Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
463 Antworten
Zitat:
@c280mungojerry schrieb am 28. Dezember 2020 um 17:18:58 Uhr:
Das Geschäftsmodell rechnet sich nur dann für die Parkraumüberwacher, wenn sie möglichst viele "Knöllchen" verteilen können - und eben, weil sie dafür die 2-3 fache Höhe der zu erwartenden Strafe auf öffentlichen Grund berechnen.
Um dies zu erreichen (also ein sich lohnendes Geschäft) müssen sie dafür sorgen, dass möglichst viele Fahrer eines Verstoßes gegen die Parkordnung überführt werden können.
Unter diesen Punkt fällt z.B. auch, wie man sein KFZ abzustellen hat (und eben nicht nur die Parkscheibe).
Weiterhin müssen sie dafür sorgen, dass möglichst viele der KFZ Fahrer die ausgewiesene Parkordnung nicht entdecken bzw. falsch interpretieren können. Hier gibt es zwar mittlerweile von Gerichten einige Einschränkungen, aber der Grundtenor bleibt.
Natürlich "rechnet" sich das Ganze erst ab einer gewissen Einnahme-Höhe.
Stellschrauben sind wie du schon korrekt feststellst die Häufigkeit oder die Höhe der einzelnen Einnahmen.
Aufgrund der bereits erfolgten Rechtsprechung fällt das Verstecken der Bedingungen, um Mehreinnahmen zu generieren aber doch schon lange raus.
Und wenn sich die übliche Vertragsstrafe ausserhalb eines betriebswirtschaftlich bedingten Rahmens bewegen würde, gäbe es auch dazu bereits Urteile. Sie ist also schon angemessen.
Was bleibt also am Ende? Das Geschäft möchte keine Dauer/Fremdparker. Eigenes Bewirtschaften wäre vermutlich auch nicht günstiger, als es an einen Dienstleister abzugeben.
Also am Einfachsten an den Dienstleister abgeben. Der trägt dann auch das Risiko, dass sich zu Wenige vertragswidrig verhalten.
Der einfachste Weg als Kunde, solche "Abzocke" zu verhindern wäre dann sich einfach regelkonform zu verhalten.
Glaubst du, wenn die Geschäfte einen eigenen Mitarbeiter da hin stellten, dass der weniger Druck hätte seine Stellung zu rechtfertigen?
Zitat:
@c280mungojerry schrieb am 28. Dezember 2020 um 17:18:58 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Dezember 2020 um 15:09:27 Uhr:
Ich habe da mal eine Frage an die, die meinen eine Parkraumüberwachung sei reine Abzocke und solche Läden würden sie als Kunden nie wieder sehen: Was würdet ihr denn davon halten, wenn euer privater Stellplatz regelmässig von den Besuchern eurer Nachbarn zugeparkt würde?Meistens wird doch für die Höchstparkdauer von 90 Minuten (1,5 Stunden!) nicht einmal ein Nachweis darüber verlangt, dass ihr in genau dem Geschäft eingekauft habt.
Und mal ganz im Ernst, wie schafft man es im Lidl, Aldi oder Edeka mehr als eine Stunde zu verbringen?
Selbst vor Weihnachten, wenn unser Real rappelvoll war, war ich nach spätestens 45 Minuten wieder raus.Und habt ihr auch mal überlegt, was 1,5h Parken auf städtischem Grund teilweise kostet? 5€ sind da schnell fällig.
Ist es da wirklich zuviel verlangt, kurz die Parkscheibe auszulegen, um dann kostenlos parken zu dürfen?Und ja, wenn ich vorher schon erahnen kann, dass ich länger als erlaubt brauche, dann muss ich eben nebenan ins kostenpflichtige Parkhaus. Ich kann doch dem Geschäft nicht vorwerfen, dass es freie Parkplätze für seine Kunden anbieten will.
Also gegen eine Parkscheibe, oder im Falle des Vergessens jener, eine "Strafgebühr" in Höhe dessen, was es auf öffentlichen Grund gibt habe ich absolut nichts einzuwenden.
