Parkrempler -
Hallo,
ich war heute vormittag bei Freunden zu Besuch. Plötzlich hören wir einen Schlag und eine Freundin sagt das der Nachbar von gegenüber gerade rückwärts in mein parkendes Auto (Audi A4 Avant, Bj. 2004) gefahren ist.
Ich halt raus und der ist schon wieder zurück auf seinen Stellplatz gefahren und hat sich an meinem Auto den Schaden angeguckt. Dann hat er gemeint ja ist nicht so schlimm, brauch man doch nix machen usw. (kl. Delle, kl. Kratzer im linken Kotflügel/Radlauf)
Dann hab ich natürlich drauf bestanden das das schon repariet werden muss.
Er hat gesagt das er das selber bezahlen will ohne Versicherung. Ich habe zwei Zeugen die Unfallhergang, Schaden und seine Aussagen bestätigen können. Deswegen habe ich keine Polizei gerufen. Kontaktdaten habe ich von ihm bekommen. Versicherung wollte er mir nicht sagen, weil er das ja selber regeln will.
Ich war dann bei der Werkstatt und die geben mir einen KV von ca. 930€, Rep.-Dauer: 3 Tage. Würde also auch noch Ersatzwagen hinzukommen. Hätte ich nicht gedacht das es so teuer wird. Hab ihm den dann auch gleich in den Briefkasten gesteckt (unter Zeugen) - der war nicht da. Außerdem habe ich noch ein Schreiben beigelegt wo ich ihm eine Frist bis zum 28. gesetzt habe sich bei mir zu melden, wie er das nun abwickeln will.
Wie ist denn jetzt der weitere Ablauf? Wenn er es nun doch der Versicherung gemeldet hat, melden die sich dann bei mir? So oder so: Wann kann ich das Auto denn reparieren lassen?
Habe da leider nicht so die Erfahrung und will nichts falsch machen.
Danke schon mal für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Was der Schädiger will ist doch zweitrangig.
Wenn er den Unfall nicht melden will, kannst du das auch für ihn erledigen.
Wenn er nun wirklich casch 930€ auf den Tisch legt gehts ja, wenn er aber sagt reparier mal ich bezahl später, kann es sein das du lange deinem Geld nachrennst.
Habe schon genug Ärger in Sachen Unfall gehabt. Ohne Polizei läuft da bei mir gar nichts.
Und abrechnen würde ich nur mit der Versicherung. Wenn er will kann er den Schaden zurück kaufen.
Was glaubst du wohl was passiert, wenn die Reparatur 100€ teurer wird?
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zoolim
War am Montag in der Werkstatt.Reparaturtermin am 31.08. Ich habe dort auch gleich so eine Abtretungserklärung unterschrieben müssen, damit die Werkstatt direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
Am Dienstag ist ein Schreiben von der HDI bei mir im Briefkasten mit einem Fragebogen.
Ich soll ne Skizze machen, einige z. T. ziemlich neugierige Fragen (z.B. Beruf) beantworten, Fotos, Rechnungen, Belege falls vorhanden mit zurück schicken.
Wobei ich ja schon am Samstag mit der HDI telefoniert hatte und die ja eigentlich alles aufgenommen haben, die hatten aber bei dem Telefonat den Fragebogen schon angekündigt.
Da ich aber wie geschrieben die Abtretungserklärung bei der Werkstatt schon unterschrieben hab, muss ich dann den Fragebogen überhaupt noch beantworten, und wenn ja was muss ich unbedingt beantworten? Ist ja auch alles Zeit und Geld. Rennerei zur Post, Porto, Sprit, Druckerkosten etc. pp.
Nein, das musst du nicht, wenn du kein Schadenersatz vom HDI erwartest. Nimmst du die Mühe doch auf dich, kannst du mit einer Entschädigung rechnen und dein Aufwand wird für die Rennerei zur Post, Porto, Sprit, Druckerkosten etc. pp. wird dir vom HDI auf Anforderung mit einer Pauschale zwischen 15 und 25 Euro erstattet.😎
Die Werkstatt hat den KVA und die Fotos vom Schaden, dann können die das doch abklären, oder nicht?
Ach ja, dann ist da noch die Frage mit dem Eigentümer. Meine Mutter ist der Halter, obwohl ich das Auto gekauft habe und ausschließlich nutze, muss ich sie dann wahrscheinlich als Eigentümer angeben. Ist das richtig? Kann ich das ganze dann trotzdem für sie abwickeln?
