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Parkstrafzettel mit falschem Kennzeichen, passiert in Österreich

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 12:19

Hallo Gemeinde

Habe einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen. Auf dem Kennzeichen wurde die Stadt richtig geschrieben, jedoch von der Buchstabenkombination stimmt der 1. Buchstabe nicht. Zahlen sind richtig. Fahrzeugmarke steht auch drin. Können die mich dann strafen, bzw ausfindig machen? Und das ganze ist in Österreich passiert mit deutschem Kennzeichen.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dez. 2017 um 18:23:38 Uhr:

@Johnny202 schrieb am 22. Dezember 2017 um 16:08:03 Uhr:

@Taucher300

 

Dir sollte aber klar sein das wenn du nicht bezahlst die Parkstrafe die du erhalten hast außer Kraft tritt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird was viel mehr kosten wird. Dazu machen die Immer Fotos das man da gestanden hat. Dazu hilf auch die Ausrede nichts, dass es das falsche Kennzeichen war, Marke und Typ bzw Farbe passt ja.

 

Du kannst dann wie gesagt sagen du bist nicht gefahren und alles abstreiten solltest aber die nächsten Jahre nicht mehr nach Österreich einreisen bzw dich erwischen lassen da in Deutschland zwar nicht vollstreckt wird der Bescheid aber dennoch wirksam ist und du dann vor Ort eine Beträchtliche Summe zahlen musst bzw in Ersatzhaft musst wenn du das nicht kannst.

 

Er kann nur sein Bußgeld bezahlen, wenn Er auch einen Bußgeldbescheid bekommt.

Noch also ist keiner bei Ihm eingetrudelt.

In Österreich ist das anders. Der Zettel hinter der Scheibe ist eine Organstrafverfügung, das ist ein Angebot des Beamten das verfahren wegen Falschparken gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Wer es bezahlt ist egal. Dagegen kann man auch kein Rechtsmittel einlegen sondern nur abwarten. Wartet man ab tritt die Organstrafverfügung Außerkraft und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet gegen das man zwar Berufung erheben kann aber nicht viel bringen wird weil es bei uns die Halterhaftung gibt. Eine Organstrafverfügung ist wesentlich "günstiger" als das Verwaltungsstrafverfahren.

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abwarten und einspruch versuchen wenn ticket kommen sollte

Frage vorab:

Hat Dein Wagen falsch in Ö gestanden oder nicht?

Wenn die Behörden wollen kann man ja bei einer falschen Ziffer trotzdem

den eigentlichen Bösewicht über Modell, Farbe etc. ermitteln.

Wenn Post kommt, haben Sie Dich wohl gefunden,

dann könnte man auch zahlen.

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 12:55

Ja, habe anstatt einem parkticket nur die parkscheibe angebracht. War mein fehler, da ich dachte, die würde ausreichen. Leider war dem nicht so. Das Kennzeichen das aufgeschrieben wurde, müsste es wohl geben, da es bei Wunschkennzeichen nicht mehr vorkommt. Dann müsste der ja den strafbefehl dann von den Österreichern bekommen wenn nicht bezahlt wird?

Ich habe zahlen müssen, obwohl ich nie und nimmer an dem besagten Ort war (Marke, Kennzeichen allerdings passend zu meinem) - konnte es aber nicht beweisen, weshalb es sich nicht lohnte, dagegen vorzugehen. Weil mir das spanisch vorkam, habe ich bei der entsprechenden Behörde nochmal nachgefragt (kann ja heutzutage jeder alles fälschen). Ich weiß nicht, ob das einkalkulierte Absicht ist oder ein Eingabefehler...ich vermute ja letzteres, aber bei zwei angegebenen "Zeugen" ist das aussichtslos.

Zitat:

@Taucher300 schrieb am 21. Dezember 2017 um 13:55:41 Uhr:

Ja, habe anstatt einem parkticket nur die parkscheibe angebracht. War mein fehler, da ich dachte, die würde ausreichen. Leider war dem nicht so. Das Kennzeichen das aufgeschrieben wurde, müsste es wohl geben, da es bei Wunschkennzeichen nicht mehr vorkommt. Dann müsste der ja den strafbefehl dann von den Österreichern bekommen wenn nicht bezahlt wird?