Eine "Abzockerei" ergibt sich für mich aus Folgendem:
Das Geschäftsmodell rechnet sich nur dann für die Parkraumüberwacher, wenn sie möglichst viele "Knöllchen" verteilen können - und eben, weil sie dafür die 2-3 fache Höhe der zu erwartenden Strafe auf öffentlichen Grund berechnen.
Um dies zu erreichen (also ein sich lohnendes Geschäft) müssen sie dafür sorgen, dass möglichst viele Fahrer eines Verstoßes gegen die Parkordnung überführt werden können.
Unter diesen Punkt fällt z.B. auch, wie man sein KFZ abzustellen hat (und eben nicht nur die Parkscheibe).
Weiterhin müssen sie dafür sorgen, dass möglichst viele der KFZ Fahrer die ausgewiesene Parkordnung nicht entdecken bzw. falsch interpretieren können. Hier gibt es zwar mittlerweile von Gerichten einige Einschränkungen, aber der Grundtenor bleibt.Das sind für mich Gründe, weswegen ich so etwas nicht mit meinem Einkauf unterstütze.
Als Handelskette oder Geschäft bestünde ja auch die Möglichkeit, die Parkflächen selbst zu bewirtschaften und nicht an solche Parkraumüberwachung zu verpachten. Oder Pachtverträge zu machen, welche Bestrafungen nur dann vorsehen, wenn z.B. durch einen Kassenbon nicht nachgewiesen werden kann, dass man dort eingekauft hat. Das Ziel, die Parkfläche für die eigenen Kunden frei zu haben wäre auch damit erreicht.
Da dies aber nicht getan wird, sondern eben an diese Firmen verpachtet wird, zeigt mir (zumindest verstehe ich es so), dass man mich nicht als Kunden haben möchte - und ich akzeptiere das, indem ich solche Parkflächen und das Einkaufen dort, vermeide.
Noch gibt es ja Gott sei Dank genügend Alternativen.
So sehe ich das auch... Tschüss Lidl
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Dezember 2020 um 17:35:21 Uhr:
Natürlich "rechnet" sich das Ganze erst ab einer gewissen Einnahme-Höhe.
Stellschrauben sind wie du schon korrekt feststellst die Häufigkeit oder die Höhe der einzelnen Einnahmen.
Aufgrund der bereits erfolgten Rechtsprechung fällt das Verstecken der Bedingungen, um Mehreinnahmen zu generieren aber doch schon lange raus.
Und wenn sich die übliche Vertragsstrafe ausserhalb eines betriebswirtschaftlich bedingten Rahmens bewegen würde, gäbe es auch dazu bereits Urteile. Sie ist also schon angemessen.
Nun ja, was die Parkraumüberwacher bzw. irgendwelche Gerichte für angemessen halten muss ja nicht automatisch auch ich für angemessen halten.
Wie bereits gesagt, würden wir uns in den Tarifierungen des öffentlichen Verkehrs bewegen (so € 10,-/15,-) bin ich dabei - alles darüber dient dann ja wohl zur Finanzierung dieser "Dienstleistung" - und das muss ich nicht unterstützen - und will es eben auch nicht.
Zitat:
Was bleibt also am Ende? Das Geschäft möchte keine Dauer/Fremdparker. Eigenes Bewirtschaften wäre vermutlich auch nicht günstiger, als es an einen Dienstleister abzugeben. Also am Einfachsten an den Dienstleister abgeben. Der trägt dann auch das Risiko, dass sich zu Wenige vertragswidrig verhalten.
Und genau da setzt bei mir ein gewisses Unverständnis ein.
Solange eine Eigenbewirtschaftung nicht oder nur minimal teurer ist als eine Fremdvergabe (vielleicht sogar den Zorn potentieller Kunden eingerechnet) braucht man auch nicht Fremdvergeben.
Hat ja auch etwas mit Dienstleistung (Kundenzufriedenheit) zu tun.
Zitat:
Der einfachste Weg als Kunde, solche "Abzocke" zu verhindern wäre dann sich einfach regelkonform zu verhalten.
Glaubst du, wenn die Geschäfte einen eigenen Mitarbeiter da hin stellten, dass der weniger Druck hätte seine Stellung zu rechtfertigen?
