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Parkrempler, Fragen zu Versicherungsablauf

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 8:00

Gestern wurde mein Auto leicht gestriffen, von einem einparkenden jungen Mann. Mein Auto stand geparkt am Bordstein, und er wollte rückwärts wenden, Wendekreis zu klein, und traf dabei mein Auto auf halber Breitseite. Fahrertür nicht viel zu sehen, aber der hintere Teil ist eingedrückt.

Jetzt muss ich ja den Schaden bei seiner Versicherung melden (was er natürlich umgehen will). Muss ich dann auf weitere Anweisungen der Versicherung warten, oder kann ich direkt schon mal in eine Werkstatt und mir einen Kostenvoranschlag machen lassen?

Wie ist das, wenn ich mir das Geld auszahlen lassen will für den Schaden. Was wird da fiktiv alles noch abgerechnet von der Summe?

Ist mein erstes Mal wegen sowas, deswegen frag ich lieber nach, bevor was falsch geht.

Danke schon mal für Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Mal nochn anderer Ansatz:

Ich fahr zu ner Werkstatt, die machen mir einen KVA. Ich geh damit zum Verursacher, und schlag ihm einen Preis vor, den er mir bezahlt, wenn er es nicht über die Versicherung machen will.

 

Kann ich das auch so machen? Dann wär ich in Sachen Totalschaden doch erstmal raus, bzw. bekomme vielleicht mehr Geld, als wie für nen Totalschaden (und muss das Auto dann wahrscheinlich abgeben, weil die VS das so will).

Das ist schlicht und einfach der Versuch, Deinen Unfallgegner zu bescheißen. Nichts anderes.

 

Wenn Du den Schaden korrekt, also ohne jemanden zu bescheißen, abwickeln willst, lässt Du ein Gutachten machen und die Versicherung wird Dir den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen.

 

Darauf hats Du Anspruch. Nicht weniger aber auch nicht mehr.

Warum haben eigentlich die Menschen nach einem Unfall immer sofort die $$$ in den Augen? Wenn man diesen Thread von vorne bis hinten liest, kann man  sozusagen Gedanken lesen...

:rolleyes:

 

Hafi

 

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Wiederbeschaffungswert, Reparturkosten und Restwert ermittelt der Gutachter. Natürlich VOR der Reparatur, danach kann er den Schaden ja nicht mehr feststellen und bewerten.

Ja da fliest durchaus auch Rost, Unfälle, Sonderausstattung mit ein.

Restwert kann auch im 2stelligen Bereich liegen, denn der wird durch Restwertaufkäufer angeboten und die zahlen teils echt wenig.

Da du an dem Unfall keine Schuld hast, kannst du bei dieser Sachlage hier selber einen SV beauftragen und musst die Versicherung  nicht "fragen"

 

Sachverständige arbeiten nicht in Autohäusern (sollten Sie zumindest nicht), die machen nur Gutachten und reparieren keine Autos. 

 

Du kannst aber in deinem VW Autohaus nachfragen, mit welchen SV die immer so zusammen Arbeiten. Da kanst du eingentlich davon ausgehen, dass dir ein seriöser SV vermittelt wird.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 11:33

Mal nochn anderer Ansatz:

Ich fahr zu ner Werkstatt, die machen mir einen KVA. Ich geh damit zum Verursacher, und schlag ihm einen Preis vor, den er mir bezahlt, wenn er es nicht über die Versicherung machen will.

Kann ich das auch so machen? Dann wär ich in Sachen Totalschaden doch erstmal raus, bzw. bekomme vielleicht mehr Geld, als wie für nen Totalschaden (und muss das Auto dann wahrscheinlich abgeben, weil die VS das so will).

Klar kannst du das so machen, aber keine Angst den Wagen musst du nicht verkaufen die Versicherung hat da nichts zu wollen.

Der Restwert ist nur ein verbindliches Angebot, das du aber ablehnen kannst. Das Auto ist und bleibt deines, bis du es selbst verkaufen willst.

Um so niedriger der RW währe, desto mehr Geld würdest du ja von der Versicherung erstattet bekommen. und den Wagen dann weiter fahren oder aber für Mehr geld selbst noch verkaufen. Dann musst du aber auch nichts zurück zahlen.

Jedoch kostet ein KVA auch oft Geld und wenn der Schaden nicht fristgerecht bei der Versicherung gemeldet wird (durch den Verursacher), kanns dann mit der Abrechnung auch wieder Probleme geben.

