlich das falsche Kennzeichen erfasst worden ist, landet das Verwaltungsstrafverfahren jedoch bei einem anderen Halter. ...

Vielleicht war es gar nicht sein Verstoß. Ein lieber Betroffener hat einfach den Zettel umgehängt.

peso

Also auch in Österreich wird ein ans Auto gebeppter Strafzettel, der eine Zahlungsaufforderung beinhaltet, ja nicht schon der Zahlungsbescheid schlechthin sein. Kann ja jeder Hinz und Kunz abnehmen und der eigentliche Ordnungsstraftäter nie erhalten haben. Sonst müsste ein spassiges entfernen so eines Zettels an nem fremden Auto ja auch schon ne Ordnungswidrigkeit darstellen und da ginge es dann so langsam in den Bereich der Absudität.

Joh, abwarten und wenn was kommt, bezahlen.

So funktioniert halt Österreich. Ist mal einen bekannten von mir passiert, da war kein Zettel mehr an der Scheibe und zwei Monate später kam ein Verwaltungsstrafverfahren ins Haus :D dagegen kann man nichts machen...

Wenn einem die Argumentationen fehlen und man grundlegend zu faul ist, einen Brief zu verfassen und per Post zu verschicken (tun Männer sich grundlegend schwer), DANN, ja DANN kann man sicher nichts dagegen machen, wenn einem ein Wisch unterm Scheibenwischer "geklaut" wurde, wofür der Falschparker NICHTS und wieder nichts kann.

Mein EX is auch son Kandidat, der bezahlt auch EIN und das selbe Knöllchen lieber zwei Mal, bevor der ein Mal ein Schreiben aufsetzt, in dem er per kopierten Kontoauszügen nachweist, dass er bereits bezahlt hat. Viel zu anstrengend, lieber noch ma bezahlen... auch ne geile Signalwirlung an Behörden... schick nen Knöllchen X-Mal raus, gibt genug Idioten die lieber 10-Mal bezahlen, als sich EIN Mal hinzusetzen und nen Widerspruch zu verfassen.

Respekt 3 Seiten Diskussion wegen eines popeligen Falschparkstrafzettels - das ist MT! :D

 

nö - das sind die user

Guten Rutsch

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