Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
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463 Antworten
Zitat:
@lex-golf schrieb am 29. Dezember 2020 um 11:26:06 Uhr:
Gut für Dich wenn Du noch Auswahl zum Parken hast ohne kostenpflichtige Gemeindeparkplätze. Da schätze ich das kostenfreie Händlerangebot nur mit Parkscheibe als Alternative sehr. Und beide Gemeinde und Händler berechnen Nichteinhaltung der Spielregeln. Das ist nicht mehr wie fair. Und auch die gleiche geschäftliche Beziehung.
Es gibt weit mehr als genug Supermärkte und Discounter, die ihre Kundenparkplätze den Kunden ohne Parkraumbewirtschafter zur Verfügung stellen.
Da muß Ich nicht auf kostenpflichtige Parkplätze der Gemeinde(n) ausweichen (woher man das immer nur nimmt ?!)
Auch das Auslegen der Parkscheibe ist da nicht nötig und es gibt auch keine Höchstparkdauer.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Dezember 2020 um 11:19:54 Uhr:
...
Ich kauf lieber da ein, wo der Kunde noch als Kunde wertgeschätzt wird.
...
Genau.
Unter Wertschätzung verstehe ich einen, von Dauer- u. Fremdparkern(Nichtkunden) frei gehalten, Kundenparkplatz. Auf diesem Kundenparkplatz, der Privatgelände darstellt, erkenne ich die Regeln des Besitzers an.
Mir ist klar, dass es andere gibt, die weniger Respekt vor privaten Besitz haben und sich auf ein vermeintliches "Gewohnheitsrecht auf ungeregeltes Befahren" dieses Privatgeländes berufen. An dieser eigenwilligen Rechtsauffassung kann ich aber nichts ändern.
Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 11:50:32 Uhr:
Mir ist klar, dass es andere gibt, die weniger Respekt vor privaten Besitz haben und sich auf ein vermeintliches "Gewohnheitsrecht auf ungeregeltes Befahren" dieses Privatgeländes berufen. An dieser eigenwilligen Rechtsauffassung kann ich aber nichts ändern.
Letztlich ist es eine kaufmännische Entscheidung der Geschäftsinhaber.
Wenn Du nur dort parken möchtest, wo Schranken oder Bewirtschafter zu finden sind, ist das genauso Deine Entscheidung, wie die anderer Forianer, die dort dann evtl. nicht parken möchten.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Dezember 2020 um 11:41:17 Uhr:
Es gibt weit mehr als genug Supermärkte und Discounter, die ihre Kundenparkplätze den Kunden ohne Parkraumbewirtschafter zur Verfügung stellen.
Da muß Ich nicht auf kostenpflichtige Parkplätze der Gemeinde(n) ausweichen (woher man das immer nur nimmt ?!)
Auch das Auslegen der Parkscheibe ist da nicht nötig und es gibt auch keine Höchstparkdauer.
Da sind dann aber vermutlich keine Geschäfte innerhalb größerer Städte. Wenn rundum genug Parkmöglichkeiten gegeben sind, macht es natürlich wenig Sinn, den eigenen Parkplatz überwachen zu lassen. Wenn die eigenen Kunden auf dem Gelände aber keinen Platz mehr finden, weil die Besucher des Ärztezentrums gegenüber ohne Parkplatz alles belegen, dann fällt die Entscheidung zur Überwachung schon anders aus.
Ich schlage vor jeder liest nochmal die älteren Posts und wiederholt sich daraufhin nicht zum zwanzigsten Mal.
Das macht die Sache wesentlich übersichtlicher.
Das was ihr hier gerade treibt ist Niveau von Stammtisch zu sehr fortgeschrittener Zeit.
Könnt ihr besser.
Moorteufelchen
Woher sollen noch neue Argumente kommen? Die wurden hier und anderswo schon seitenlang ausgetauscht. Es wird keiner seine Einstellung zur Sache ändern.
Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 11:50:32 Uhr:
Genau.
Unter Wertschätzung verstehe ich einen, von Dauer- u. Fremdparkern(Nichtkunden) frei gehalten, Kundenparkplatz. Auf diesem Kundenparkplatz, der Privatgelände darstellt, erkenne ich die Regeln des Besitzers an.Mir ist klar, dass es andere gibt, die weniger Respekt vor privaten Besitz haben und sich auf ein vermeintliches "Gewohnheitsrecht auf ungeregeltes Befahren" dieses Privatgeländes berufen. An dieser eigenwilligen Rechtsauffassung kann ich aber nichts ändern.
