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Parkregelung Ladeplatz für E-Autos

Themenstarteram 9. August 2023 um 12:47

Hallo zusammen,

wie verhalte ich mich richtig? Die Kommune konnte oder wollte mir keine Antwort geben, aber es muss ja irgendwie geregelt sein:

In einer "Parkschein Zone" (parken nur in den ausgewiesenen Buchten mit Parkschein möglich) liegen auch zwei E-Ladebuchten. Diese sind beschildert mit einem absoluten Halteverbot und dem Zusatzschild: "frei während Ladevorgang".

Meine Frage ist jetzt: wenn ich dort lade, muss ich noch einen Parkschein ziehen oder nicht?

Viele Grüße,

Daniel

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64 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. August 2023 um 16:30:22 Uhr:

 

Die Beschilderung mit VZ 286 wird derzeit überall durch VZ 314/315 ersetzt.

Ja, weil diese Beschilderung mit VZ 286 wie auf deinem Photo auch Mumpitz und wiederspruechlich ist.

Ich würde eine Parkscheinpflicht verneinen. Und zwar allein schon deshalb, weil gemäß StVO innerhalb einer Haltverbotsstrecke keine Parkscheinpflicht bestehen kann. Zudem erwirkt die Beschilderung an der Ladesäule eine gesonderte Regelung, welche die zuvor bestehende Regelung aufhebt.

Wenn die Beschilderung am E-Parkplatz die Parkscheinpflicht bzw die vorhandene Beschilderung aufhebt, benötige ich dann danach noch einen Parkschein?

 

Weil angeordnet, aufgehoben dann kann es ja eigentlich nicht ohne neue Anordnung weitergehen.

Auch das. Die Praxis ist natürlich eine andere. Da wird leider sehr sehr viel gepfuscht.

am 10. August 2023 um 3:36

Zitat:

@ejanste schrieb am 9. August 2023 um 14:47:26 Uhr:

 

Diese sind beschildert mit einem absoluten Halteverbot und dem Zusatzschild: "frei während Ladevorgang".

Meine Frage ist jetzt: wenn ich dort lade, muss ich noch einen Parkschein ziehen oder nicht?

Viele Grüße,

Daniel

Nein, kein Parkschein noetig. Das regelt das Zusatzschild.

Zitat:

@mattalf schrieb am 10. August 2023 um 05:36:26 Uhr:

 

Nein, kein Parkschein noetig. Das regelt das Zusatzschild.

Das Zusatzschild könnte sich aber auch nur auf das Halteverbot beziehen, nicht auf die Parkscheinpflicht. Das ist doch die Frage.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. August 2023 um 16:30:22 Uhr:

Auf diesen Parkplätzen werden auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen abgeschleppt, welche nicht laden.

Macht ja auch Sinn - ist eben ein "LADE"-Parkplatz :)

Zitat:

@Bulwey schrieb am 10. August 2023 um 05:52:23 Uhr:

Das Zusatzschild könnte sich aber auch nur auf das Halteverbot beziehen, nicht auf die Parkscheinpflicht. Das ist doch die Frage.

Das Zusatzzeichen bezieht sich natürlich nur auf das absolute Haltverbot. Dieses stellt wiederum eine eigenständige Regelung dar, so dass die Parkscheinpflicht in fraglichen Bereich nicht gilt. Wenn die Behörde etwas anderes regeln will, muss sie das Zusatzzeichen „mit Parkschein“ auch im Bereich der Ladesäule anordnen. Im Zusammenhang mit einem absoluten Haltverbot ist das aber nicht vorgesehen bzw. Unsinn.

Unter diesem Aspekt

Zitat:

Zudem erwirkt die Beschilderung an der Ladesäule eine gesonderte Regelung, welche die zuvor bestehende Regelung aufhebt.

der sich für mich logisch anhört,

muss ich bei dieser beschriebenen Situation

Zitat:

Diese sind beschildert mit einem absoluten Halteverbot und dem Zusatzschild: "frei während Ladevorgang".

wohl meine erste Aussage revidieren.

Da die Verwaltung wohl selbst gemerkt hat welches Ei sie da gelegt hat und man erstens so etwas nicht zugeben will und zweitens die Lieferfristen für die neuen Schilder wohl noch etwas dauern, hält man einfach die Füße still.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. August 2023 um 16:30:22 Uhr:

Deswegen wäre die Beschilderung als Foto interessant.

Wer schaut schon auf den HP der Kommunen nach, wie die Parkregelungen sind?

Für den TE und alle Anderen, die sich auf den beschriebenen Parkplatz stellen zählt am Ende einzig und allein, wie die Verkehrsüberwachung dort handelt oder auch nicht.

Ergänzung: In Stuttgart gibt es momentan zwei Arten der Beschilderung von E-Ladeparkplätzen, mit VZ 314/315 und 286, beide mit Zusatzschild. Die Beschilderung mit VZ 286 wird derzeit überall durch VZ 314/315 ersetzt. Parkscheine bzw. Parkscheiben werden nicht benötigt.

Auf diesen Parkplätzen werden auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen abgeschleppt, welche nicht laden.

Hallo,

die Beschilderung mit dem absoluten Halteverbot in Verbindung mit markierten Parkflächen ist gar nicht zulässig.

Auch ohne markierte Parkfläche wäre das eine rechtlich fragliche "Bastellösung".

Eine sehr gute Seite wie Ladeplätze beschildert werden müssen, gibt es hier:

http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 10. August 2023 um 7:42

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 9. August 2023 um 15:46:01 Uhr:

 

Interessante Konstellation. Ein Photo waere hilfreich. Wie sehen denn die E-Ladebuchten aus? Ich habe ein Gefuehl, dass diese nicht teil der Fahrbahn sind und die gesamte Beschilderung Quatsch sein koennte.

Aus Ermangelung an privaten Bildern, habe ich mal Streetview bemüht:

Kennzeichnung Beginn der allgemeinen Parkverbotszone

Kennzeichnung der Ladebucht

Themenstarteram 10. August 2023 um 7:48

Zitat:

@diezge schrieb am 10. August 2023 um 09:14:01 Uhr:

 

Eine sehr gute Seite wie Ladeplätze beschildert werden müssen, gibt es hier:

http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

Danke erstmal bis hierher, für die vielen Rückmeldungen!

Wenn ich mir oben genannten Link ansehe, dann verstehe ich, warum wir oft für unsere Bürokratie verschrieen sind.

Man bekommt ja das Gefühl, dass man zum korrekten Parken an Ladesäulen zunächst Verkehrsrecht studieren muss, um nichts falsch zu machen. ;)

Und damit gilt:

lfd.Nr. 64 Anlage 2 StVO:

Ge- oder Verbot

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.

Themenstarteram 10. August 2023 um 8:00

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. August 2023 um 15:15:14 Uhr:

Hast Du Deine Anfrage hierhin geschickt? Wenn nicht, versuche das mal.

Dein Link war ein Volltreffer. Man mag ja über Kommunen meckern, aber es gibt auch unglaublich motivierte Mitarbeiter dort!

Nach meiner Anfrage gestern hat mir die Verkehrsüberwachung grad auf die Mailbox gesprochen:

Parken während des Ladevorgangs ohne Parkschein. Dies gilt laut ihrer Aussage in Düsseldorf auch in allen anderen bewirtschafteten Parkzonen, in der Regel mit einem 4h "Begrenzungsschild".

Na das ist doch perfekt Wobei mich eine negative Antwort auch nicht verwundert hätte, da es tatsächlich auch Behörden gibt, die die Sache anders sehen.

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