Parkmarkierung. Empfehlung oder Pflicht?
Ich traue mich Tatsächlich ins V+S 😰🙄 😁
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und in der Suche nichts gefunden. Ist einfach nur aus Interesse.
Bei uns um Gebiet parken alle immer total blöd (2m auseinander, etc.) Nun gibt es eine Stelle mit markierter Parkfläche, dafür und dahinter ist halteverbot. In der Mitte ist eine Einfahrt. Die Parkfläche hört aber schon 3m vor der Einfahrt wieder auf. Heute morgen war zur seite der Ausfahrt noch eine halbe Autolänge Parkfläche frei. Plus eben die 3m zur einfahrt. Ich habe da hin geparkt und die Bewohnerin, die Gerade aus der Einfahrt rausfuhr gefragt, ob das okay ist. Sie meinte das sei kein Problem, denn schließlich stehe ich kein Stück vor der Einfahrt und die Sicht blockiere ich auch nicht. Nun wird aber in der Straße oft kontrolliert, daher mal die Frage, rein aus interesse (ja, ich werde versuchen solche Situationen zu vermeiden...). Darf ich so eigentlich parken? Denn wenn nicht, müsste ja eigentlich extra ein halteverbotszeichen dort angebracht sein. Und vor der Einfahrt stehe ich ja auch nicht.
Anbei eine Karikatur zum verstäntnis
Beste Antwort im Thema
Gesunder Menschenverstand. Empfehlung oder Pflicht?
Jetzt mal im Ernst: wofür sind Parkmarkierungen da? Um einen Parkplatz zu markieren. Also parkt man auch auf dem Parkplatz und nicht außerhalb. Bei einer Fahrspurmarkierung fragt sich doch auch keiner, ob das ne Empfehlung oder Pflicht ist...
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nick_rs
Darf ich so eigentlich parken?
Ja,
in diesem Fall schon, kommt aber im Detail auf die Beschilderung an.
Wäre der gesamte Straßenverlauf durchgängig Halteverbot und ein Zusatzschild "innerhalb der Parkmarkierungen frei", dann würdest Du unzulässig stehen. Du bist außerhalb der Parkmarkierung und damit vogelfrei.
Hier ist außerhalb der Parkmarkierung, dort wo Du stehst kein Verbot, weder ausgeschildert, noch durch die Einfahrt, noch durch "abgesenkten Bordstein" (nehme ich mal an). Damit hat die Markierung nur empfehlenden Charakter.
Wenn man den Bereich der Einfahrt breiter als die Bordsteinabsenkung hätte haben wollen, zB. zum leichteren Rangieren für lange LKW, dann hätte für diese "Verbreiterung" der Einfahrt entweder ein Halteverbot ausgeschildert werden müssen oder diese bekannte Zickzacklinie als Sperrfläche in dem gewünschten Bereich auf der Fahrbahn ("Parkstreifen"😉 Boden sein müssen.
Wenn rechts, außerhalb des "Bildes" tatsächlich kein Halteverbot mit Zusatzschild aufgestellt ist, dann ist diese Parkmarkierung ganz nett und vielleicht auch hübsch anzusehen, viel mehr aber auch nicht.
"Viel mehr nicht" lässt Spielraum für "ein wenig schon" und da könnte eine kleine Mithaftung bestehen, wenn ein LKW diesen Platz benötigen würde und bei Ein-oder Ausfahrt und schwenkendes Heck des Aufliegers dem Wagen eine mitgibt. Wenn es hier zu einem Rangierunfall kommen würde, dann könnte der Vorwurf gemacht werden, dass hier Sinn und Zweck der Markierung hätte erkannt werden können, schon ziemlich fahrlässig geparkt wurde und man sich eventuell mit ~20% sich beteiligen darf.
Dann würden aber noch viele weitere Dinge mit berücksichtigt werden müssen, bis es tatsächlich zu einer Mithaftung kommt, aber ausschließen sollte man das nicht. Wenn der Wagen weit über steht und unmittelbar an der Kante der Einfahrt, dann deutlich eher, als wenn das nur 20cm Überstand sind und der Bereich zum Rangieren praktisch nicht eingeengt ist.
Danke für deine Klarstellung
Zitat:
Wenn rechts, außerhalb des "Bildes" tatsächlich kein Halteverbot mit Zusatzschild aufgestellt ist, dann ist diese Parkmarkierung ganz nett und vielleicht auch hübsch anzusehen, viel mehr aber auch nicht.
Nein, es waren nur die beiden auf der Karikatur eingezeichneten Schilder dort. Ein LKW würde nichtmal ansatzweise in die kleine, steile Einfahrt reinkommen 😁
Ich habe mich über dieses Thema vor kurzem mit einer Verkehrsüberwacherin unterhalten. Mein Fahrzeug stand ebenfalls über die Markierung hinaus, allerdings nur zu ca. einem Drittel der Wagenlänge.
