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Parkrempler: 0% Schuld anfangs und nach 2 Wochen plötzlich angebliche Teilschuld

Hallo Gemeinde

Vor knapp 3 Wochen ist mir Jemand ins Auto gefahren. Zuerst stellten die beigerufenen Polizisten eine 100% Schuld des Unfallgegners fest. Vor ein paar Tagen bekomme ich dann einen Anruf von einem der Polizisten dass nun doch eine leichte Teilschuld meinerseits vorliege die 35€ Bußgeld kosten soll.

Zum Hergang:
Der spätere Unfallgegner fuhr vor mir in seinem Pkw. Er setzte den Blinker um am Seitenstreifen zu parken. Gleiches bei mir auch wenn ich nur Jemanden einladen wollte um dann weiter zu fahren. Die andere Partei fährt langsam auf den Seitenstreifen auf und Steht parallel zum Bordstein. Ich hintendran diagonal da der Platz noch nicht ausreichend war um vollständig auf den Seitenstreifen zu fahren. Beide Autos stehen und ich hoffe noch dass dieser Wagen vor mir ein paar Meter weiterfährt so dass ich vollständig ranfahren kann. Auf einmal legt der Wagen vor mir den Rückwärtsgang ein. Bei den ersten Zentimeter die der Wagen zurück fuhr machte ich mir noch keine Sorgen da normalerweise dann ein ruckartiges Abbremsen erfolgt sobald der Vordermann in den Rückspiegel schaut. Der Wagen fuhr aber weiter. Ich habe noch panisch versucht die Hupe zu drücken aber mit den beiden Knöpfen am Lenkrad meines Wagens die die Hupe betätigen habe ich in den 1-2 Sekunden immer daneben gedrückt.

Dazu ist noch zu sagen dass der Seitenstreifen hier eine schraffierte Sperrfläche war.

Irritierend fuer mich ist der Umstand dass selbst der Polizist der mich nun anrief nicht genau erklären konnte woraus sich nun meine Schuld ableitet.
Laut diesem machte der Unfallgegner die Aussage dass er davon ausgegangen ist dass ich an ihm vorbeifahren würde. Dazu kommt noch dass ich zwar einen Anhörungsbogen bekommen habe zum Unfall den ich eigentlich ignorieren wollte aber der laut Aussage des Polizisten gleichzeitig die Ordnungwidrigkeit betrifft.
Der Anhörungsbogen gibt als Geschädigten den Halter meines Wagens an. In diesem Fall mein Vater. Als Beschuldigter ist der Unfallgegner genannt. Der Anhörungsbogen ist an mich gerichtet und und gibt als Ordnungswidrigkeit der ich beschuldigt werde salopp "Verkehrsunfall" an.

Dass bei einem Unfall jede Partei pauschal eine Teilschuld hat ist mir neu. Vieleicht spielt auch der Umstand eine Rolle dass sich alles auf einer Sperrfläche abgespielt hat aber prinzipiell bin ich mir keiner Verfehlung bewusst.

Im moment erscheint mir die Forderung nach den 35€ recht dubios. Zumal kein erklärender Vorwurf vorliegt.
Vieleicht könnt ihr mir ja sagen wieso diese Bußgeldforderung berechtigt ist.

Anbei noch ein Bild zum besseren Verständnis.

Gruß
P-C

Beste Antwort im Thema

Schon Lustig, das die Polizei dich dafür anruft.
Was sie dir und deinem Unfallgegner aufdrücken können: 25€ weil ihr auf der Sperrfläche nix zu suchen habt.

Mal abgesehen von Schuld und Haftung: Ich werde einen Teufel tun, mich so wie du es getan hast, hinter einen rangierenden zu Stellen.
Das kann nur ins Auge gehen.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


2. "schuld" im sinne der versicherung, wo den "geschädigten" ein erhebliches mitverschulden an dem unfall angerechnet werden kann, auch wenn dieser garnicht unter "nr.1" im polizeibericht aufgeführt wird...

Unter welchen Umständen?

EDIT-------

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ordnungsnummern werden immer benutzt aber in solch einem Fall dann völlig ohne Wertung.

Richtig, das Kästchen "Ordnungsnummer freigewählt" muss angekreuzt sein.

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI


1. Eben. Wenn der Unfallverursacher nicht der Schuldige ist, wer denn sonst? Und der steht unter Nr. 1.

Eben nicht!

Die ON (Ordnungsnr.) stehen nur da, damit man dann später z.B. den Unfallherrgang leichter beschreiben kann "02 stand, 01 ist aufgefahren;

01 missachtete die Vorfahrt und fuhr 02 in die Seite und schob diesen in 03. 01 prallte nach dem Zusammenstoß mit 02 noch an stehenden 04"

Für den zweiten Fall wäre es dann ausführlich ihne ON so:

"Schulze-Schmidt missachtete die Vorfahrt und fuhr Krauße-Lehmann in die Seite und schob diesen in Tzschöckell. Schulze-Schmidt prallte nach dem Zusammenstoß mit Krauße-Lehmann noch an den stehenden wfvqerfhergherhger."

