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Parkrempler -

Themenstarteram 21. August 2009 um 14:29

Hallo,

ich war heute vormittag bei Freunden zu Besuch. Plötzlich hören wir einen Schlag und eine Freundin sagt das der Nachbar von gegenüber gerade rückwärts in mein parkendes Auto (Audi A4 Avant, Bj. 2004) gefahren ist.

Ich halt raus und der ist schon wieder zurück auf seinen Stellplatz gefahren und hat sich an meinem Auto den Schaden angeguckt. Dann hat er gemeint ja ist nicht so schlimm, brauch man doch nix machen usw. (kl. Delle, kl. Kratzer im linken Kotflügel/Radlauf)

Dann hab ich natürlich drauf bestanden das das schon repariet werden muss.

Er hat gesagt das er das selber bezahlen will ohne Versicherung. Ich habe zwei Zeugen die Unfallhergang, Schaden und seine Aussagen bestätigen können. Deswegen habe ich keine Polizei gerufen. Kontaktdaten habe ich von ihm bekommen. Versicherung wollte er mir nicht sagen, weil er das ja selber regeln will.

Ich war dann bei der Werkstatt und die geben mir einen KV von ca. 930€, Rep.-Dauer: 3 Tage. Würde also auch noch Ersatzwagen hinzukommen. Hätte ich nicht gedacht das es so teuer wird. Hab ihm den dann auch gleich in den Briefkasten gesteckt (unter Zeugen) - der war nicht da. Außerdem habe ich noch ein Schreiben beigelegt wo ich ihm eine Frist bis zum 28. gesetzt habe sich bei mir zu melden, wie er das nun abwickeln will.

Wie ist denn jetzt der weitere Ablauf? Wenn er es nun doch der Versicherung gemeldet hat, melden die sich dann bei mir? So oder so: Wann kann ich das Auto denn reparieren lassen?

Habe da leider nicht so die Erfahrung und will nichts falsch machen.

Danke schon mal für eure Hilfe.

 

Beste Antwort im Thema

Was der Schädiger will ist doch zweitrangig.

Wenn er den Unfall nicht melden will, kannst du das auch für ihn erledigen.

Wenn er nun wirklich casch 930€ auf den Tisch legt gehts ja, wenn er aber sagt reparier mal ich bezahl später, kann es sein das du lange deinem Geld nachrennst.

Habe schon genug Ärger in Sachen Unfall gehabt. Ohne Polizei läuft da bei mir gar nichts.

Und abrechnen würde ich nur mit der Versicherung. Wenn er will kann er den Schaden zurück kaufen.

Was glaubst du wohl was passiert, wenn die Reparatur 100€ teurer wird?

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Guten Morgen Ihr Lieben.......:)

 

Ich hoffe ihr habt alle gut geschlafen und was schönes Geträumt.:D

 

Denn:

 

Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag über Entfaltungsmöglichkeiten......:cool:

 

So, ich gehe jetzt mal wieder ein paar Dellen zählen..........Tschöööööös

 

Gruße

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

 

Bekomme ich für sowas auich von einer Versicherung Geld??? ;-)

Ich fürchte, das wird nichts: das Auswahlverschulden trägst Du selbst.

:D

Themenstarteram 27. August 2009 um 13:07

ist ja richtig was los hier... :D

hab jetzt alles soweit brav ausgefüllt, Fotos ausgedruckt, KVA dazu, alles schön zusammengestellt und werde es heute noch abschicken.

Jetzt aber nochmal was anderes, und zwar:

Wer muss/darf eigentlich den Reparaturauftrag und die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung erteilen und unterschreiben? Der Halter oder Eigentümer? Oder ist das egal?

Nebenbei mal ein großes Lob ans Versicherungsforum, richtig informativ und echt mal hilfsbereite Leute hier unterwegs, weiter so!!

Gruß Kai

Themenstarteram 2. September 2009 um 12:00

Der "Opa" terrorisiert mich.

