Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
463 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 5. Oktober 2019 um 23:01:39 Uhr:
Wer die Schilder nicht sieht, bzw. ihren Sinn nicht erfasst, ist zum Führen eines KFZ ungeeignet.
So kann man es auch sehen.
Am besten abschleppen, dann kann man nicht von Abzocke reden, da werden nur die Plätze für die nächsten Kunden freigemacht.
Abschleppen fällt halt auch mal ganz schnell in die Rubrik "Unverhältnismäßigkeit".
Z.B. dann, wenn auf dem Kundenparkplatz noch viele Stellplätze frei sind.
Wie die Schilder aufgestellt zu haben müssen, ist klar geregelt... da braucht man nicht die Moralkeule schwingen unter dem Motto "Wer die Schilder nicht sieht ist nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen"
Zitat:
@manvo schrieb am 5. Oktober 2019 um 23:01:39 Uhr:
Wer die Schilder nicht sieht, bzw. ihren Sinn nicht erfasst, ist zum Führen eines KFZ ungeeignet.
So kann man es auch sehen.
Am besten abschleppen, dann kann man nicht von Abzocke reden, da werden nur die Plätze für die nächsten Kunden freigemacht.
Wenn die Schilder in zu kleiner Schrift oder zu hoch hängen, sieht man sie nicht. Damit hat man die AGBs nicht gelesen und geht keinen Vertrag ein. Besonders in der Dunkelheit kann das passieren. Ging dem TE ja auch so.
Oder alternativ würde ich mich natürlich darauf berufen, nicht gefahren zu sein. Wie in dem Thread schon oft genannt, gibt es keine Halterhaftung.
Persönliche Meinung dazu: diese Abzocke echter Kunden kostet den Markt mehr Kunden als es Gewinnbeteiligung am Bußgeld gibt.
Es erfordert etwas mitdenken beim Einparken, entweder die Parkscheibe auszulegen ( mit der eingestellten Zeit) bzw. die 60 min einzuhalten. Jedoch ist die Chance einen freien Platzpark zu ergattern größer.
„wir“ bekamen von unseren Kindern eine automatische Parkscheibe geschenkt welche uns senilen Dackel das Mitdenken abnimmt.
Nun gibt es die 60 min Regel mit den aufgesetzten Sensoren pro Stellfläche. Würden mir die 60 min nicht reichen so würde ich hier das Gespräch mit dem Filialisten suchen.
Grundsätzlich ist es doch eigentlich bedenklich, dass sich viele Automobilisten einfach über Gesetze und Regeln hinwegsetzen. Der LmaA Gedanke setzt sich immer mehr durch.
Gruß
Ist kein Bußgeld, über das wir sprechen. Ist Vertragsstrafe.
Mglw. muss ein Gericht entscheiden, ob die Art der Beschilderung hinreichte. Kann schon sein, dass man damit Erfolg hat oder zumindest einen Vergleich begründen könnte.
(Das wäre der gebührentechnische Idealfall, beide Anwälte würden sicherlich unbedingt dazu raten! ;-)
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Wobei die automatische ( mitlaufende ) Parkscheibe auch nicht zulässig ist ...
Zitat:
@wpp07 schrieb am 6. Oktober 2019 um 09:51:54 Uhr:
„wir“ bekamen von unseren Kindern eine automatische Parkscheibe geschenkt welche uns senilen Dackel das Mitdenken abnimmt.
Kommt auch immer drauf an, ob die elektronische Parkscheibe auch akzeptiert wird.
Bei mir z.B. in der Stadt im öffentlichen Parkraum wird die digitale Parkscheibe jedenfalls nicht anerkannt.
Wie es bei den Discounterparkplätzen aussieht ist sicher wieder anders.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 6. Oktober 2019 um 09:57:26 Uhr:
Wobei die automatische ( mitlaufende ) Parkscheibe auch nicht zulässig ist ...
Es gibt aber automatische Parkscheiben, die zulässig sind. Sicherlich ist von denen die Rede.
