Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
463 Antworten
Hier in der Nähe gibt es so einen "Ladenverbund" (Supermarkt, Bettwäschehändler, Drogeriemarkt, mehrere Klamottenläden, sogar eine Imbissbude). Früher sind wir oft dorthin zum Einkaufen gefahren, war gemütlich, man konnte sich Zeit lassen, einen Laden nach dem anderen besuchen... Und dann hingen irgendwann die zugegeben großen Schilder mit der Parkscheibe, 1 Stunde und Vertragsstrafe an diversen Laternen auf dem Parkplatz. Das hieß dann rein in den Supermarkt, rumhetzen und die Einkaufsliste abarbeiten, hoffen, dass an den Kassen keine langen Schlangen sind, raus zum Auto, einladen. Ab zum Drogeriemarkt. Was im Auto vergessen, nochmal zurück und da stand schon einer neben dem Auto und hat die Parkscheibe begutachtet. Den Drogeriemarkt haben wir dann vergessen. Ebenso den ganzen "Ladenverbund". Wir kaufen jetzt woanders ein, wo man keinem Zeitdruck ausgesetzt ist.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Oktober 2019 um 12:22:33 Uhr:
ich unterstelle garnichts, aber so eine "Parkscheiben-Falle" kommt nie von ungefähr.
Und ein einziger Google-Aufreger sagt da auch noch nicht viel aus.
Mach 'n Bild von der Situation, dann weiß man mehr.
Richtig, von ungefähr kommen die nicht. Da hat jemand eine äußerst lukrative Abzock-Marktlücke entdeckt. Und diese Parkraumüberwacher werden auch wieder verschwinden. Nämlich dann, wenn 99% der abbestellten Fahrzeuge eine Parkscheibe vorweisen. Dabei ist es völlig egal, ob ich in dem Laden zu dem der Parkplatz gehört, einkaufe, oder 5 Straßen weiter. Bei 99% Parkscheibe funktioniert dieses Geschäftsmodell nicht mehr. Und an den TE: Einfach ignorieren. Die Rechtslage ist äußerst unklar und wegen 30€ wird es zu keinem Verfahren kommen.
Ich würde mich niemals als Fahrer/Parker zu erkennen geben, z.B. beim Versuch die Sache friedlich zu klären.
@verkehrshindernis:
Was an der Rechtslage in der vom TE geschilderten Situation unklar sein soll, wirst du nicht erklären können. Die Rechtslage ist völlig eindeutig und klar!
Außerdem glaube ich eher, dass das Geschäftsmodell dann aufgegangen ist, wenn 99 % der Autofahrer die Parkscheibe nutzen. Dann werden die Parkplätze nämlich nach absehbarer Zeit wieder für neue Kunden frei.
Dein Beitrag geht m. E. von falschen Prämissen aus und gibt die falsche Empfehlung.
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 4. Oktober 2019 um 16:44:19 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Oktober 2019 um 12:22:33 Uhr:
ich unterstelle garnichts, aber so eine "Parkscheiben-Falle" kommt nie von ungefähr.
Und ein einziger Google-Aufreger sagt da auch noch nicht viel aus.
Mach 'n Bild von der Situation, dann weiß man mehr.Richtig, von ungefähr kommen die nicht. Da hat jemand eine äußerst lukrative Abzock-Marktlücke entdeckt. Und diese Parkraumüberwacher werden auch wieder verschwinden. Nämlich dann, wenn 99% der abbestellten Fahrzeuge eine Parkscheibe vorweisen. Dabei ist es völlig egal, ob ich in dem Laden zu dem der Parkplatz gehört, einkaufe, oder 5 Straßen weiter. Bei 99% Parkscheibe funktioniert dieses Geschäftsmodell nicht mehr. Und an den TE: Einfach ignorieren. Die Rechtslage ist äußerst unklar und wegen 30€ wird es zu keinem Verfahren kommen.
ob sich das irgendwann nicht mehr lohnt, naja... schwer zu sagen.
Park & Control zB hat mittlerweile auf Sensoren in der Fahrbahn umgestellt, brauchen also weniger Hilfskräfte, die ständig die Parkplätze abklappern. Die messen einfach nur noch die Zeit, die ein Fahrzeug unbewegt über so einem Sensor steht.
Die Hifis schwärmen nur noch aus, wenn irgendwo der Alarm angeht.
So ne Weile trägt sich das Geschäftsmodell auf diese Weise schon, da viel weniger Aufwand und Personal-Kosten.
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Oktober 2019 um 18:21:22 Uhr:
@verkehrshindernis:
Was an der Rechtslage in der vom TE geschilderten Situation unklar sein soll, wirst du nicht erklären können. Die Rechtslage ist völlig eindeutig und klar!
Unternehmen wie die hier genannte Loyal Parking können zwar Forderungen stellen, die Befugnis, diese auch einzutreiben, haben sie nicht.
Wie kommen die denn nun an Anschrift und Name des Kennz.halters?
Wurde schonmal gefragt, hat aber keiner hier beantwortet.
@Verkehrshindernis
Wieso soll der Eigentümer oder ein Beauftragter die Vertragsstrafe nicht einfordern und auch eintreiben können?
Zuständig für Forderungen aus einer Vertragsstrafe ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten. Es bietet sich zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren an. Wenn die Forderung tituliert ist, empfiehlt sich sicherlich ein Auftrag an einen Gerichtsvollzieher, weil dieser besondere Befugnisse hat. Aber man darf auch selbst zum Schuldner gehen. Überhaupt kein Problem.
Auf welchen Planeten leben Sie, Verkehrshindernis?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 4. Oktober 2019 um 19:55:54 Uhr:
Wie kommen die denn nun an Anschrift und Name des Kennz.halters?
Wurde schonmal gefragt, hat aber keiner hier beantwortet.
Man schreibt das KBA an und erklärt sein berechtigtes Interesse an der begehrten Auskunft.
Rechtsgrundlage findet sich in § 39 II STVG.
Vielen Dank für den Link. Damit ist meine Frage beantwortet.
Danke, meine auch.
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:01:16 Uhr:
@Verkehrshindernis
Wieso soll der Eigentümer oder ein Beauftragter die Vertragsstrafe nicht einfordern und auch eintreiben können?
Zuständig für Forderungen aus einer Vertragsstrafe ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten.
Genau das meinte ich doch. Solange lediglich der Eigentümer (oder dessen Beauftragter) an mich heran tritt, kann mir das völlig gleichgültig sein.
Ein Eigentümer kann jeden damit beauftragen, auch Loyal Parking oder den Papst. Er kann auch die ihm zustehende Forderung abtreten, wie es üblicherweise bei Inkassounternehmen geschieht.
und nun?
Nun wartet Verkehrshindernis auf entsprechende Post vom örtlichen Amtsgericht.
Ist doch klar.
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:02:48 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 4. Oktober 2019 um 19:55:54 Uhr:
Wie kommen die denn nun an Anschrift und Name des Kennz.halters?
Wurde schonmal gefragt, hat aber keiner hier beantwortet.Man schreibt das KBA an und erklärt sein berechtigtes Interesse an der begehrten Auskunft.
Rechtsgrundlage findet sich in § 39 II STVG.
Die richtige Grundlage ist aber der Absatz 1 und es reicht auch, die Zulassungsstelle anzuschreiben, bei der das Fahrzeug zugelassen ist, das muss nicht über das KBA gehen...