Dazu hat Joschi67 ja schon richtig Stellung genommen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von zoolim
@xAKBxmeinst du mit Schadensersatz, die Übernahme der Reparaturkosten?
Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, also auch die Übernahme der Reparaturkosten.
Wer einen Anspruch erhebt, muss ihn auch begründen und notfalls beweisen. Mag sein, dass es Einigen telefonisch ausreicht, einer Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung zumeist aber nicht.
ok danke
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Die neugierigen Fragen beantworte ich gerne.
Beruf: Habe ich
Einkommen: Vorhanden
usw usw
😁
Joschi, glaub mir: es gibt keine "lustige" Antwort, die bei einer Versicherung noch nicht angekommen ist. Daher findet man sie in der Regel auch alle wahnsinning witzig. Und besonders toll sind Leute, die meinen sie müssen die Sachbearbeiter erziehen und irgendwelche altklugen Kommentare absondern: "Diese Information benötigen sie für die Bearbeitung des Schaden nicht."
Das ist sowas wie die Freikarte für eine langsame Bearbeitung.
Man muss sich vor Augen halten, dass ein normaler Sachbearbeiter im Schnitt ca. 7 Minten Zeit hat, um sich mit einem Poststück zu beschäftigen, wenn er am Abend nicht mehr Post haben will als am Morgen. Er hat also weder Zeit noch Lust, sich mit irgendwas zu beschäftigen, was den Ablauf stört. Und Fragen wiederholen zu müssen, weil sie nicht beantwortet wurden, stört nunmal den Ablauf.
Wenn man also möglichst schnell sein Geld will, führt kein Weg daran vorbei, sich einfach an die "Spielregeln" zu halten, auch wenn man sie manchmal von außen nicht nachvollziehen kann:
Kreuzchen machen, Bildchen schicken usw. Je schneller alles da ist, desto schneller geht es.
Natürlich gibt es in Standardfragebögen immer auch Fragen, die auf den eigenen Fall gerade nicht passen. Aber in der Regel ist es einfacher, den Fragebogen auszufüllen und fertig.
Und nochwas: bei vielen hundert Fällen im Jahr gibt es nichts, aber auch gar nichts mehr, was bei Anspruchstellern meine Neugier wecken könnte. Ich kann mich an kaum einen noch erinnern, nachdem ich die Stempeluhr passiert habe. Und ob Lieschen Müller Bäckereifachverkäuferin oder Physikerin ist, interesssiert mich nur, wenn sie berufsunfähig wird. Persönlich ist es mir sehr gleichgültig.
😎
Schöne Grüße
hafi
ZITAT:
"Und nochwas: bei vielen hundert Fällen im Jahr gibt es nichts, aber auch gar nichts mehr, was bei Anspruchstellern meine Neugier wecken könnte. Ich kann mich an kaum einen noch erinnern, nachdem ich die Stempeluhr passiert habe. Und ob Lieschen Müller Bäckereifachverkäuferin oder Physikerin ist, interesssiert mich nur, wenn sie berufsunfähig wird. Persönlich ist es mir sehr gleichgültig."
Und Sche..se am Stock ist auch ne Blume!!!
ZITAT:
"Wenn man also möglichst schnell sein Geld will, führt kein Weg daran vorbei, sich einfach an die "Spielregeln" zu halten, auch wenn man sie manchmal von außen nicht nachvollziehen kann:"
Wieso kommen dann Fragen bzgl. Beruf und Einkommen!!! Was BITTE hat DAS mit einer Schadensregulierung zu tun!?! Was geht die reguliende Versicherung mein Beruf und mein Einkommen an!!! Ja ne, ist klar... Kein/geringes Einkommen = Betrüger vor weg oder wie!
Fraglich bleibt: "Wessen Spielregeln!!!"
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Wieso kommen dann Fragen bzgl. Beruf und Einkommen!!! Was BITTE hat DAS mit einer Schadensregulierung zu tun!?! Was geht die reguliende Versicherung mein Beruf und mein Einkommen an!!!
Ich kann mir vorstellen das durch Krankheit bedingt durch den Unfall, dies schon eine Rolle spielt welchen Beruf oder Selbstständigkeit und auch Verdienst der Geschdigte hat.
