Parkplatz unfall, was nun?

Hallo liebe Leute,

Hatte eben einen kleinen Unfall am Supermarkt parkplatz.

Wir sind beide gleichzeitig rückwärts aus gegenüberliegenden parkbuchten rausgefahren. Sie sagt sie sah mich und hielt an, als sie aber bereits ganz aus der bucht rausgefahren ist.
Sie war also in Bewegung und hat mich zu spät rausfahren gesehen.
Ich sah sie erstmal stehen, hab mich umgeschaut und beim ausparken geschaut das ich zur fahrerseite hin niemandem auffahre und plötzlich hat es gekracht.

Das Resultat sind Kratzer sowie verschobenes spaltmaß bei meiner hinteren Stoßstange, sowie zwei Risse bei ihrer Stoßstange.

Ihr Auto ist ein alter Kleinwagen, produziert bis 2009. Laut ihrer Aussage hat man ihr schonmal an der Stelle aufgefahren.
Mein Auto ist ein kleinwagen aus 2011, wie ich glaube teurer als ihres.

Polizei wurde gerufen und zwei unterschiedliche Aussagen werden zur Bußgeldstelle geschickt.

Jetzt weiß ich aber nicht wie ich weiter verfahren soll... Sie meinte die wolle einen KV bei ei er werkstatt machen lassen und sich dann melden. Ich solle das selbe tun.

Ich würde ungern die Versicherung rufen, da ich glaube es wird 50/50 ausgehen in der Schuldfrage.

Was sollte ich denn jetzt tun? Idt mein erster Unfall. Zum Glück wurde auch nur der plastik beschädigt und nicht eim Mensch! Das ist das wichtigste.

Danke euch!

25 Antworten

Unsere Spezialisten würden Dir sagen: Ohne Beweise wird das wirklich haftungsmäßig 50/50 ausgehen.
Das würde bedeuten der/die Halter(in) des fremden Fz bekommt 50 % von Dir vom verursachten Schaden dort und Du als Halter Deines Fz bekommst 50 % des an Deinem Fz verursachten Schadens ... Alles andere dürfte ohne Zeugen schwer zu beweisen sein..
Also solltest Du nun den Schaden an Deinem Fz verifizieren lassen (KV) etc. und den Schaden am anderen Schaden Deiner Haftpflicht melden, sofern er nicht im Geringfügigkeitsbereich (meist bis 500 Euro für Dich) liegt.
Oder Du fragst nochmals nach wenn die Schadenhöhe beim anderen Fz feststeht..

Danke, ja die Polizei hat noch Maler gefragt die unweit von uns waren, die sahen aber nichts.

Kommt es in dem Fall auf die Polizei an oder darauf was wir den Versicherungen melden?

Ich hab nächste Woche einen Termin zum KV bekommen also ist das schonmal sicher.

Der Versicherung müssen wir aber theoretisch, falls es privat geklärt wird nicht melden richtig?

Da die Unfallgegnerin einen unreparierten Vorschaden an gleicher Stelle hat, würde ich das jeweils über die Versicherungen laufen lassen. So kann dann jeder selbst entscheiden ob der Schaden von der Versicherung zurückgekauft und der Vertrag dadurch schadenfrei gemacht wird, wenn man sich wegen differierender Vorstellungen nicht einigen konnte.

Sollte die Unfallgegnerin den vorschaden fiktiv abgerechnet haben, könntest du sogar zahlungsfrei raus kommen, sofern ein paar Punkte zusammenkommen.

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Mir ist einmal das selbe passiert. Am Ende war es 50/50.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2023 um 14:07:21 Uhr:


Da die Unfallgegnerin einen unreparierten Vorschaden an gleicher Stelle hat, würde ich das jeweils über die Versicherungen laufen lassen. So kann dann jeder selbst entscheiden ob der Schaden von der Versicherung zurückgekauft und der Vertrag dadurch schadenfrei gemacht wird, wenn man sich wegen differierender Vorstellungen nicht einigen konnte.

Da hab ich mich falsch ausgedrückt, sie hatte schonmal einen schade an der Stelle, der aber repariert wurde.

Ich habe auch eben gemerkt das ich nen großen Kratzer übersehen habe. Den hat die Polizei dann auch nicht aufgenommen. Ich war in dem Moment nicht ganz bei mir und so entging mir das dann. Der Kratzer ist aber jetzt aus dem Spiel? Also den kann ich nichtmehr zum Unfallschaden dazuzählen?

Danke für die zahlreichen Antworten!

@Boxmitvideos

Was steht denn in deinen Versicherungsbedingungen zu den Pflichten im Schadensfall?

Achja und meint ihr ich sollte meine Versicherung umgehend darüber informieren oder erst mal abwarten was die Gegner sagen?

Mfg

Soll ich meine Frage von eben wiederholen?

Im Anhang kann man lesen, was meine Versicherung dazu fordert.

Screenshot_20230921_155301_Samsung Notes.jpg

Zitat:

@Boxmitvideos schrieb am 21. September 2023 um 15:35:35 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2023 um 14:07:21 Uhr:


Da die Unfallgegnerin einen unreparierten Vorschaden an gleicher Stelle hat, würde ich das jeweils über die Versicherungen laufen lassen. So kann dann jeder selbst entscheiden ob der Schaden von der Versicherung zurückgekauft und der Vertrag dadurch schadenfrei gemacht wird, wenn man sich wegen differierender Vorstellungen nicht einigen konnte.

Da hab ich mich falsch ausgedrückt, sie hatte schonmal einen schade an der Stelle, der aber repariert wurde.

Ich habe auch eben gemerkt das ich nen großen Kratzer übersehen habe. Den hat die Polizei dann auch nicht aufgenommen. Ich war in dem Moment nicht ganz bei mir und so entging mir das dann. Der Kratzer ist aber jetzt aus dem Spiel? Also den kann ich nichtmehr zum Unfallschaden dazuzählen?

Danke für die zahlreichen Antworten!

Zum Gutachter, der nimmt das mit auf wenns dazu gehört. Dann sollte das schon passen, der kann in etwa abschätzen ob es von dem Unfall kam oder nicht.

Melde das Ganze auf jeden Fall deiner Versicherung.
Diese wird dann zwar des Beitrag vorläufig rückstufen, das wird aber wenn du den Schaden zurückkaufst wieder richtiggestelt.
Damit bleiben dir aber alle Optionen offen.
Weiter entfallen Probleme wenn die Unfallgegnerin bei deiner Versicherung einen Schaden geltent macht den die dort noch nicht kennen.
Sprich die möchten einfach immer gut informiert sein und nicht überrascht werden.

Alte Kleinwagen sind in der Vollkasko vielleicht günstig eingestuft (wobei ich ein Auto aus 2011 nicht als alt ansehe). Für den/die VN wird es aber erst günstig, wenn der vorhandene SFR das auch hergibt.

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