Parkrempler - Problem mit UG

Hallo zusammen,

mir ist am Wochenende wohl einer beim einparken auf öffentlichem Grund vorne in das Auto gefahren. Er hat, was freundlich ist, einen Zettel mit 28.05.2017, 19:58 Uhr, hinterlassen. Ich habe nur Telefonnummer und Namen von dem Herren.

Auf Nachfrage, da das Kennzeichen und die Stoßstange stark eingedrückt ist, ob er es bereits seiner Versicherung gemeldet habe, verneinte er dies und sagte folgendes "Ich bin mir nicht sicher, ob ich das tatsächlich war, oder der Schaden vorher schon war. Ich würde mich gerne nochmal treffen und genau schauen, ob der Schaden durch mich verursacht wurde".

Es gab somit keinerlei informationen zur Versicherung. Ich würde das Fahrzeug allerdings zur Prüfung und ggf. Reparatur in die Werkstatt geben, da sich der Kühler direkt dahinter befindet, wo ein deutlicher Schäden zu erkennen ist. Vermutlich würde der Schaden durch eine AHK verursacht, so zumindest dem Schaden nach zu urteilen.

Wäre die richtige Vorgehensweise eine Anzeige zu erstatten, um so an die Versicherungsdaten des Halters zu kommen? Möglicherweise könnte man den VN damit unter Druck setzen und die Herausgabe der Daten bezwecken.

Der Schaden wurde übrigens polizeilich nicht aufgenommen!
Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Der Zettel ist zumindest ein starkes Indiz für eine Unfallflucht. Der Herr würde ermittelt werden, sein Fahrzeug angeschaut. Passen die Schäden zueinander wird er halt noch einen Strafbefehl/Anklage wegen Unfallflucht erhalten.

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Du hast Namen und Telefonnummer. Schon mal über Rückwärtssuche versucht, die Anschrift zu finden? Dann hin und Auto des anderen fotografieren. Mit dem Kennzeichen kannst du auch leicht den Halter und die Versicherung ermitteln.

Der Zettel sagt nur "Stoßstange erwischt" - welcher Schaden dabei angerichtet wurde, ist offen.

Strafanzeige bewirkt doch nur das Wecken des Verteidigungsinstinktes. "Ich hab die Stoßstange nur ganz leicht berührt, bin ausgestiegen, habe selbst nichts gesehen (deshalb "bei Bedarf"😉 und habe nur vorsorglich den Zettel hinterlassen."

Genau so habe ich das gemeint.
Lediglich sehe ich nicht, warum der TE recherchieren, irgendwo hin fahren und heimlich Fotos machen soll, wenn der Herr ohnehin angeboten hat sich mit ihm zu treffen um den Schaden gemeinsam anzusehen.
Was spricht dagegen das ganz einfach zu tun?

An anderer Stelle wird sofort der Weg zum Anwalt empfohlen und hier soll plötzlich die sanfte Tour gut sein

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 30. Mai 2017 um 15:47:47 Uhr:


An anderer Stelle wird sofort der Weg zum Anwalt empfohlen und hier soll plötzlich die sanfte Tour gut sein

Die Frage die sich stellt:
Wann ist welche Tour die zielführende?

Daher die vorbereitende Frage: Welches Ziel soll denn überhaupt verfolgt werden?

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in diesem fall wäre das Treffen in der Tat sinnvoller um so eine Abwicklung wahrscheinlicher zu machen. Stellt er sich quer, kannst du auch beim Treffen die Polizei rufen

Wenn der Schaden vorher definitiv nicht vorhanden war und du auch nicht aus irgendwelchen Sympathiegründen mit dem Gedanken spielst das unter der Hand zu regeln, sehe ich hier keine Notwendigkeit sich mit dem Verursacher zu treffen. So wie ich dich verstehe, fühlst du dich sowieso nicht wohl dabei.

