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Parkproblem

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 17:36

Hallo Forum,

wie kann ich meinen Nachbarn dazu bewegen, sein Auto nicht immer so abzustellen, dass ich kaum aus meiner Garage herauskomme.

Gibt es da Vorgaben ab wann ich mich wehren kann.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 18:38

Zitat:

@debiler

Sag ihm einfach, dass du Schwierigkeiten hast, aus der Garage zu kommen und es prima wäre, wenn er mit ein bisschen mehr Abstand zu deiner Garage parken würde. Erfahrungsgemäß sind sich die meisten Leute gar nicht bewusst, dass sie jemanden behindern.

Tja, genau so war es auch.

Hab heute den Nachbarn getroffen und ihm das Problem geschildert. Er hatte das garnicht so registriert und gelobte Besserung.

Aber da ich gerne eine zweite Option habe, hab ich mir zusätzlich einen 25Kilo Vorschlaghammer in die Garage gestellt ;)

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Zitat:

@1a2b3c schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:29:58 Uhr:

In Deutschland gibt es doch sicherlich im Gesetz eine Angabe wie viel Meter da frei bleiben müssen oder? :D

Hatten wir mit der Nachbarin auch öfters.

Sie hat sich immer genau gegenüber unserer Hofeinfahrt gestellt.

Aber,

das darf sie auch wenn die restliche Strassenbreite noch mindestens 3,05 Meter beträgt.

Mehrfaches Rangieren kann dem Aus- Einfahrenden zugemutet werden. :eek:

Da hilft nur, vernünftig mit dem Nachbarn reden.

3,05 Meter. Das heißt, es ist dann erlaubt, wenn die Straße etwas breiter als ca. 5 Meter ist.

Nebenstraßen in Wohngebieten sind nicht unbedingt so breit. Aber wie es beim TE aussieht, weiß ich natürlich nicht.

Das hier schon wieder alle "abschleppen" rufen,... :( :( :( mannn mann mann

das Forum hat mittlerweile das Niveau der Kommentare auf der NPD-Facebokkseite

Was ich dir auf jeden Fall raten würde:

Rede mit deinem Nachbarn, erwähne aber zunächst keinesfalls irgendwas von Vorschriften, Gesetzen oder ähnlichem. Damit drängst du ihn nämlich unbewusst in die Ecke und gibst ihm zu verstehen "Ich sitze am längeren Hebel!"

Sag ihm einfach, dass du Schwierigkeiten hast, aus der Garage zu kommen und es prima wäre, wenn er mit ein bisschen mehr Abstand zu deiner Garage parken würde. Erfahrungsgemäß sind sich die meisten Leute gar nicht bewusst, dass sie jemanden behindern.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 19. Dezember 2014 um 08:26:55 Uhr:

Das hier schon wieder alle "abschleppen" rufen,... :( :( :( mannn mann mann

das Forum hat mittlerweile das Niveau der Kommentare auf der NPD-Facebokkseite

Ich weiß nicht. Bisher hat doch nur einer (?) was von Ordnungsamt und Abschleppen gesagt... Ansonsten waren die Antworten doch recht vernünftig.

Ja du hast schon recht, hatte zuvor einen ähnlichen thraed gelesen

Zitat:

@debiler schrieb am 19. Dezember 2014 um 08:50:23 Uhr:

Ich weiß nicht. Bisher hat doch nur einer (?) was von Ordnungsamt und Abschleppen gesagt... Ansonsten waren die Antworten doch recht vernünftig.

von den ersten vier Antwortern haben es zwei gesagt - und damit einen definitiv falschen Rat gegeben. Weder ist erwiesen, dass das überhaupt zulässig wäre noch ist klar, ob das Ordnungsamt hier wirklich aktiv wird.

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Dezember 2014 um 23:41:51 Uhr:

3,05 Meter. Das heißt, es ist dann erlaubt, wenn die Straße etwas breiter als ca. 5 Meter ist.

Nebenstraßen in Wohngebieten sind nicht unbedingt so breit. Aber wie es beim TE aussieht, weiß ich natürlich nicht.

Kein Automatismus nach dem Motto, Strassenbreite minus Fahrzeugbreite grösser/gleich 3,05m. Die 3,05 müssen auch in der Praxis verbleiben, also beim Parken keinen Platz verschenken.

mfg

Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 18:38

Zitat:

@debiler

Sag ihm einfach, dass du Schwierigkeiten hast, aus der Garage zu kommen und es prima wäre, wenn er mit ein bisschen mehr Abstand zu deiner Garage parken würde. Erfahrungsgemäß sind sich die meisten Leute gar nicht bewusst, dass sie jemanden behindern.

Tja, genau so war es auch.

Hab heute den Nachbarn getroffen und ihm das Problem geschildert. Er hatte das garnicht so registriert und gelobte Besserung.

Aber da ich gerne eine zweite Option habe, hab ich mir zusätzlich einen 25Kilo Vorschlaghammer in die Garage gestellt ;)

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. Dezember 2014 um 23:36:19 Uhr:

Zitat:

@1a2b3c schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:29:58 Uhr:

In Deutschland gibt es doch sicherlich im Gesetz eine Angabe wie viel Meter da frei bleiben müssen oder? :D

Hatten wir mit der Nachbarin auch öfters.

Sie hat sich immer genau gegenüber unserer Hofeinfahrt gestellt.

Aber,

das darf sie auch wenn die restliche Strassenbreite noch mindestens 3,05 Meter beträgt.

Mehrfaches Rangieren kann dem Aus- Einfahrenden zugemutet werden. :eek:

...........