Hat sich jetzt schon ein paar mal bei mir gemeldet. Das die Versicherung noch keinen KVA und keine Bilder bekommen hätte. Und das der KVA doch viel zu hoch sei, und ich doch bitte zu einer seriösen Werkstatt gehen sollte und noch einen KVA einholen soll, da ja sonst seine Versicherung den Schaden bezahlen muss... *ach nee* usw. usf. :rolleyes:

Jetzt hats mir gereicht, habe heute auch mal bei der HDI angerufen. Fragebogen, KVA u. Bilder sind inzwischen da. Hab heute auch noch meine eigenen Bilder per e-mail hingeschickt. Und dann haben Sie mir noch erzählt das der auch schon öfters bei denen angerufen hat und auch noch Bilder geschickt hat.

Auf die Anfrage wie lange das ganze jetzt noch dauern würde bis ich eine Reparaturfreigabe kriege hat die nette Dame am Telefon gemeint so 6 Wochen - 3 Monate. Na toll! :(

Das nächste mal geh ich gleich zum Anwalt, habe ich keinen Ärger mehr damit.

Sorry, musste mal Dampf ablasssen! ;)

Gruß

am 3. September 2009 um 7:46

womit der Fall dann wohl doch bei

Zitat:

Erfahrungsgemäß gibt es mit diesen "istdochgarnichtsoschlimm" Spezialisten die größten Probleme bei der Abwicklung des Schaden. Das wissen im übrigen auch die Versicherer. 

Die müssen sich jeden Tag mit solchen "Wundertüten" rumschlagen, die meinen Sie wissen, wie hoch der Schaden ist, den Sie verursacht haben.

Gruß

Delle

angekommen wären.

Interessant wäre mal zu wissen, wieso es noch so lange dauern soll?

Der Hergang dürfte doch unstreitig sein, nachdem der Verursacher den Schaden ja gemeldet hat. Außerdem hast Du doch Zeugen.

Die Schadenöhe sollte sich mit den Fotos auch kurzfristig klären lassen.

Hat die Dame was gesagt, warum es noch so lange dauern soll?

Themenstarteram 3. September 2009 um 8:41

das ist wohl die standard bearbeitungszeit bis sie alles zusammen haben und alles geklärt ist, hat sie gemeint.

Ich bin mal sehr gespannt... :confused:

wenn die für die bearbeitung eines parkremplerschadens, der im übrigen gemeldet u. durch bilder belegt ist- 6 wochen mindestbearbeitungsdauer haben, dürften die spätestens zum jahresende in die insolvenz laufen.

was machen die dann mit personenschäden...

in italien dauert sowas dann schon mal 1-2 jahre...

aber in D...

auch mit der höchst fehleranfälligen scannerei eigentlich nicht mehr zu erklären

grüsse

am 3. September 2009 um 9:04

Dem Versicherer steht zwar durchaus eine gewisse Bearbeitungszeit zu, die man ihm auch gewähren muss, aber 6 Wochen und mehr "Standartbearbeitungszeit" bei so einem klaren Fall ist nicht hinnehmbar!

Vielleicht solltest Du noch einen letzten voranwaltlichen Versuch unternehmen:

Setze dem Versicherer freundlich aber bestimmt eine angemessene Frist (z.B. 2 Wochen), der Werkstatt die Kostenübernahme zu bestätigen oder dir verbindlich mitzuteilen, woran es noch hakt, und weise darauf hin, dass Du Dich bei Nichteinhaltung der Frist zur Wahrung Deiner Interessen gezwungen siehst, anwaltliche Hilfe zu beanspruchen.

Gruß Schusti

Themenstarteram 6. September 2009 um 9:42

danke für den Tipp, werde ich dann wohl oder übel demnächst machen müssen.

Nochmal zum Ablauf, in chronologischer Reihenfolge - um evtl. Fehler zu finden.