Der Fahrzeughalter mit dem angegebenen falschen Kennzeichen wird wohl Post bekommen.

Wenn der bezahlt alles ok - wenn nicht gibt es zwei Möglichkeiten.

Die Österreicher geben auf oder es wird weiter ermittelt.

Ein Fall für Inspektor Kottan wird das sicher nicht.

Ich geh mal davon aus das gar nichts mehr passieren wird.

Also abwarten. Wenn Du wirklich Post bekommst, dann bist Du ermittelt worden.

 

Abwarten bis Post kommt und wenn sie tatsächlich kommen sollte (was ich nicht glaube) wäre ich nicht an diesem Ort gewesen (Ich weiß nicht inwie weit sioe auf Mautdaten zurückgreifen dürfen. In D dürften sie das wohl für so ein Minimalvergehen nicht...

Ich weiß ja nicht wie das In Ösi-Land gehandhabt wird.

Hattest Du einen Zettel an der Windschutzscheibe mit dem Parkverstoß und dem falsch angegebenen Kennzeichen, wo auch erwähnt wurde, daß noch Post kommt ?

Die Knöllchenverteiler dort werden sicher auch in Österreich Beweisfotos machen, wo also dann das Kennzeichen richtig drauf ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:45:54 Uhr:

Ich weiß ja nicht wie das In Ösi-Land gehandhabt wird.

Hattest Du einen Zettel an der Windschutzscheibe mit dem Parkverstoß und dem falsch angegebenen Kennzeichen, wo auch erwähnt wurde, daß noch Post kommt ?

Die Knöllchenverteiler dort werden sicher auch in Österreich Beweisfotos machen, wo also dann das Kennzeichen richtig drauf ist.

werden bei uns (D) etwa Beweisfotos geschossen?

Und wenn ja, wird das in allen Regionen gleich gehandhabt??

Zitat:

@cementario2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 17:25:47 Uhr:

werden bei uns (D) etwa Beweisfotos geschossen?

Ja, kostet doch nix mehr im Digitalzeitalter, das können IMHO die Zetteldrucker (haben 'ne Kamera).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 19:08

Es ist Strafzettel mit Überweisungsschein am Scheibenwischer gewesen. Alles mit Kugelschreiber ausgefüllt. Mautdaten dürfte es keine geben, da ich Landstraße gefahren bin.

Werd mal abwarten, ob was kommt.

Die Frage ist, ob sie es auch tun. Ich habe im Frühling ein Ticket mit falschem Kennzeichen (XX-XX 2008 statt XX-XX 2000) in München bekommen, und habe dann einfach mal abgewartet. Nichts mehr passiert.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 21. Dez. 2017 um 16:27:54 Uhr:

Abwarten bis Post kommt und wenn sie tatsächlich kommen sollte (was ich nicht glaube) wäre ich nicht an diesem Ort gewesen

Na herzlichen Dank aber auch. Der TE hat ja falsch geparkt. Wo ist das Problem, seinen Fehler dann auch einzugestehen? Er muss ja nicht gleich proaktiv werden.

Wegen solcher Einstellung wie deiner ggü Behoerden werden Datenschutz im Interesse des Staates immer mehr ausgehoelt, zurueckgedraengt und der ehrliche Buerger ohne Ende gegaengelt. Danke!

Falls sie dich wirklich ermitteln hast du zwei Möglichkeiten:

 

1. Du bezahlst und bist zwar um ein paar Euro ärmer dafür ist die Sache jetzt geklärt.

 

Oder

 

2. Du sagst du bist nicht gefahren im Endeffekt musst du ein paar Euro Verfahrenskosten bezahlen und wenn du das nächste Mal in unserem schönen Land bist und du angehalten wirst musst du vor Ort eine wesentlich höhere Geldstrafe bezahlen oder in Ersatzhaft.

 

Variante 2 würde ich nur empfehlen wenn du nicht mehr nach Österreich fährst bzw durchfährst.

 

Aber das alles erst wenn sie dich wirklich direkt Anschreiben vorher würde ich nichts machen.

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