Parkrempler Unfallflucht

VW Scirocco 3 (13)

Hallo Ihr,

Ich hab eine Frage: als ich gestern zu meinem Auto zurück gekommen bin hab ich gesehen, dass der Hintermann extrem dicht auf meinem drauf stand (hatte sogar Kontakt). Bin dann aus der Parklücke raus und habs geschaut ob was angekillt ist (dummerweise habe ich in der Eile vergessen, Fotos zu machen🙁) gesehen habe ich allerdings zu dem Zeitpunkt nichts...bin dann ca 5min zu ner Tanke gefahren da der Tank leer war und hab's mir nochmal genauer angeschaut...und siehe da...2 kleine Kratzer die vorher def noch nicht da waren. Bin dann nochmal zurück gefahren, hab mir das Nummernschild aufgeschrieben und einen Zettel am Auto hinterlassen das die Person sich doch bitte melden mögen. 

Glücklicherweise war eine Kollegin von mir die ganze Zeit dabei und kann bezeugen das das Auto "Kontakt" mit meinem hatte.

Kann ich den Übeltäter, wenn er sich nicht meldet, anzeigen? Weil ich doch eigentlich schon am Tatort die Polizei hätte rufen müssen...ich ärgere mich auch total, dass ich keine Bilder gemacht habe🙁 darum gilts jetzt nur das irgendwie noch zu retten...

Falls eine Anzeige machbar wäre, was muss ich da tun? Bei der Polizei melden und dann?

Wäre super, wenn mir da jmd weiterhelfen könnte!

Vielen Dank und Grüße 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ChrisTTian82


Mit einer Rechtschutz ist doch alles völlig problemlos.

das meinst auch nur du!

die rsv prüft erstmal, ob eine solche klage überhaupt erfolg hätte......und beim te ist das aus vielerlei gründen ziemliuch erfolglos! die zeiten in denen die rsv einfach und direkt eine deckunsgzusage erteilt hat, sind schon lange vorbei!

Zitat:

Original geschrieben von chris_140187


Hab heute von der Polizei die Daten des Gegners bekommen.

da hattest du aber glück...

rein rechtlich, ist es der polizei nicht erlaubt einfach so die daten rauszugeben!

Zitat:

Dieser gibt zwar lt. Polizei an an dem Tag dort geparkt zu haben, bestreitet aber den Kontakt an den Autos. Lt. Polzei wurde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben...

die staatsanwaltschaft wird ein verfahren wegen fahrerflucht einleiten......

dieses wird aber aus drei gründen DIREKT wieder eingestellt:
1. ist der schaden so gering, das der "verursacher" diesen nicht bemerkt haben könnte (geringfügigkeit);
2. könntest ebensogut du auf dem anderen draufgefahren sein;
3. könntest du den schaden auch sonstwoher haben, da du keinerlei beweise (foto bzw. polizei) gesichert hast!.....

deine "zeugin" nützt dich da auch nichts, da diese wohl kaum sagen wird, das du dem anderen beim ausparken draufgesemmelt bist, und das die nicht gegen dich aussagen wird weiß sowohl der richter als auch der staatsanwalt!

im übrigen hat dieses verfahren NICHTS damit zu tun, wie du an dein geld kommst! das wiederrum ist ein zivilverfahren um das du dich kümmern musst!

deine erfolgsaussichten sind, ums milde auzudrücken, kaum bzw. garnicht existent! du kannst zwar versuchen daraus einen zivilprozess zu machen, aber ohne eindeutige beweise (die du nunmal nicht hast) wird sich das ganze im sande verlaufen! da kommt es dich deutlich billiger (und vorallem zeitsparender) einmal mit politur drüberzugehen!

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Wenn du schon sagst das es nur 2 kleine kratzer sind, dann polier die einfach raus.
Für sowas würd ich nicht zur Polizei rennen, die haben genug andere Sachen zu tun.

Wer nicht auf einen Zettel an der Scheibe reagiert handelt schon wirklich dreist.
Fahr zur Polizei, gib eine Anzeige auf und schilder denen genau so wie eben den Sachverhalt.
Ist eine Sache von (je nach Wartezeit) ca. 20 min und der andere wird sich über alles weitere bestimmt freuen.
Deiner Versicherung würde ich es auch melden, die regeln das i.a.R. dann mit der gegnerischen Versicherung (Kfz-Kennzeichen hast du ja).
Irgendwann kriegst du dann eine Reparaturfreige, oder musst erst zu einem Gutachten und kriegst irgendwann post von der Staatsanwaltschaft was die weiter unternehmen.

