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Frage zu Gutachten, Schuldfrage unklar

Themenstarteram 12. Dezember 2013 um 11:52

Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen, da ich nicht weiß, wie ich mich weiter verhalten soll.

Am 13.10. hatte ich einen Unfall, Schuldfrage ungeklärt, Polizei war vor Ort, hat alles aufgenommen. 2 Tage später kam Post von der Polizei, Bogen ausgefüllt, abgeschickt. Fertig. Mein Mann ist gefahren, ich hab nen Zeugenbogen ausgefüllt.

Meine Versicherung habe ich auch angerufen und den Unfall gemeldet, sowie auch da einen Bogen ausgefüllt.

Heute fast 2 Monate später kam nun ein Schreiben der Bußgeldstelle, wir sollen ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro zahlen, weil wir die Vorfahrt misachtet haben und somit ja gegen eine Verkehrsregel verstossen haben. Trotzdem sind wir der Meinung nicht Schuld zu sein, die andere KFZ Teilnehmerin war viel zu schnell unterwegs, unser KFZ stand zum Unfallzeitpunkt und sie ist uns voll reingekracht, aber die Schuld sollen andere klären.

Ich habe nun mit Polizei und Versicherung und KFZ Rechtschutz telefoniert und irgendwie weiß ich nun gar nicht weiter.

Die Unfallgegnerin macht bisher keine Ansprüche an uns geltend, wir ja auch nicht an sie. Der Schaden an unserem Auto wurde bisher nicht geschätzt. Ich hab irgendwie immer gedacht, die Polizei wird sich schon bei uns melden, nachdem die Bögen ausgewertet sind, was weiß ich. Blauäugig, aber ich hatte noch nie nen Unfall.

Die Dame meiner KFZ Versicherung sagte, ich soll nichts machen und abwarten.

Die Dame der KFZ Versicherung der Gegenpartei sagt, ich soll nen Kostenvoranschlag einreichen und meine Ansprüche geltend machen.

Die Dame der KFZ Rechtsschutz sagt, ich soll eine Erstberatung beim Anwalt machen und dann weitersehen.

Was soll ich nun tun? Ein Gutachten machen lassen, wer zahlt das, ich? Oder am Ende eine von beiden Versicherungen? Es handelt sich bei beiden Autos um Bagatellschäden bis ca. 2000 €, also keine Totalschäden, man könnte sich ja im Endeffekt auch so einigen, das jeder seinen Schaden selber begleicht und fertig. Aber wie lässt sich sowas regeln?

Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich und kann mir irgendwas raten, wie ich nun weiter vorgehen soll?

DANKE!!

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von gipsyle

...

Die Dame meiner KFZ Versicherung sagte, ich soll nichts machen und abwarten.

Die Dame der KFZ Versicherung der Gegenpartei sagt, ich soll nen Kostenvoranschlag einreichen und meine Ansprüche geltend machen.

Die Dame der KFZ Rechtsschutz sagt, ich soll eine Erstberatung beim Anwalt machen und dann weitersehen.

....

Genau das, was Dir die 3 Damen da gesagt haben, solltest Du auch machen. Wobei der Anwalt in der Prioritätenliste ganz oben stehen sollte!!! Wenn der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, kann der Dir auch gleich sagen, wie in Sachen Bußgeldbescheid weiter zu verfahren ist :)

Zitat:

Original geschrieben von gipsyle

Die Dame der KFZ Rechtsschutz sagt, ich soll eine Erstberatung beim Anwalt machen und dann weitersehen.

Ich denke, diesem Tipp kann man sich anschliessen.

Da du offensichtlich überhaupt keinen Plan hast, wie es weitergehen soll (ist jetzt nicht böse gemeint) erscheint eine professionelle Beratung für den Anfang sicherlich sinnvoll - erst Recht dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung dahinter steht.

Den ganzen Vorgang (einschliesslich ungeklärter Haftungsfrage, dem Buß- bzw. Verwarnungsgeld und unklarer Schadenhöhe) hier aufzudröseln würde vermutlich den Umfang sprengen.

Und nur weil der Unfallgegner möglicherweise zu schnell war.

Rechtfertigt das, dass ihr ihm/ihr die Vorfahrt nehmt ?

Sehr interessante Einstellung.

Trotzdem Anwalt nehmen fertig. Der sagt dann schon wie es weiter geht.

Zitat:

Original geschrieben von gipsyle

...

Heute fast 2 Monate später kam nun ein Schreiben der Bußgeldstelle, wir sollen ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro zahlen, weil wir die Vorfahrt misachtet haben und somit ja gegen eine Verkehrsregel verstossen haben. Trotzdem sind wir der Meinung nicht Schuld zu sein, die andere KFZ Teilnehmerin war viel zu schnell unterwegs, unser KFZ stand zum Unfallzeitpunkt und sie ist uns voll reingekracht, aber die Schuld sollen andere klären.

