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Muss ein Auto ohne HU auf den Hänger oder ist abschleppen zur Werkstatt erlaubt?

Themenstarteram 30. Dezember 2021 um 11:52

Das Auto steht seit 3 Jahren in einer trockenen Halle, angemeldet nur eben ohne gültige HU.

Jetzt soll es aktiviert werden (läuft) braucht einen Austausch sämtlicher Flüssigkeiten und natürlich eine frische Plakette.

Oder darf ich damit sogar so bis zur Werkstatt fahren wo auch die HU gemacht wird?

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31 Antworten

Wenn er angemeldet ist darfst du damit zur Werkstatt fahren und praktisch überall hin.

Nur wenn du angehalten wirst zahlst du wegen der überzogenen HU ein Bußgeld.

Daher würde ich mir von der Werkstatt einen festen Termin bestätigen lassen, damit hast du dann weigstens was in der Hand bei einer eventuellen Kontrolle. Kann, muß aber nicht von einem Bußgeld bewahren.

Ist angemeldet, hat demnach eine Haftpflichversicherung. Das ist schon mal das Wichtigste. Ansonsten sollte der Wagen noch verkehrssicher sein.

Abgelaufene HU kann Verwarngeld kosten, hängt davon ab, wie lange die HU schon fällig ist. Bei mehr als 8 Monaten kann's Punkte geben.

Ich würde damit zur Werkstatt fahren. Würde ich angehalten werden, würde ich das auch genau so argumentieren. Gibt's trotzdem ein Verwarngeld/Bußgeld = Pech. Solange der Wagen verkehrssicher ist und die Polizei nix zu mosern hat, ist eine rein mündliche Verwarnung wahrscheinlich.

Wie schon gesagt, Termine machen und bestätigen lassen (Mail sollte reichen) und die fahrten auf direktem Weg durchführen. Ideal wäre evtl eine Werkstatt welche auch die HU gleich vor Ort mit machen kann.

 

Grüße

Steini

Ich würde mit diesem Auto keinen Meter fahren, es nicht mal von der Straße her sichtbar aus der Halle holen.

Abgelaufener TÜV mehr als 8 Monate kostet 60 Euro Bußgeld und es gibt 1 Punkt.

Diese Strafe kann sogar verhängt werden, wenn das Auto auif einem Privatgrund steht.

Ja, die Polizei darf zur Kontrolle sogar Dein Eigentum betreten und, falls nötig, um das Auto herumlaufen um den Stempel zu prüfen. (Das gilt noch nicht lange, es wurde vor ca. 2 - 3 Jahren neu eingeführt).

Der Hintergrund ist einfach: Ein angemeldetes Auto MUSS grundsätzlich gültigen TÜV haben. Egal, wo es steht oder fährt.

Einen Termin bei der Werkstatt zu haben hilft Dir gar nichts.

Das ist die Rechtslage, das ist bei einer Kontrolle schwer "verhandlungsfähig".

Ich würde das Auto auf einem Hänger zur Werkstatt bringen - mit abgeschraubten oder zumindest zugeklebten Kennzeichen. Und die HU findet dann in dieser Werkstatt statt.

Klar kannst Du damit fahren, aber das Risiko besteht, dafür einen Punkt zu bekommen. Und im Falle eines Unfalls sähe es besonders blöd für Dich aus.

Mein Tipp: besorg Dir einen Hänger - oder frag den ADAC, ob die was für Dich tun können - sofern Du da Mitglied bist.

Sorry @Dofel , weiter oben wurde alles, und zwar richtig gesagt.

 

Außer dem Bußgeld und 1 Punkt droht hier garnix.

 

Also laß die Panikmache.

 

Auch bei einem Unfall gibt es keine Probleme, auch wenn das an jedem Stammtisch kursiert.

 

Da müßte der Unfall unmittelbar auf ein technisches Versagen zurück zu führen sein, und das trifft seltener als in 1 Promille der Fälle zu.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Dezember 2021 um 15:54:10 Uhr:

 

Außer dem Bußgeld und 1 Punkt droht hier garnix.

Also laß die Panikmache.

Auch bei einem Unfall gibt es keine Probleme, auch wenn das an jedem Stammtisch kursiert.

Da müßte der Unfall unmittelbar auf ein technisches Versagen zurück zu führen sein, und das trifft seltener als in 1 Promille der Fälle zu.

Mir ist bewusst, dass "nur" 1 Punkt droht (mein leeres Punktekonto hätte Platz dafür) und 60 Euro habe ich auch noch. Manche möchten aber trotzdem keine Punkte (ich auch nicht).

Es ist keine Panikmache, sondern nur eine Beschreibung der gültigen Rechtslage.

Der TE ist frei in seiner Entscheidung - aber er sollte davor umfassend informiert sein. Mir sind die obigen Aussagen teilweise zu "optimistisch".

Und SOOOO unwahrscheinlich ist es nicht, dass Dir z.B. bei einem Auffahrunfall die 3 Jahre abgelaufene Plakette auf die Füße fällt. Da kann leicht die Frage im Raum stehen, ob die Bremsen evtl. verkehrsunsicher waren - obwohl nur ich selbst "gepennt" habe....

Das muss ich alles nicht haben, deshalb vermeide ich die "Option".

