Parkrempler: 0% Schuld anfangs und nach 2 Wochen plötzlich angebliche Teilschuld

Hallo Gemeinde

Vor knapp 3 Wochen ist mir Jemand ins Auto gefahren. Zuerst stellten die beigerufenen Polizisten eine 100% Schuld des Unfallgegners fest. Vor ein paar Tagen bekomme ich dann einen Anruf von einem der Polizisten dass nun doch eine leichte Teilschuld meinerseits vorliege die 35€ Bußgeld kosten soll.

Zum Hergang:
Der spätere Unfallgegner fuhr vor mir in seinem Pkw. Er setzte den Blinker um am Seitenstreifen zu parken. Gleiches bei mir auch wenn ich nur Jemanden einladen wollte um dann weiter zu fahren. Die andere Partei fährt langsam auf den Seitenstreifen auf und Steht parallel zum Bordstein. Ich hintendran diagonal da der Platz noch nicht ausreichend war um vollständig auf den Seitenstreifen zu fahren. Beide Autos stehen und ich hoffe noch dass dieser Wagen vor mir ein paar Meter weiterfährt so dass ich vollständig ranfahren kann. Auf einmal legt der Wagen vor mir den Rückwärtsgang ein. Bei den ersten Zentimeter die der Wagen zurück fuhr machte ich mir noch keine Sorgen da normalerweise dann ein ruckartiges Abbremsen erfolgt sobald der Vordermann in den Rückspiegel schaut. Der Wagen fuhr aber weiter. Ich habe noch panisch versucht die Hupe zu drücken aber mit den beiden Knöpfen am Lenkrad meines Wagens die die Hupe betätigen habe ich in den 1-2 Sekunden immer daneben gedrückt.

Dazu ist noch zu sagen dass der Seitenstreifen hier eine schraffierte Sperrfläche war.

Irritierend fuer mich ist der Umstand dass selbst der Polizist der mich nun anrief nicht genau erklären konnte woraus sich nun meine Schuld ableitet.
Laut diesem machte der Unfallgegner die Aussage dass er davon ausgegangen ist dass ich an ihm vorbeifahren würde. Dazu kommt noch dass ich zwar einen Anhörungsbogen bekommen habe zum Unfall den ich eigentlich ignorieren wollte aber der laut Aussage des Polizisten gleichzeitig die Ordnungwidrigkeit betrifft.
Der Anhörungsbogen gibt als Geschädigten den Halter meines Wagens an. In diesem Fall mein Vater. Als Beschuldigter ist der Unfallgegner genannt. Der Anhörungsbogen ist an mich gerichtet und und gibt als Ordnungswidrigkeit der ich beschuldigt werde salopp "Verkehrsunfall" an.

Dass bei einem Unfall jede Partei pauschal eine Teilschuld hat ist mir neu. Vieleicht spielt auch der Umstand eine Rolle dass sich alles auf einer Sperrfläche abgespielt hat aber prinzipiell bin ich mir keiner Verfehlung bewusst.

Im moment erscheint mir die Forderung nach den 35€ recht dubios. Zumal kein erklärender Vorwurf vorliegt.
Vieleicht könnt ihr mir ja sagen wieso diese Bußgeldforderung berechtigt ist.

Anbei noch ein Bild zum besseren Verständnis.

Gruß
P-C

Beste Antwort im Thema

Schon Lustig, das die Polizei dich dafür anruft.
Was sie dir und deinem Unfallgegner aufdrücken können: 25€ weil ihr auf der Sperrfläche nix zu suchen habt.

Mal abgesehen von Schuld und Haftung: Ich werde einen Teufel tun, mich so wie du es getan hast, hinter einen rangierenden zu Stellen.
Das kann nur ins Auge gehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Himeno


auch wenn er rückwärts fahren wollte muss er erstmal schauen das hinter ihm kein hindernis ist und dann erst den vorgang beginnen sofern es die situation zulässt.

Ich möchte mal sehen,wie Du reagieren würdest in folgender Situation:

Du willst parken, kein Parkplatz frei --> und wählst die Sperrfläche vor dem letzten Stellplatz. Du fährst vorne in die Sperrfläche ein und schaust nun im rechten Außenspiegel, wo der rechte hintere Reifen ist um nicht an den Bordstein zu kommen und setzt zurück. Jetzt macht's bang weil sich dort so ein Idiot noch hinter Dich reingequetscht hat und Du leider nicht gleichzeitig in den rechten und linken Seitenspiegel hast schauen können.

im letzten thread hieß es hier noch, der zurückfahrende hat immer schuld...

