1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8L
  7. Parkschaden - Polizei?

Parkschaden - Polizei?

Audi A3 8L

Hallo Community,

gestern morgen hist jemand beim Rückwärtsfahren gegen meine GFK Front (RS4 Trade) gefahren, so dass selbige auf rund 10cm unter dem Scheinwerfer gerissen ist.

Kalkuliere ich jetzt Materialwert, Lackierung und vor allem die Kosten für Anpassung und Montage der Front, wird mir etwas übel.
Zum Glück hat der bzw die jenige einen Zettel mit Anschrift und Telefonnummer hinterlassen.

Ich habe daraufhin die Polizei verständigt, welche meinte ich solle erst mit der angegebenen Kontaktnummer sprechen. Dort ist niemand erreichbar.

Sollte ich in diesem Fall die Polizei einschalten oder reicht es tatsächlich diesen Vorgang so informell abzuhandeln?

Gruß
Micha

Beste Antwort im Thema

Update:

Für alle die vielleicht in eine gleiche Situation kommen, hier ein kurzes Update der Situation.

Ich habe eben mit dem für mich zuständigen Polizeirevier (Stuttgart Süd) Rücksprache gehalten und folgende Erkenntnisse gewonnen:

  • Ein melden des Schadens ohne einleiten einer entsprechenden Anzeige ist nicht möglich ("ganz oder gar nicht"😉
  • Die Anzeige kann nicht zurück gezogen werden
  • Sollten Probleme mit der Abwicklung auftreten, kann ich mich in den nächsten Wochen melden, eine Anzeige kann auch dann noch erstellt werden
  • Mehr als Fotos würde die Polizei am "Tatort" auch nicht machen, da der Unfallhergang mangels anderen Fahrzeugs zunächst nicht rekonstruiert werden kann

Fazit: Schaden wird der Versicherung gemeldet und sollte es wiedererwarten Probleme geben, ist ein Hinzuziehen der Polizei auch im späteren Verlauf ohne Probleme und mit konkretem Ansprechpartner problemlos möglich.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Sofort Polizei und Anzeige wegen Fahrerflucht. Zettel hinterlassen reicht nicht und im Ernstfall bist du der Gelackmeierte. Die Anzeige kannst du immer noch zurückziehen.

Hatte mal den gleichen Fall, nach 4 Wochen Ermittlung stellte sich sowohl Name als auch Nummer als erfunden heraus und ich sitze immer noch auf den Kosten.

da_baitsnatcha

Wenn unter der angegebenen Nummer / Adresse niemand zu erreichen ist, und du nicht die Polizei einschalten willst, wann dann?

Ich würds halt mehrfach versuchen, wenn sich niemand meldet, ab zur Polizei.

@ da_baitsnatcha:

Sicherlich reicht ein Zettel formal gesehen nicht aus, da die bessere Variante zur Feststellung der Person der Anruf des Schädigers bei der Polizei ist, die dann die Daten aufnehmen kann.

Andererseits weiß man ja auch nicht, wielange der Schädiger an der Unfallstellte gewartet hat, und ob er bei der Polizei anrief, den Sachverhalt schilderte und diese meinte, angesichts des eventuell "geringen" Schadens reiche es aus wenn er Name, Adresse und Tel.Nr. hinterlasse. (Kann zum Teil ja Ewigkeiten dauern bis die anrücken (können)...)

Zudem ist auch die Frage (sollten die Angaben auf dem Zettel stimmen), inwiefern es abschreckt, wenn der Schädiger ehrliche Angaben macht, den Schaden begleichen will und dann nachher trotzdem ne ANzeige wegen Unfallflucht kassiert - wer weiß ob er dann wieder so ehrlich wäre?

Nur so als Bedenken meinerseits, der ich ständig von anderen angerempelt werde aber nichtmal Zettel am Auto hinterlassen kriege... 🙁

Gerempelt wurde ich leider auch schon mehrfach - ohne Zettel.

Zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Mittlerweile habe ich mit der Unfallverursacherin erfolgreich Kontakt aufngenommen.

Sie hat den Schaden nicht der Polizei gemeldet, weshalb sie sich meiner Meinung nach klar der Fahrerflucht schuldig macht. Das habe ich ihr auch so kommuniziert und offen mitgeteilt, dass ich Bedenken hinsichtlich der Regulierung des Schadens durch ihre Versicherung habe. Sie hat mir mehrfach versichert das sie zu ihrem Wort und dem was sie getan hat steht und machte soweit auch einen seriösen Eindruck.

Trotzdem rät mein Anwalt klar zur Polizei.

Des Weiteren habe ich etwas bedenken auf Grund der nicht serienmäßigen Front. Das teuerste an dem Teil waren sie zahlreiche Arbeitsstunden sie anzupassen. Das letzte mal habe ich das selber gemacht, diesmal soll die Reparatur natürlich durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Ich habe einfach Sorge, dass die Kosten dann nicht voll anerkannt werden.