Freitag 21.08.2008 - ca. 9.50-55 Uhr

ich sitze mit 2 Freundinnen im Erdgeschoß (Haus direkt an der Strasse) und auf einmal hören wir alle 3 einen lauten Knall. Eine Freundin sitzt mir gegenüber und sagt da ist jemand in mein Auto gefahren, sie hat es durchs Fenster gesehen. Wir gehen alle 3 ans Fenster und sehen das der Nachbar von gegenüber beim Rückwärtsfahren gegen mein Auto gefahren ist. Ich bin rausgegangen, in der Zwischenzeit hat er sein Auto schon wieder zurück auf seinen Stellplatz gefahren - darf der das überhaupt? - Ich meine so kann man nur Fotos vom Schaden machen nicht wie die Fahrzeuge wirklich gestanden haben, ist ja schon irgendwie Beweisvernichtung, zum Glück habe ich ja 2 Zeugen.

Dann halt das schon beschriebene Gezeter von dem..., ich bin gleich zur Werkstatt KVA einholen lassen und habe ihm den übergeben.

Samstag 22.08.2009

e-mail vom Schadenverursacher, er hat Schaden bei seiner Versicherung gemeldet, blablabla...

Montag 24.08.2009

Ich in die Werkstatt Abtretungserklärung unterschrieben. Allerdings haben die in der Werkstatt die Abtretungserklärung auf meine Mutter als Halterin ausgeschrieben. Kann es da vielleicht Probleme geben? Eigentümer bin ich, aber Halter meine Mutter. Als Eigentümer denke ich zumindest mache ich doch auch den Anspruch beim Versicherer geltend. Oder muss die Abtretungserklärung auf mich laufen?

Dienstag 25.08.2009

Fragebogen von Versicherung erhalten.

Freitag 28.08.2009

Fragebogen zusammen mit Unfallskizze, Fotos von der Werkstatt, KVA zurückgeschickt.

Montag 31.08.2009

Bei Versicherung angerufen, Eingang bestätigt.

Dienstag 01.09.2009

nochmals eigene Bilder per e-mail an Versicherung geschickt.

Ich werde mal mit einem freundlichen Brief und Fristsetzung noch bis Ende nächster Woche warten.

Achso ja und zwischen diesen genannten Tagen wurde ich bestimmt fast 10x vom Schadenverursacher kontaktiert, telefonisch und per mail. Der Schaden wäre doch viel zu hoch, blabalbal.. ich antworte darauf jetzt gar nicht mehr bzw. geh auch nicht mehr ans Telefon. Muss ich mich darauf überhaupt einlassen, das regelt doch jetzt sowieso alles die Versicherung oder?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von zoolim

 

Achso ja und zwischen diesen genannten Tagen wurde ich bestimmt fast 10x vom Schadenverursacher kontaktiert, telefonisch und per mail. Der Schaden wäre doch viel zu hoch, blabalbal.. ich antworte darauf jetzt gar nicht mehr bzw. geh auch nicht mehr ans Telefon. Muss ich mich darauf überhaupt einlassen, das regelt doch jetzt sowieso alles die Versicherung oder?

Gruß

Nicht ans Telefon gehen ist wohl das einzige was bleibt.

Wenn du richtig Streß machen willst, kannst du ja eine Einstweilige Verfügung erwirken und auf Unterlassung klagen. ;)

Aber das ginge dann doch wohl etwas zu weit.

Themenstarteram 7. September 2009 um 14:56

Zitat:

...kannst du ja eine Einstweilige Verfügung erwirken und auf Unterlassung klagen...

Habe ich auch schon fast überlegt, wegen Nötigung oder so ;)

Aber das ist doch echt total nervig. Da kann ich mittlerweile schon verstehen warum manche selbst beim kleinsten unverschuldeten Schaden zum RA rennen.

Zitat:

...haben die in der Werkstatt die Abtretungserklärung auf meine Mutter als Halterin ausgeschrieben. Kann es da vielleicht Probleme geben? Eigentümer bin ich, aber Halter meine Mutter. Als Eigentümer denke ich zumindest mache ich doch auch den Anspruch beim Versicherer geltend. Oder muss die Abtretungserklärung auf mich laufen?

