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Parkrempler beim Rückwärtsfahren: Schuldfrage

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 18:48

Hallo,

letzte Woche hatte ich auf einem Restaurant-Parkplatz einen Parkrempler:

Ich fahre langsam rückwärts aus meiner Parklücke raus. Während ich rückwärts fahre, setzt gegenüber plötzlich ein Fahrzeug ebenfalls aus einer Parklücke zurück. Dies sehe ich sofort und bleibe stehen. Die Frau fährt jedoch unbeeindruckt weiter und es kommt zur Kollision.

Die Frau behauptet, ich wäre zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls rückwärts gefahren, daher befürchtete ich schon eine 50/50-Schuldregelung (die Polizei konnte dort auch nichts machen, da Aussage gegen Aussage stand).

Einige Tage später bekam jedoch ich das Überwachungsvideo des Parkplatzes und war hoch erfreut, dass der Unfall dort deutlich zu erkennen ist (genau so, wie ich ihn der Polizei auch beschrieben hatte). Als mein Auto zum Stehen kommt, ist die Unfallgegnerin noch etwa 1,5m entfernt und steht quasi noch in der Parklücke. Die Zeit bis zum Aufprall beträgt danach etwa 1,5s. Allerdings hatte ich auch keine Chance, vorher stehen zu bleiben, da die Unfallgegnerin erst zurück setzte, als ich bereits am Fahren war.

Ich dachte bereits, die Sache wäre nun geklärt - die Polizei hat das Video auch schon gesehen und bestätigt, dass mir nichts vorzuwerfen ist (die Unfallgegnerin hingegen bekäme noch Post von der Bußgeldstelle).

Heute allerdings zeigte ich das Unfallvideo meiner Versicherung (die Unfallgegnerin hat dort nämlich Schadenersatzansprüche gestellt) und war doch mehr als verwirrt, als die Bearbeiter behaupteten: "klassischer 50/50-Fall, damit gehen wir nicht vor Gericht". Ich frage mich nun, ist die Rechtsprechung vor Gericht wirklich dermaßen realitätsfern, dass ein solcher Fall (der von jedem Laien, der das Video sieht, und sogar von der Polizei als eindeutig gesehen wird) 50/50 reguliert wird?

Falls die Unfallgegnerin nämlich tatsächlich mit Gericht droht, wird meine Versicherung eine 50/50-Regulierung anbieten - es sei denn, ich verhindere das und gehe das Risiko ein, dass ich vor Gericht nachher doch nicht Recht bekomme (dann greift auch nicht die Rechtsschutzversicherung).

Hatte hier schon mal jemand einen ähnlichen Fall? Wie ist es dort ausgegangen? Ich denke, die hohe 50/50-Quote bei diesen Unfällen kommt daher, dass hinterher nicht geklärt werden kann, wer stand und wer gefahren ist. Dies ist jedoch in meinem Fall durch das Video zweifelsfrei möglich.

Gruß

Golf-TSI

Beste Antwort im Thema

Mir ist mal einer an einer Ampel rückwärts drauf gerollt. Es war Rot, ich stand gut eine Wagenlänge hinter ihm, weil der mir schon vorher Negativ aufgefallen ist, er wiederrum standt auch ca 5m vor der Haltelinie. Es war abends und es hat geregnet. Er hat wohl nicht gecheckt, dass da eine Steigung war und das wenn er von der Bremse geht, das Auto sich bewegt. Der rollte ganz langsam aber stetig auf mich zu. Ich hupte und er bremste. Allerdings nur für 1sek, dann ging er wieder von der Bremse und kam mir immer näher. Als er auf 1m näher kam huppte ich länger aber er kam immer noch auf mich zu. Zurück konnte ich nur wenige cm weil da ein Transporter stand. Bei nur noch 50cm Dauerhupe, keine Reaktion. Er traff mich dann schließlich mit ca 0,0001 Kmh. Dann merkt er plötzlich das da was passiert ist, war für ihn aber kein Grund auf die Bremse zu gehen. Der Transport war zwischenzeitlich auch bischen zurück gefahren, ich setzt also weiter zurück damit wir uns den Schaden anschauen können und dem seine Mistkarre von A-Klasse rollt mir wieder drauf.

Irgendwann hatte er dann das Bremspedal wieder gefunden und auch gleich noch die Polizei gerufen. An meinem Auto war kein Schaden zu sehen. Später meldete er meiner Versicherung einen Schaden von 3500€. Für die Polizei stand Aussage gegen Aussage, die tendierten aber zu ich hätte mich verschätz und sei ihm drauf gefahren. Dann ging der Katalog auch schon los, zu dicht aufgefahren, kein Mindestabstand etc.

Habe meiner Versicherung alles geschildert, aber selbst wenn sie mir glauben würden, können sie nicht viel machen bei der Sachlage.

Der Transporterfahrer war natürlich auch weg gefahren. Ich wollte das auch nicht auf mir sitzen lassen und habs bis zum Gericht getragen. Ich hatte meinen Führerschein erst 2 Monate und bei den ganzen Bußgeldgeschichten hätte ich den Lappen auch gleich für lange Zeit wieder abgeben können.