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


im letzten thread hieß es hier noch, der zurückfahrende hat immer schuld...

Generell ist der sich bewegende oft schuld, ja. Während dem ruhenden meist keine Teilschuld zukommt.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von Himeno


auch wenn er rückwärts fahren wollte muss er erstmal schauen das hinter ihm kein hindernis ist und dann erst den vorgang beginnen sofern es die situation zulässt.
Ich möchte mal sehen,wie Du reagieren würdest in folgender Situation:

Du willst parken, kein Parkplatz frei --> und wählst die Sperrfläche vor dem letzten Stellplatz. Du fährst vorne in die Sperrfläche ein und schaust nun im rechten Außenspiegel, wo der rechte hintere Reifen ist um nicht an den Bordstein zu kommen und setzt zurück. Jetzt macht's bang weil sich dort so ein Idiot noch hinter Dich reingequetscht hat und Du leider nicht gleichzeitig in den rechten und linken Seitenspiegel hast schauen können.

ich schau net nur in den rechten spiegel sondern auf den in der mitte und auf den monitor der rückfahrcam also sollte ich das teil hinter mir sehen.

und ich parke net auf sperrflächen das kostet zu sehr

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Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971


Aber gut, dass es so Leute wie dich gibt, die anscheinend mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sind und somit den ganzen Vorgang in ein völlig anderes Licht rücken können, ohne überhaupt dabei gewesen zu sein.

Du solltest vielleicht Verkehrsrichter werden. 😉

Deine Posts sollten vielleicht wohlüberlegter werden.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


die polizei hat eh keine schuld zu verteilen

Schon mal ein polizeiliches Unfallprotokoll gesehen?

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Ich möchte mal sehen,wie Du reagieren würdest in folgender Situation:

Du willst parken, kein Parkplatz frei --> und wählst die Sperrfläche vor dem letzten Stellplatz. Du fährst vorne in die Sperrfläche ein und schaust nun im rechten Außenspiegel, wo der rechte hintere Reifen ist um nicht an den Bordstein zu kommen und setzt zurück. Jetzt macht's bang weil sich dort so ein Idiot noch hinter Dich reingequetscht hat und Du leider nicht gleichzeitig in den rechten und linken Seitenspiegel hast schauen können.

Bevor es

bang

macht, steige ich aus und kläre das. Für genau solche Situationen bauen die Hersteller Außenspiegel an ihre Autos.

Wie Fruchtzwerg schon geschrieben hat: Der ruhende Verkehr bekommt i. D. R. keine Teilschuld, wenn es kracht und aus der Schilderung des TE standen beide Fahrzeuge.

Selbst, wenn er da völlig blöd und schief stand - einfach anfahren geht trotzdem nicht.

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy


Du solltest vielleicht Verkehrsrichter werden. 😉

Deine Posts sollten vielleicht wohlüberlegter werden.Warum? Du malst dir irgendetwas aus und stellst es einfach so hin obwohl im EP etwas anderes steht. 😕

Vielleicht solltest Du dir das beim nächsten Mal besser überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Patronn-Citron


Dass das Befahren der Sperrfläche schon eine Buße nach sich zieht ist mir nun klar. Wieso dann aber von 35€ die Rede ist und nicht von den im Forum genannten 25€ ist dann wiederum unklar.
.

Nein,

befahren, darfst diese flächen schon, ausser sie sind mit einer durchgezogenen linie umfasst. nur halten und parken darfst du nicht. und daher die 35 € - den rest, ich würde auch zum RA raten, denn dein gegner spielt wohl ein bisschen "falsch" . Gibt es den Zeugen, die bestätigen, dass du kompett gestanden hast??

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


die polizei hat eh keine schuld zu verteilen
Schon mal ein polizeiliches Unfallprotokoll gesehen?

JA, schon an die tausend.

Und da stand noch nie etwas von SCHULD! Da stehen immer nur Ordnungsnummern für die einzelnen Beteiligten drauf. Und es wird, wenn gegeben und nachweisbar, eine Ordnungswidirgkeit geahndet. Aber nie die Schuld festgelegt sondern eher der Unfallverursacher.