Wie oft wird man von der Polizei eigentlich angehalten? Bei meiner (anscheinend unauffälligen) Fahrweise: in 35 Jahren keine 5 mal.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß dieses gerade DANN wieder passiert, wenn ich zur nächsten Werkstatt fahre?

Genau. Und deshalb ist die Einschätzung der ersten Antworten eben nicht "zu optimistisch".

 

Übrigens: es ist nicht so, daß während der Laufzeit der Plakette automatisch alles technisch tip-top ist, und nach Ablauf derselben treten aus heiterem Himmel die verrücktesten Mängel auf, die auch noch unfallursächlich sein sollen....

Themenstarteram 30. Dezember 2021 um 16:09

Vielen Dank. Dann werde ich im neuen Jahr einen Termin mit der Werkstatt machen, für den Tausch der Flüssigkeiten und der HU.

Der Weg ist nur kurz 3 km und das Risiko gering. Die 60,- und einen Punkt kommt günstiger als einen Transport zu organisieren. Verkehrssicher sollte er sein, nicht einmal auf den Bremsscheiben ist auch nur ein Hauch von Rost. Das Auto stand absolut trocken.

Ich wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gutes 2022 :)

"nur zur Werkstatt" jede richtige Werkstatt hat doch auch einen Hänger und holt das Auto ab?

Zitat:

@manvo schrieb am 1. Januar 2022 um 12:24:34 Uhr:

"nur zur Werkstatt" jede richtige Werkstatt hat doch auch einen Hänger und holt das Auto ab?

" richtige Werkstatt " ???

 

Zitat:

@Dofel schrieb am 30. Dezember 2021 um 15:31:10 Uhr:

 

Diese Strafe kann sogar verhängt werden, wenn das Auto auif einem Privatgrund steht.

Ja, die Polizei darf zur Kontrolle sogar Dein Eigentum betreten und, falls nötig, um das Auto herumlaufen um den Stempel zu prüfen. (Das gilt noch nicht lange, es wurde vor ca. 2 - 3 Jahren neu eingeführt).

Der Hintergrund ist einfach: Ein angemeldetes Auto MUSS grundsätzlich gültigen TÜV haben. Egal, wo es steht oder fährt.

Einen Termin bei der Werkstatt zu haben hilft Dir gar nichts.

Das ist die Rechtslage, das ist bei einer Kontrolle schwer "verhandlungsfähig".

Dazu hätte ich gern mal einen Link.

Zitat:

@StephanR schrieb am 30. Dezember 2021 um 17:09:32 Uhr:

Vielen Dank. Dann werde ich im neuen Jahr einen Termin mit der Werkstatt machen, für den Tausch der Flüssigkeiten und der HU.

Der Weg ist nur kurz 3 km und das Risiko gering. Die 60,- und einen Punkt kommt günstiger als einen Transport zu organisieren. Verkehrssicher sollte er sein, nicht einmal auf den Bremsscheiben ist auch nur ein Hauch von Rost. Das Auto stand absolut trocken.

Ich wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gutes 2022 :)

Wieso schwirren hier immer noch 60 Euro und ein Punkt rum?

Wenn du einen bestätigten Termin zur HU hast, darfst du mit abgelaufener Plakette auf direktem Weg dorthin fahren.

Die Bestätigung muss nicht mal schriftlich vorliegen. Es genügt, wenn Prüfstelle bzw. Prüfer in einer Werkstatt dein Kommen mündlich bestätigen.

Bei uns im Garten (komplett eingezäunt) stand ein Anhänger mit 8 Monate abgelaufenem TÜV. Der Herr von der Polizei hat das in Zivil gesehen, 3 Stunden später stand er mit dem Streifenwagen vor dem Garten und hat das Ganze aufgenommen.

Der Besitzer (nicht ich) hat eine Strafe und einen Punkt bekommen.

Einen bestätigten TÜV Termin hatten wir von meinem Kumpel, er hat eine Werkstatt in die 2x Wöchentlich eine Prüforganisation kommt.

Zitat:

@Dofel schrieb am 30. Dezember 2021 um 15:31:10 Uhr:

..

Diese Strafe kann sogar verhängt werden, wenn das Auto auif einem Privatgrund steht.

Ja, die Polizei darf zur Kontrolle sogar Dein Eigentum betreten und, falls nötig, um das Auto herumlaufen um den Stempel zu prüfen. (Das gilt noch nicht lange, es wurde vor ca. 2 - 3 Jahren neu eingeführt).

Der Hintergrund ist einfach: Ein angemeldetes Auto MUSS grundsätzlich gültigen TÜV haben. Egal, wo es steht oder fährt.

..

Es kommt darauf an, ob das Grundstück öffentlich zugänglich ist, ob es nicht abgesperrt ist.

Auf ein abgesperrtes Grundstück oder in eine Garage dürfen sie nicht so einfach rein.

"Denn Polizisten dürfen auch auf Privatgelände kontrollieren, wenn dieses nicht abgesperrt ist. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Es handelt sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich ist, auch und besonders Polizeibeamten." (https://www.tz.de/.../...noellchen-auch-privatgelaende-zr-1000864.html)

Und so wie der TE geschildert hat, hat sein Auto nicht draußen im Regen gestanden

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