Es kam zur Anhörung, die sogar richtig zeitnah war und wärend der Anhörung kam ein Gerichtsdiener rein und ging zum Richter. Die nuschelten kurz rum und dann kam das Happy-End für mich: Der Transporter wurde noch in der selben Nacht nur wenige Straßen weiter geblitzt. Ich konnte der Polizei damals Kennzeichen, Auto- und Fahrerbeschreibung geben, dadurch wurde er wieder erkannt, weil die jeweiligen Sachbearbeiter wohl zusammen Mittag essen. Der Fahrer bestätigte meine Version. Ich kam ohne Kosten raus. Meine Versicherung erstellte Anzeige wegen Versuchten Betrugs an den anderen Fahrer.

Der hatte nämlich behauptet ich wäre ihm dolle drauf. Er wollte seine ziemlich verbeulte Stoßstange etc tauschen lassen.

Moral von der Geschicht, manchmal steht alles 100% gegen dich und am Ende gewinnt man trotzdem.

Ich an deiner Stelle würde es aufjeden Fall versuchen.

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Solche Gestalten müsste man eigentlich der gerechtigkeit halber sofort mit einer saftigen Zuhälterschelle "belohnen"... :mad:

am 2. Juni 2012 um 20:10

Um somit eine Straftat zu begehen? Halte ich für nicht Zielführend.

Deshalb ja auch der rein rhetorische Ansatz...

Was ist denn eine "Zuhälterschelle" ?

am 2. Juni 2012 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Was ist denn eine "Zuhälterschelle" ?

das ist irgendein neumodisches Wort der Jugend von heute. so genau weiß ich es auch nicht. Leitet sich irgendwie aus dem Sprachgebrauch von Vorzeige-Promis wie z.B. Bushido ab. Wird auch nur vom entsprechenden Klientel genutzt. "Ey Alta. Guck net so, du Lauch sonst geb isch dir voll krass Zuhälterschelle, weißt du" P.S: Das mit diesem "Lauch" ist auch sowas. Haben in der Berufsschule in Frankfurt vor 4 Jahren immer die Mitschüler mit MigrationshinterGrund zu deutschen gesagt. "Ey voll der Lauch ey, guck ma ich schwör' auf alles " :rolleyes:

Für alle, die dieses Internet erst seit ner Woche haben...

DAS ist eine Zuhälterschelle!

http://www.gifsoup.com/webroot/animatedgifs/36423_o.gif

Themenstarteram 10. August 2012 um 14:29

Hallo,

 

als Threadersteller möchte ich noch kurz berichten, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist:

 

Ich hab den Fall einem Verkehrsanwalt übergeben, der sich dann um alles gekümmert hat - ich hatte also keinen zusätzlichen Aufwand mehr. Ziel war natürlich, den vom Gutachter bestimmten Betrag von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Dies hat dann letztendlich auch geklappt, wenn auch in vielen Teilzahlungen (zunächst wurden nur 50% bezahlt, dann 100% mit Abzügen, dann irgendwann die komplette Summe). Es wurde alles außergerichtlich abgewickelt - wie es vor Gericht ausgegangen wäre, kann ich nicht sagen. Hilfreich war sicherlich auch der Polizeibericht, in dem der Unfallhergang, wie auf dem Video zu sehen, beschrieben war.

 

Was ich aus dem Vorfall gelernt habe:

  • Die Rechtsprechung bei Parkremplern ist "ungewöhnlich" - Nerven behalten :).
  • Auf Parkplätzen parkt man am besten etwas abseits. Hab ich zwar vorher schon gemacht, aber jetzt noch konsequenter.
  • Wenn möglich und sinnvoll: rückwärts einparken.
  • Ohne Anwalt geht bei Versicherungen scheinbar gar nichts mehr.

 

Gruß

Golf-TSI

Na denn, aber noch ne Frage: Keine Hupe im Auto ???

Themenstarteram 11. August 2012 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

Na denn, aber noch ne Frage: Keine Hupe im Auto ???

Sorry, aber ich kann doch nicht jedesmal hupen, wenn sich ein Auto auf mich zubewegt. Man merkt zwar irgendwann, dass es "ernst" wird, aber dann ist es i.d.R. schon zu spät. Du kannst das natürlich gerne so machen...

Gruß

Golf-TSI

am 11. August 2012 um 18:30

In diesem Fall: eindeutig ja. Es sei denn, Du liebst Auftritte vor Gericht.

Aber es ist wirklich nicht so leicht, richtig zu reagieren, wenn es darauf ankommt...

Schön, daß es doch noch gut ausgegangen ist.

 

Bei mir hat vor Jahren in so einer Situation selbst Dauerhupen nichts gebracht. Vor mir hielt eine Frau plötzlich an um zu parken. Ich hielt ca. 2m hinter ihr, hinter mir kam auch einer zum stehen. Frau setzt dann den Rückwärtsgang rein und fährt einfach auf mich los bis es kracht. Auf meine Frage ob sie mein Hupen von ca.5s Länge nicht gehört hat, sagte sie doch, aber sie dachte , das wäre für einen anderen bestimmt gewesen:rolleyes:

am 12. August 2012 um 5:30

"Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens."

Aber nur weil es einmal nicht funktioniert hat, bedeutet das lange nicht, dass es " normalerweise" nicht funktioniert.

Mir sind glaubhaft Fälle bekannt geworden, wo die Hupe gewirkt hat - und es sind nicht nur die Nachbarn, die sich über den Lärm beschweren.

:-)

(und irgendwann bekomme ich auch heraus, wie man die schönen Smileys einfügt...)

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