Ein eigener Mitarbeiter hätte primär das Ziel, auf den Parkplätzen für einen regen Wechsel zu sorgen und eben nicht, so lange zu warten, bis der Kunde ausgestiegen ist und aus irgendwelchen Gründen (Schusseligkeit, nicht 100% richtig parken können usw.) das Fahrzeug verlässt um möglichst schnell ein Ticket zu vergeben.
Anders gesagt, ein eigener Mitarbeiter hat wahrscheinlich den Auftrag, den Kunden zu unterstützen/beratend zur Seite zu stehen und ggf. auf sein Fehlverhalten nett und freundlich hinzuweisen - aber eben nicht, schnellstmöglich ein Ticket auszustellen um den Gewinn der beauftragten Firma zu erhöhen.
Und so etwas verstehe zumindest ich unter Service, Kundenfreundlichkeit usw.
Ich meide im übrigen keine der angesprochenen Handelsketten und Geschäfte generell - aber eben dort, wo so eine Parkraumtruppe ihr "Unwesen" treiben darf.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Dezember 2020 um 15:09:27 Uhr:
Ich habe da mal eine Frage an die, die meinen eine Parkraumüberwachung sei reine Abzocke und solche Läden würden sie als Kunden nie wieder sehen: Was würdet ihr denn davon halten, wenn euer privater Stellplatz regelmässig von den Besuchern eurer Nachbarn zugeparkt würde?
Es ist nicht das Problem, daß wenn mein "privater" Stellplatz vom Nachbarn oder dessen Besuch zugeparkt wird.
Da wird mir als eigentlicher Geschädigter auch ein Riegel vorgeschoben dagegen etwas zu unternehmen.
Wenn der Besuch der Nachbarn das Auto vor mein Haus auf der Straße abstellt habe Ich das zu akzeptieren, da öffentlicher Parkraum.
Es ist schlicht und einfach das Geschäftsmodell dieser Parkraum-Firmen. Die Supermarkt oder Discounterfiliale vergibt die Parkplätze in die Obhut dieser Firmen.
Mit dem eigentlichen Ziel, daß "Fremdparker" dafür belangt werden sollen die auf dem "Kundenparkplatz" parken.
Die Frechheit dabei ist, daß auf den Schildern der Parkraum-Firmen, die mehr oder weniger übersichtlich an den Zufahrten angebracht sind, mit dem Wort "Kundenparkplatz" angeführt sind.
Es sind also nicht nur die eigentlichen Fremdparker im Fadenkreuz der Parkraum-Firmen, sondern auch die Kunden selbst.
Und jetzt soll Ich als "Kunde", der den "Kundenparkplatz" benutzt eine Vertragsstrafe bezahlen, weil Ich die Parkscheibe vergessen habe (die Gründe warum, sind völlig irrelevant) oder die Zeit überschritten wurde ?!
Ich bin der Meinung, daß Ich die Bilder hier schon mal gepostet habe, aber das beste Beispiel wie man abgezockt wird, zeigt dieser Discounter vor Ort.
Der Kundenparkplatz verfügt über zwei Zufahrten, aber nur an einer der beiden Zufahrten steht ein Schild und das ist auch nur so aufgestellt, daß man es nur sieht, wenn man links in die Einfahrt einbiegt.
Fahrzeuge die rechts einbiegen sehen das Schild nicht.
Auch sind keine weiteren Schilder auf dem Parkplatzgelände angebracht.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Dezember 2020 um 19:09:38 Uhr:
Es ist nicht das Problem, daß wenn mein "privater" Stellplatz vom Nachbarn oder dessen Besuch zugeparkt wird.
Da wird mir als eigentlicher Geschädigter auch ein Riegel vorgeschoben dagegen etwas zu unternehmen.
Wenn der Besuch der Nachbarn das Auto vor mein Haus auf der Straße abstellt habe Ich das zu akzeptieren, da öffentlicher Parkraum.
Natürlich kannst du dagegen etwas unternehmen, wenn dein privater Platz zugeparkt ist. Und sei es, dass du selbst einen Parkraumüberwacher engagierst. Die Hürden gegen das Verhalten vorzugehen sind für dich nicht höher, als für die Supermärkte.