...

Hallo,

das mit dem Anwalt könnt ihr natürlich machen, aber wenn ich das so lese dann frage ich mich, wie du bzw. ihr beweisen wollt, daß die Unfallgegnerin "viel zu schnell" fuhr.

Ich kenne zwar nicht die Einzelheiten, aber aus eurem Verhalten und der Tatsache, daß ihr einen Bußgeldbescheid bekommen habt, und dem Umstand, daß die Schäden unter 2.000 € sind, würde ich annehmen, daß es sich nicht lohnt einen Prozeß zu beginnen, zumindest nicht ohne Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung.

Ohne Teilschuld kommt ihr IMO nicht aus der Nummer raus.

Vielleicht kannst du den Unfallhergang detaillierter schildern, insbesondere wieso ihr, bei Mißachtung der Vorfahrt, der Meinung seid, unschuldig zu sein.

Liebe Grüße

Herbert

was bekannt ist:

die Polizei ist der Meinung, Ihr habt die Vorfahrt mißachtet habt

Ihr seid der Meinung nichts falsch gemacht zu haben

Ihr seid der Meinung die Unfallgegnerin war zu schnell

Ihr habt eine Rechtsschutzversicherung

folgendes ist unbekannt:

Die Meinung der Unfallgegnerin wird nicht erwähnt

ebensowenig ist bekannt ob die Polizei auch ihr einen Bußgeldbescheid zugesandt hat

falls die Gegnerin zu schnell war, ist nicht bekannt ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre

unbekannt ist warum die Gegnerin keine Ansprüche gestellt hat

bei derart unklarer Lage kann nur ein Anwalt helfen, da von der Klärung der offenen Fragen abhängt, ob eine Teilschuld oder eine alleinige Schuld herauskommt. Alles weitere wäre Spekulation.

Zitat:

Original geschrieben von basty8321

 

Und nur weil der Unfallgegner möglicherweise zu schnell war.

Rechtfertigt das, dass ihr ihm/ihr die Vorfahrt nehmt ?

Sehr interessante Einstellung.

Gut dass du die Schuldfrage gleich hier klären konnest. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer

...

Ihr habt eine Rechtsschutzversicherung

...

Hallo,

bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung, sofern die dann auch eine Deckungszusage erteilt, können u. U. Kosten durch Rückstufung und SB entstehen, mal abgesehen von der Lauferei und dem Ärger.

Nur wenn die Angelegenheit durch die Erstberatung erledigt wird kann es sein, daß keine Kosten entstehen.

Ich würde mir vorher selber die Frage stellen, ob ich wirklich so unschuldig bin und was ein Prozeß bringt, wenn ich eine erhebliche oder die überwiegende Mitschuld bekomme.

Auch wenn ich die Details nicht kenne, so kann ich mir derzeit kaum vorstellen, daß die Unfallgegnerin die Alleinschuld bekommen wird.

Liebe Grüße

Herbert

Eins steht ja nun fest - es gibt ein Bussgeld wegen Missachtung der Vorfahrt...

Wenn da nicht gerade eine Radarfalle aufgebaut war, wird das mit dem "viel zu schnell gefahren" eh nichts.

Ohne Anwalt (wegen des Bussgeldbescheids) wird da nichts gehen.

Hier passt doch einiges nicht:

Zitat:

Original geschrieben von gipsyle

...

Heute fast 2 Monate später kam nun ein Schreiben der Bußgeldstelle, wir sollen ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro zahlen, weil wir die Vorfahrt misachtet haben und somit ja gegen eine Verkehrsregel verstossen haben.

Das passt nicht.

Unabhängig davon, dass es bis 35,- EUR lediglich ein Verwarngeld ist und kein Bußgeld ist der Ahndungssatz für einen Vorfahrtsverstoss zu gering.

Oder anders ausgedrückt:

Wenn dein Mann die Vorfahrt missachtet hat ist er im Bußgeldverfahren mit einer dreistelligen Summe + Punkten. = wenn er sich zu unrecht verfolgt fühlt Widerspruch einlegen (geht auch formlos und ohne Angabe von Gründen ohne Anwalt- es müssen Fristen eingehalten werden!) und dann ab zum Anwalt.

 

Zitat:

Trotzdem sind wir der Meinung nicht Schuld zu sein, die andere KFZ Teilnehmerin war viel zu schnell unterwegs, unser KFZ stand zum Unfallzeitpunkt und sie ist uns voll reingekracht, aber die Schuld sollen andere klären.

,,,

Es handelt sich bei beiden Autos um Bagatellschäden bis ca. 2000 €, ...

Reife Leistung, viel zu schnell unterwegs sein, dann die Vorfahrt genommen bekommen, nur so stark bremsen das man voll reinkracht und dann doch nur geringen Schaden machen!

Und jetzt kommt noch das beste, der Vorfahrtnehmer will natürlich am Unfall schuldlos sein!

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