Parkrempler Unfallflucht
Hallo Ihr,
Ich hab eine Frage: als ich gestern zu meinem Auto zurück gekommen bin hab ich gesehen, dass der Hintermann extrem dicht auf meinem drauf stand (hatte sogar Kontakt). Bin dann aus der Parklücke raus und habs geschaut ob was angekillt ist (dummerweise habe ich in der Eile vergessen, Fotos zu machen🙁) gesehen habe ich allerdings zu dem Zeitpunkt nichts...bin dann ca 5min zu ner Tanke gefahren da der Tank leer war und hab's mir nochmal genauer angeschaut...und siehe da...2 kleine Kratzer die vorher def noch nicht da waren. Bin dann nochmal zurück gefahren, hab mir das Nummernschild aufgeschrieben und einen Zettel am Auto hinterlassen das die Person sich doch bitte melden mögen.
Glücklicherweise war eine Kollegin von mir die ganze Zeit dabei und kann bezeugen das das Auto "Kontakt" mit meinem hatte.
Kann ich den Übeltäter, wenn er sich nicht meldet, anzeigen? Weil ich doch eigentlich schon am Tatort die Polizei hätte rufen müssen...ich ärgere mich auch total, dass ich keine Bilder gemacht habe🙁 darum gilts jetzt nur das irgendwie noch zu retten...
Falls eine Anzeige machbar wäre, was muss ich da tun? Bei der Polizei melden und dann?
Wäre super, wenn mir da jmd weiterhelfen könnte!
Vielen Dank und Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ChrisTTian82
Mit einer Rechtschutz ist doch alles völlig problemlos.
das meinst auch nur du!
die rsv prüft erstmal, ob eine solche klage überhaupt erfolg hätte......und beim te ist das aus vielerlei gründen ziemliuch erfolglos! die zeiten in denen die rsv einfach und direkt eine deckunsgzusage erteilt hat, sind schon lange vorbei!
Zitat:
Original geschrieben von chris_140187
Hab heute von der Polizei die Daten des Gegners bekommen.
da hattest du aber glück...
rein rechtlich, ist es der polizei nicht erlaubt einfach so die daten rauszugeben!
Zitat:
Dieser gibt zwar lt. Polizei an an dem Tag dort geparkt zu haben, bestreitet aber den Kontakt an den Autos. Lt. Polzei wurde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben...
die staatsanwaltschaft wird ein verfahren wegen fahrerflucht einleiten......
dieses wird aber aus drei gründen DIREKT wieder eingestellt:
1. ist der schaden so gering, das der "verursacher" diesen nicht bemerkt haben könnte (geringfügigkeit);
2. könntest ebensogut du auf dem anderen draufgefahren sein;
3. könntest du den schaden auch sonstwoher haben, da du keinerlei beweise (foto bzw. polizei) gesichert hast!.....
deine "zeugin" nützt dich da auch nichts, da diese wohl kaum sagen wird, das du dem anderen beim ausparken draufgesemmelt bist, und das die nicht gegen dich aussagen wird weiß sowohl der richter als auch der staatsanwalt!
im übrigen hat dieses verfahren NICHTS damit zu tun, wie du an dein geld kommst! das wiederrum ist ein zivilverfahren um das du dich kümmern musst!
deine erfolgsaussichten sind, ums milde auzudrücken, kaum bzw. garnicht existent! du kannst zwar versuchen daraus einen zivilprozess zu machen, aber ohne eindeutige beweise (die du nunmal nicht hast) wird sich das ganze im sande verlaufen! da kommt es dich deutlich billiger (und vorallem zeitsparender) einmal mit politur drüberzugehen!
21 Antworten
Endlich mal einer der Tacheles redet. Sehr gut erklärt von MagirusDeutzUlm.
Danke (Klick)!
Die ganze Sache ist für den TE zwar äußerst ärgerlich, nur muss man auch mal realistisch bleiben. Aus meiner Sicht und Erfahrung in solchen Angelegenheiten tendiert Dein Klageerfolg gegen Null.
Kauf die Politur, geh zum Lackdoktor so sparst Du noch was und die Sache ist aus der Welt.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das meinst auch nur du!Zitat:
Original geschrieben von ChrisTTian82
Mit einer Rechtschutz ist doch alles völlig problemlos.
die rsv prüft erstmal, ob eine solche klage überhaupt erfolg hätte......und beim te ist das aus vielerlei gründen ziemliuch erfolglos! die zeiten in denen die rsv einfach und direkt eine deckunsgzusage erteilt hat, sind schon lange vorbei!
Selbst dann kann er es doch immer noch versuchen!!!
Die Anfrage an die Rechtschutz kostet doch noch nix. Schlimmstenfalls sagt sie ein. Dann bleibt alles wie er es jetzt sowieso schon hat.
Genauso ist es mit dem Verfahren, schlimmstenfalls geht es wie das Hornberger Schießen aus, dann bleibt ebenfalls alles wie jetzt.
Nur Pessimisten hier.
Wie ich oben schon geschrieben habe, lass dich von einem Anwalt beraten.
Viel Zeit wie weiter oben geschrieben kostet dich das ebenfalls nicht, brauchst vll ein paar Anwaltstermine und einen Gerichtstermin, den Rest macht dein Anwalt, dafür ist der dann da!