Die Dame sagte mir, dass es in Ordnung sei, wenn nicht mehr als der halbe Wagen über der Markierung steht und ich niemanden behindere, was in diesem Falle so war. Auch dort war eine TG-Einfahrt und noch ca. 1,5 Meter Platz bis zu meinem Auto. Der Abstand zur Markierung betrug also max. 2,50 Meter und bei weitem keine 5 Meter.
Ob das nun allerdings lediglich ihr persönliches Rechtsempfinden war, hat sie mir nicht gesagt, ich habe auch nicht weiter danach gefragt.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Man darf nicht vor einer Ausfahrt parken (ja, auch nicht der eigenen 😁)...
Bitte was!? Ich darf meine eigene Ausfahrt nicht zuparken? Sachen gibts, praktizieren wir oder unser Besuch, wenn in der Einfahrt kein Platz mehr ist nämlich regelmäßig! 😰
Aber wie man in seiner Einfahrt steht kann einem aber nicht vorgeschrieben werden? Manchmal parke ich quer (ca. 5,5m breit), also quasi parallel zur Straße in unserer Einfahrt. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Bitte was!? Ich darf meine eigene Ausfahrt nicht zuparken? Sachen gibts, praktizieren wir oder unser Besuch, wenn in der Einfahrt kein Platz mehr ist nämlich regelmäßig! 😰
Aber wie man in seiner Einfahrt steht kann einem aber nicht vorgeschrieben werden?
Das Problem hierbei ist, dass der Ordnungsdienst nicht wissen kann, welches Fahrzeug dort legal abgestellt ist. Grundsätzlich muss hier von einem Falschparker ausgegangen werden.
Und
ab Grundstücksgrenzeist die Straße ja wieder Stadt-/Gemeindeeigentum. Demzufolge darf sie hier auch kontrollieren.
Sicherlich ist es meist so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn aber mal ein Knöllchen dranhängt, kann man nur auf , ich will mal Kulanz sagen, hoffen. Juristisch wäre das Knöllchen einwandfrei.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Bitte was!? Ich darf meine eigene Ausfahrt nicht zuparken? Sachen gibts, praktizieren wir oder unser Besuch, wenn in der Einfahrt kein Platz mehr ist nämlich regelmäßig! 😰Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Man darf nicht vor einer Ausfahrt parken (ja, auch nicht der eigenen 😁)...
Aber wie man in seiner Einfahrt steht kann einem aber nicht vorgeschrieben werden? Manchmal parke ich quer (ca. 5,5m breit), also quasi parallel zur Straße in unserer Einfahrt. 😁
Ich mache es auch, regelmäßig, immer wenn ich zu faul bin das Auto in die Garage zu fahren. Aber wo kein Kläger da auch kein Richter. Ordnungsamt wird bei mir nicht vorbei stiefeln, bei mir sagen sich Fuchs und Hase gute Nacht.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Das Problem hierbei ist, dass der Ordnungsdienst nicht wissen kann, welches Fahrzeug dort legal abgestellt ist. Grundsätzlich muss hier von einem Falschparker ausgegangen werden.
Stimmt, das hatte ich nicht bedacht und so ist es auch nachvollziehbar.
Ist in Ö so geregelt:
§ 23. Halten und Parken.
(3) Hält der Lenker eines Fahrzeuges vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt, so hat er im Fahrzeug zu verbleiben und hat beim Herannahen eines Fahrzeuges, dessen Lenker die Haus- oder Grundstückseinfahrt benützen will, die Aus- oder Einfahrt unverzüglich freizumachen.
§ 9. Verhalten bei Bodenmarkierungen.
(7) Wird die Aufstellung der Fahrzeuge zum Halten oder Parken durch Bodenmarkierungen geregelt, so haben die Lenker die Fahrzeuge dieser Regelung entsprechend aufzustellen. Hiebei sind nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Platzes mehrere einspurige Fahrzeuge in eine für mehrspurige Fahrzeuge bestimmte Fläche aufzustellen.
LG r.
Wie breit ist denn die betreffende Strasse? Dient die Einfahrt plus die verlängerte "Verbotszone" bis zur Markierung vielleicht als Ausweichstelle falls Gegenverkehr kommt? Ist gegenüber evtl. eine Ausfahrt? Bei schmalen Strassen gilt auch gegenüber einer Ausfahrt ein Parkverbot, ohne dass es extra ausgeschildert sein muss.
"Autofahrer" und "Empfehlung" - das kann nicht gutgehen.😉
Die Geschichte ist im Bußgeldkatalog geregelt und kostet 10 Euro Verwarngeld
Aber Ermessenspielraum der Ordnungsbehörde ist bei solchen Kleinigkeiten natürlich vorhanden.
141015
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung. ( B - 1) 10,00
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat