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Pflicht für Stellplatz?

Themenstarteram 25. September 2014 um 7:29

Hallo, ich habe vorletzte Woche eine Eigentumswohnung (Neubau) besichtigt.

Der Makler teilte mir mit, daß der Käufer der Penthousewohnung zwei statt einem Stellplatz gekauft hätte, daher würde derzeit kein Stellplatz zur Verfügung stehen. Die Stadt würde die Genehmigung weiterer Stellplätze sehr restriktiv handhaben.

Aber es gibt doch eine Verpflichtung für einen Stellplatz, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Ich würde nie eine ETW ohne eigenen festen Stellplatz kaufen. In meiner ETW Siedlung (3 Mehrfamilienhäuser) gibt es bei ca. 120 Wohneinheiten nur um die 20 allgemeine Parkplätze an der Strasse. Ohne eigenen Stellplatz wäre ich da aufgeschmissen weil man ab 17-18 Uhr draussen kaum noch einen Parkplatz bekommt.

Die künstliche Parkplatzverknappung bei neu gebauten Siedlungen (wo auch die Strassen und Wege neu gebaut werden) scheint richtig in Mode zu kommen.

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Stellplatzsatzung der Gemeinde befragen. Und offenbar war ja ein Stellplatz für die Wohnung vorgesehen, nur dass ihn halt nicht der Eigentümer bekommt.

Da würde ich doch mal in die Teilungserklärung schauen...

Ich würde nie eine ETW ohne eigenen festen Stellplatz kaufen. In meiner ETW Siedlung (3 Mehrfamilienhäuser) gibt es bei ca. 120 Wohneinheiten nur um die 20 allgemeine Parkplätze an der Strasse. Ohne eigenen Stellplatz wäre ich da aufgeschmissen weil man ab 17-18 Uhr draussen kaum noch einen Parkplatz bekommt.

Die künstliche Parkplatzverknappung bei neu gebauten Siedlungen (wo auch die Strassen und Wege neu gebaut werden) scheint richtig in Mode zu kommen.

Themenstarteram 25. September 2014 um 8:28

Zitat:

 

Die künstliche Parkplatzverknappung bei neu gebauten Siedlungen (wo auch die Strassen und Wege neu gebaut werden) scheint richtig in Mode zu kommen.

Das scheint jetzt immer mehr Praxis zu sein, die betreffende Stadt möchte jetzt mehr Grün haben. Ist eigentlich total idiotisch, da ein Kasernengelände aufgegeben wurde und bereits die Hälfte des Geländes als Stadtpark ausgewiesen wird, der schon völlig unnötig ist, da es direkt im Anschluss in die Grüne Natur geht.

Und jetzt wird halt ein Teil sehr dicht bebaut und kaum Stellplätze geschaffen, ist alles sehr ärgerlich.

Themenstarteram 25. September 2014 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Stellplatzsatzung der Gemeinde befragen. Und offenbar war ja ein Stellplatz für die Wohnung vorgesehen, nur dass ihn halt nicht der Eigentümer bekommt.

Habe bisher nur ein Ablösesatzung gefunden, danach kann für 8000 € von der Schaffung eines Stellplatzes abgesehen werden.

"Die Wohnung hat keinen Stellplatz? Das muss doch verboten sein!"

Ich geb dir einen Tipp: kauf sie oder miete sie nicht wenn sie Eigenschaften hat die dir nicht gefallen.

Und wenn dir das rechtliche so wichtig ist, dann rate ich dir eher zum Anwalt deines Vertrauens als hier zum Forum.

Andere Eigentumswohnung suchen du musst die ja nicht kaufen, es gibt auch Menschen ohne Auto für die mag die passend sein.

Hi,

es ist wahrscheinlich nur eine bestimmt Anzahl an Stellplätzen pro haus vorgeschrieben eben entsprechend den Wohneinheiten.

Das heißt aber nicht das jeder der dort eine Wohnung kauft auch einen Stellplatz benötigt oder auch bekommt ;)

Wenn da einer eben 2 oder 3 oder 4 Stellplätze kauft sind die eben weg. Der Stellplatzschlüssel passt aber trotzdem zum haus.

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. September 2014 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Andere Eigentumswohnung suchen du musst die ja nicht kaufen, es gibt auch Menschen ohne Auto für die mag die passend sein.

Das werde ich auch machen...

Ich war nur etwas verwundert, daß dies so rigide gehandhabt wird. Also wir sind hier eher auf dem Land, ich spreche von einer 50.000 - Einwohner - Stadt.