Zitat:

Original geschrieben von DeLight


Hallo Community,

gestern morgen hist jemand beim Rückwärtsfahren gegen meine GFK Front (RS4 Trade) gefahren, so dass selbige auf rund 10cm unter dem Scheinwerfer gerissen ist.

Kalkuliere ich jetzt Materialwert, Lackierung und vor allem die Kosten für Anpassung und Montage der Front, wird mir etwas übel.
Zum Glück hat der bzw die jenige einen Zettel mit Anschrift und Telefonnummer hinterlassen.

Ich habe daraufhin die Polizei verständigt, welche meinte ich solle erst mit der angegebenen Kontaktnummer sprechen. Dort ist niemand erreichbar.

Sollte ich in diesem Fall die Polizei einschalten oder reicht es tatsächlich diesen Vorgang so informell abzuhandeln?

Gruß
Micha

hast du denn schonmal unter

www.teleauskunft.de

nachgeschaut, ob die person im telefonbuch steht? würde auch erst eine anzeige aufgeben, wenn die daten dort nciht drin stehen.

Ähnliche Themen

Die Daten stehen drin - was soweit auch zum bisherigen Eindruck der Seriösität passt.

Anbei ein Bild des Schadens.

Zitat:

Original geschrieben von DeLight


Die Daten stehen drin - was soweit auch zum bisherigen Eindruck der Seriösität passt.

klingt in jedem fall positiv, ich würde es auch noch mehrmals probieren.

Er hat sie doch mittlerweile erreicht (s.o.). 😉

Bezüglich des Problems "Tuning"-Front:

Denke nicht, dass dies ein Problem sein sollte, es greift ja die Haftpflicht der Unfallgegnerin. (Also kein Problem, wie es sich stellen würde, wenn deine eigene Kasko eingreifen müßte bspw. bei Wildschaden und Probleme macht aufgrund der ggf. aus deren Sicht "nicht mitversicherten teureren/aufwändigeren Tuningfront"😉

Ob und wie unbürokratisch die Haftpflicht der Dame das reguliert, bleibt auch in "serienmäßigen" Fällen abzuwarten.

Drück dir jedenfalls die Daumen, dass alles reibungslos klappt.

ich hab auch mal einen angerempelt... weil mich einer geschnitten hat, stehen bleiben hätt ich sollen, statt schärfer einzulenken.... naja
am silvesterabend ists dann bissl schwieriger den eigenttümer ausfindig zu machen, also polizei, kam ne mündliche verwarnung und gut ist. wusste gar nicht, das ne simple golf-3-heckschürze in nem vergilbten weiß noch 600€ kostet

was die dame jetzt gemacht hat, war trotz allem, wie auch immer ganz klar fahrerflucht! Von daher bist du auf jedem fall im Recht, wenn du sie anzeigst, wenn du nett sein willst, frag bei der polizei an, ob du diese anzeige auch wider widerrufen kannst, falls der schaden reguliert wird, dumm nur wenn die polizei wegen der fahrerflucht dann aber selbst weiter "ermittelt", ob du willst oder nicht.

öhm, zu den kosten: dekragutachten machen lassen, und das der dann schicken, die dekrakosten, zahlt auch der verursacher, sprich sie

kannst der dame ja auch entgegen kommen, ich weiß z.B. das ich mit meinen 100% SF unter einem Schaden von 2500€ gar nicht erst kommen brauch, weil ich sonst wieder draufzahl, wegen hochstufung etc. wenns ned grad nen steinschlag ist

Hallo Leute,

ich habe mich zwischenzeitlich mit einem ADAC Vertragsanwalt in Verbindung gesetzt und mich telefonisch erstberaten lassen.

Zunächst einmal hat sie Fahrerflucht begangen, was ihr recht unangenehme Konsequenzen einbringen könnte. Allerdings geht er davon aus, dass ein eventuelles Verfahren eingestellt werden würde. Sie könnte argumentiere das sie ohne Vorsatz gehandelt habe etc.

Ein Hinzuziehen der Polizei ist vorerst nicht erforderlich. Ich soll einen Kostenvoranschlag machen lassen und ihm diesen zusammen mit allen Daten übergeben. Er wird den Schaden dann geltend machen und alle weitere Korrespondenz regeln. Einen Gutachter will er noch nicht hinzuziehen. Allerdings gehe ich 100%ig davon aus, dass die gegnerische Versicherung selbiges möchte.

Sollte es mit der Schadensregulierung noch Probleme geben, könnte ich jederzeit Anzeige erstatten. Die Fristen zur Verjährung sind hier wohl sehr langfristig.

Er sagte übrigens bei einem Rechtsstreit stünden ihre Chancen verhätlnismäßig schlecht. Zum einen ist meine Mutter der Halter des Fahrzeugs und ich fungiere daher als Zeuge und zum anderen sei das - sehr gut formulieret - "Zettelchen" sehr wertvoll.

Liebe Grüße
Micha, der heut noch 600km so fahren muss.

