Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
463 Antworten
Danke, dass du die Vorschrift auch gelesen hast. Ich hatte nur geschätzt. ;-)
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Oktober 2019 um 23:26:46 Uhr:
Ein Eigentümer kann jeden damit beauftragen, auch Loyal Parking oder den Papst. Er kann auch die ihm zustehende Forderung abtreten, wie es üblicherweise bei Inkassounternehmen geschieht.und nun?
Das trifft zu, wenn du beispielsweise eine Rechnung nicht bezahlst. Wenn ich mir aber ein Schild mit der Aufschrift „Unbefugtes Betreten wird mit 100€ geahndet“ in den Garten stelle und du betrittst diesen, musst du die 100€ dann bezahlen, ohne dass ich diese gerichtlich einfordere und das Urteil zu meinen Gunsten ausfällt (was es nicht tun wird)? Nein, musst du nicht. Exakt so verhält sich das mit den privaten Parkplätzen. Solange nicht geklagt wurde (und der Eintreiber auch Recht bekommen hat), können die einem gar nichts. Habe ich selbst schon 2 mal durchexerziert. Einfach die Nerven behalten. Irgendwann geben die Ruhe.
Es ist auf der anderen Seite niemand gezwungen, seine Forderung durchzusetzen. Dafür gibt es auch ökonomische Gründe. Es muss nicht daran liegen, dass eine Forderung juristisch umstritten sei.
Aus deiner Erfahrung zu folgern, dass die Durchsetzung der Forderung nicht *zulässig* sei, ist fehlerhaft.
Zitat:
@NOMON schrieb am 5. Oktober 2019 um 08:00:00 Uhr:
Es ist auf der anderen Seite niemand gezwungen, seine Forderung durchzusetzen. Dafür gibt es auch ökonomische Gründe. Es muss nicht daran liegen, dass eine Forderung juristisch umstritten sei.
Aus deiner Erfahrung zu folgern, dass die Durchsetzung der Forderung nicht *zulässig* sei, ist fehlerhaft.
Natürlich ist die Durchsetzung zulässig. Aber dazu bedarf es etwas mehr, als Post von Loyal Parking.
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Für die Durchsetzung einer Vertragsstrafe muss nachgewiesen werden, dass ein Vertragsverhältnis bestanden hat. Dazu ist es nicht ausreichend, irgendwo ein Schild hinzustellen.
warum denn nicht? Wenns eindeutiges in der Art draufsteht, sehr wohl.
..sondern?
Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Handeln entstehen. Wenn AGB für sichtbar aufgestellt sind, kommt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch zustande, wenn ich ein Fahrzeug auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen abstelle.
Vertragspartner wird natürlich nur die Person, die gehandelt hat, sie muss nicht identisch sein mit dem Halter des Fahrzeugs. Das ist ein gewisses Problem bei der Geltendmachung und Durchsetzung eines Anspruchs, anders als bei beim Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Das ist aber nur ein Beweisproblem, keine juristische Grauzone, wie uns mancher glauben lassen will.
Zitat:
@NOMON schrieb am 5. Oktober 2019 um 15:14:39 Uhr:
..sondern?Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Handeln entstehen. Wenn AGB für sichtbar aufgestellt sind, kommt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch zustande, wenn ich ein Fahrzeug auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen abstelle.
eben, wie solls denn auch anders gehen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 5. Oktober 2019 um 15:21:26 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 5. Oktober 2019 um 15:14:39 Uhr:
..sondern?Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Handeln entstehen. Wenn AGB für sichtbar aufgestellt sind, kommt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch zustande, wenn ich ein Fahrzeug auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen abstelle.
eben, wie solls denn auch anders gehen.
Kenntnis
undHandeln müssen beide vorliegen.
Deswegen reicht es ja auch nicht aus, irgendwo auf der Seite eines Webshop ein paar AGB zu formulieren, Du musst noch ein Häkchen machen, dass Du sie gelesen hast.
Zitat:
@NOMON schrieb am 5. Oktober 2019 um 15:14:39 Uhr:
..sondern?Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Handeln entstehen. Wenn AGB für sichtbar aufgestellt sind, kommt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch zustande, wenn ich ein Fahrzeug auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen abstelle.
Nö !
Im Grunde genommen können da 100 Schilder mit AGB aufgestellt und alle gut sichtbar sein.
Nur solange da nicht drauf steht wie die AGB anzuerkennen sind, sprich, was muß Ich tun, damit die AGB auch greift, kann man die Schilder mit den AGB in die Tonne klopfen.
Bei uns gibt's auch so einen Parkplatz, da hängen mehrere wirklich riesige Schilder mit den AGB's drauf und als letzter Satz steht, "...mit der Nutzung unserer Parkfläche erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden."
Damit ist alles gesagt...
Gruß jaro
Eben.
Die Bedingungen, unter denen die AGB wirksam werden, stehen i. d. R. auf allen diesen Schildern drauf.
Ist doch super.
Dann muss der Parkraumbewirtschafter nur noch nachweisen:
- dass diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen wurden
- wer diese zur Kenntnis genommen hat
- dass diese Person auch das Fahrzeug abgestellt hat
I.d.R. scheitert es an einem dieser Punkte, so dass eine gerichtliche Prüfung ausbleiben wird.
Wer die Schilder nicht sieht, bzw. ihren Sinn nicht erfasst, ist zum Führen eines KFZ ungeeignet.
So kann man es auch sehen.
Am besten abschleppen, dann kann man nicht von Abzocke reden, da werden nur die Plätze für die nächsten Kunden freigemacht.
Nein, wenn dir Schilder gut sichtbar aufgestellt sind, muss der Verwender der AGB nicht nachweisen, dass sie vom Nutzer des Parkplatzes tatsächlich zur Kenntnis genommen wurden. Wie soll das auch funktionieren? Ein Häkchen wie im webshop ist nicht nötig.
Nachweisen müsste der Verwender sicher AGB nur, wer sein Vertragspartner geworden ist, bzw. dass die in Anspruch genommene Person Vertragspartner ist. Nämlich die Person, die das Auto abgestellt hat. Es ist nicht unmöglich, diesen Nachweis zu erbringen, bspw. mit Kameraüberwachung und/oder Zeugen.
Es sind schon Verfahren vor Gericht erfolgreich für die Bewirtschafter abgewickelt worden. Ob das die Regel ist oder der Verzicht bzw. Verlust der Forderung, kann ich nicht sagen.