Parkplatzbelegung durch Hänger?
Hallo, ich habe dieses Unterforum genommen,weil ich es eher für richtig halte.
Es geht darum:
Ich wohne in so einem neubaugebiet, hier sind die Parkplätze echt verdammt knapp. Also wer hier nach 21Uhr kommt, hat eigentlich verloren, der darf dann ein fußmarsch nachhause machen.
Was ich aber sehe ist, das hier 2 alte PKW anhänger (kleine) mitten in den parkbuchten genau 2 parkplätze wegnehmen.
Ich hab ja nichts dagegen, wenn so ein Hänger eine oder zwei Wochen hier steht, aber der eine Hänger steht nun schon 2 Monate ohne sich bewegt zu haben.
und jeden Abend aufs neue, suche ich eine parklücke und denke mir dann eine gefunden zu haben und jedesmal wieder seh ich dann den doofen Hänger da stehen und reg mich auf...
Meine Frage ist: ist das denn überhaupt richtig??? darf man denn sowas???
also ich finde das auf dauer schon störend, vorallem hier wo parklücken echt mangelware sind.
16 Antworten
Hallo,
es gibt da tatsächlich ne Höchstparkdauer. Ich kann dir jetzt aber nicht genau sagen wie lange die ist. Ich gebe aber zu bedenken das du nichts gewinnen wirst wenn du eine Anzeige erstattest. Wahrscheinlich tauschen dann beide Anhänger regelmäßig die Plätze und du hast immer noch keinen Parkplatz. Ausserdem brauchst du diejenigen dann wahrscheinlich nicht mehr zu fragen ob sie dir ne Ladung Sand oder was auch immer mal kostengüntig transportieren 😉
grüße
Steini
STVO §12 Absatz 3b
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Um den Block fahren oder 10m weiter vorne parken reicht hierbei nicht aus!
Aber Ärger mit dem Nachbar ist auch doof...
mir egal. ich hab es satt,das hier jeder sein mist abstellt, vor kurzem stand hier 6 monate ein fahrzeug ohne kennzeichen...eh es dann mal die stadt entfernt hat
danke für die beiden helfer, werde mich darum wohl mal kümmern :-)
Ich würde dem Ordnungsamt mal einen Tip geben. Dann brauchst Du zunächst einmal keine Anzeige erstatten und hast auch keinen Ärger mit dem Nachbarn. Ich würde das Problem auch mal auf der nächsten Polizeidienststelle erörtern.
Dann gibt es noch radikale Methoden.
***EDITIERT - die beschriebene "Methode" ist ne Anstiftung zur Straftat, was hier bei MT nicht geduldet wird - zudem eine reichlich kurz gedachte "Alternative" (Schreddi)***
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Zitat:
Original geschrieben von runnerbaba
STVO §12 Absatz 3b
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Um den Block fahren oder 10m weiter vorne parken reicht hierbei nicht aus!
Aber Ärger mit dem Nachbar ist auch doof...
Nunja, ist aber eine Frage der Beweislast. Und ich denke dass das dann schwierig wird wenn der Anhänger Besitzer auch nur etwas geschickt ist.
Grüße
Steini
Guten Morgen,
vielleicht einfach mal mit den Eigentümern der beiden Anhänger reden, zwei kleine PKW Anhänger sollten eigentlich auf einen Parkplatz gestellt werden können, dann wäre ein Parkplatz mehr vorhanden, mann hätte mit den Nachbarn geredet, wie es eigentlich üblich sein sollte und sie nicht hintenrum bei irgend einer Behörde angesch.......
Viele Probleme lassen sich leicht lösen wenn man in Ruhe drüber redet.
Gruß Frank
ist bei mir zuause leider ähnlich.
geparkt wird längs zur strasse, also fahrzeug hinter fahrzeug.
nicht nur, dass es hier einige helden gibt, die meinen nach vorne und hinten mind. 1,5m rangierabstand halten zu müssen, nein es gibt auch noch einen besitzer einer Vespa, der, anstatt seinen ollen roller einfach quer zwischen zwei autos zu stellen, der meinung ist, den kleinen roller oftmals auch unbedingt so abstellen zu müssen, dass ein kompletter parkplatz flöten geht.
leider hab ich keine ahnung, wer der besitzer ist, sonst hätte ich schon längst mit ihm geredet.
manche denken halt einfach nicht mit.