Und dann kann 02 noch immer nachweisbar zu schnell gefahren sein = Teilschuld; 03 kann auch die Vofahrt missachtet haben = Teilschuld; 04 kann falsch geparkt haben = Teilschuld!

01 ist eben nur der Unfallverursacher aus Sicht der Polizei und wird als dieser erfasst (steht dann unter seiner ON als Tatvorwuf der OWi / Straftat).

P.S.: In Thüringen können eigentlich die ON von der Polizei frei gewählt werden, wird nur der Einfachheithalbe und leichterem Verständniss der Schilderung mit 01 als Unfallverursacher gehandhabt.

Zitat:

2. Wenn der Unfallhergang an Ort und Stelle nicht reproduzierbar ist, werden auch keine fortlaufende Ordnungsnummer gegeben oder irre ich mich da?

Doch, eben immer!

erstens zwingt der PC dich dazu.

zweitens dient es wie erwähnt der Vereinfachung der Unfallschilderung

drittens können andere Geschädigte (Mitfahrer) so einfacher den Beteiligten zugeordnet werden (z.B.: Mitfahrer 02 ist einfacher als Mitfahrer von Krauße-Lehmann)

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von Himeno


auch wenn er rückwärts fahren wollte muss er erstmal schauen das hinter ihm kein hindernis ist und dann erst den vorgang beginnen sofern es die situation zulässt.
Jetzt macht's bang weil sich dort so ein Idiot noch hinter Dich reingequetscht hat und Du leider nicht gleichzeitig in den rechten und linken Seitenspiegel hast schauen können.

Es muss nicht immer ein Idiot sein. Ein Kind könnte hinten auch plotzlich auftauchen. Also wer rückwärts fährt muss 1000 % sicher sein, dass es möglich ist. Dafür sind Spiegel da, man kann rihig alle benutzen, zuvel verlangt? Nein. Der TE stand, der Unfallverursacher fuhr. Für mich klarer Fall. Also die Verwarnung nicht zahlen, sonst zickt die Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI


Unter welchen Umständen?

das ist die sog. "teilschuld" die umstände dafür können vielfältig sein! 😰

...im prinzip fällt da alles drunter, was der "geschädigte" dazu beigetragen hat um den unfall zu begünstigen, bzw. was er hätte tun können um den unfall zu verhindern...

ganz simples beispiel: du legst ne vollbremsung wegen einem eichhörnchen hin, das vor dir die straße überquert, der nachfolgende kracht dir ins heck...und schon hast du eine teilschuld an dem unfall! 😰 der auffahrende steht zwar dann als "nr.1" im unfallbogen, deinen schaden bekommst du trotzdem nicht komplett ersetzt und musst zudem noch einen teil vom schaden des auffahrenden bezahlen!

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ganz simples beispiel: du legst ne vollbremsung wegen einem eichhörnchen hin, das vor dir die straße überquert, der nachfolgende kracht dir ins heck...und schon hast du eine teilschuld an dem unfall! 😰 der auffahrende steht zwar dann als "nr.1" im unfallbogen, deinen schaden bekommst du trotzdem nicht komplett ersetzt und musst zudem noch einen teil vom schaden des auffahrenden bezahlen!

Naja, ganz so simpel ist das Beispiel nun wieder nicht. Da muss ganz klar zwischen Inner- und Außerorts unterschieden werden. So pauschal lässt sich das nicht verallgemeinern.

Innerorts hat der Tierfreund die weitaus besseren Karten, egal ob Hund, Katze oder Eichhörnchen, gerade im ländlichen Bereich gibt es dazu einige Urteile. Z.B. klick
Außerdem ist das Vieh danach ohnehin meist verschwunden und hinterher kann man sich darüber streiten, ob es ein Eichhörnchen oder ein kleiner Hund war.

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy


Man hat den zuerst einparkenden sein Manöver vollends beenden zu lassen. Daher ist die Teilschuld schon angemessen.

Ich würd mal eher sagen, dass der Vordermann nicht aufgepasst hat und den Raum hinter sich beim Rückwärtsfahren nicht überschaut hat.

Er fährt in ein stehendes Fahrzeug. somit sollte die Schuldfrage zu 100% eindeutig sein.

Ob das alles auf einer schraffierten Fläche passiert, oder ob die Herren dort was zu suchen haben ist Jacke wie Hose.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Jetzt macht's bang weil sich dort so ein Idiot noch hinter Dich reingequetscht hat und Du leider nicht gleichzeitig in den rechten und linken Seitenspiegel hast schauen können.
Es muss nicht immer ein Idiot sein. Ein Kind könnte hinten auch plotzlich auftauchen. Also wer rückwärts fährt muss 1000 % sicher sein, dass es möglich ist. Dafür sind Spiegel da, man kann rihig alle benutzen, zuvel verlangt? Nein. Der TE stand, der Unfallverursacher fuhr. Für mich klarer Fall. Also die Verwarnung nicht zahlen, sonst zickt die Versicherung.

Ich wollte den Unfallverursacher keinesfalls in Schutz nehmen, natürlich hätte er besser aufpassen müssen. Trotzdem kann ich es nicht verstehen, wie man einem einparkenden hier die Lücke zufahren muss. Der TE ist ja nun kein 'Kind' mehr.

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