2. Ich glaube kaum, daß der Schädiger dir mehr zahlt, als dir lt. Gutachten zusteht. KVA berücksichtigt auch keinen Nutzungsausfall usw., sondern nur die reinen Reparaturkosten, wie hier schon geschrieben wurde.

2. Die Versicherung verlangt von dir nicht, das Auto zu verkaufen, sie zieht nur den ermittelten Restwert von der Schadenssumme ab.

 

 

 

 

 

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 11:42

Nein, sicher wird der Schädiger mir nicht mehr zahlen, als die VS.

Aber wenn ich von der VS vielleicht einen Restwert/Wiederbeschaffungswert von 200€ bekomm, finde ich das mickrig, wenn der Schaden selbst vielleicht 1000€ kostet.

nene der Wiederbeschaffungswert ist ja der Wert für das Fahrzeug ohne Schaden.

der Restwert, das was ein Aufkäufer verbindlich zahlt

liegen die Reparaturkosten höher als der Wiederbescahffungswert erhälst du diesen minus dem Restwert. Wie gesagt um so niedriger der angesetzt wird um so besser für dich

Was der Wiederbeschaffungswert für dein Auto währe, kannst du ja mal bei Mobile.de in etwa abchecken

übrigends machen so nen Preisvergleich auch Unfallverursacher zwischendurch mal - sind ja nicht alle blöde und können dann ebenfalls niedriger argumentieren

wie alt, wieviele KM, PS, Ausstattung, unfallfrei? bring mal noch ein paar Fahrzeugdaten dann lässt sich in etwa was sagen

Wenn der Wiedebeschaffungswert jedoch wirklich so niedrig sein sollte, dann ist das eben so - Unfälle dienen nicht dazu sich zu bereichern!!! Sondern um nicht schlechter oder besser gestellt zu sein als ohne den Unfall.

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 12:22

Da steht alles drinnen zu meinem 6N. klick mich

Im Netz konnte man auf einer Seite ermitteln, was das Auto noch wert ist, mit allen Mängeln und so. Da kamen 1200€ bei raus.

 

Edit: Ich lese grade auf den vorher genannten Seiten. Da steht, das ein Gutachter nur dann gerechtfertigt und bezahlt wird, wenn KEIN Bagatellschaden vorliegt, bzw. die Reparatur weniger als 750€ kostet. Also müsste ich ja doch erstmal in eine Werkstatt, bevor ich einen Gutachter beauftrage (und der dann sagt: das sind 500€, und ich bleib auf den Kosten sitzen...)

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Mal nochn anderer Ansatz:

Ich fahr zu ner Werkstatt, die machen mir einen KVA. Ich geh damit zum Verursacher, und schlag ihm einen Preis vor, den er mir bezahlt, wenn er es nicht über die Versicherung machen will.

 

Kann ich das auch so machen? Dann wär ich in Sachen Totalschaden doch erstmal raus, bzw. bekomme vielleicht mehr Geld, als wie für nen Totalschaden (und muss das Auto dann wahrscheinlich abgeben, weil die VS das so will).

Das ist schlicht und einfach der Versuch, Deinen Unfallgegner zu bescheißen. Nichts anderes.

 

Wenn Du den Schaden korrekt, also ohne jemanden zu bescheißen, abwickeln willst, lässt Du ein Gutachten machen und die Versicherung wird Dir den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen.

 

Darauf hats Du Anspruch. Nicht weniger aber auch nicht mehr.

Warum haben eigentlich die Menschen nach einem Unfall immer sofort die $$$ in den Augen? Wenn man diesen Thread von vorne bis hinten liest, kann man  sozusagen Gedanken lesen...

:rolleyes:

 

Hafi

 

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 13:08

Naja, der Unfallverursacher fing gestern gleich an von wegen: Mein Freund ist Lackierer, das bekommen wir so wieder hin, da ist nix weiter...

Wenn ich mich darauf einlasse, wird der Schaden "irgendwie" repariert, ich hab nix in der Hand, und der gute junge Mann kommt mit dem Schrecken davon (weil sein Freund natürlich nix für die Arbeiten haben will). Und es macht deutlich den Anschein, dass er es nicht über die Versicherung regeln will.

Deswegen hatte ich jetzt die Idee, einen KVA machen zu lassen, was es kosten würde. Da ich aber eher dazu tendiere, es nicht reparieren zu lassen (weil die Tür weiter vorne auch Macken hat, und es sich wahrscheinlich nicht mehr lohnt), hätte man sich ja auf einen Preis einigen können, der weniger ist als der KVA.