Und unter machen steht dann sogar:
"Die Ordnungsnummern sind fortlaufend vergeben, einen Rückschluss auf ein mögliches Fehlverhalten bzw. ein schuldhaftes Verursachen des Unfalls sind daher nicht möglich!" Meist sogar besonders hervorgehoben (unterstrichen, fett oder kursiv gedruck, oder für ganz blinde alles zusammen)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI



Schon mal ein polizeiliches Unfallprotokoll gesehen?
JA, schon an die tausend.
Und da stand noch nie etwas von SCHULD! Da stehen immer nur Ordnungsnummern für die einzelnen Beteiligten drauf. Und es wird, wenn gegeben und nachweisbar, eine Ordnungswidirgkeit geahndet. Aber nie die Schuld festgelegt sondern eher der Unfallverursacher.

Und unter machen steht dann sogar:
"Die Ordnungsnummern sind fortlaufend vergeben, einen Rückschluss auf ein mögliches Fehlverhalten bzw. ein schuldhaftes Verursachen des Unfalls sind daher nicht möglich!" Meist sogar besonders hervorgehoben (unterstrichen, fett oder kursiv gedruck, oder für ganz blinde alles zusammen)

Genau.

Das Thema hatten wir schon öfters. In aller Regel wird derjenige mit der Ordnungsnummer 1 auch als Verursacher aus verkehrsrechtlicher Sicht angesehen. Das allein stellt die Polizei fest und ahndet den Verstoß auch dementsprechend.

Bis vor einiger Zeit gab´s auf den Unfallmitteilungen noch einen ähnlichen Passus " Vergabe der Ordnungsnummern erfolgt ohne Verursacherzuweisung" ( in NRW ) Wurde immer dann benutzt, wenn der Sachverhalt so gar nicht zu klären war. Die Sache wurde dann schriftlich in Form einer Unfallanzeige fixiert und an die Bussgeldstelle weitergeleitet.

Alles andere ( Schadenregulierung/Teilschuld ) ist Zivilrecht und wird durch die Polizei natürlich nicht beurteilt.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


JA, schon an die tausend.
Und da stand noch nie etwas von SCHULD! Da stehen immer nur Ordnungsnummern für die einzelnen Beteiligten drauf. Und es wird, wenn gegeben und nachweisbar, eine Ordnungswidirgkeit geahndet. Aber nie die Schuld festgelegt sondern eher der Unfallverursacher.

1. In aller Regel wird derjenige mit der Ordnungsnummer 1 auch als Verursacher aus verkehrsrechtlicher Sicht angesehen. Das allein stellt die Polizei fest und ahndet den Verstoß auch dementsprechend.

2. Alles andere ( Schadenregulierung/Teilschuld ) ist Zivilrecht und wird durch die Polizei natürlich nicht beurteilt.

1. Eben. Wenn der Unfallverursacher nicht der Schuldige ist, wer denn sonst? Und der steht unter Nr. 1.

2. Wenn der Unfallhergang an Ort und Stelle nicht reproduzierbar ist, werden auch keine fortlaufende Ordnungsnummer gegeben oder irre ich mich da?

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI



Zitat:

Original geschrieben von AS60


1. In aller Regel wird derjenige mit der Ordnungsnummer 1 auch als Verursacher aus verkehrsrechtlicher Sicht angesehen. Das allein stellt die Polizei fest und ahndet den Verstoß auch dementsprechend.

2. Alles andere ( Schadenregulierung/Teilschuld ) ist Zivilrecht und wird durch die Polizei natürlich nicht beurteilt.

1. Eben. Wenn der Unfallverursacher nicht der Schuldige ist, wer denn sonst? Und der steht unter Nr. 1.

2. Wenn der Unfallhergang an Ort und Stelle nicht reproduzierbar ist, werden auch keine fortlaufende Ordnungsnummer gegeben oder irre ich mich da?

Ordnungsnummern werden immer benutzt aber in solch einem Fall dann völlig ohne Wertung.

Aber das Thema Unfallaufnahme wird hier immer zu Irritationen bzw. verschiedenen Meinungen führen, da sich die jeweiligen Erlasse der einzelnen Bundesländer teilweise sehr stark unterscheiden. Und da dieses Forum ja bundesweit unterwegs ist, kann es manchmal sein, dass zwei Use,r die hier verschiedene Vorgehensweisen darstellen, beide Recht haben. Daher auch mein Hinweis auf das Bundesland.

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI


1. Eben. Wenn der Unfallverursacher nicht der Schuldige ist, wer denn sonst? Und der steht unter Nr. 1.

du musst zwei grundlegende dinge unterscheiden!

1. "schuld" im sinne der strafzuweisung seitens der polizei...
2. "schuld" im sinne der versicherung, wo den "geschädigten" ein erhebliches mitverschulden an dem unfall angerechnet werden kann, auch wenn dieser garnicht unter "nr.1" im polizeibericht aufgeführt wird... 😰

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