Zitat:
Kommt auch immer drauf an, ob die elektronische Parkscheibe auch akzeptiert wird.
Bei mir z.B. in der Stadt wird die digitale Parkscheibe nicht anerkannt.
haha, die Stadt möcht ich sehen, die rechtskonforme Parkscheiben nicht anerkennt. Eine Steilvorlage für jeden Anwalt.
Zitat:
@NOMON schrieb am 6. Oktober 2019 um 10:23:30 Uhr:
Es gibt aber automatische Parkscheiben, die zulässig sind. Sicherlich ist von denen die Rede.
Kenne mehrere Personen in meiner Stadt, welche diese digitale Parkuhr im Auto an der Windschutzscheibe haben.
Diese wurden in meiner Heimatstadt nicht anerkannt.
Zitat:
@manvo schrieb am 5. Oktober 2019 um 23:01:39 Uhr:
Wer die Schilder nicht sieht, bzw. ihren Sinn nicht erfasst, ist zum Führen eines KFZ ungeeignet.
So kann man es auch sehen.
Erschreckend viele Zeitgenossen sind sich dieses Umstands offenbar
nichtbewußt.
Zitat:
@NOMON schrieb am 6. Oktober 2019 um 09:54:40 Uhr:
Ist kein Bußgeld, über das wir sprechen. Ist Vertragsstrafe.Mglw. muss ein Gericht entscheiden, ob die Art der Beschilderung hinreichte. Kann schon sein, dass man damit Erfolg hat oder zumindest einen Vergleich begründen könnte. (Das wäre der gebührentechnische Idealfall, beide Anwälte würden sicherlich unbedingt dazu raten! ;-)
Ich weiß, dass es eine Vertragsstrafe ist. Ich benutze den Ausdruck nicht, weil beim Bußgeld jeder einordnen kann, um was es geht - auch wenn es der falsche Begriff ist.
Es gibt auf Parkplätzen keine Pflicht die Parkscheibe auslegen zu müssen. Das gilt für geschätzt 97% der privaten Parkplätze. Wenn der Betreiber eine Parkscheibe will, muss das irgendwo deutlich stehen. Da eine ordentliche Beschilderung Auslegungssache ist, sollte man sich besser darauf berufen nicht gefahren zu sein. Die Pflicht des Nachweises hat der Parkplatzbewirtschafter zu bringen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2019 um 10:28:22 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 6. Oktober 2019 um 10:23:30 Uhr:
Es gibt aber automatische Parkscheiben, die zulässig sind. Sicherlich ist von denen die Rede.Kenne mehrere Personen in meiner Stadt, welche diese digitale Parkuhr im Auto an der Windschutzscheibe haben.
Diese wurden in meiner Heimatstadt nicht anerkannt.
Hallo zusammen.
Jaaaaaaaaaaa, das ist die Parkuhr bei der es sich doch bei mir dreht ( frei nach Fanta vier). War anfangs auch skeptisch aber anscheinend ist diese Parkuhr zuläßig.
Gruß
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2019 um 10:28:22 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 6. Oktober 2019 um 10:23:30 Uhr:
Es gibt aber automatische Parkscheiben, die zulässig sind. Sicherlich ist von denen die Rede.Kenne mehrere Personen in meiner Stadt, welche diese digitale Parkuhr im Auto an der Windschutzscheibe haben.
Diese wurden in meiner Heimatstadt nicht anerkannt.
das glaube ich wohl. Dennoch: gute Erfolgsaussichten, wenn man sich gegen Knöllchen zur Wehr setzt, vorausgesetzt, man nutzt eine vom KBA genehmigte Version der Parkuhr.
Wobei ich mich allerdings frage, welchen Sinn eine mitlaufende Parkscheibe in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung macht...
Kurze Frage zu dieser von mir verlinkten digitalen Parkscheibe.
Bei jedem Stop an der Ampel stellt sich die elektronische Parkscheibe neu ein ?!