Update:

Für alle die vielleicht in eine gleiche Situation kommen, hier ein kurzes Update der Situation.

Ich habe eben mit dem für mich zuständigen Polizeirevier (Stuttgart Süd) Rücksprache gehalten und folgende Erkenntnisse gewonnen:

  • Ein melden des Schadens ohne einleiten einer entsprechenden Anzeige ist nicht möglich ("ganz oder gar nicht"😉
  • Die Anzeige kann nicht zurück gezogen werden
  • Sollten Probleme mit der Abwicklung auftreten, kann ich mich in den nächsten Wochen melden, eine Anzeige kann auch dann noch erstellt werden
  • Mehr als Fotos würde die Polizei am "Tatort" auch nicht machen, da der Unfallhergang mangels anderen Fahrzeugs zunächst nicht rekonstruiert werden kann

Fazit: Schaden wird der Versicherung gemeldet und sollte es wiedererwarten Probleme geben, ist ein Hinzuziehen der Polizei auch im späteren Verlauf ohne Probleme und mit konkretem Ansprechpartner problemlos möglich.

wichtig ist in jedem fall, dass der unfallverursacher den schaden bei seiner eigenen versicherung meldet. ist dies geschehen, dann wird sich die gegnerische versicherung mit dir in verbindung setzen. im normalfall läuft das dann so ab, dass man das fahrzeug in die werkstatt bringen muss damit dort ein kva erstellt werden kann. diesen kva schickt die werkstatt dann unter der schadennummer an die gegnerische versicherung. wenn die gegnerische versicherung die zahlung der reparaturkosten direkt zustimmt, dann muss man selbst in der werkstatt nur noch eine abtrittserklärung unterschreiben. die werkstattkosten werden dann direkt zwischen werkstatt und gegnerischer versicherung abgerechnet.

der zettel ist natürlich extrem wichtig und sollte in keinem fall verloren gehen. schließlich handelt es sich dabei um ein schuldeingeständnis. 😉

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha


Sofort Polizei und Anzeige wegen Fahrerflucht. Die Anzeige kannst du immer noch zurückziehen.

Ich weiß aus Erfahrung, man kann die polizeiliche Anzeige nicht zurück ziehen. Denn beim "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort" handelt es sich um ein sog. Offizialdelikt; - eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft.

Richtig, es besteht "öffentliches Interesse", so der O-Ton, ähnlich wie bei einer Körperverletzung etc. 

Als hätte ich es geahnt:

Heute will meine Schwester den A3 ausleihen, kommt samt meiner Freundin an den Wagen - ebenfalls ein Zettel mit Name, Adresse, Telefonnummer an der Scheibe. Habs selber bisher noch nicht sehen können (Wagen ist bis heut Abend 200 km jeweils hin und zurück unterwegs), aber scheint obwohl er "Kotflügel" geschrieben hat 🙄 meine Heckschürze erwischt, verkratzt zu haben und seinen silbernen Lack drauf verteilt zu haben beim Ausparken.

Glück im Unglück: Die Heckschürze war schon etwas verkratzt vorher.

Der Mann kam dann noch dazu, während die beiden Fotos machten, und sagte, ihm täte es sehr leid, er hätte das Ganze schon seiner Versicherung gemeldet, die würde sich drum kümmern und er hätte auch öfter Parkschäden ohne Benachrichtigung bekommen, so dass er sich deswegen gemeldet hätte.

Wie würdet ihr in Anbetracht der Sachlage vorgehen (s.o.)?

Auto zu einem Audihändler hier geben (bin normalerweise am Heimatort in einer Freien), KVA machen lassen (nur Neulackierung oder auch Heckschürze austauschen?) oder auch in ne Freie Werkstatt (A3 ist ja 11 Jahre bald alt)?

Sich dann erst bei ihm melden oder vorher schon?

Würd mich über eure Meinung wie ich vorgehen sollte freuen...

Edit:

Zitat:

Original geschrieben von noxiousger


:

wichtig ist in jedem fall, dass der unfallverursacher den schaden bei seiner eigenen versicherung meldet. ist dies geschehen, dann wird sich die gegnerische versicherung mit dir in verbindung setzen. im normalfall läuft das dann so ab, dass man das fahrzeug in die werkstatt bringen muss damit dort ein kva erstellt werden kann. diesen kva schickt die werkstatt dann unter der schadennummer an die gegnerische versicherung. wenn die gegnerische versicherung die zahlung der reparaturkosten direkt zustimmt, dann muss man selbst in der werkstatt nur noch eine abtrittserklärung unterschreiben. die werkstattkosten werden dann direkt zwischen werkstatt und gegnerischer versicherung abgerechnet.

 

Und wie läuft das ab, wenn man sich die Kosten durch die Versicherung nach dem KVA auszahlen lassen will? (Um bspw. eine Dritthersteller-Schürze zu kaufen?)

Deine Antwort
Ähnliche Themen