Parkplatz reservieren

Hi, könnte ich eine Person wegen Nötigung anzeigen die auf einem öffentlichem Parkplatz, oder einem Parkplatz vor einem Kaufhaus steht um den Platz für ein anderes Fahrzeug freizuhalten?

63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Wer dreist genug ist einen Parkplatz zu besetzen, ist auch frech genug sich nicht verscheuchen zu lassen.
Er wird sich bestimmt an deinem dummen Gesicht ergötzen, wenn er sich während deiner Verscheuchaktion auf deine Motorhaube legt.

Klar laufen bestimmt ein paar Zeugen rum, aber wetten das jeder was anderes gesehen hat?
Ich wünsche dir dann viel Spaß vor Gericht.
Da der Fußgänger der Schwächer ist, ist er vor Gericht nun mal der Stärkere.

Auch wenn Parkplätze in einigen Städten mangelware sind sollte man besser weiterfahren.

Gruß,
Joschi

naja, es reicht ja, wenn du beim rückwärts einparken mit 10-20% deines autos in der lücke bist, da kann der, für den der parkplatz dann bestimmt war, auch nicht mehr rein, und dem wird nix anderes übrig bleiben, als sich einen neuen parkplatz zu suchen.

Reicht das?

Was willst du machen?

So stehen bleiben und einkaufen gehen? Da ist dein Auto garantiert abgeschleppt wenn du wieder kommst.

Oder wartest du das er geht? Da kannst du u.U. sehr lange warten. Wird dann ein Kampf der Sturrköppe.

Und bei 10-20 % in der Parklücke bist du 80-90% auf der Straße. Das gibt bestimmt ein nettes Hupkonzert.

Wie lang willst du dir da die Nerven ruinieren?

Gruß,
Joschi

P.S Wenn ich einen Parkplatz reservieren würde, würdest du weder vorwärts noch rückwärts 10-20% reinkommen ohne mich zu berühren.

Zitat:

Original geschrieben von mtleser


Soweit mir bekannt ist, darf man vorsichtig in den Parkplatz einfahren und den Besetzer "verscheuchen".

In welchem Gesetz steht das denn so drin? mal bitte den Gesetzestext hier reinstellen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von mtleser


Soweit mir bekannt ist, darf man vorsichtig in den Parkplatz einfahren und den Besetzer "verscheuchen".
In welchem Gesetz steht das denn so drin? mal bitte den Gesetzestext hier reinstellen
OLG Naumburg, Aktenzeichen: 2 Ss 54/97 – Urteil vom 30.04.1998
....Gegenüber der berechtigterweise nach § 12 StVO in die Parklücke einfahrenden Angeklagten stellt das dreiste und verkehrsfremde Verhalten der Person in der Parklücke eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 1 II StVO dar. In einem solchen Fall ist die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich i. S. von § 240 II StGB, wenn das Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist.

Quelle: http://verkehrsanwaelte.de/...igung_von_fussgaenger_in_parkluecke.html

Würde sowas aber trotzdem nie machen.

...in Bayern ganz einfach: Spring aus dem Auto und schrei "FREIBIER bei Sepp!" 😛

...anderorts einmal mit der 45er in den Teer ballern.
...raushüpfen, nach oben schauen und deuten und "Aaaaachtung" schreien.
...dto., aber auf den "Blockierer" deuten und "Haltet den Dieb! Er hat eine Waffe!" brüllen.
...raus und ganz laut fragen: "Ey, das ist doch die XYZ aus dem Porno blabla???"
..."Schnell, ich glaub ihr Partner hat grad einen Herzanfall!!!"

Mann, Mann, Mann... ihr habt Sorgen 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...anderorts einmal mit der 45er in den Teer ballern.

Um Sekunden später mit nem 22ger Projektil im Kopf zu sterben?

Ganz Deutschland rüstet auf. Da muß der erste Schuß sitzen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...in Bayern ganz einfach: Spring aus dem Auto und schrei "FREIBIER bei Sepp!" 😛

...anderorts einmal mit der 45er in den Teer ballern.
...raushüpfen, nach oben schauen und deuten und "Aaaaachtung" schreien.
...dto., aber auf den "Blockierer" deuten und "Haltet den Dieb! Er hat eine Waffe!" brüllen.
...raus und ganz laut fragen: "Ey, das ist doch die XYZ aus dem Porno blabla???"
..."Schnell, ich glaub ihr Partner hat grad einen Herzanfall!!!"

Mann, Mann, Mann... ihr habt Sorgen 🙄

Danke, wie immer ein tiefgreifender, sachlicher und literarisch äußerst wertvoller Beitrag. 🙄

Motor aus und "irgendwie" klären, dann betrifft es jedenfalls nicht mehr den Führerschein...

Zitat:

Original geschrieben von razor23


dann betrifft es jedenfalls nicht mehr den Führerschein...

leider falsch!

gearde dann kann eine mpu zum führerscheinerhalt angeordnet werden.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


gearde dann kann eine mpu zum führerscheinerhalt angeordnet werden.....