Grundsätzlich wissen wir ja alle gar nicht, wer legal auf dem Kundenparkplatz parkt um im Markt einzukaufen.
Zumindest habe Ich nicht die Fähigkeit das zu beurteilen.
Gleiches gilt, daß Ich nicht bei vollem parkplatz aussteige und x-beliebige Fahrzeuge ausrufen lassen, nur weil Ich der Meinung bin, bei diesen fahrzeugen könnte es sich um Falschparker handeln.
Wenn also die Supermärkte und Discounter mit der Beauftragung der Parkraum-Firmen ungebetene Falschparker vom Parkplatz runter haben wollen, und damit werben ja die Parkraum-Firmen auf den Homepages, dann sollten die Parkraum-Firmen auch die "Falschparker" ins Visier nehmen.
Wenn hier aber nicht zwischen Kunde und Falschparker unterschieden wird, dann wäre es evtl doch mal an der Zeit darüber nachzudenken, es wie @verkehrshindernis zu machen.
Die Parkscheibe auszulegen und sich an einem kostenlosen Parkplatz erfreuen.
Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 09:41:43 Uhr:
Wobei ich mich garantiert nicht irre ist, dass die Parkplatzsuche auf dem Parkplatz, den sich hier bei mir Supermarkt, Baumarkt und Apotheke teilen, viel entspannter geworden ist. Früher habe ich da häufiger meine Frau aussteigen lassen, die konnte den Einkauf schon alleine starten, während ich auf die nächste frei werdende Parklücke gewartet habe. Im Baumarkt oder Supermarkt sind die Warteschlangen an den Kassen seitdem aber nicht kürzer geworden. Ein Kunden- od. Umsatzrückgang ist hier zumindest nicht ersichtlich.
Das ist jetzt aber interessant. Die Fremdparker gibt es nicht mehr. Die Parkplatzsituation ist völlig entspannt, weil nur noch echte Kunden dort parken. Da frage ich mich, warum die Parkraum-Überwacher immer noch dort ihr Unwesen treiben. Es geht jetzt also nur noch darum vergesslichen Kunden oder solchen die es nicht anders gewohnt sind, das Geld aus der Tasche zu ziehen. Denn nur zur Abschreckung bewirtschaften die den Parkplatz garantiert nicht. Und weil immer mehr Menschen mittlerweile dort so parken wie der Bewirtschafter es will, werden die Methoden härter: Jemand der bei der Einfahrt das Schild zwar gesehen, aber nicht den Inhalt gelesen hat stellt sein Fahrzeug ab und läuft zur Eingangstür. Dort befindet sich in der Regel ein weiterer Hinweis auf die Gegebenheiten. Vorbildlich. Sollte man meinen. Wen man dann zurück zum Fahrzeug geht, hat man in der Regel bereits 30€ weniger in der Tasche. Das ist gängige Praxis bei nicht automatisierter Überwachung. So, das reicht denen aber nicht. Parkt man nicht absolut korrekt mittig in einer Parklücke wird ja mittlerweile ebenfalls kassiert. Was kommt als nächstes? Vielleicht "aus Sicherheitsgründen muss die Profiltiefe ihrer Reifen mindestens 7,25 mm betragen. Ansonsten wird eine Vertragsstrafe von 60€ fällig" oder "aus gegebenen Anlass beträgt die höchste zulässige Parkdauer ab 01.01.2021 37,5 Minuten" oder "Nach dem Verstauen ihres Einkaufs haben Sie 117 Sekunden Zeit den Parkplatz zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig" usw...
Fazit zur manuellen Überwachung: Grenzt teilweise schon an Wegelagerei bzw. an Sittenwidrigkeit.
So, und nun zur automatisierten Überwachung. Diese führt die ganze Argumentation dann endgültig ad absurdum. Da geht's dann gar nicht mehr um Fremdparker sondern ausschließlich um die Standzeit. Völlig egal, wo sich der Fahrer in dieser Zeit aufhält. Das ist dann definitiv kein Handeln im Interesse des zahlenden Kunden mehr. Theoretisch könnte der gesamte Parkplatz voll stehen und kein Mensch ist im Laden. Interessiert den Überwacher nicht die Bohne. Den interessiert nur Geld.
