Parkplatzunfall, Geschädigter nach Inzahlungnahme

Guten Tag,

ich benötige eure Hilfe wie ich am einfachsten und besten aus meiner Lage komme.

Ich habe mir ein neues Fahrzeug bestellt und mein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben. So lange wie ich das neue Auto noch nicht habe, fahre ich mit dem alten.
Nun ist mir jemand in mein Auto ganz leicht gefahren und hat ein paar Kratzer verursacht. Zum Glück nicht abgehauen sondern hat es der Polizei und seiner Versicherung gemeldet. Laut meiner Vertragswerkstatt muss lackiert werden, es koste 1100 Euro bei 9500 Euro Restwert. Empfinde ich als ein bisschen viel, aber soll mir ja egal sein wenn die Versicherung zahlt.

Wie stelle ich es nun am besten an das es für mich am einfachsten ist und ich am besten aus dieser Situation profitiere OHNE irgendwelchen Ärger zu bekommen?

Soll ich es einfach reparieren lassen und dem neuen Käufer(Autohaus ein anderes als Werkstatt) nichts davon sagen? Ist mein Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen?
Soll ich mir die Summe fiktiv ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen und dem neuen Käufer davon berichten und die ziehen dann noch etwas vom Fahrzeugwert ab?
Soll ich einfach zum Käufer gehen und fragen was zieht ihr ab und dies der Versicherung melden und ich bekomme die Differenz ausgezahlt?

Wie sollte ich vorgehen das ich am wenigsten Arbeit habe, wo sie Versicherung am wenigsten Ärger macht und ggf. am meißtens raus hole?

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Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 27. März 2019 um 15:54:12 Uhr:


Wie sollte ich vorgehen das ich am wenigsten Arbeit habe, wo sie Versicherung am wenigsten Ärger macht und ggf. am meißtens raus hole?

Rede mit dem Autohaus, das dein Fahrzeug in Zahlung nimmt und überlasse denen die Regulierung.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 17:35:26 Uhr:



Da wäre ich mir gar nicht mal sicher. Das Abtreten eines Schadens an die Werkstatt ist für jene „Daylie Business“.

Ja, wenn das Autohaus auch repariert, dann ist es kein Problem. Schrieb ich ja. Dann ist es ja im Prinzip Schema F. Wäre der einfachste Weg.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2019 um 18:01:39 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 17:35:26 Uhr:



Da wäre ich mir gar nicht mal sicher. Das Abtreten eines Schadens an die Werkstatt ist für jene „Daylie Business“.

Ja, wenn das Autohaus auch repariert, dann ist es kein Problem. Schrieb ich ja. Dann ist es ja im Prinzip Schema F. Wäre der einfachste Weg.

Grüße vom Ostelch

Muss es ja nicht.
Es würde mich nicht wundern wenn plötzlich eine Reparatur-Rechnung auftaucht, die dann fein abgerechnet wird. Der Wagen wird dann in der Mittagspause vom Azubi hergerichtet.
Aber vielleicht habe ich da auch eine zu Realistische Brille auf.
Ich als Werkstatt würde mir das in diesem Fall nicht entgehen lassen. Erfahrungsgemäß kann man an solchen „Lappalienunfällen“ immer noch „Gewinn“ machen. Man darf es halt nicht laut sagen, dass man sich insgeheim bereichert hat.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 18:05:09 Uhr:



Muss es ja nicht.
Es würde mich nicht wundern wenn plötzlich eine Reparatur-Rechnung auftaucht, die dann fein abgerechnet wird. Der Wagen wird dann in der Mittagspause vom Azubi hergerichtet.
Aber vielleicht habe ich da auch eine zu Realistische Brille auf.
Ich als Werkstatt würde mir das in diesem Fall nicht entgehen lassen. Erfahrungsgemäß kann man an solchen „Lappalienunfällen“ immer noch „Gewinn“ machen. Man darf es halt nicht laut sagen, dass man sich insgeheim bereichert hat.

Na ja. Da lassen sich nun die wildesten Konstruktionen bilden. Was das Autohaus macht, kann dem TE auch egal sein, solange der Ankauf sauber abgewickelt wird. Die müssen ja das Auto weiter verkaufen. Nur wenn jetzt der TE versucht, hier durch irgendwelche superschlaue Tricks noch ein paar Heller rauszuholen, könnte es gründlich daneben gehen. Gier frist Hirn. Das sollte hier nicht passieren.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 5. April 2019 um 16:30:16 Uhr:


Und grade rief das Autohaus an. Sie kümmern sich um den Schaden und ich erhalte in der Zeit als Werkstattwagen genau das Auto was ich bestellt habe schon mal zum ausprobieren da ich ja noch 2 Monate warten muss.

Dann pass aber auf, daß das Fahrzeug Vollkasko versichert ist und der Selbstbehalt nicht bei 2.000 Euro oder höher beträgt.
Denn auch hier kann in 2 Monaten ein Schadensfall eintreten und ohne entsprechende Versicherung bist du haftbar.

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Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 5. April 2019 um 18:30:18 Uhr:



Dann pass aber auf, daß das Fahrzeug Vollkasko versichert ist und der Selbstbehalt nicht bei 2.000 Euro oder höher beträgt.
Denn auch hier kann in 2 Monaten ein Schadensfall eintreten und ohne entsprechende Versicherung bist du haftbar.

Er wird das Auto wohl für die Dauer der Reparatur bekommen und keine 2 Monate.

Grüße vom Ostelch

Auch in der Zeitdauer der Reparatur ist er nicht gefeit davor.

Exakt, für die Dauer der Reperatur. Aber das reicht mir um mich schon intensiver mit dem neuen Fahrzeug auseinander zu setzen. Mich freut das sehr.
Danke für den Tipp mit der Kasko, ich werde nachfragen.

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