Bei einem Unfall ohne Personenschaden mag dies nicht nachvollziehbar sein, aber was ist dabei dies einfach auszufüllen ?
Gibt genug Fälle da schmerzt nach einer Woche vielleicht doch der Hals etc.
die Sachverständige ist wieder da.
Und ihren kleinen grünen Daumen hat sie auch wieder dabei...
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
ZITAT:
Und Sche..se am Stock ist auch ne Blume!!!
Das ist tatsächlich mal wieder das Beste an Deinem Beitrag...
Zitat:
Wieso kommen dann Fragen bzgl. Beruf und Einkommen!!! Was BITTE hat DAS mit einer Schadensregulierung zu tun!?! Was geht die reguliende Versicherung mein Beruf und mein Einkommen an!!! Ja ne, ist klar... Kein/geringes Einkommen = Betrüger vor weg oder wie!
Ich hab´s geschrieben, Kai hat´s geschrieben und mit ein wenig nachdenken hätte man drauf kommen können:
Die Frage nach dem Beruf spielt bei Personenschäden eine Rolle. Denn stell Dir vor: Es gibt Unfälle, bei denen es um wichtigeres als Abzüge von Kleinpositionen geht...
Die Vorstellung, dass man Versicherungsbetrügern mit dieser Frage auf die Schliche kommen könnte, ist allerdings süß.
Für wie doof hältst Du die Jungs (und Mädels) von der Berufsbumser-Truppe?
Zitat:
Fraglich bleibt: "Wessen Spielregeln!!!"
Genau das ist die Einstellung, die ich beschrieben habe: "Ich lass mir doch von den Versicherungsheinis nichts vorschreiben! Ich mach das so, wie ich das für richtig halte, denn ich kenn mich aus."
Absolut kein Problem, dauert´s halt länger...
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ich kann mir vorstellen das durch Krankheit bedingt durch den Unfall, dies schon eine Rolle spielt welchen Beruf oder Selbstständigkeit und auch Verdienst der Geschdigte hat.Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Wieso kommen dann Fragen bzgl. Beruf und Einkommen!!! Was BITTE hat DAS mit einer Schadensregulierung zu tun!?! Was geht die reguliende Versicherung mein Beruf und mein Einkommen an!!!Bei einem Unfall ohne Personenschaden mag dies nicht nachvollziehbar sein, aber was ist dabei dies einfach auszufüllen ?
Gibt genug Fälle da schmerzt nach einer Woche vielleicht doch der Hals etc.
Was soll der Beruf oder das Einkommen mit der Schadensregulierung zu tun haben? Selbst bei einem Personenschaden ist das völlig unerheblich, außer es gäbe Mensch und Übermensch ;-)
Schmerzensgeld wird nicht an diesen Faktoren festgemacht und Verdienstausfall wird anders geregelt, wovon der eigentlich Geschädigte außen vor bleibt. Ach ja, da gibt es ja noch das Krankengeld! Das wird 6 Wochen vom Arbeitgeber gezahlt (der es sich durch den UV wiederholt) und darüber hinaus die Krankenkasse die sicherlich nicht auf einem Baum schläft!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
die Sachverständige ist wieder da.
Und ihren kleinen grünen Daumen hat sie auch wieder dabei...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das ist tatsächlich mal wieder das Beste an Deinem Beitrag...Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
ZITAT:
Und Sche..se am Stock ist auch ne Blume!!!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich hab´s geschrieben, Kai hat´s geschrieben und mit ein wenig nachdenken hätte man drauf kommen können:Zitat:
Wieso kommen dann Fragen bzgl. Beruf und Einkommen!!! Was BITTE hat DAS mit einer Schadensregulierung zu tun!?! Was geht die reguliende Versicherung mein Beruf und mein Einkommen an!!! Ja ne, ist klar... Kein/geringes Einkommen = Betrüger vor weg oder wie!
Die Frage nach dem Beruf spielt bei Personenschäden eine Rolle. Denn stell Dir vor: Es gibt Unfälle, bei denen es um wichtigeres als Abzüge von Kleinpositionen geht...
Die Vorstellung, dass man Versicherungsbetrügern mit dieser Frage auf die Schliche kommen könnte, ist allerdings süß.