Turbotobi hat recht. Beim Bauantrag muss halt pro Wohnung 1 Stellplatz nachgewiesen werden. Oder wenn nicht möglich die Ablöse gezahlt werden. Die Stadt baut davon dann normalerweise (irgendwann) irgendwo einen öffentlichen Stellplatz. Kann aber am anderen Ende der Stadt sein.

Wie der Investor/Eigentümer dann mit der Vergabe der Stellplätze umgeht, ist wohl sein Bier.

am 25. September 2014 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Turbotobi hat recht. Beim Bauantrag muss halt pro Wohnung 1 Stellplatz nachgewiesen werden. Oder wenn nicht möglich die Ablöse gezahlt werden. Die Stadt baut davon dann normalerweise (irgendwann) irgendwo einen öffentlichen Stellplatz. Kann aber am anderen Ende der Stadt sein.

Wie der Investor/Eigentümer dann mit der Vergabe der Stellplätze umgeht, ist wohl sein Bier.

Moin

in Hamburg wurde das gerade abgeschafft, um mehr Flächen zu verdichten!

- wozu braucht man ein Auto?

Das Fahrad ist angesagt, das Wetter wird jährlich besser, dank CO2!

Ich würde nicht in diese Kaserne ziehen, es gibt bei diesem überalterten

Deutschland (20 Mio.), auch bessere Lösungen, warten und zuschlagen.

schönen Gruß

Hi,

gerade die Überalterung ist mit ein Grund das es in den Ballungszentren so eng wird. Auch viele ältere ziehen gerne vom Land zurück in die Städte weil dort die Infrastruktur (Einkaufen, Ärzte, Nahverkehr) besser ist.

Wer ein Haus auf dem Land kaufen will hat dadurch viele Optionen und wird Zukünftig immer mehr gute Angebote finden.

Wer aber in den großen Städten leben und Kaufen will braucht auf die Überalterung nicht zu hoffen,da wird es eng bleiben. In Ballungszentren kann man sich aber wirklich überlegen ob man ein Auto oder gar zwei wirklich braucht. ich bin kein Freund des ÖPNV aber in Berlin,Hamburg,Stuttgart oder München usw. ist das durchaus eine Option. Evtl. Kombiniert mit Carsharing.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Da würde ich doch mal in die Teilungserklärung schauen...

Wäre in der Teilungserklärung ein Stellplatz enthalten, dann würde sich die Frage kaum stellen. ;)

Im Falle des TE wurde der zugehörige Stellplatz für die Baugenehmigung wohl erstellt, allerdings dann an eine andere Partei weiter verkauft.

Der Bauträger muss die Wohnung nun ohne Stellplatz verkaufen, was bei einem Neubau wohl eher schwierig sein dürfte.

Eine Chance könnte - wie Tecci bereits schrieb - die kommunale Stellplatzverordnung sein. Wenn für die Wohnung ein Stellplatz vorgesehen ist und dieser vom Wohnungseigentümer oder Mieter nicht genutzt werden kann (da anderweitig verkauft) müsste der Bauträger im schlimmsten Falle (theoretisch) ein paar Tausend Euro an die Kommune als Ablöse zahlen. Ob das allerdings auch praktiziert wird, wage ich zu bezweifeln.

So oder so - die Wohneinheit hat anscheinend keinen Stellplatz. Falls der TE einen braucht, sollte er vom Kauf der Wohnung absehen.

Themenstarteram 26. September 2014 um 6:28

Zitat:

 

in Hamburg wurde das gerade abgeschafft, um mehr Flächen zu verdichten!

- wozu braucht man ein Auto?

Das Fahrad ist angesagt, das Wetter wird jährlich besser, dank CO2!

Ich würde nicht in diese Kaserne ziehen, es gibt bei diesem überalterten

Deutschland (20 Mio.), auch bessere Lösungen, warten und zuschlagen.

schönen Gruß

Es gibt halt selbst ländliche Regionen in Deutschland, die noch mittelfristig Bevölkerungszuwachs haben, mein Landstrich gehört dazu. Ja, ich suchte möglichst zentral, gerade am Bahnhof, eine Immobilie. Ist aber seeehr schwierig bei uns zu bekommen, da der Markt sehr angespannt ist (aber auch wegen des Faktors Betongold).

Nein, ein Stellplatz muss sein. Die Kosten bei dem avisierten Objekt liegen übrigens bei 15 bis 20 k, da eine Tiefgarage erstellt wurde, evtl. kommt man bei einer Genehmigung von Garagen noch günstiger weg:-)

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