Parkstrafzettel mit falschem Kennzeichen, passiert in Österreich

Hallo Gemeinde
Habe einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen. Auf dem Kennzeichen wurde die Stadt richtig geschrieben, jedoch von der Buchstabenkombination stimmt der 1. Buchstabe nicht. Zahlen sind richtig. Fahrzeugmarke steht auch drin. Können die mich dann strafen, bzw ausfindig machen? Und das ganze ist in Österreich passiert mit deutschem Kennzeichen.
LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dez. 2017 um 18:23:38 Uhr:


@Johnny202 schrieb am 22. Dezember 2017 um 16:08:03 Uhr:
@Taucher300

Dir sollte aber klar sein das wenn du nicht bezahlst die Parkstrafe die du erhalten hast außer Kraft tritt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird was viel mehr kosten wird. Dazu machen die Immer Fotos das man da gestanden hat. Dazu hilf auch die Ausrede nichts, dass es das falsche Kennzeichen war, Marke und Typ bzw Farbe passt ja.

Du kannst dann wie gesagt sagen du bist nicht gefahren und alles abstreiten solltest aber die nächsten Jahre nicht mehr nach Österreich einreisen bzw dich erwischen lassen da in Deutschland zwar nicht vollstreckt wird der Bescheid aber dennoch wirksam ist und du dann vor Ort eine Beträchtliche Summe zahlen musst bzw in Ersatzhaft musst wenn du das nicht kannst.

Er kann nur sein Bußgeld bezahlen, wenn Er auch einen Bußgeldbescheid bekommt.
Noch also ist keiner bei Ihm eingetrudelt.

In Österreich ist das anders. Der Zettel hinter der Scheibe ist eine Organstrafverfügung, das ist ein Angebot des Beamten das verfahren wegen Falschparken gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Wer es bezahlt ist egal. Dagegen kann man auch kein Rechtsmittel einlegen sondern nur abwarten. Wartet man ab tritt die Organstrafverfügung Außerkraft und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet gegen das man zwar Berufung erheben kann aber nicht viel bringen wird weil es bei uns die Halterhaftung gibt. Eine Organstrafverfügung ist wesentlich "günstiger" als das Verwaltungsstrafverfahren.

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die zettel werden üblicherweise mit durchschlag geschrieben. sprich auf deren exemplar wird dein kennzeichen genauso falsch sein.
bilder werden mitunter gemacht dass ist richtig. kann also durchaus sein dass trotzdem post kommt.

kriegs du was schriftliches dann bezahlen. kriegst du nicht - glück gehabt.
wenn im schriftlichem das kennzeichen immernoch falsch ist könntest dort auch widersprechen aber ich denke es wird dort dann schon korrigiert eintreffen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. Dezember 2017 um 09:22:16 Uhr:



Na herzlichen Dank aber auch. Der TE hat ja falsch geparkt. Wo ist das Problem, seinen Fehler dann auch einzugestehen? Er muss ja nicht gleich proaktiv werden.
Wegen solcher Einstellung wie deiner ggü Behoerden werden Datenschutz im Interesse des Staates immer mehr ausgehoelt, zurueckgedraengt und der ehrliche Buerger ohne Ende gegaengelt. Danke!

Wenn schon falsch, dann auch bitte richtig falsch !

Mag ja durchaus sein, daß der TE falsch geparkt hat, warum aber soll Er deiner Meinung nach bezahlen, wenn das notierte Kennzeichen nicht seines ist ?!
Einfach nur bezahlen und abhaken und somit einen Fehler eingestehen scheint hier im Forum von vielen Oberlehrern gerne praktiziert zu werden.
Was das jetzt allerdings mit Datenschutz zu tun hat würde mich gerne interessieren.

Schlimmer finde ich, daß in solchen Fällen nicht dagegen vorgegangen wird und die Ämter oder Behörden solche Spielchen weiterhin fortsetzen.

Heist es eine Meinung zu haben Oberlehrer zu sein ?
Geisslein Oberlehrer, Bahnfrei Oberlehrer, alles Oberlehrer hier.

Man sollte mit diesem Beriff sparsam umgehen

Dankeschön an alle.
Ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe, und wenn ich was zugeschickt bekomme, werde ich es auch zahlen. Mir ging es hauptsächlich darum, ob ich auch ausfindig gemacht werden kann von den österreichischen Behörden wenn das Kennzeichen falsch geschrieben wurde, auch wenn die Marke und Farbe vom Fahrzeug drauf stehen. Denn es gibt ja unzählige Kombinationen. Die wissen ja nicht, welcher Buchstabe oder Zahl falsch aufgeschrieben worden sind.

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Zitat:

@Taucher300 schrieb am 22. Dezember 2017 um 13:40:58 Uhr:


Die wissen ja nicht, welcher Buchstabe oder Zahl falsch aufgeschrieben worden sind.

Doch, die lesen ja hier auch mit. 😉

Gruß Metalhead

wie ich das gelesen habe, stimmt ja auch Fahrzeug und farbe - nur den dreher im kennzeichen - also wird auch was kommen....
Trotzdem ein Frohes Fest

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Dezember 2017 um 13:36:06 Uhr:


Heist es eine Meinung zu haben Oberlehrer zu sein ?
Geisslein Oberlehrer, Bahnfrei Oberlehrer, alles Oberlehrer hier.