Er hat dich beim Ausparken getroffen, zwar einen Zettel hinterlassen aber sich dennoch unerlaubt entfernt und zu Hause fällt ihm ein, dass er es vielleicht doch nicht war. Das schreit für mich schon nach Diskussionen. Du weisst noch nicht mal welches Auto er hat - was machst du wenn er beim Ortstermin das Auto seiner Frau präsentiert und das nicht "passt"?

Ich persönlich würde mich noch mal telefonisch bei ihm melden und um Nennung des Kennzeichens und der Versicherung bitten, andernfalls würde ich das zur Anzeige bringen. Dann würde ich den Unfall bei der gegn. Versicherung melden und um Bestätigung der Eintrittspflicht bitten. Nach erfolgter Bestätigung würde ich den Schaden begutachten lassen und entweder reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.
Im Falle einer Ablehnung würde ich mich entsprechend beraten und vertreten lassen.

Und hoffen das er den eigenschaden nicht heimlich ausbessert 😉

könnte er theoretisch jetzt schon getan haben um bei der "Gegenüberstellung" zu glänzen

... und wenn er ein anders Fahrzeug hinstellt und sagt, wo soll das denn bitte passen. ... 🙄

Anzeigen und die Polizei ermitteln lassen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. Mai 2017 um 18:03:46 Uhr:


Wenn der Schaden vorher definitiv nicht vorhanden war und du auch nicht aus irgendwelchen Sympathiegründen mit dem Gedanken spielst das unter der Hand zu regeln, sehe ich hier keine Notwendigkeit sich mit dem Verursacher zu treffen. So wie ich dich verstehe, fühlst du dich sowieso nicht wohl dabei.

Er hat dich beim Ausparken getroffen, zwar einen Zettel hinterlassen aber sich dennoch unerlaubt entfernt und zu Hause fällt ihm ein, dass er es vielleicht doch nicht war. Das schreit für mich schon nach Diskussionen. Du weisst noch nicht mal welches Auto er hat - was machst du wenn er beim Ortstermin das Auto seiner Frau präsentiert und das nicht "passt"?

Ihr geht andauernd davon aus, dass der Zettelschreiber bereits als Verursacher überführt ist.

Was hat der TE denn in der Hand, das ihm diese Sicherheit geben würde?

Natürlich kann der vermeintliche Verursacher mit dem Auto seiner Frau ankommen. Genauso gut kann er der Polizei im Fall einer Anzeige erzählen, er sei an diesem Tag nur mit dem Auto seiner Frau unterwegs gewesen. SV besichtigt, plädiert auf unplausibel, Behörde stellt Ermittlungen ein und der TE schaut fortan etwas dümmlich in die Röhre, während der Zettelmann freundlich grüßend von dannen zieht.

Nicht vergessen: Außer einer vagen Aussage eines potentiellen Verursacher gibt es GAR NICHTS.

Persönlich würde ich daher diesenStrohhalm greifen und kooperativ sein.

Aber wie schon gesagt, vieleicht verfolgt der TE ja ein ganz anderes Ziel.

Als Täter muß er laut gängiger Urteile mindestens 30 bis 45 Minuten am Unfallort warten bis er den Besitzer des beschädigten PKW ansprechen kann. Wenn er nur einen Zettel hinterläßt ist das ganz klar unfallflucht. Und es wird, wie immer in solchen Situationen mit solchen "Spezialisten" zu "Komplikationen" kommen. Wer halt nicht SOFORT eine Anzeige bei der Polizei macht darf seinem Geld halt hinterherlaufen......

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 30. Mai 2017 um 19:07:12 Uhr:


Als Täter muß er laut gängiger Urteile mindestens 30 bis 45 Minuten am Unfallort warten bis er den Besitzer des beschädigten PKW ansprechen kann. Wenn er nur einen Zettel hinterläßt ist das ganz klar unfallflucht.

Ja das ist sie nach den Buchstaben des Gesetzes.
Aber ich sehe die Chance auf Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in so einem Fall (wenn Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen wurden und in Folge dessen sogar ein anschließendes Gespräch zwischen den Parteien statt fand) bei >90%.
Der TE kann dann anschließend versuchen, seinen Schaden auf zivilem Weg durch zu setzen.