Das kann aber nur dann funktionieren, wenn zu den restlichen 3,5 m "freien" Straßenbreite weiterer, ausreichend nutzbarer Rangierraum zur Verfügung steht, beispielsweise Gehsteig, unterbrochener Grünstreifen und/oder Parkstreifen.

Sonst reicht's wohl kaum, bei üblichen Fahrzeuglängen in der Regel weit über 3,5 m ....

Das funkioniert, denn es ist eine Seitenstrasse ohne "Randbebauung".

Da musst Du dann drei bis viermal rangieren, aber es geht.

Wenn deine Ausfahrt allerdings nur so breit ist wie dein Fahrzeug, wird es sehr schwer.

Aber es ist dir zuzumuten, wenn die 3,05 Meter eingehalten werden.

Das beste ist jedoch, stupst du den Nachbarn noch an, dann darfste den Schaden auch noch zahlen.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 21. Dezember 2014 um 23:54:50 Uhr:

Das funkioniert, denn es ist eine Seitenstrasse ohne "Randbebauung".

Da musst Du dann drei bis viermal rangieren, aber es geht.

Wenn deine Ausfahrt allerdings nur so breit ist wie dein Fahrzeug, wird es sehr schwer.

Aber es ist dir zuzumuten, wenn die 3,05 Meter eingehalten werden.

Das beste ist jedoch, stupst du den Nachbarn noch an, dann darfste den Schaden auch noch zahlen.

Verstehe jetzt nicht ganz, was heißt hier ohne "Randbebauung"?

Vielleicht ist es für mich einfach schon zu spät in der Nacht.

Also:

Auf der gegenüberliegenden Seite steht der Nachbar mit seinem Fahrzeug auf der Straße (ist damit also faktisch "mobile" Randbebauung) und läßt mir noch eine verfügbare Rest-Straßenbreite von 3,5 m zum Rangieren.

Auf meiner Straßenseite befindet sich meine Einfahrt respektive Garage (= Randbebauung?) und ist wie, mit welcher Breite/Fläche von der Fahrbahn/Straße getrennt?

:confused:

Ich benötige auf jeden Fall zu den 3,5 m der Straße weitere Rangierbreite, d. h. Abstand zum gegenüberliegenden Fahrzeug, es sei denn, die Breite der Einfahrt respektive der Garage ist signifikant, größer als die meines Fahrzeugs.

am 22. Dezember 2014 um 8:51

Grob gesagt muß wohl platz sein das die Feuerwehr durch kommt. Und rangieren ist wohl eher keine Zumutung sondern ist das nicht ein Prüfungskriterium bei der Führerscheinprüfung, also so ähnlich wie wenden in drei zügen?

Zitat:

@FirstFord schrieb am 22. Dezember 2014 um 01:38:28 Uhr:

 

Also:

Auf der gegenüberliegenden Seite steht der Nachbar mit seinem Fahrzeug auf der Straße (ist damit also faktisch "mobile" Randbebauung) und läßt mir noch eine verfügbare Rest-Straßenbreite von 3,5 m zum Rangieren.

Auf meiner Straßenseite befindet sich meine Einfahrt respektive Garage (= Randbebauung?) und ist wie, mit welcher Breite/Fläche von der Fahrbahn/Straße getrennt?

:confused:

Ich benötige auf jeden Fall zu den 3,5 m der Straße weitere Rangierbreite, d. h. Abstand zum gegenüberliegenden Fahrzeug, es sei denn, die Breite der Einfahrt respektive der Garage ist signifikant, größer als die meines Fahrzeugs.

Also, gegenüberliegendes Haus steht direkt auf der Grundstücksgrenze zur Strasse, Randbebauung null.

Nachbarauto direkt an der Wand.

Dann mindestens 3,05 Meter "frei" und nicht wie Du immer schreibst 3,50 Meter, also nochmals 0,45 Meter weniger.

Auf unserer Seite Hofeinfriedung direkt an der Grundstücksgrenze zur Strasse.

Unsere Ausfahrt hat eine Breite von ca. 5 Metern.

Das längste Auto von uns hat auch ca. 5 Meter und mit Spiegeln eine Breite von 2,30 Metern.

Aber, man kommt raus und rein.

Und immer schön höflich bei der Nachbarin bitten ihr Auto doch in ihren Hof zu fahren, ja ich weiss es ist sooo mühsam immer das Hoftor auf, rein ins Auto, raus aus dem Auto, Hoftor zu und, und und ...

Denn solange dort noch die ominösen 3,05 Meter frei sind, darf sie das.

Ordungsamt und Polizei waren schon vor Ort, "Bürgerversammlung" in der Strasse, denn im Ort spricht man noch miteinander und macht keine anonymen Anzeigen.

Und es kommt noch besser.

Der Nachbar neben uns hat Landwirtschaft.

Traktoren wie ein LKW und entsprechend hinten und vorne Maschinen.

Er braucht die ganze Strasse.

Wenn Nachbarin steht, geht nichts mehr.

Dann rückwärts, durch das halbe Dorf und von der anderen Strasseneinfahrt zu seinem Hof.

@ siggi1803

Danke für Deine Aufklärung.

Ja, und es bewahrheitet sich doch immer der Spruch von Friedrich von Schiller:

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt."

Du scheinst mit Deinem/n Nachbarn nicht das größte Los gezogen zu haben.

Man kann nur immer wieder über die Rücksichtslosigkeit so mancher Zeitgenossen den Kopf schütteln.:mad:

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