Es ist kaum was einfacher wie jemand anzeigen, musst nur fristen beachten.
Also ab zu Polizei.

Gruß

ich würd sagen, kommt auf die kratzer an

wenn mans einfach wegpolieren kann, machs und lass gut sein

Hey Ihr,

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich befürchte, dass sich die Kratzer nicht rauspolieren lassen...sind zwar nicht bis zur Grundierung durch, aber trotzdem sehr tief🙁
Von dem her glaub ich eher das ich eine Anzeige machen muss bzw. warte noch heute den Nachmittag ab ob er/sie sich meldet...

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Zitat:

Original geschrieben von ChrisTTian82


Wer nicht auf einen Zettel an der Scheibe reagiert handelt schon wirklich dreist.

Ein Zettel an der Scheibe reicht im übrigen nicht aus, um bei nichtmelden Fahrerflucht zur Anzeige zu geben. Auch als Geschädigter nicht.

Was ist wenn der Zettel gar nicht mehr am Auto war als der halter kam. Oder er hat Ihn nicht gesehen und er ist während der Fahrt abgegangen ? Soviel zum Thema dreist handeln.

Um ehrlich zu seind denke ich das du da schlechte Karten hast dem Halter zu beweisen das er das verschuldet hat. Zuerst nicht aufgefallen, dann später doch. Kollegin hat Unfall gesehen, aber hat den UG nicht angesprochen. Alles im allen wird das eine windige Sache werden, auf der du später eh sitzen bleibst.

Das Verfahren wird später eingestellt werden da ein Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dann kannst du zivilrechtliche Schritte einleiten, die natürlich mit Kosten in Verbindung stehen. Auch eine Rechtsschutz muss erstmal einer Klage zustimmen, bevor die Kosten übernommen werden.

Fahr besser zum Lackierer, drück dem 20 € in die Hand mit der bitte die Stelle zu polieren.

Oder kauf dir 2000er Naßschleifpapier und versuchs selber.

Zitat:

Original geschrieben von netape



Zitat:

Original geschrieben von ChrisTTian82


Wer nicht auf einen Zettel an der Scheibe reagiert handelt schon wirklich dreist.
Ein Zettel an der Scheibe reicht im übrigen nicht aus, um bei nichtmelden Fahrerflucht zur Anzeige zu geben. Auch als Geschädigter nicht.
Was ist wenn der Zettel gar nicht mehr am Auto war als der halter kam. Oder er hat Ihn nicht gesehen und er ist während der Fahrt abgegangen ? Soviel zum Thema dreist handeln.

Um ehrlich zu seind denke ich das du da schlechte Karten hast dem Halter zu beweisen das er das verschuldet hat. Zuerst nicht aufgefallen, dann später doch. Kollegin hat Unfall gesehen, aber hat den UG nicht angesprochen. Alles im allen wird das eine windige Sache werden, auf der du später eh sitzen bleibst.

Das Verfahren wird später eingestellt werden da ein Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dann kannst du zivilrechtliche Schritte einleiten, die natürlich mit Kosten in Verbindung stehen. Auch eine Rechtsschutz muss erstmal einer Klage zustimmen, bevor die Kosten übernommen werden.

Fahr besser zum Lackierer, drück dem 20 € in die Hand mit der bitte die Stelle zu polieren.

Oder kauf dir 2000er Naßschleifpapier und versuchs selber.

Mit einer Rechtschutz ist doch alles völlig problemlos.

Das ist doch so schön in Deutschland, man kann gegen alles und soviel man will klagen.

Einfach herrlich.

Außerdem sehe ich das mit einem Zeugen gar nicht so aussichtslos.

Es ist ja offensichtlich, dass Kontakt zwischen beiden Fahrzeugen bestand und die Kratzer vorher nicht vorhanden waren.

Da würde ich es auf alle Fälle auf eine Verhandlung ankommen lassen.

Wie geschrieben kostet ja erstmal nix und bei einer Privatklage mit Rechtsschutz auch nicht.