Weiß einer was dazu? Da die Abtretungserklärung bereits vorliegt melden die sich überhaupt noch bei mir oder kriege ich irgendwann von der Werkstatt Bescheid das Rep.-Freigabe vorliegt?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von zoolim

Zitat:

...haben die in der Werkstatt die Abtretungserklärung auf meine Mutter als Halterin ausgeschrieben. Kann es da vielleicht Probleme geben? Eigentümer bin ich, aber Halter meine Mutter. Als Eigentümer denke ich zumindest mache ich doch auch den Anspruch beim Versicherer geltend. Oder muss die Abtretungserklärung auf mich laufen?

Weiß einer was dazu? Da die Abtretungserklärung bereits vorliegt melden die sich überhaupt noch bei mir oder kriege ich irgendwann von der Werkstatt Bescheid das Rep.-Freigabe vorliegt?

Gruß

Kann sein, dass die Versicherung der Werkstatt die Kostenübermahme bestätigt, ohne Dich zu informieren. Und wenn die Werkstatt dann denkt, Du bist schon informiert, wird die Dich auch nicht informieren.....

Also vielleicht in Kürze mal bei der Werkstatt nachfragen.

 

Wenn Deine Mutter die Abtretung auch unterschrieben hat, sollte es keine Probleme geben. Hast Du unterschrieben, kann es erforderlich sein, dass Deine Mutter der Versicherung kurz schriftlich bestätigt, dass sie mit der Abtretung einverstanden ist.

Themenstarteram 8. September 2009 um 16:15

So langsam kommt doch etwas Licht ins Dunkel...

war heute zufällig bei "meiner" Werkstatt, eigentlich wegen was anderem, aber wenn man schon mal da ist...

Dort habe ich den Chef auf die Schadensabwicklung angesprochen. Der sagte dann zu mir das sie die Abtretungserklärung noch gar nicht weggeschickt hätten, weil sie warten wollten bis ich mit einer Rep.-Freigabe komme. Wäre das schonmal geklärt.

Dann hat er persönlich bei der HDI angerufen und siehe da...

O-Ton Sachbearbeiter: Haftung seitens der Versicherung ist geklärt - der VN stresst halt noch rum, weil er nicht einsieht so einen "hohen" Schaden verursacht zu haben und eigene Fotos schicken will. *schnarch* *die-olle-platte-kratzt-ja-schon*

Der Sachbearbeiter meinte dann aber gleich das die Sache eh klar ist, und die Werkstatt ihm die Abtretungserklärung gleich noch rüberschicken soll, höchstwahrscheinlich kriegt selbige dann schon morgen früh grünes Licht zur Reparatur.

Der Chef hat diese dann auch gleich weggeschickt, und will sich morgen früh gleich mit denen nochma in Verbindung setzen und mir dann gleich Bescheid sagen um Rep.-Termin zu machen.

Das nenne ich mal der "Kunde ist König"!

Wer eine sehr gute VW/Audi/Skoda Werkstatt im Raum DA-DI bzw. Odenwald sucht - PN an mich!

Gruß

Berichte in den nächsten Tagen bitte mal, wie´s weitergegangen ist.

Themenstarteram 11. September 2009 um 9:43

So. Jetzt wird endlich repariert. Nächste Woche Montag gehts los.

3 Tage, zum Glück habe ich Urlaub und brauch keinen Ersatzwagen. Dann wird Nutzungsausfall + Unkostenpauschale geltend gemacht - habe ich mir aber auch verdient finde ich :D

Die Versicherung hat trotz Einspruch ihres Versicherten die Rep.-Freigabe erteilt und folgt damit aktueller Rechtssprechung.

Kfz-Haftpflicht zahlt trotz Einspruch des Versicherten

Nochmal vielen Dank an alle für die tatkräftige Unterstützung!! :)

Gruß

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