Ist zwar unlogisch (der Führerschein bescheint mir ja die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges und nicht allgemeine Konfilktregelungskompetenzen außerhalb eines solchen), aber doch interessant, denn dann könnte ja auch der dreiste Parkplatzblockierer seinen Führerschein verlieren. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von razor23


der Führerschein bescheint mir ja die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges und nicht allgemeine Konfilktregelungskompetenzen außerhalb eines solchen

also zählt das einparken bzw. die parkplatzsuche NICHT zum führen eines kraftfahrzeuges? 😛

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von razor23


der Führerschein bescheint mir ja die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges und nicht allgemeine Konfilktregelungskompetenzen außerhalb eines solchen
also zählt das einparken bzw. die parkplatzsuche NICHT zum führen eines kraftfahrzeuges? 😛

Doch, aber nur solange ich am Steuer sitze. Wenn ich aussteige und das ganze außerhalb der StVO - wie auch immer - zu klären versuche, kann man mir wohl kaum auf dessen Grundlage den Führerschein entziehen. Und falls doch, könnte der Parkplatzblockierer wohl ebenfalls seinen FS verlieren, da er den Straßenverkehr "negativ tangiert". 😉

P.S. Es sollen ja auch schon Fußgänger ihrer FS verloren haben, weil sie betrunken zu Fuß (!!!) am Straßenverkehr teilgenommen haben. Scheinbar riskiert man neuerdings seinen Führerschein, sobald man aus dem Haus ist. 😁

Schon erschreckend, dass man ohne die Teilnahme am Straßenverkehr im eigentlichen Sinne des Führerscheins (= Führen eines Kraftfahrzeugs) selbigen riskieren kann... Siehe auch hier 40 € + 1 Punkt für parkende Fahrzeuge. Also, einfach zurücklehnen und schon nach wenigen Wochen bis Monaten (ohne einen Motorstart) seinen Führerschein abgeben dürfen. 😰

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Doch, aber nur solange ich am Steuer sitze

aha...

das würde bedeuten, wenn ich einem der mich im straßenverkehr schneidet mir die vorfahrt nimmt etc. (also die typischen sachen die jedem mal passieren) einfach nachfahre bis er austeigt, kann ich den nach herzenslust vermöbeln OHNE dass auch nach mehrmaligen vorkommnissen diser art mein führerschein in gefahr wäre???

...und wieder werden hier Haare zu Tausenden gespalten...was wäre wenn..usw.

Hier gehts doch um`s Parkplatz freihalten, oder?

Fakt ist, ein Fussgänger darf einen Parkplatz nicht blockieren.
Fakt ist, ich als Autofahrer darf ihn nicht anfahren, wenn er nicht auf höfliches Bitten reagiert
Fakt ist auch, das ich als Autofahrer die verdammte Pflicht habe rücksichtsvoll am Strassenverkehr teilzunehmen (§1)

Fahre ich so einen Parkplatzfreihaltepenner an, dann gehöre ich bestraft! Auch wenn ich meine Recht zu haben...

Und eine Strassenverkehrsbehörde kann eine MPU bei jedwedem Zweifel an der Fahreignung oder Teilnahme am Strassenverkehr anordnen! Völlig in Ordnung, meiner Meinung nach. Leute, die sich darüber aufregen, haben sie entweder nicht geschafft, oder haben keine Ahnung! Meine Meinung: Wenn einer sich nicht soweit im Griff hat, dass er Gewalt im Strassenverkehr einsetzt, der muss zum Idiotentest! Da stimmt wohl was nicht im Oberstübchen!
Wir müssen viel ruhiger werden...(mit was für Problemen wir uns doch beschäftigen...tststs🙄)

Gruss Diggi

@juhuuh
Oh meine Herren... bitte verzeih... ich vergaß... dass Du sogar im Kern lächerliche Dinge so ernst nimmst. Aber danke für deinen thematischen Kommentar. 🙄
Und jetzt geh wieder "ernster, verbissener Profi" spielen.... 😁

Oder nein, für dich nochmal ohne Schnörkel:
Alles graue Theorie und lachhaft - stellt sich da einer hin und man erwägt allen ERNSTES eine Anzeige oder diesen sanft, unsanft oder wie auch immer umzuschieben... sollte man mal ganz tief in sich gehen. Ein gesunder Mensch lächelt darüber evtl. mitleidig - das wars dann auch schon.
Meine Meinung - ob sie dir inhaltlich oder stilistisch gefällt oder nicht. 🙂

Wie sieht es eigentlich mit öffentlichen Parkplätzen aus die von Personen für den nächsten Tag blockiert werden (für den Umzug z.B)?

Ihr kennt das bestimmt, meistens eine Schnur die zwischen zwei Mülltonnen angebunden ist und dann auf dem Parklatz steht. Darf man sowas?

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