Fazit zur automatisierten Überwachung: Fremdparker sind dort äusserst gerne gesehen, weil diese naturgemäß die Parkzeit öfter mal überschreiten als der echte Kunde, der dort einkauft.
Gesamtfazit: Die Parkraumüberwacher haben nur ein Interesse und das ist Geld. Würden sie im Interesse der Marktbetreiber handeln, die ja im Idealfall nur eigene Kunden möglichst kurz auf ihren Parkplätzen sehen wollen, würden sie ihr eigenes Geschäftsmodell untergraben. Die Überwacher sind sehr interessiert daran, möglichst viele Fremdparker und Standzeitübertreter auf dem Parkplatz zu haben. Genau das was der Marktbetreiber eben nicht will.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Dezember 2020 um 12:35:23 Uhr:
Grundsätzlich wissen wir ja alle gar nicht, wer legal auf dem Kundenparkplatz parkt um im Markt einzukaufen.Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 11:50:32 Uhr:
Genau.
Unter Wertschätzung verstehe ich einen, von Dauer- u. Fremdparkern(Nichtkunden) frei gehalten, Kundenparkplatz. Auf diesem Kundenparkplatz, der Privatgelände darstellt, erkenne ich die Regeln des Besitzers an.Mir ist klar, dass es andere gibt, die weniger Respekt vor privaten Besitz haben und sich auf ein vermeintliches "Gewohnheitsrecht auf ungeregeltes Befahren" dieses Privatgeländes berufen. An dieser eigenwilligen Rechtsauffassung kann ich aber nichts ändern.
Zumindest habe Ich nicht die Fähigkeit das zu beurteilen.
Gleiches gilt, daß Ich nicht bei vollem parkplatz aussteige und x-beliebige Fahrzeuge ausrufen lassen, nur weil Ich der Meinung bin, bei diesen fahrzeugen könnte es sich um Falschparker handeln.Wenn also die Supermärkte und Discounter mit der Beauftragung der Parkraum-Firmen ungebetene Falschparker vom Parkplatz runter haben wollen, und damit werben ja die Parkraum-Firmen auf den Homepages, dann sollten die Parkraum-Firmen auch die "Falschparker" ins Visier nehmen.
Wenn hier aber nicht zwischen Kunde und Falschparker unterschieden wird, dann wäre es evtl doch mal an der Zeit darüber nachzudenken, es wie @verkehrshindernis zu machen.
Die Parkscheibe auszulegen und sich an einem kostenlosen Parkplatz erfreuen.
Jetzt bist du soooooo nah dran und trotzdem noch vorbei...
Es gibt übrigens noch ein Mittel, den fiesen, bösen, kriminellen, wegelagernden (usw. usf.) Parkraumüberwachern zu entgehen:
Lieferdienstangebote der Supermärkte, wie sie seit Corona nur so aus dem Boden schießen, zu nutzen. Spart neben dem Geldbeutel (Strafe der Überwacher!) Zeit und Nerven.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 29. Dezember 2020 um 12:40:19 Uhr:
Das ist jetzt aber interessant. Die Fremdparker gibt es nicht mehr. Die Parkplatzsituation ist völlig entspannt, weil nur noch echte Kunden dort parken. Da frage ich mich, warum die Parkraum-Überwacher immer noch dort ihr Unwesen treiben.Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 09:41:43 Uhr:
...
Diese Frage stelle ich mir nicht. Warum auch? Ich beobachte nur eine entspanntere Parksituation.
Zitat:
Jemand der bei der Einfahrt das Schild zwar gesehen, aber nicht den Inhalt gelesen hat stellt sein Fahrzeug ab und läuft zur Eingangstür. Dort befindet sich in der Regel ein weiterer Hinweis auf die Gegebenheiten. Vorbildlich. Sollte man meinen. Wen man dann zurück zum Fahrzeug geht, hat man in der Regel bereits 30€ weniger in der Tasche.
Diese Erstvergehen bleiben aus eigener Erfahrung mittels eingescannten Kassenbon kostenfrei.