Die Sache steht und fällt vermutlich wirklich mit dem Wohlwollen des Fahrers. Unter der Vorraussetzungen, dass es keine Zeugen gibt, hat der Fahrer es mehr oder weniger in der Hand. Der Zettel ist Indiz, aber kein Beweis. Wird kein Fahrzeug gefunden, welches zum Schaden passt, kann er sich sehr leicht herausreden, ob er es im Ende nun war, oder nicht, ist dabei völlig egal. Nachweisen können wird man ihm weder die Verursachung des Schadens, noch die Fahrerflucht.

Das Problem ist doch folgendes: gesteht er dir jetzt den Unfall, hättest du ihn quasi "an den Eiern gepackt". Würdest einige anzeigen, ist er noch mit Fahrverbot, Punkten, etc. dran und seine Veraicherung nimmt ihn vermutlich auch ich in Regress, wenn sie davon erfährt.
Zeigst du ihn direkt an, wird er vermutlich direkt die Schotten dicht machen. Dann wärst du schon darauf angewiesen, dass die Polizei ein entsprechendes Fahrzeug findet, was bspw. auf ihn zugelassen ist.

Hast du mal versucht Zeugen anzuzünden?
Anliegende Geschäfte, Anwohner, Aufruf in lokaler Facebookgruppe?

Zitat:

@Matsches schrieb am 30. Mai 2017 um 19:05:20 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 30. Mai 2017 um 18:03:46 Uhr:


Wenn der Schaden vorher definitiv nicht vorhanden war und du auch nicht aus irgendwelchen Sympathiegründen mit dem Gedanken spielst das unter der Hand zu regeln, sehe ich hier keine Notwendigkeit sich mit dem Verursacher zu treffen. So wie ich dich verstehe, fühlst du dich sowieso nicht wohl dabei.

Er hat dich beim Ausparken getroffen, zwar einen Zettel hinterlassen aber sich dennoch unerlaubt entfernt und zu Hause fällt ihm ein, dass er es vielleicht doch nicht war. Das schreit für mich schon nach Diskussionen. Du weisst noch nicht mal welches Auto er hat - was machst du wenn er beim Ortstermin das Auto seiner Frau präsentiert und das nicht "passt"?


Ihr geht andauernd davon aus, dass der Zettelschreiber bereits als Verursacher überführt ist.Was hat der TE denn in der Hand, das ihm diese Sicherheit geben würde?
Natürlich kann der vermeintliche Verursacher mit dem Auto seiner Frau ankommen. Genauso gut kann er der Polizei im Fall einer Anzeige erzählen, er sei an diesem Tag nur mit dem Auto seiner Frau unterwegs gewesen. SV besichtigt, plädiert auf unplausibel, Behörde stellt Ermittlungen ein und der TE schaut fortan etwas dümmlich in die Röhre, während der Zettelmann freundlich grüßend von dannen zieht.
Nicht vergessen: Außer einer vagen Aussage eines potentiellen Verursacher gibt es GAR NICHTS.
Persönlich würde ich daher diesenStrohhalm greifen und kooperativ sein.
Aber wie schon gesagt, vieleicht verfolgt der TE ja ein ganz anderes Ziel.

Überführt nicht, aber anhand der Schilderung des TE und sofern der Schaden vorher nicht vorhanden war, kann man (bzw. ich) davon ausgehen.
Der TE kann sich natürlich gerne mit dem Herrn treffen, aber ich persönlich sehe darin wenig Sinn.
Hängt natürlich auch ein klein wenig davon ab, wie sich der erste telefonische Kontakt abgespielt hat.
Manchmal merkt man ja, ob das Gegenüber auch nur verunsichert ist oder aber einen überrumpeln will.

Berlin-Paul hat es auf den Punkt gebracht. Nur die Anzeige hilft und eine Ermittlung kann eine Übereinstimmung des Schadensbildes bringen. Übrigens, auch die kurzfristige reparatur eines Schadens lässt sich beweisen.

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