Für wie doof hältst Du die Jungs (und Mädels) von der Berufsbumser-Truppe?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Genau das ist die Einstellung, die ich beschrieben habe: "Ich lass mir doch von den Versicherungsheinis nichts vorschreiben! Ich mach das so, wie ich das für richtig halte, denn ich kenn mich aus."Zitat:
Fraglich bleibt: "Wessen Spielregeln!!!"
Absolut kein Problem, dauert´s halt länge
Ich habe Dir ein Danke gegeben, weil Du mal etwas angesprochen hast was tägliches Brot in der Schadenregulierung ist.
Bei einem Parkrempler aber die vorgenannten Dinge abzuverlangen, und sei es vorgefertigte Vordrucke, ist nicht OK.
Aber bevor es wieder in unsinnige Diskursionen ausufert, von ich allein da stehe, klinke ich mich wieder aus.
Liebe Grüße aus dem Reihnland, zbw. derzeit Sauerland
Bitte!!!
Wenn es nicht Dein Thema ist, dann lass es doch einfach.
Natürlich spielt es für die Ermittlung des Verdienstausfalles eine Rolle, was der Geschädigte von Beruf ist und was er verdient.
Ich werd das hier nicht ausführen, das bringt nix. Wenn´s Dich interessiert empfehle ich Küppersbusch "Ersatzansprüche bei Personenschäden" oder Jahnke "Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht". Beide sehr instruktiv.
Ach liebster Halfi,
weder ist unsere Diskursion Themabezogen noch fachlich eingegrenzt.
Sollte ich mich nicht irren, handelt es sich hier um einen Parkremple. Demnach ist von eine Kollision mit sehr geringer Geschwindigkeit auszugehen! Wie soll das dann, es sei den (Ironie sei gestattet) der Teufel hatte seine Finger im Spiel, es zu körperlichen Verletzungen kommen?
Aber auch wir Beide wissen: Das eine ist der Sachschaden, das Andere ist das Schmerzenzgeld/Verdiensausfall. Also zwei völlig verschiedene Schuhe.
Mein Verdienst hat nichts, rein garnicht ín der Schadensregulierung für meinen mir eintstanden Sachschaden zu suchen!
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Mein Verdienst hat nichts, rein garnicht ín der Schadensregulierung für meinen mir eintstanden Sachschaden zu suchen!
Bei einem Sachschaden wird auch nicht nach den Einkommen gefragt; wer lesen kann ist hier natürlich klar im Vorteil.
Aber irgendwie muss du ja deinen Frust gegenüber den Versicherungen mal wieder los werden, auch oder gerade da, wo es weder hingehört noch passt.
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Wie soll das dann, es sei den (Ironie sei gestattet) der Teufel hatte seine Finger im Spiel, es zu körperlichen Verletzungen kommen?
Wenn Du wüsstest, wie oft ich mir diese Frage stelle. Fast täglich!
Und wiee empört die Menschen reagieren, wenn man in Frage stellt, dass ihre -zweifellos vorhandenen- Kopfschmerzen von eben jenem Parkrempler kommen.
Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Ansonsten siehe oben: Allgemeiner Fragebogen für Schäden verschiedenster Art. Auch Personenschaden.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn Du wüsstest, wie oft ich mir diese Frage stelle. Fast täglich!Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Wie soll das dann, es sei den (Ironie sei gestattet) der Teufel hatte seine Finger im Spiel, es zu körperlichen Verletzungen kommen?
Und wiee empört die Menschen reagieren, wenn man in Frage stellt, dass ihre -zweifellos vorhandenen- Kopfschmerzen von eben jenem Parkrempler kommen.
Aber das ist wieder ein anderes Thema.Ansonsten siehe oben: Allgemeiner Fragebogen für Schäden verschiedenster Art. Auch Personenschaden.
Ich glaube das wir in dieser Hinsicht konform gehen...
Hier eine kleine Anekdote vom vergangenem WE. Ich bin mit meinem Mann einkaufen und der, in seiner dusseligen Art, schiebt den Einkaufwagen. Wir stehen dann vor der Fleischtheke und holen das bestellte Fleisch ab. Mein Mann ist sich aber mit einer Bekannten am unterhalten und nimmt deren Einkaufswagen von ihr mit. An der Kasse entrüstet er sich was wir für Babynahrung im Wagen haben und wo unsere Einkäufe wären... Männer!!!, und da hatte ich dann Kopfschmerzen.
Bekomme ich für sowas auich von einer Versicherung Geld??? ;-)