Für gute Erfolgschancen würde ich aber definitv auf die Lackprobe bestehen, da kann auch bei kleinsten Mengen das gegnerische Modell bestimmt werden (es sei denn er hatte eine alte nichtlackierte Kunststoffstoßstange). Die gegnerische Ausrede, er sei beschädigt worden zieht dann mit seiner schon gemachten Aussage er war da, aber es gab keinen Kontakt auch nicht mehr.
Gruß
genau genommen hat der Threadersteller Unfallflucht begangen, da er die Unfallstelle ebenso verlassen hat, wie später der vermutliche Schädiger....oder ? Denn Unfallflucht ist nicht nur dem Schädiger anzuhaften. Der Verbleib am Unfallort gilt auch für den Geschädigten............der ersteller schreibt ja selbst er hätte sofort die Polizei rufen mussen...auch aus deisem grund würde ich diese "Lapalie" nicht weiter verfolgen und vor allem nicht sinnlos Gerichte und Versicherungen bemühen für eine null Erfolgsaussicht
Zitat:
Original geschrieben von ChrisTTian82
Für gute Erfolgschancen würde ich aber definitv auf die Lackprobe bestehen, da kann auch bei kleinsten Mengen das gegnerische Modell bestimmt werden (es sei denn er hatte eine alte nichtlackierte Kunststoffstoßstange).
hast du dir mal angeguckt, wann der te den thread erstellt hat?!
Zitat:
Die gegnerische Ausrede, er sei beschädigt worden zieht dann mit seiner schon gemachten Aussage er war da, aber es gab keinen Kontakt auch nicht mehr.
ebensogut kann auch der te beim ausparken den angeblichen verursacher gestreift haben und somit wäre der hier der eigentlich unfallverursacher....
dies nachzuweisen, das der andere ihm draufgefahren ist, obliegt einzigst und alleine dem te....
-ohne fotos
-ohne polizei
-ohne "unabhängige" zeugen
-zusätzlich bevor einem der schaden aufgefallen ist nochmal ne runde durch die stadt gefahren
-> viel spaß dabei!
@te: hast du eigentlich in der zwischenzeit kontakt mit der versicherung des angeblichen schädigers aufgenommen?!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hast du dir mal angeguckt, wann der te den thread erstellt hat?!
Natürlich hab ich gekuckt seit wann der Thread ist. Und jetzt kann ich dir wieder aus eigener Erfahrung sagen, die Spuren (wenn der Schaden wie beschrieben so groß ist, dass es nicht mehr polierbar ist) sind noch auf seinem Auto. Bin mit meinem TT 4 Monate mit Fiesta-lila Kratzer auf der Stoßstange gefahren, da war eine Bestimmung sogar mit dem Auge möglich. Laut Polizeispezialist wären die Spuren solange ich nicht mit zuviel Autowäsche, Polieren oder Drüberlackieren mutwillig das ganze abbekommen wollte noch (sehr) lange drauf geblieben. Die Menge Lack, die für die Analyse benötigt wird ist übrigens verschwindend gering.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ebensogut kann auch der te beim ausparken den angeblichen verursacher gestreift haben und somit wäre der hier der eigentlich unfallverursacher....Zitat:
Die gegnerische Ausrede, er sei beschädigt worden zieht dann mit seiner schon gemachten Aussage er war da, aber es gab keinen Kontakt auch nicht mehr.
dies nachzuweisen, das der andere ihm draufgefahren ist, obliegt einzigst und alleine dem te....
Nun ja mit einer Lackprobe sollte ein Nachweis aber recht Eindeutig werden. Dann steht Aussage des Drauffahrens gegen Aussage keine Berührung. Die Aussage kann der Beschuldigte zwar wiederrufen, kommt dann aber für die Glaubwürdigkeit sehr gut.
Aber mein Tipp bleibt wie schon mehrmals beschrieben, der TE soll sich von einem Anwalt beraten lassen.
Und solange er nicht schlechter gestellt werden kannst als jetzt eh schon, würde ICH persönlich alle gerichtlich möglichen Wege bemühen.
Er hat dann ja rein gar nix zu verlieren und kann bestensfalls nur etwas gewinnen.
Wie auch schon geschrieben, die Arbeit macht dann dein Anwalt, dafür kriegt er Geld.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von ChrisTTian82
Er hat dann ja rein gar nix zu verlieren und kann bestensfalls nur etwas gewinnen.
wie ich bereits mehrfach schrieb...das blatt kann sich sehr schnell wenden....und dann ist der te derjenige der dem anderen draufgefahren ist!
recht haben und recht bekommen sind immernoch zweierlei!
und der te hat hier soziemlich ALLES falschgemacht, was man falschmachen kann, das wäre nurnoch dadurch zu toppen, wenn er den schaden am selben tag direkt überlackiert hätte.....
Finde auch, man muss nicht Jura studiert haben, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Ganze wohl eher wenig Aussicht auf Erfolg hat. Kenne jetzt die genaue Schadenshöhe nicht, aber mir wäre das viel zu viel Zeitaufwand, angesichts der niedrigen Chancen auf Erfolg.