Zitat:
Was kommt als nächstes? Vielleicht "aus Sicherheitsgründen muss die Profiltiefe ihrer Reifen mindestens 7,25 mm betragen. Ansonsten wird eine Vertragsstrafe von 60€ fällig" oder "aus gegebenen Anlass beträgt die höchste zulässige Parkdauer ab 01.01.2021 37,5 Minuten" oder "Nach dem Verstauen ihres Einkaufs haben Sie 117 Sekunden Zeit den Parkplatz zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig" usw...
Jetzt wird es dir aber langsam selbst peinlich, oder....
😮
Zitat:
Fazit zur automatisierten Überwachung: Fremdparker sind dort äusserst gerne gesehen, weil diese naturgemäß die Parkzeit öfter mal überschreiten als der echte Kunde, der dort einkauft.
Gesamtfazit: Die Parkraumüberwacher haben nur ein Interesse und das ist Geld. Würden sie im Interesse der Marktbetreiber handeln, die ja im Idealfall nur eigene Kunden möglichst kurz auf ihren Parkplätzen sehen wollen, würden sie ihr eigenes Geschäftsmodell untergraben. Die Überwacher sind sehr interessiert daran, möglichst viele Fremdparker und Standzeitübertreter auf dem Parkplatz zu haben. Genau das was der Marktbetreiber eben nicht will.
Aber klar doch. Die Fremdparker sind so dämlich oder es spricht sich nicht rum, dass da kassiert wird und spielen das Spielchen mit und zahlen regelmäßig ihre Knöllchen.
Oder die Fremdparker und Bewirtschafter sind ein und dieselben? Knöllchen werden zum Nachteil der Steuerzahler als Betriebsausgaben verbucht? Wir sind hier ev. einer ganz heißen Sache auf der Spur. Dran bleiben!
😉😁
Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 13:22:23 Uhr:
Diese Erstvergehen bleiben aus eigener Erfahrung mittels eingescannten Kassenbon kostenfrei.
Wenn man Glück hat vielleicht.
Selbst eine Beschwerde beim Filialleiter ist in sehr vielen Fällen erfolglos geblieben was zu keiner Kulanz bei der Parkraum-Firma geführt hat.
Die Geschäftsbedingungen bestehen nun mal nicht nur damit, eine Parkscheibe auszulegen und die Höchstparkdauer nicht zu überschreiten.
Das Kleingedruckte, was Ich nicht beim Einfahren auf den Parkplatz lesen kann ist genau so ausschlaggebend.
Dafür muß aber zwangsläufig das Auto geparkt und verlassen werden.
Aber mit dem Parken erkenne Ich die AGB an.
Wieviele Fälle gab es, da fiel es den Kunden auf dem Weg zum Eingang ein, daß die Parkscheibe vergessen wurde und schon war ein Knöllchen dran.
Für mich eine Frechheit !
Zitat:
@reox schrieb am 29. Dezember 2020 um 13:22:23 Uhr:
Aber klar doch. Die Fremdparker sind so dämlich oder es spricht sich nicht rum, dass da kassiert wird und spielen das Spielchen mit und zahlen regelmäßig ihre Knöllchen.
Oder Sie sind schlauer und nutzen das Angebot.
Parkscheibe raus und Höchstparkdauer einhalten... es wird doch nur darauf geschaut.
Alles andere ist nicht von Interesse.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Dezember 2020 um 13:34:34 Uhr:
...
Die Geschäftsbedingungen bestehen nun mal nicht nur damit, eine Parkscheibe auszulegen und die Höchstparkdauer nicht zu überschreiten.
Das Kleingedruckte, was Ich nicht beim Einfahren auf den Parkplatz lesen kann ist genau so ausschlaggebend.
Dafür muß aber zwangsläufig das Auto geparkt und verlassen werden.
Aber mit dem Parken erkenne Ich die AGB an.Wieviele Fälle gab es, da fiel es den Kunden auf dem Weg zum Eingang ein, daß die Parkscheibe vergessen wurde und schon war ein Knöllchen dran.
Für mich eine Frechheit !
dann park woanders und lese vor der erstmaligen Nutzung zuerst die seitenlangen AGB auf dem Schild.
und besonders vergessliche lesen das bei jeder vorgesehenen Nutzung des Parkplatzes aufs Neue.
und wieviele Fälle sind dir bekannte, wo der kurze Weg zum Eingang reichte, um das Knöllchen vorzubereiten, auszudrucken und am Fahrzeug zu befestigen?