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Parkschaden, Wucherpreise, Schuldfrage

Themenstarteram 1. April 2021 um 13:46

Ich hatte einen Parkplatzschaden. Beim Rausfahren berührte Mein Hinterteil vom PKW auf einmal das Auto rechts von mir (Vorwärts rausfahren). Der gegnerische Fahrer war sofort links an seinem Auto (war vermutlich beim Rempler im Auto).

Ich fuhr vorwärts und trafen hinten links seine Stoßstange. Meine Vermutung ist dass er selbst rückwärts herausfuhr. Deshalb meiner Meinung nach erst die Berührung mit meiner hinteren rechten Seite.

Er meldete sofort der Versicherung den Schaden. Diese meldete sich sofort bei mir und warf mir vor den Unfall verursacht zu haben (haben beide die gleiche Versicherung).

Der Unfallgegner hat der Versicherung gesagt er wäre nicht am Auto gewesen und sein Auto hätte geparkt.

Deshalb sei ich laut Versicherung Schuld.

Ich gab dann meinen Sachverhalt zu Protokoll. 4 Wochen später erhielt ich einen Termin zur Gegenüberstellung der Fahrzeuge.

Der Unfallgegner hatte da bereits ein Gutachten erstellen lassen.

Bei der Gegenüberstellung sollte auch festgestellt werden, ob beide Fahrzeuge sich bewegt haben.

Das Ergebnis war dass nur der Stoßstangen Schaden von mir stammt (Schramme). An meinem Fahrzeug ist eine Schramme aber keine Delle.

Der Gegner besitzt aber auch hinten seitlich eine Schwere Schramme, welche aber laut der beiden Gutachter nicht von meinem Fahrzeug kommen kann (mein Auto hätte sich dann um das andere Auto falten müssen).

Der Unfallgegner bestand aber darauf, dass ich es auch war.

Heute erhielt ich das erste Gutachten.

Schadenshöhe 2500€; Ersatzteilkosten Stoßstange 180€; Lackierkosten 1400€

(Dort steht auch der Unfallgegner ist mehrmals an sein Auto gefahren, das sei laut Gutachten auch plausibel).

Die Stoßstange hat unreparierte Kratzer, Macken und Dellen.

Im ersten Gutachten, werden für die Vorschäden keine Abzüge gemacht. Ich müsste also den Schaden für 2500€ zurück kaufen.

Mein Schaden bleibt irgendwie Außen vor.

Ich bin also Schuldig weil der Gegner es behauptet. Beide Seiten haben keine Zeugen. Nur ein paar Bilder.

Ich habe mit den Bildern ein paar freie Werkstätten angefragt. Das Ergebnis waren mit Demontage der Stoßstange 1400€ - 1600€.

Das sind 900 - 1100€ weniger, als das Gutachten.

Wer bestimmt eigentlich wer Schuld ist?

Warum werden beschädigte Teile, auf meine Kosten durch neue Ersetzt?

Was ist mit meinem Schaden?

 

 

 

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17 Antworten

Die Versicherung

Themenstarteram 15. April 2021 um 10:34

Erst einmal Entschuldigung, dass es ein wenig lange gedauert hat.

Die Fahrzeuge wurden nun gegenüber gestellt. Es sollte dabei geklärt werden, ob der Unfallgegner sich bewegt hat.

Ergebnis: Ein Großteil des Schadens kann nicht von meinem Fahrzeug sein. Mein Fahrzeug berührte nur die Stoßstange hinten rechts. Schaden laut Gutachter 440€. Es ist das gleiche Gutachterbüro was bereits das erste Gutachten gemacht hat. Laut Gutachten ist die Stoßstange des Gegners mit Vorschäden (tiefe Kratzer und Dellen).

Der Gutachter schlägt pauschal Smart-Repair vor für 180€. Will dann aber die Stoßstange demontieren lassen und den Rest auch machen lassen. Wertsteigerung sei das laut Gutachten nicht.

Fazit ist, dass man dann die Stoßstange nicht reparieren lässt und jedes mal das Geld auszahlen lässt. Neu gegen alt hat der Gutachter ausgeschlossen.

Ich persönlich sehe nicht ein seine Vorschäden auch zu bezahlen.

Ob das Fahrzeug sich bewegt hat wurde nicht geklärt.

Interessant ist im zweiten Gutachten auch die Aussage, dass der Unfallgegner im Auto saß. In der Ersten Aussage bei der Versicherung behauptete dieser sein Auto hätte geparkt und er sei nicht im Auto gewesen.

am 15. April 2021 um 22:49

Wir hatten tatsächlich einen ganz ähnlichen Parkunfall, der vom Unfallgegner in genauso einer Parksituation provoziert wurde, und der später behauptet hat, sein Fahrzeug habe gestanden; meine Frau war mit 2 Kids im Auto, die noch nicht als Zeugen fungieren konnten;

der Unfallgegner hatte eine ziemlich alte "Scherbe" mit diversen Vorschäden und kam schon am übernächsten Tag mit einem Kostenvoranschlag (knapp 1000,-), auf dem mehr Schäden/Vorschäden angegeben waren, als am Unfalltag mit dem Smartphone dokumentiert; er wollte das am liebsten "unter der Hand" reguliert haben, was wir abgelehnt haben....

er hat dann Ansprüche an unsere HP gestellt und wir haben das umgekehrt genauso bei seiner HP gemacht; es ging 50:50 aus, unsere HP hat dem Unfallgegner aber nur knapp. 300,- reguliert, also sehr viel weniger, als der im KV stehen hatte....

wir haben diesen Schaden dann zurückgekauft und unser Schaden wurde von seiner HP auch zu 50% reguliert ;

mein Verdacht ist bis heute, dass der Parkrempler kein Zufall war und der Unfallgegner es darauf angelegt hat;

wenn Du also der Meinung bist, der Unfallgegner sei selber auch gefahren, stellst Du genauso Deine Ansprüche an die HP des Unfallgegners.....

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