Man sollte mit diesem Begriff sparsam umgehen

Ich verstehe nicht warum Du Dich immer so echauffierst - nicht nur in diesem Thread. Aber dennoch auch Dir ein Frohes und besinnliches Fest 🙄😉

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 22. Dezember 2017 um 14:05:06 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Dezember 2017 um 13:36:06 Uhr:


Heist es eine Meinung zu haben Oberlehrer zu sein ?
Geisslein Oberlehrer, Bahnfrei Oberlehrer, alles Oberlehrer hier.

Man sollte mit diesem Begriff sparsam umgehen

Ich verstehe nicht warum Du Dich immer so echauffierst - nicht nur in diesem Thread. Aber dennoch auch Dir ein Frohes und besinnliches Fest 🙄😉

Macht nix, dann ist eine Erklärung meinerseits auch überflüssig.
Dir auch einen fleißigen Weihnachtsmann.

@Taucher300

Dir sollte aber klar sein das wenn du nicht bezahlst die Parkstrafe die du erhalten hast außer Kraft tritt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird was viel mehr kosten wird. Dazu machen die Immer Fotos das man da gestanden hat. Dazu hilf auch die Ausrede nichts, dass es das falsche Kennzeichen war, Marke und Typ bzw Farbe passt ja.

Du kannst dann wie gesagt sagen du bist nicht gefahren und alles abstreiten solltest aber die nächsten Jahre nicht mehr nach Österreich einreisen bzw dich erwischen lassen da in Deutschland zwar nicht vollstreckt wird der Bescheid aber dennoch wirksam ist und du dann vor Ort eine Beträchtliche Summe zahlen musst bzw in Ersatzhaft musst wenn du das nicht kannst.

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 22. Dezember 2017 um 16:08:03 Uhr:


@Taucher300

Dir sollte aber klar sein das wenn du nicht bezahlst die Parkstrafe die du erhalten hast außer Kraft tritt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird was viel mehr kosten wird. Dazu machen die Immer Fotos das man da gestanden hat. Dazu hilf auch die Ausrede nichts, dass es das falsche Kennzeichen war, Marke und Typ bzw Farbe passt ja.

Du kannst dann wie gesagt sagen du bist nicht gefahren und alles abstreiten solltest aber die nächsten Jahre nicht mehr nach Österreich einreisen bzw dich erwischen lassen da in Deutschland zwar nicht vollstreckt wird der Bescheid aber dennoch wirksam ist und du dann vor Ort eine Beträchtliche Summe zahlen musst bzw in Ersatzhaft musst wenn du das nicht kannst.

Er kann nur sein Bußgeld bezahlen, wenn Er auch einen Bußgeldbescheid bekommt.
Noch also ist keiner bei Ihm eingetrudelt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dez. 2017 um 18:23:38 Uhr:


@Johnny202 schrieb am 22. Dezember 2017 um 16:08:03 Uhr:
@Taucher300

Dir sollte aber klar sein das wenn du nicht bezahlst die Parkstrafe die du erhalten hast außer Kraft tritt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird was viel mehr kosten wird. Dazu machen die Immer Fotos das man da gestanden hat. Dazu hilf auch die Ausrede nichts, dass es das falsche Kennzeichen war, Marke und Typ bzw Farbe passt ja.

Du kannst dann wie gesagt sagen du bist nicht gefahren und alles abstreiten solltest aber die nächsten Jahre nicht mehr nach Österreich einreisen bzw dich erwischen lassen da in Deutschland zwar nicht vollstreckt wird der Bescheid aber dennoch wirksam ist und du dann vor Ort eine Beträchtliche Summe zahlen musst bzw in Ersatzhaft musst wenn du das nicht kannst.

Er kann nur sein Bußgeld bezahlen, wenn Er auch einen Bußgeldbescheid bekommt.
Noch also ist keiner bei Ihm eingetrudelt.

In Österreich ist das anders. Der Zettel hinter der Scheibe ist eine Organstrafverfügung, das ist ein Angebot des Beamten das verfahren wegen Falschparken gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Wer es bezahlt ist egal. Dagegen kann man auch kein Rechtsmittel einlegen sondern nur abwarten. Wartet man ab tritt die Organstrafverfügung Außerkraft und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet gegen das man zwar Berufung erheben kann aber nicht viel bringen wird weil es bei uns die Halterhaftung gibt. Eine Organstrafverfügung ist wesentlich "günstiger" als das Verwaltungsstrafverfahren.

Sofern tatsächlich das falsche Kennzeichen erfasst worden ist, landet das Verwaltungsstrafverfahren jedoch bei einem anderen Halter. ...

...dann legt der Einspruch ein. Er fährt vielleicht ein anderes Auto?? ..und noch ne andere Farbe??

Wie auf der Toilette.
Spülung wird nach dem kacken gedrückt, nicht vorher. 😁

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