Du brauchst dich garnicht mit dem zu unterhalten und er hat nicht die Wahl es nicht über die VS laufen lassen zu wollen, sondern nur du.

Du hast einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung und fertig.

Wenn du dich auf einen Kuhhandel vom Verursacher einlassen willst, ist das deine Sache als Geschädigte, jedoch bereichern darfst du dich eben nicht auf deinen Wunsch hin.

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 13:35

Nein, dass ist mir klar, dass ich keine höheren Summen verlangen darf, als wie die Versicherung bietet. Wollte ich auch gar nicht machen, falls es den Anschein erweckt hat. Ich hab halt nur Angst, dass die VS sagt, dass ist ein TS, und rückt nur 200€ raus.

Aber mein Weg wird zu 99% über die VS laufen.

Meine Mailanfrage bei Zentralregister hat noch keine Antwort ergeben. Naja ist ja auch Sonntag, auch da drehen die Uhren langsamer.

dann ruf halt an, die sind 24 Stunden am Tag 7 Tage in der Woche erreichbar

Die Versicherung rückt das raus, was dir zusteht, wie oft denn noch?

Hat der Wagen nen Totalschaden und den von dir genannten WBW von 1200,-€ und es wird ein Restwert an der Börse von 200,-€ ermittelt, dann steht dir bei fiktiver Abwicklung 1200,-€ - 200,-€ -Mehrwertsteuer zu. was deutlich mehr ist als nur 200,-€

Aber obs ein Totalschaden ist, wird dir eben auch nur ein Gutachter genau sagen können und nicht ein Forum voller Glaskugeln.

Den Restwert bekommst du eben ja auch nicht von der Versicherung, sondern von einem Aufkäufer - zusätzlich zur Versicherungssumme - wenn du an denjenigen verkaufen willst.

Ein Kostenvoranschlag vermittelt dir auch nicht, was der Wagen noch Wert ist. Nachdem du eventuell dann ja noch immer verkaufen willst und den Schaden nicht unter den Tisch fallen lassen darfst, brauchst du eh einen Richtwert, was du überhaupt noch für den Unfallwagen verlangen kannst.

nebenbei, bekommst du bei der Mailanfrage beim Zentralruf auch nicht mehr von denen Antwort, sondern die leiten deine Angaben an die Versicherung weiter. Das heist bis die sich dann bei dir melden kanns noch tage dauern, weil die sich vieleicht auch erst mal mit ihrem Kunden kurzschließen.

Hallo,

sag mal hat dir der Unfallverursacher so gut gefallen und machst Du dir etwa Hoffnungen bei ihm zu landen:rolleyes:

Ist jetzt nicht böse gemeint.

Er hätte dich ja auch auf einen Kaffee einladen können und sagen "ach für mich ist das jetzt geregelt":D

Um mal etwas Licht in die Sache zu bringen.

Du hast gegenüber der Versicherung einen Anspruch auf Schadenersatz.

Es ist ja durchaus schön wenn Du das so unter der Hand regeln möchtest aber das sollte nicht Sinn der Sache sein.

Du bekommst WBW-RW

Also nehmen wir an:

WBW: 1.200 €

RW:200,00 €

Also bekommst Du 1.000 € von der Versicherung ausbezahlt.

Mwst. wird hier nicht mehr abgezogen da das Fahrzeug Steuerneutral ist.

Wenn Du den Wagen behältst bleibt es bei den 1.000,00 €.

Verkaufst du den Wagen bekommst Du noch die 200,00 € vom Restwertaufkäufer, also sind es dann wieder 1.200,00 € die den WBW entsprechen.

Für eine korrekte Abrechnung brauchst Du aber ein Gutachten.

Mit einem Kostenvoranschlag wird das nichts.

Darum ab in die Werkstatt und fragen ob sie dir einen Gutachter empfehlen können.

Themenstarteram 18. Juli 2010 um 16:34

Nein, 18Jahre sind mir dann doch zu jung hehe.

Hab grad versucht den zu erreichen, nur seine Mutter dagewesen. Nachdem ich sagte, ich möchte das über die Versicherung regeln, meinte sie: Warum denn? Er sagte, es wäre nur eine kleine Macke. Bei ihm wär ja nur ein Kratzer in der Plastikstoßstange.

Also ich empfinde das nicht als kleine Macke. Nun möchte sein Vater mit nem Neffen(welcher Autos restauriert), nochmal vorbeikommen zum gucken.

Kann also eine langwierige Sache werden...

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