Ah einer der mich versteht :-)
Hier stehen auch manchmal Firmenwagen....(bishin zum LKW!) über nacht loool.
Das mit dem Platz nach vorne und hinten ist natürlich auch vorhanden. Aber nunja, gegen Dummheit gibts keine Gesetze oder?
Ich werde den Besitzer des Hängers darauf NICHT ansprechen. Denn dieser hatte bis vor einiger Zeit noch einen Mietparkplatz (was dann so eigentum mit so einem Metallbaum zum abschließen ist). Da stand der Hänger immer....anscheinend wurde dieser aus Kostengründen gekündigt und jetzt steht das Ding auf der Straße.
Ich werde das Ordnungsamt mal anrufen.
Zitat:
Original geschrieben von Downfire
Ah einer der mich versteht :-)
Hier stehen auch manchmal Firmenwagen....(bishin zum LKW!) über nacht loool.
Was haben LKWs in einem Wohngebiet zu suchen ?! Mir war so, dass ich in der Fahrschule gelernt habe, dass LKWs dort nichts zu suchen haben. Müsste ich mal bei Gelegenheit nachschlagen oder jemand hier kann mir das beantworten 😉
Zitat:
Ich werde das Ordnungsamt mal anrufen.
Ist für mich die logischste Lösung.
Mfg Stephan
Ist doch ganz einfach, siehe StVO:
Mit Fahrzeugen über 7,5t und Anhängern über 2t zul. Gesamtgewicht darf in "reinen und allgemeinen Wohngebieten", Erholungsgebieten, Kurgebieten und Klinikgebieten ist das REGELMÄSSIGE PARKEN in der Zeit von 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig. (Genauer Wortlaut §12 Abs. 3a StVO).
Mit Anhängern darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen geparkt werden (§12 Abs. 3b).
Sofern die Anhänger regelmässig benutzt werden und die LKWs nicht ständig da stehen ist das alles rechtmässig. Allerdings heisst es auch "es ist platzsparend" zu parken. Genial sind die Zeitgenossen die beim Längsparken so gut 4m Abstand halten dass ausser einem Smart so grad kein anderes Auto in die Lücke passt. 🙄
Gruß Meik
Beweißlast schwierig?
Naja, eine jeden Morgen oder Abend ein Digicam oder Handybild dauert 10s.
Oder mit Kreide auf die Reifen!lauffläche! einen Strich machen.
Würde es auch mit einem anonymen Anruf beim Ordnungsamt/Polizei probieren.
Das mit Beweisfotos ist so eine Sache, er kann sich auch jeden Tag (oder alle 13 Tage reicht ja) um die Zeit wo er fotografiert hat gerade wieder neu hingestellt haben...
Würde ich zumindest als Beschuldigter behaupten 😉
Und so richtig das ansprechen an sich ja ist, ich hasse ja auch nichts mehr als wenn einer gleich petzen geht,
ABER wer seine Anhänger so frech wohlwissend um die Parkplatznot da verrosten lässt, der wird es nicht verstehen, kannst gleich mit einer "Glatze" reden und versuchen umzustimmen während er sein Baseballschläger poliert.
Da er dann ja aufgefallen ist, kann er schlecht irgendwem informieren oder was unternehmen, der Nachbar wird sich sicher erinnern und Ärger machen.
"Ah Du hast mir da Ordnungsamt aufgehetzt, na warte..."
Spar es Dir, schreib was kurz ans Ordnungsamt, die werden sicher vorbeikommen und gucken und ggf. abschleppen lassen oder Strafzettel ausstellen etc.
ich gehe mal davon aus, daß von deiner "Anscheißerei" sowieso ein anderer profitiert und du den Parkplatz NICHT bekommst 😉