Gruß

Klar kannst Du zur Polizei. Schlauer wäre es gewesen es dort der Polizei zu melden, aber ist ja jetzt zu spät. Deine Schäden werden dann ausgemessen und mit denen des unfallflüchtigen Fahrzeuges verglichen. Ein Zettel an der Scheibe zu hinterlassen ist auch nicht immer gut, dieser kann durch witterungseinflüsse oder auch durch unbeteilgte Dritte beseitigt werden. Somit bekommt niemand davon Kenntnis. Also am besten während der Tagesdienstzeit zum Verkehrskommissariat oder einer Dir bekannten Polizeidienststelle. Dort wird Dir dann geholfen und die Unfallflucht aufgenommen. Das Kennzeichen ist bekannt? Dann wäre es einfach...

Grüße, Coleen

Lass dir einfach von der Polizei eine Halterauskunft geben, und sprich mit dem jenigen. Sag du hast Zeugen und er solle das doch seiner Haftpflicht melden.
Evtl. empfiehlt sich auch der Gang zum nächsten Lackdoktor. Die könne meist so Kratzer recht einfach und kostengünstig beheben. Könnte beim Gegener auch die Bereitschaft erhöhen, den Schaden zu übernehmen. Denn grundsätzlich könnte der ja auch behaupten, dass du beim Ausparken auf ihn draufgerumpelt bist.

Hallo zusammen,

mittlerweile hat sich einiges getan. Hab heute von der Polizei die Daten des Gegners bekommen. Dieser gibt zwar lt. Polizei an an dem Tag dort geparkt zu haben, bestreitet aber den Kontakt an den Autos. Lt. Polzei wurde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben...
Ich hatte bisher zum Glück noch nie so einen Fall...Muss ich hier irgendwas beachten? Wie läuft das nun ab? Und vor allem: Was "passiert" wenn der Gegner alles abstreitet?

Grüße und vielen Dank

Chris

Der Staatsanwalt wird prüfen ob es Wert ist das ganze zu verfolgen. Wenn ja, kommt es wahrscheinlich zu einer Verhandlung wo du und der Zeuge evlt. nochmal Aussagen müssen.
Wenn das Verfahren, wie höchstwahrscheinlich, wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, passiert nichts mehr.
Sollte die gegnerische Versicherung uneinsichtig (oder hat sie sich evtl. schon bereit erklärt den Schaden zu übernehmen? Der Fall ist eh recht eindeutig mit Zeuge) sein musst du eine Privatklage anstreben. Dabei solltest du kucken, dass deine Rechtschutz das ganze übernimmt, sollte aber bei dem Sachverhalt auf jedenfall gegeben sein.
Dafür musst du dann einfach zum Anwalt deines Vertrauens gehen, der macht den Rest, auch die Überprüfung der Kostenübernahme durch die Rechtschutz.
Wurden den Lackproben genommen? Dann ist der Fall eh Wasserdicht.
Wenn nicht, würde ich noch keine Reparatur vornehmen, die Spuren braucht vll der Gutachter in der Privatklage.

Du musst jetzt also nur noch abwarten was die Staatsanwaltschaft schreibt, was die generische Versicherung macht und dann evtl. Privatklage einreichen.

Aber geh doch einfach mal zu einem Anwalt, Beratungsgespräche werden i.d.R. immer vom Rechtschutz bezahlt.

Gruß

Hallo,
wenn er es abstreitet, und du keine Beweise hast steht Aussage gegen
Aussage, und im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Wenn ein Gutachten erstellt wird , ob die Kratzer von der Fahrzeughöhe her
passen könnten geht es ins Geld, und wie das dann ausgeht ist ungewiss,
die Staatsanwaltschaft muss es aber nicht verfolgen und kann den Fall ablehnen.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer einfach.
Ich hab selbst einmal als Zeuge eines Unfalls ausgesagt, dort wurde ich
vom Anwalt der Angeklagten im Prozess nach dem Wetter gefragt;
es war ein halbes Jahr her und ich sagte , das dies in meiner Aussage von damals stehen würde und ich das nicht mehr genau weiss.
Nachher unterhielt ich mich mit dem anderen Anwalt und wollte wissen, was
das Wetter mit dem Unfall zu tun hätte, er sagte mir , wenn ich bei der ersten
Aussage angegeben habe das es nieselte und jetzt in der Verhandlung hätte ich gesagt es regnete (was für mich das gleiche gewesen wäre) hätte mich der andere Anwalt als unglaubwürdig dargestellt und meine Aussage wäre in dem Verfahren abgelehnt worden und es hätte Aussage gegen Aussage gestanden
und das das Urteil wäre anders ausgegangen.(nicht 100% Schuld sondern z. Bsp 80% zu 20% Schuld)
ein Verfahren mit ungewissem Ausgang kostet auf jeden Fall Zeit und Nerven und wer die Kosten trägt ist auch ungewiss.
Gruss