Natürlich, über öffentlichen Parkraum kannst du nicht bestimmen. Supermarktplätze sind aber noch immer Privatflächen.
Zitat:
Und jetzt soll Ich als "Kunde", der den "Kundenparkplatz" benutzt eine Vertragsstrafe bezahlen, weil Ich die Parkscheibe vergessen habe (die Gründe warum, sind völlig irrelevant) oder die Zeit überschritten wurde ?!
Ja. So wie du als Kunde auch Mahngebühren für eine zu spät beglichen Rechnung zahlst. Oder im Spassbad nachzahlst, wenn du den zuvor gebuchten Tarif überziehst.
Mal im Ernst, wie soll der Parkplatzbertreiber denn gegen Dauerparken vorgehen, wenn eine fehlende Parkscheibe nicht zu der Annahme führen darf, dass der Wagen dort zu lange stand?
Wenn du aus dem Laden was mitnimmst ohne zu zahlen, wird ja auch nicht davon ausgegangen, dass du nur "vergessen" hast zu zahlen.
Zitat:
Fahrzeuge die rechts einbiegen sehen das Schild nicht.
Auch sind keine weiteren Schilder auf dem Parkplatzgelände angebracht.
Wenn dem dort so ist, kommst du doch um die Strafe ganz leicht herum: Verweise darauf, dass die Beschilderung nicht eindeutig zu erkennen war und auf die einschlägigen Urteile und gut ist.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. Dezember 2020 um 19:06:13 Uhr:
wow ne halbe seite vollzitat für 7 wörter, klasse
Da ist was beim Zitieren falsch gelaufen. Da ist der eigentliche Beitrag ins Zitat gerutscht.
@c280mungojerry : Vielleicht kannst du deinen Beitrag noch editieren, so dass die Zitate richtig stehen.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 28. Dezember 2020 um 19:38:00 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 28. Dezember 2020 um 19:06:13 Uhr:
wow ne halbe seite vollzitat für 7 wörter, klasseDa ist was beim Zitieren falsch gelaufen. Da ist der eigentliche Beitrag ins Zitat gerutscht.
@c280mungojerry : Vielleicht kannst du deinen Beitrag noch editieren, so dass die Zitate richtig stehen.
Hab ich (glaube ich) gerade getan.
Zitat:
@c280mungojerry schrieb am 28. Dez. 2020 um 19:3:23 Uhr:
Anders gesagt, ein eigener Mitarbeiter hat wahrscheinlich den Auftrag, den Kunden zu unterstützen/beratend zur Seite zu stehen und ggf. auf sein Fehlverhalten nett und freundlich hinzuweisen
Haha ja klar, weil die ganzen "Mimimi"s dann darauf hören würden und den armen Mitarbeiter nicht sofort 2 Köpfe kürzer machen und sich nicht beim Marktleiter für dessen Entlassung einsetzen wurden 😁
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 28. Dezember 2020 um 20:08:24 Uhr:
Zitat:
@c280mungojerry schrieb am 28. Dez. 2020 um 19:3:23 Uhr:
Anders gesagt, ein eigener Mitarbeiter hat wahrscheinlich den Auftrag, den Kunden zu unterstützen/beratend zur Seite zu stehen und ggf. auf sein Fehlverhalten nett und freundlich hinzuweisenHaha ja klar, weil die ganzen "Mimimi"s dann darauf hören würden und den armen Mitarbeiter nicht sofort 2 Köpfe kürzer machen und sich nicht beim Marktleiter für dessen Entlassung einsetzen wurden 😁
Natürlich würde der allergrößte Teil darauf hören und einsichtig sein. Für deine Aussage gibt es aber zwei Erklärungen. Entweder bist du selbst so ein Mimimi und schließt von dir auf andere, oder du arbeitest als Parkplatzwächter für einen Supermarkt. Eine dritte, rein theoretische Erklärung wäre, dass deine Aussage einzig deiner Phantasie entsprungen ist. Aber das glaube ich nicht. Hier wird ja nur Belegbares gepostet. Bleibt also nur Erklärung 1 oder 2.