Wieso raten hier dem armen Tropf alle von einer Klage ab?
Was passiert ihm den schlimmstenfalls? Er bleibt auf den Kosten für die Stoßstange selbst sitzen! Könnte er jetzt schon haben.
Wichtig ist nur die KOMPLETTE Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung, dann sind die Gerichtskosten egal.
Das übernimmt i.d.R. die Rechtschutz:

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständiger. Sofern auch Kosten von der gegnerischen Seite erstattet werden müssen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch diese.

Wenn es sich um ein Strafverfahren handelt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch eine Kaution als zinsloses Darlehen.

Die Rechtsschutzversicherung kommt auch für außergerichtliche Kosten auf, die z. B. durch einen Schlichter entstehen.

Eines der Lieblingskinder der Deutschen ist, gegen irgendwas oder irgendwen zu klagen, da darf er dann doch auch.
Aber wie oben schon beschrieben hilft eine Beratung bei einem Anwalt vll am meisten weiter.

Mit einer Lackprobe kann übrigens (aus eigener Erfahrung) zum Teil bis zum Modelljahr eine Bestimmung des Unfallfahrzeuges gemacht werden.
Ich seh die Chancen also durchaus besser als der Rest hier und wie oben geschrieben ist eigentlich nichts zu verlieren.

Gruß

wenn du eine rechtschutzversicherung hast die die kosten übernimmt, dann würde ich es auf eine klage ankommen lassen

Zitat:

Original geschrieben von ChrisTTian82


Mit einer Rechtschutz ist doch alles völlig problemlos.

das meinst auch nur du!

die rsv prüft erstmal, ob eine solche klage überhaupt erfolg hätte......und beim te ist das aus vielerlei gründen ziemliuch erfolglos! die zeiten in denen die rsv einfach und direkt eine deckunsgzusage erteilt hat, sind schon lange vorbei!

Zitat:

Original geschrieben von chris_140187


Hab heute von der Polizei die Daten des Gegners bekommen.

da hattest du aber glück...

rein rechtlich, ist es der polizei nicht erlaubt einfach so die daten rauszugeben!

Zitat:

Dieser gibt zwar lt. Polizei an an dem Tag dort geparkt zu haben, bestreitet aber den Kontakt an den Autos. Lt. Polzei wurde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben...

die staatsanwaltschaft wird ein verfahren wegen fahrerflucht einleiten......

dieses wird aber aus drei gründen DIREKT wieder eingestellt:
1. ist der schaden so gering, das der "verursacher" diesen nicht bemerkt haben könnte (geringfügigkeit);
2. könntest ebensogut du auf dem anderen draufgefahren sein;
3. könntest du den schaden auch sonstwoher haben, da du keinerlei beweise (foto bzw. polizei) gesichert hast!.....

deine "zeugin" nützt dich da auch nichts, da diese wohl kaum sagen wird, das du dem anderen beim ausparken draufgesemmelt bist, und das die nicht gegen dich aussagen wird weiß sowohl der richter als auch der staatsanwalt!

im übrigen hat dieses verfahren NICHTS damit zu tun, wie du an dein geld kommst! das wiederrum ist ein zivilverfahren um das du dich kümmern musst!

deine erfolgsaussichten sind, ums milde auzudrücken, kaum bzw. garnicht existent! du kannst zwar versuchen daraus einen zivilprozess zu machen, aber ohne eindeutige beweise (die du nunmal nicht hast) wird sich das ganze im sande verlaufen! da kommt es dich deutlich billiger (und vorallem zeitsparender) einmal mit politur drüberzugehen!

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